Ebay im Löschwahn- diesmal ist Byzanz dran

Münzen des alten Byzanz

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Locnar
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Ebay im Löschwahn- diesmal ist Byzanz dran

Beitrag von Locnar » Fr 06.11.09 11:59

Tja,

jetzt kann man anscheinend auf Byzanz auch nicht mehr bieten, Ebay ist dabei Angebote zu löschen.
Gruß
Locnar

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petzlaff1
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Beitrag von petzlaff1 » Fr 06.11.09 12:16

Da bin ich ja mal gespannt, ob am 29.11. in Hannover die Zollfahndung oder gar die Kripo den Saal observieren wird 8O
LG
Stefan

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Zwerg
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Beitrag von Zwerg » Fr 06.11.09 12:41

Mir ist letztens ein Prager Groschen gelöscht worden.

Seitdem habe ich auch die wenigen ebay-Auktionen eingestellt und bin zu MA-Auktionen gewechselt. Bisher merke ich keinen Unterschied.

Langfristig wird sich ebay m.E. auch aus diesem "Flohmarkt" zurückziehen.

Grüße Zwerg
ΒIOΣ ΑΝЄΟΡΤAΣΤΟΣ ΜΑΚΡΗ ΟΔΟΣ ΑΠΑNΔΟKEYTOΣ
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dionysus
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Beitrag von dionysus » Fr 06.11.09 12:57

Auch ich hab ebay schon länger den Rücken zugekehrt, scheint im Moment das einzig sinnvolle zu sein.
Über MA, besonders den Service, kann ich mich nur lobend äussern.

Lieben Gruß
Maico
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Beitrag von indiacoins » Fr 06.11.09 16:00

Hallo. Mich hat es ja hier heute wieder erwischt:

http://www.numismatikforum.de/ftopic31058-60.html

Weie schon gesagt, bei Ma.com kann man gut moderne Münzen versteigern.
Aber bei antiken Stücken passiert überhaupt nichts,wenn man die Angebote nicht vorher hir im Forum an Interessierte per PN bekannt gibt.

Es sind einfach noch zu wenige Sammler von Antikmünzen dort und die ganzen ausländischen Bieter fehlen ganz einfach.

Aber all die Amerikaner, Engländer,Schweden, Russen usw werden Ebay in naher Zukunft nicht den Rücken kehren, weil es die bekannten Schikanen eigentlich nur bei Ebay in Deutschland gibt und sie nicht davon als Verkäufer betroffen sind.
Aber aus eben diesen Ländern und vielen anderen kommen zur zeit die besten Gebote.



Ich habe erst kürzlich auf ma.com bei 8 Auktionen eines sehr renomierten Deutschen Händlers mitgeboten. - Es waren 8 antike Münzen in Top Erhaltung und es waren keine häufigen Griechen. Ich freute nmich schon, da alle Auktionen 1-2 Stunden vor Schluss nicht überboten waren. Meine Gebote lagen bei 2-6 Euro bei Stücken , die sonst ab 20 Euro aufwärts liegen.
Leider wurde ich dann kurz vor Schluss durch einen schon sehr lange angemeldeten Nuller überboten und die Auktionen gingen an ihn.
Ich hätte aber in diesen Fällen durchaus Verständnis dafür, wenn dieser Nuller-Käufer " nur geholfen hat",einen beinahe Totalverlust zu verhindern.
Es waren wirklich über 1 Woche ausser mir nur 1-2 andere Bieter auf den Aungeboten gewesen! Es ist einfach schade. Ich hätte viele Dinge, die ich gerne bei Ma.com versteigern würde. Alleine schon,weil die Gebühren dort niedrig gehalten sind und weil man noch "Kunde" ist. Aber so, wie es momentan noch ist, macht man zu oft Verlust beim Verkauf.

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Wurzel
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Beitrag von Wurzel » Sa 07.11.09 11:33

dionysus hat geschrieben:Auch ich hab ebay schon länger den Rücken zugekehrt, scheint im Moment das einzig sinnvolle zu sein.
Über MA, besonders den Service, kann ich mich nur lobend äussern.

Lieben Gruß
Maico
Dem bleibt nicht viel hinzuzufügen

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Beitrag von indiacoins » Sa 07.11.09 14:43

Hallo. Ich habe etwas recherchiert und überlege schon länger, rechtlich etwas gegen Ebay zu unternehmen: Ich entschuldige mich schonmal bei denen, die es nicht interessiert, bzw bei denen, falls hier vorhanden, denen es später einmal wehtun könnte.
Ich beziehe mich dabei auf folgendes.
§ 164
Falsche Verdächtigung

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Denn Ebay schreibt in den Begründungen zur Löschung ja folgendes:
Anrede des Namen und dazugehöriger Mailadresse, also schonmal direkt gerichtet.

"Es ist verboten, archäologische Funde auf eBay anzubieten, deren rechtmäßigen Erwerb und Besitz der Anbieter nicht nachweisen kann. "

Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen Angebote bzw Suchanzeigen, welche gegen rechtliche Vorschriften oder die eBay-Grundsätze verstoßen, nicht auf eBay eingestellt werden. Ihre eBay-Gebühren für diesen Artikel wurden Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Alle Bieter für diesen Artikel wurden von der Löschung informiert.


Meine Frage in dieses Forum zu letztgenannten 2 Sätzen.

Hat Ebay hier nicht eindeutig eine falsche Verdächtigung geäußert?
Oder müßte dort erst stehen: " Sie haben das und das gemacht"?

Ausserdem fand ich noch eine andere Sache, die meiner Meinung nach in Frage kommen könnte:
"§ 187
Verleumdung.
"
"§ 186
Üble Nachrede.
Wenn eines davon zutreffend wäre und es sind ja einige hundert Verkäufer bereits betroffen, dann könnte es eine unangenehme Sache werden für Ebay, wenn nur 5-10% der Opfer Strafantrag stellen?
Oder interpretiere ich das als falsch?
Zumindest denke ich mal, daß Ebay dann bei einer Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft versuchen wird, den Kelch von sich zu stoßen und den Namen des/derjenigen preisgibt, der die Auktion/en als Verstoß gemeldet haben.
Ich meine, daß dieser oder diese aufgedeckte User dann gesellschaftlich, zumindest als Ebay Bieter und Verkäufer verbrannt wären. Wenn nicht sogar mit privaten Besuchen und Schlägen gerechnet werden muß?.
Was meint Ihr dazu?

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Beitrag von Locnar » Sa 07.11.09 14:59

Hy Kay,

du glaubst doch nicht das Ebay das interessiert!
Gruß
Locnar

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Beitrag von indiacoins » Sa 07.11.09 15:09

Was nicht interessiert? Wenn sie mehrmals ein paar Tausender zahlen müssen? Und wenn sie dadurch verstärkt in die Medien gelangen?

Magst ja vielleicht auch recht haben. Aber selbst wenn Ebay sich aus der Sache irgendwie herauswinden kann, so möchte ich nicht in der Haut eines Ebay-User stecken, bei dem sich durch eben solche Ermittlungsergebnisse herausgestellt hat, daß er das Meldesystem mißbraucht hat, um andere Verkäufer öffentlich in Miskredit zu stellen, um sich selbst einen Vorteil zu schaffen.
Ich weiß , daß ebay dies Userdaten an die Staatsanwaltschaft rausrückt. Ich habe selbst einen Rechtstreit gegen einen User gewonnen, von dem ich nach Beendigung des ersten Falles dann beim 2. Aufeinandertreffen nur 2 Ebaynamen wußte.
Ich habe Ware gekauft, wurde betrogen. Der mir bekannte Verkäufer wurde nach ca. 1.5 Jahren Verfahrensdauer zu Wiedergutmachung und Strafe verurteilt. Wiedergutmachung wurde nicht an mich geleistet, anstattdessen kamen Beleidigungen und Bedrohungen von 2 unbekannten neuen Usernamen.
Letztendlich hat sich herausgestellt, daß es beidesmal der verurteilte Verkäufer gewesen ist.


Er ist umgezogen, hat seinen Wohnsitz nicht umgemeldet und die Strafe auch nicht gezahlt.

Erst als man an Ebay herantrat, um die Daten zu bekommen( weil ich den Verdacht hatte, daß es derselbe ist- sprich nur Grossbuchstaben und dieselbe ekelige Ausdrucksweise), gab es die neue Bankverbindung, Adresse und Wohnort des Täters.
Er war von der Lüneburger Heide aus klammheimlich nach Berlin gezogen und sich von dort aus neue bei Ebay angemeldet. Dann hatten sie ihn endlich abgegriffen.

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Beitrag von petzlaff1 » Sa 07.11.09 16:46

@Locnar hat absolut Recht

vielleicht erinnert sich der eine oder andere noch daran, dass ich vor einigen Jahren eine Eingabe bei der Politik gemacht habe (wurde hier im Forum veröffentlicht), die mit freundlichen Worten abgetan wurde. Herr Wulff hat mir damals persönlich sein Bedauern mitgeteilt, dass er nichts im Sinne der Sammler unternehmen könne.

Zu eBay erlaube ich mir hier nichts zu sagen - ich denke, dass man aus der letzten Äußerung ableiten kann, was ich meine. Ich selbst habe einen langwierigen Rechtsstreit mit eBay hinter mir, den keiner so richtig gewonnen hat. Glaubt mir - eBay sitzt auf Dauer am längeren Hebel (zahlt ja auch mehr Steuern als wir alle zusammen).
LG
Stefan

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cyrano
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Beitrag von cyrano » Sa 07.11.09 17:46

@ indiacoins ...wenn's um rechtliche Dinge geht, kann ich nur wärmstens das Jurathek-Forum empfehlen! Vielleicht trägst du den Fall dort nochmal vor.

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Beitrag von Locnar » Sa 07.11.09 19:04

@ indiacoins oder die AGB lesen.

Wir können uns Aufregen und Ärgern, Hausrecht und AGB haben wir gelesen und unterschrieben.
Zuletzt geändert von Locnar am So 08.11.09 09:35, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
Locnar

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Beitrag von indiacoins » Sa 07.11.09 21:04

Ekki...Ja, moment... Hausrecht und AGB! Dort steht es doch: Man soll eine geschwärzte Rechnung in die Auktion mitanbringen. So ist das auch geschehen.Und so machen es mittlererweile sehr viele Verkäufer.
BLA, bla bla..." Alternativ reicht ein offizieller Kaufbeleg des Händlers, auf dem der Preis geschwärzt sein kann. " Zitatende

Da hält man sich nicht mal an die eigenen AGB.
Oder soll es etwa heißen..Kay hat diese veröffentlichte, geschwärzte Rechnung gefälscht und veröffentlicht??- das wär ja dann wohl ein ganz übler Verdacht.
Anders kann ich es dann auch nicht verstehen, wenn trotz Rechnung gelöscht und irgendetwas behauptet, bzw angenommen wird
Na ja, gut. lassen wir es jetzt . Ich hoffe nur, daß hier möglichst viele Menschen lesen, was passiert. Hätte ich Ahnung und eine Homepage, dann wüßte ich schon, was ich dort veröffentliche.
Ein schönes Restwochenende an alle!

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Chandragupta
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Beitrag von Chandragupta » Di 10.11.09 17:43

indiacoins hat geschrieben:Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen Angebote bzw Suchanzeigen, welche gegen rechtliche Vorschriften oder die eBay-Grundsätze verstoßen, nicht auf eBay eingestellt werden.
Deine Betonung ist falsch.

Ich helfe Dir mal: "Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen Angebote bzw Suchanzeigen, welche gegen rechtliche Vorschriften oder die eBay-Grundsätze verstoßen, nicht auf eBay eingestellt werden."

Tja, dumm gelaufen.

eBay-Grundsätze sind schlicht Hausrecht (siehe Locnar dazu). Nix Verleumdung. Nix üble Nachrede. Die Alternative vor und nach dem "oder" darfste Dir nämlich selber aussuchen.

That's Juristendeutsch.

That's iBäh. :(
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Beitrag von indiacoins » Di 10.11.09 21:48

Chandragupta: Nein die Betonung war richtig. Ebay hat mir abschließend folgenden Satz geschrieben, so wie ich ihn jetzt hineinkopiere. Mail kann ich gerne an dich weiterleiten:

Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihres Angebots bestehen, behält sich eBay das Recht vor, Angebote auch ohne nähere Angaben von Gründen zu löschen.

was gabs heute neues?

Ich telefonierte heute mit dem ebay Sicherheits-Kundenservice. Der Mitarbeiter am Telefon fand beim Durchsehen keinerlei Verstöße in den 2 Auktionen.
Ich bat ihn also daher darum, die 2 Verwarnungen aus meinem Konto zu löschen.
Er antwortet ungefähr so: "er würde wohl gerne etwas unternehmen, jedoch sei dies in der Ebene, in der er zuständig sei, nicht möglich."

Die Auktionen seien nicht auf Veranlassung vom Ebay-Sicherheitsteam gelöscht worden, sondern auf Veranlassung von..???.

Das dürfe er mir aber nicht sagen.( ich persönlich vermute jetzt schon wieder, daß es etwas mit dem Kulturamt aus diesem Land , beginnend mit SCH... zutun hat, weiß es aber nicht).

"Wäre das Ebay Sicherheitsteam selber auf diese Auktionen zufällig gestoßen oder hätte es eine Meldung eines anderen Users gegeben, dann hätte er, bzw seine Mitarbeiter die Auktionen eingesehen und überprüft, ob ein Verstoß vorliegt.
So, wie es aber wohl gelaufen ist, hat es jemand ( meine Worte)" der mehr zu sagen hat gemeldet oder angefordert, vielelicht sogar befohlen und die "einfachen" Mitarbeiter haben es so zu übernehmen und auszuführen."

Der Mitarbeiter am Telefon war entgegen denen in den Mails sehr freundlich und zuvorkommend und gab mir einen Tip:

"Was ich nun machen könnte, wäre folgendes: Trotz der heute erhaltenen abschließenden Nachricht ( siehe unter sonstige antike Münzen), nach der auch ohne Begründung gelöscht werden kann,soll ich nun weiter den Mail-Kundenservice Zitat "nerven und nicht locker lassen".
Ich solle einfach den Betreff in der Betreffzeile löschen und alles nochmal hinschreiben. Notfalls mehrmals hintereinander.
Dann( ohne die Betreffzeile) geht die Nachricht nicht an diese komische Protokollnummer ( MCO58) , sondern zu anderen Sicherheitsmitarbeitern und alles wird erstmal überprüft.


Dann irgendwann sollten meine Beschwerden dann 1 Instanz höher gehen, zum Teamleiter/in.
der Sicherheitsabteilung. Dieser Teamleiter veranlasst dann weiteres, z.B einen Anruf zur Klärung bei mir Zuhause.

So, das ist alles, was ich Euch aktuell dazu sagen kann.

Ich weiß aber nicht, ob ich diese Woche noch hinschreibe. Irgendwie strengen solche Dinge mich nervlich doch sehr stark an.

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