ich als zweiter würde dann ein negativ geben und mich beschweren,auf Lieferung drängen, da ein Kaufvertrag zustande gekommen ist
Das mit dem "Negativ" geschieht dann ab und an - damit muß man leben.
Ein Kaufvertrag kommt aber immer erst mit der ausdrücklichen Bestätigung der Bestellung zustande.
Rein rechtlich ist ein Angebot im Internet - übrigens auch in einem Ladengeschäft - eine "Invitatio ad offerandum".
Wenn der Händler an der - echten oder virtuellen Kasse - ein Angebot des Käufers nicht annimmt kommt ein Kaufvertrag nicht zustande.
Normalerweise sendet der Händler deswegen auch erst einmal eine Bestätigung über der Eingang der Bestellung.
Erst wenn alle Unklarheiten beseitigt sind (Verfügbarkeit der Münze, Art der Bezahlung etc.) kommt die Rechnung.
Dann kann der Käufer allerdings sogar auf Lieferung klagen - mit allen auch negativen Konsequenzen für den Verkäufer. Und die können manchmal ganz fies sein.
Da es Spezialisten im Internet gibt, die sich auf das Ausnutzen von Lücken spezialisiert haben, ist eine rechtliche Absicherung von Händlern immer wichtiger und leider auch kostenintensiv. Die Rechtsprechung ändert sich da manchmal monatlich.
War früher kein Problem als der Händler 80 und mehr Prozent der Ware persönlich verkaufte.
"The times they are a-changin`" - um einmal Bob Dylan zu zitieren.
Grüße
Zwerg