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Nachweis über eingegangene Gebote bei einer Auktion

Verfasst: Mi 22.03.17 08:19
von edsc
Hallo zusammen,
kann mir jemand bitte sagen, ob man nach einer Auktion beim Auktionator einen Nachweis über alle Gebote für zugeschlagene Lose anfordern kann? Ich meine, hat man als erfolgreicher Bieter ein Recht darauf, dies zu erfahren?
Hintergrund zum Verständnis: ich habe bei einer Auktion irrtümlicherweise auf eine falsche Münze geboten. Mein Gebot entsprach somit in etwa dem Dreifachen des realistischen Wertes dieser Münze. Ich habe natürlich den Zuschlag bekommen allerdings zum Preis, der nur ganz knapp unter meinem Höchstgebot lag. Das erscheint mir seltsam, da ich mir nicht vorstellen kann, dass sich die anderen Bieter auch geirrt haben. Zumal weitere vergleichbare Münzen mit deutlich niedrigeren Startpreisen unverkauft geblieben sind. Natürlich weigert sich der Auktionator jetzt, Verständnis und Kulanz zu zeigen, da es sich um einen recht hohen Betrag handelt.
Ich war bei der Auktion nicht dabei. Meine Gebote habe ich im Vorfeld online abgegeben. Deswegen weiss ich nicht, wie dieser Endpreis zustande kam.
Ich will mich nur versichern, dass bei der Auktion alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Wie kann mir der Auktionator das nachweisen?
Danke an alle und Grüße

Re: Nachweis über eingegangene Gebote bei einer Auktion

Verfasst: Mi 22.03.17 10:39
von Zwerg
Meine Meinung
Ich meine, hat man als erfolgreicher Bieter ein Recht darauf, dies zu erfahren?
Nein
Wie kann mir der Auktionator das nachweisen?
Das muß er nicht
Ich war bei der Auktion nicht dabei
Das ist das Problem. Du hättest aber theoretisch da sein können, da es wohl eine Saalauktion war.

Entweder der Auktionator macht ein Kulanzangebot - oder Du hast Lehrgeld gezahlt (wie jeder von uns einmal)
Und such Dir einen anderen Auktionator oder einen Agenten vor Ort - der kostet natürlich!

Grüße
Zwerg

Und schick doch einfach einmal einen Link - zur allgemeinen Information

Re: Nachweis über eingegangene Gebote bei einer Auktion

Verfasst: Mi 22.03.17 11:45
von edsc
@Zwerg: vielen Dank für Deine Einschätzung!
Ich werde die Münze natürlich bezahlen (müssen) - bin ja ein ehrenhafter Sammler :)
Ganz geheuer ist mir das Zustandekommen des Ergebnisses aber nicht.

Hier ist übrigens das Objekt:
http://www.briefmarken.briefmarkenaukti ... 03&recno=2

Re: Nachweis über eingegangene Gebote bei einer Auktion

Verfasst: Mi 22.03.17 12:27
von Wall-IE
Hallo edsc

das mit dem Link funktioniert ihrgendwie nicht. Könntest du daher die Los-Nummer mitteilen?
Ich selbst habe bei dieser und auch vorangegangenen Auktionen online Gebote abgegeben und habe bisher recht gute Erfahrungen mit diesem Auktionshaus gemacht.
Ich würde dir daher empfehlen sich mit den Fragen direkt an Dr.Fischer zu wenden.

Lg
Wall-IE

Re: Nachweis über eingegangene Gebote bei einer Auktion

Verfasst: Mi 22.03.17 12:46
von edsc
Es ist das Los Nr 429. Bieten wollte ich eigentlich auf 430.
Nur damit ich nicht falsch verstanden werde: ich will dem Auktionshaus nichts unterstellen! Den Fehler habe ja schließlich ich gemacht.
Ich will nur wissen, ob man als Käufer Recht auf gewisse Transparenz über abgegebene Gebote hat.

Re: Nachweis über eingegangene Gebote bei einer Auktion

Verfasst: Mi 22.03.17 12:58
von Zwerg
ich will dem Auktionshaus nichts unterstellen!
Kannst Du aber. Dies ist bekannterweise bei einigen Auktionshäusern gängige Praxis.
Man soll schon wissen, bei welchen Auktionshäusern man bedenkenlos auch höchste Gebote abgeben kann - und wo man gefälligst alle Finger davon lassen sollte.

Interessantwerseise betrifft dies Sammler UND Händler :D

Grüße
Zwerg

Re: Nachweis über eingegangene Gebote bei einer Auktion

Verfasst: Mi 22.03.17 13:08
von Privateer
Eventuell besteht ein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz, zumindest würde ich in dieser Richtung mal googeln. Wenn es leicht geht, einen Anwalt fragen (geht zB bei meinem Rechtsschutz kostenfrei und recht gut solange es nicht zu komplex wird).

Re: Nachweis über eingegangene Gebote bei einer Auktion

Verfasst: Mi 22.03.17 13:37
von KarlAntonMartini
Privateer hat geschrieben:Eventuell besteht ein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz, zumindest würde ich in dieser Richtung mal googeln. Wenn es leicht geht, einen Anwalt fragen (geht zB bei meinem Rechtsschutz kostenfrei und recht gut solange es nicht zu komplex wird).
Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr. Steht alles im BGB. Man muß nur lesen. http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerru ... ertrag.htm
Grüße, KarlAntonMartini

Re: Nachweis über eingegangene Gebote bei einer Auktion

Verfasst: Mi 22.03.17 15:20
von edsc
Zwerg hat geschrieben: Dies ist bekannterweise bei einigen Auktionshäusern gängige Praxis.
Schade, dass es so etwas gibt. Ich dachte immer, Münzenhandel wäre Ehren- und Vertrauenssache.
Auf RSV oder Widerrufsrecht würde ich nicht groß bauen. Auktionshäuser die so etwas praktizieren haben sich bestimmt entsprechend gut abgesichert.

Ach ja: falls jemand die Münze haben möchte, bitte melden! Ich habe sie jetzt als Dublette :lol:

Re: Nachweis über eingegangene Gebote bei einer Auktion

Verfasst: Mi 07.06.17 17:31
von didius
Hallo,
bin gerade zufällig über diesen Beitrag gestolpert.

Was ist denn letztendlich dabei rausgekommen?

Und noch eine allgemeine Anmerkung:

In den AGBs der Auktionshäuser gibt es manchmal einen Passus, dass sie sich im eigenen Interesse und auf eigene Rechnung an der Auktion beteiligen wollen. Genau in so einem Fall sollte man sehr vorsichtig sein, da hier die Nutzung des Insiderwissens bereits vorprogrammiert ist.

Grüße
Daniel

Re: Nachweis über eingegangene Gebote bei einer Auktion

Verfasst: Sa 16.09.17 23:16
von edsc
Ich habe von Hrn. Dr. Fischer tatsächlich einen "Nachweis" bekommen. Eine Kopie vom Geboteingang eines anderen Bieters, das nur ganz knapp unter meinem - deutlich zu hohen wegen eines Irrtums - lag. Dass das Gebot wirklich von einem Kunden und nicht etwa von einem Bekannten oder gar dem Auktionator selbst stammt, ist allerdings nach wie vor offen.
Ich habe die Münze jedenfalls behalten und mit empfindlichem Verlust bei ebay verkauft.
Meine Erfahrungen habe ich auf einem Bewertungsportal geschildert: https://www.kennstdueinen.de/briefmarke ... 45902.html (Eintrag: "Für Online-Bieter nicht empfohlen")

Re: Nachweis über eingegangene Gebote bei einer Auktion

Verfasst: Mo 18.09.17 18:21
von sigistenz
Nebenbei gesagt - ich war Ende Mai zur Auktion Dr Fischer nach Bonn geradelt. Zu meinem grossen Erstaunen war ich einer von nur 2 (zwei) Saalbietern. Ausgehungert und durstig von der Radtour fiel ich über belegte Brötchen und Kaffee her, ersteigerte das Objekt meiner Begierde sehr viel günstiger als erwartet :D und fuhr zufrieden wieder von dannen.
So eine Auktion hatte ich noch nie erlebt.
Sigi
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