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Kein Original trotz Angabe?

Verfasst: Do 12.07.12 23:39
von Askander
Hallo Leute!

Wenn jemand eine Objekt verkauft, welches mit "Original 1680" gekennzeichnet wird in der Beschreibung (ohne "Neuprägung" oder "Replik") aber sogar die Kennzeichnung photographiert, die beweist, dass es sich um eine Kopie handelt, hat man beim Kauf dann Anrecht auf eine Entschädigung? Also ich meine, dass er vielelicht darauf hofft, dass er ja am Ende gemeint hat, dass das Original von 1680 stammt - aber natürlich mehr Gebote damit bezwecken will?

Grüße!

Alex

Re: Kein Original trotz Angabe?

Verfasst: Do 12.07.12 23:54
von Reenmeister
Es riecht zumindest nach vorsätzlicher Irreführung, aber das Thema ist nicht ganz so einfach...

Ich vermute mal es geht um eine Ibäh Auktion? Wäre zumindest typisch :roll:
Da müsste man sich die Auktionsseite ansehen, um es beurteilen zu können.

Im Zweifel zunächst die Auktion melden. Sofern die Auktion schon beendet ist und man gewonnen, oder sogar schon bezahlt hat, dann fängts an problematisch zu werden.
In der letzten Instanz müsste ein Gericht darüber entscheiden, ob ein Kaufvertrag zustanden gekommen ist, oder eben nicht. Wenn nicht gibts die ggf. gezahlte Kohle zurück, ansonsten keinerlei Entschädigung (da einem durch soetwas wohl kein bezifferbarer Schaden entsteht). Evtl. bekommt der Verkäufer noch eine Strafe, sofern ihm der Vorsatz nachgewiesen werden kann, aber das passiert nur in den seltensten Fällen.