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EILMELDUNG ZU MÜNZHÄNDLERABMAHNUNGEN

Verfasst: Fr 12.12.14 19:48
von stampsdealer
NICHT AUTORISIERTE ABMAHNUNGEN EILMELUNG

WARNMELDUNG vom 12. Dezember 2014, erstellt um 19:50 Uhr

In Absprache der betroffenen Person, die ich seit ca. 1985 kenne, erstelle ich folgendes Rundschreiben.

Im Namen meines sehr guten Freundes und Kollegen, Raimund Raffler, aus Schwabmünchen (Ebay-Name vindelicorum), verschickt ein Rechtsanwalt Abmahnungen, die Herr Raffler

NICHT

in Auftrag gegeben hat.

Raimund schreibt mir hierzu:

"Wir Händlerkollegen müssen wie ein große Familie sein.
Würde deshalb nie einen Schaden zufügen und schon gar nicht abmahnen.
Dieser Rechtsanwalt benutzt meinen Namen ohne Genehmigung."

Ich bitte darum diese Mitteilung weiter zu verbreiten. Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Schmidt (ebay-Name stampsdealer)
Briefmarkenhandel Jürgen Schmidt
Grumsiner Straße 18
Tel. 030/406 90 197, stampsdealer1@gmx.de
12679 Berlin

Re: EILMELDUNG ZU MÜNZHÄNDLERABMAHNUNGEN

Verfasst: Fr 12.12.14 20:23
von Locnar
Hi,

Kann ich mir von Raimund auch nicht vorstellen.

Re: EILMELDUNG ZU MÜNZHÄNDLERABMAHNUNGEN

Verfasst: Fr 12.12.14 20:27
von stampsdealer
Morgen früh kümmert sich sein Anwalt sofort darum. Ich werde die nächste Stunde noch den Forumslink an wichtige Leute verbreiten. Raimund konnte heute Abend noch einen Verbandshändler erreichen, so daß hoffentlich jetzt die Verbände schon eine Warnmeldung erhalten haben.

Gruß

Jürgen

Re: EILMELDUNG ZU MÜNZHÄNDLERABMAHNUNGEN

Verfasst: Fr 12.12.14 21:43
von stampsdealer
Zwecks größtmöglicher Verbreitung habe ich extern noch einen weiteren Thread eröffnet.

http://www.muenzauktion.info/forum/show ... n&id=71263

Jetzt sage ich allen Gute Nacht und werde wohl am Montag mir alle Emaileingänge und Forenbeiträge zu diesem Thema durchlesen.

Gruß

Jürgen

Re: EILMELDUNG ZU MÜNZHÄNDLERABMAHNUNGEN

Verfasst: Sa 17.03.18 22:34
von olricus
Hallo Sammlerfreunde,
ich wundere mich schon lange, dass viele Forummitglieder bei der Bestimmungshilfe mit einem Link auf Angebote von Händlern hinweisen,
sicher ohne Genehmigung des Autors.
Ich habe das bisher vermieden, denn das Urheberrechtsgestz ist sehr Umfangreich und man kann schnell in eine Abmahnfalle tappen.
Eigentlich ist ein solcher Link eine Werbung für den betreffenden Händler, aber nicht alle sehen das so.
Als ich vor einiger Zeit einen Artikel in unserem Heimatkalender über alte sächsische Medaillen schrieb, hab ich auch einige Bilder aus
den Katalogen der Firma Künker verwendet. Dazu habe ich die Genehmigung eingeholt und auch unklompiziert erhalten, natürlich mit
der Auflage, die Autoren zu nennen, so war ich auf der sicheren Seite.
Also wenn man sicher gehen will, mal genau das deutsche Urheberrechtsgesetz lesen, denn einige "Abmahnanwälte" finden da schnell
eine Rechtsverletzung, die teuer werden kann.
Gruß olricus

Re: EILMELDUNG ZU MÜNZHÄNDLERABMAHNUNGEN

Verfasst: So 18.03.18 00:24
von KarlAntonMartini
Ein Anwalt, der bei einer Abmahnung den Mandanten nicht nennt? Das Ist ein Fall für die zuständige Anwaltskammer. Wenn es denn überhaupt ein Anwalt ist. Grüße, KarlAntonMartini

Re: EILMELDUNG ZU MÜNZHÄNDLERABMAHNUNGEN

Verfasst: Mo 19.03.18 15:47
von B555andi
olricus hat geschrieben:ich wundere mich schon lange, dass viele Forummitglieder bei der Bestimmungshilfe mit einem Link auf Angebote von Händlern hinweisen,
sicher ohne Genehmigung des Autors.
Ist es nicht so, dass eine Verlinkung anders zu bewerten ist als die direkte Nutzung von Bildern oder Texten durch kopieren? Kann es bei einer Verlinkung auf Texte oder Bilder durch Privatpersonen überhaupt zu einer Verletzung von Urheberrechten kommen?

Ich habe gelesen, dass Privatpersonen erst ab nachweisbarer Kenntnis des Rechtsverstoßes haften. Das heißt, wenn sie gebeten wurden, einen Link zu entfernen. Ebenso haftet man bei Links auf offensichtlich rechtswidrige Inhalte.

Re: EILMELDUNG ZU MÜNZHÄNDLERABMAHNUNGEN

Verfasst: Di 20.03.18 10:55
von keesuit
Wann bloss der Verlinkung ein Rechtsverstoss wäre, wurde Google jede Sekunde dem Millionenfach machen.

Viele Grüsse, Kees

Re: EILMELDUNG ZU MÜNZHÄNDLERABMAHNUNGEN

Verfasst: Di 20.03.18 12:03
von KarlAntonMartini
keesuit hat geschrieben:Wann bloss der Verlinkung ein Rechtsverstoss wäre, wurde Google jede Sekunde dem Millionenfach machen.

Viele Grüsse, Kees
Suchmaschinen sind da privilegiert. http://www.urheber.info/aktuelles/2017- ... ildersuche
Für nichtkommerzielle Foren dürfte noch dieses Urteil aus 2013 maßgeblich sein: http://www.damm-legal.de/bgh-verlinkung ... -zulaessig
Grüße, KarlAntonMartini

Re: EILMELDUNG ZU MÜNZHÄNDLERABMAHNUNGEN

Verfasst: So 08.04.18 12:23
von stampsdealer
In der neusten Ausgabe von Der Spiegel, Heft Nr. 15 vom 07.04.2018 findet sich auch ein Artikel über den Abmahner IDO.

Desweiteren kommt die nächste Abmahnwelle in Sachen Datenschutzgrundverordnung, die bis zum 25. Mai 2018 umgesetzt sein muss, insbesondere die AGB bei eBay bzw. MA-Shops auch eine juristisch wasserdichte Datenschutzerklärung enthalten müssen.

Jetzt gibt es wegen diesem ganzen Abmahnärger eine Petition, die bitte viele Forenten unterschreiben mögen.

Dank und beste Grüße

Jürgen (Jürgen Schmidt)


Petition 77180

Unlauterer Wettbewerb - Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens




https://epetitionen.bundestag.de/conten ... 77180.html