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48 Tausend Euro schuldet mir Insolvenzantrag-Münzhändler

Verfasst: So 12.08.18 02:30
von stampsdealer
Ein Insolvenzantrag-Müzhändlerkollege aus der oberen Hälfte Deutschlands besiitzt jetzt angeblich null pfändbare Masse.

Gegen ihn mußte ich eine Forderung von 48 Tausend Euro anmelden. Bis jetzt haben elf Gläubiger ihre Forderungen angemeldet.

Gegebenenfalls wäre ich für einen etwaigen Informationsaustausch sehr dankbar.


Dank und beste Grüße

Jürgen Schmidt
PF 400106
12631 Berlin

Telefon 030 / 406 90 197

Email stampsdealer1 at gmx de

Re: 48 Tausend Euro schuldet mir Insolvenzantrag-Münzhändler

Verfasst: So 07.04.19 00:09
von LeoW
Jürgen, wie ist es ausgegangen? Das klingt ja wie ein Alptraum. Hat sich schon was getan in der Sache?

Re: 48 Tausend Euro schuldet mir Insolvenzantrag-Münzhändler

Verfasst: So 07.04.19 03:42
von stampsdealer
Hallo LeoW,

das zieht sich in die Länge. Darum kümmere ich mich in erster Linie nicht selbst, sondern eine renommierte Großkanzlei.

Wie bei anderen Rechtssachen auch heißt es abwarten und sich in Geduld üben.

Grüße

Jürgen

Re: 48 Tausend Euro schuldet mir Insolvenzantrag-Münzhändler

Verfasst: Fr 06.09.19 15:53
von stampsdealer
Zivilklage verloren, also bis zu 10 Tausend Euro zusätzlicher Verlust. Bei Berufungsklage (Spielkasino) hätte ich nochmals bis zu 10 Tausend Euro riskiert.

Heute habe ich die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft erhalten, warum kein Eingehungsbetrug gegeben sei.

Mein Widerspruchschriftsatz geht jetzt an den Generalstaatsanwalt.

Re: 48 Tausend Euro schuldet mir Insolvenzantrag-Münzhändler

Verfasst: Fr 06.09.19 16:17
von stampsdealer
Frage: Ist es rechtlich zulässig den Namen eines Schuldners im Forum zu veröffentlichen? Dieser hat Privatinsolvenz angemeldet, steht also somit ohnehin in einem öffentlichen Schuldnerverzeichnis.

Dank für Eure Einschätzung im voraus.

Gruß

Jürgen

Re: 48 Tausend Euro schuldet mir Insolvenzantrag-Münzhändler

Verfasst: Fr 06.09.19 16:50
von stampsdealer
Aus rechtlichen Gründen habe ich den Text geändert. Infos kann man aber direkt von mir erhalten.

stampsdealer1 at gmx de

Tel. 030 / 406 90 197

Tel. 0177 / 78 30 209

Jürgen Schmidt
Pf 400 106
12633 Berlin

Re: 48 Tausend Euro schuldet mir Insolvenzantrag-Münzhändler

Verfasst: Sa 07.09.19 12:08
von KarlAntonMartini
stampsdealer hat geschrieben:
Fr 06.09.19 15:53
Zivilklage verloren, also bis zu 10 Tausend Euro zusätzlicher Verlust. Bei Berufungsklage (Spielkasino) hätte ich nochmals bis zu 10 Tausend Euro riskiert.

Heute habe ich die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft erhalten, warum kein Eingehungsbetrug gegeben sei.

Mein Widerspruchschriftsatz geht jetzt an den Generalstaatsanwalt.
Nach alltäglichem Sprachgebrauch und im moralischen Sinn fühlst du dich zu recht betrogen. Strafrechtlich gesehen müßte deinem Kontrahenten nachzuweisen sein, daß er bei Eingehen des Geschäftes positiv wußte, daß er nichts würde zahlen können. Denn Betrug ist es nur mit Vorsatz. Und das ist meistens schwierig nachzuweisen. - Grüße, KarlAntonMartini

Re: 48 Tausend Euro schuldet mir Insolvenzantrag-Münzhändler

Verfasst: Sa 07.09.19 12:13
von KarlAntonMartini
stampsdealer hat geschrieben:
Fr 06.09.19 16:17
Frage: Ist es rechtlich zulässig den Namen eines Schuldners im Forum zu veröffentlichen? Dieser hat Privatinsolvenz angemeldet, steht also somit ohnehin in einem öffentlichen Schuldnerverzeichnis.

Dank für Eure Einschätzung im voraus.

Gruß

Jürgen
Tu's lieber nicht. Denn das Schuldnerregister des Amtsgerichts ist nur mit berechtigtem Interesse einsehbar und dann gibt es dort Löschungsfristen. Anderswo gepostet könnte es eine Prangerwirkung entfalten und Persönlichkeitsrechte verletzen. Ich meine, das Forum müßte zum Sebstschutz ein entsprechendes Post löschen. - Mir tut das sehr leid, wie es dir ergangen ist, aber es hilft ja nicht weiter, den eigenen Schaden noch zu vergrößern. Grüße, KarlAntonMartini

Re: 48 Tausend Euro schuldet mir Insolvenzantrag-Münzhändler

Verfasst: Di 10.09.19 14:13
von stampsdealer
Ich bedanke mich vielmals für die beiden Kommentare.

Ich sollte den Blick nun nach vorne richten, versuchen diese Angelegenheit innerlich abzuhaken.

Für den Widerspruch bei der Generalstaatsanwaltschaft habe ich 14 Tage Zeit gehabt; meine Anwältin ist aber bis Monatsende abwesend. Ich habe daher den (vorläufigen) Widerspruch selbst verfaßt. Hätte sonst jemand anders aus der Kanzlei machen müssen, der sich erst in den Fall einarbeiten müßte.

Eine strafrechtliche Verurteilung ist nicht aus Rachegründen erwünscht, sondern nur, damit indirekt die vorsätzliche, unerlaubte Handlung festgestellt ist, meine Forderung beim Insolvenzverwalter ausgesondert, privilegiert werden kann.

Der Schuldner hat gegen meine Forderung einen Teilwiderspruch eingelegt, der unerlaubten, vorsätzlichen Handlung widersprochen. Ich habe diesbezüglich von einer weiteren Feststellungsklage Abstand genommen. Was hätte mir das gebracht, wenn ich diese Klage gewonnen hätte, aber mangels Masse auf den Kosten sitzen geblieben wäre?

Hinsichtlich dem mutmaßlichen Konkursbetrug werden wohl auch die Ermittlungen eingestellt, weil hier den Beweisanforderungen wohl nicht entsprochen werden kann.

Es ist jedenfalls sehr übel, wenn Eheleute sich hinter einer Gütertrennung verschanzen, also umgangssprachlich artikuliert "nicht den A..... in der Hose haben" für ihre Schulden einzustehen.

Privatschulden sind eigentlich Ehrensache. Man kann sich aber auch bei Menschen verschätzen, die man seit gefühlten vierzig Jahren kennt.

Gruß

Jürgen

Re: 48 Tausend Euro schuldet mir Insolvenzantrag-Münzhändler

Verfasst: Fr 13.09.19 11:38
von stampsdealer
Ca. zehn Minuten Verhandlung.

Laut Kostenfestsetzungsbeschluss darf ich dem gegnerischen Anwalt jetzt EUR 3488,73 plkus 17,30 Zinsen überweisen.

Wer von uns verdient 3500 Euro in zehn Minuten?
Dauer des Verhandlungstermins gefühlte zehn Minuten.

Der Gesamtverlust könnte möglicherweise bis zu 60 Tausend Euro betragen.

Re: 48 Tausend Euro schuldet mir Insolvenzantrag-Münzhändler

Verfasst: Fr 13.09.19 17:39
von stampsdealer
stampsdealer hat geschrieben:
Di 10.09.19 14:13
Für den Widerspruch bei der Generalstaatsanwaltschaft habe ich 14 Tage Zeit gehabt; meine Anwältin ist aber bis Monatsende abwesend. Ich habe daher den (vorläufigen) Widerspruch selbst verfaßt. Hätte sonst jemand anders aus der Kanzlei machen müssen, der sich erst in den Fall einarbeiten müßte.
Jetzt habe ich sicherheitshalber bei der Generalstaatsanwaltschaft eine Fristverlängerung beantragt, damit meine Anwältin auf jeden Fall reagieren kann. Es ist fraglich, ob ich als Nichtjurist einen Widerspruch überhaupt erfolgreich getätigt habe.

Re: 48 Tausend Euro schuldet mir Insolvenzantrag-Münzhändler

Verfasst: So 22.09.19 21:58
von stampsdealer
Am 1. Advent 2019 halte ich mich als Besucher auf der Münzbörse in Hannover auf. Gespräche zu dieser Angelegenheit sind möglich.

Re: 48 Tausend Euro schuldet mir Insolvenzantrag-Münzhändler

Verfasst: Mo 07.10.19 10:55
von stampsdealer
Das Ermittlungsverfahren hinsichtlich Tatbestand Bankrott ist jetzt auch eingestellt.

Hier sind halt die Beweisanforderungen besonders hoch.

Ich hätte tausende von Euros für Detektive verbrennen können.

Re: 48 Tausend Euro schuldet mir Insolvenzantrag-Münzhändler

Verfasst: Mi 16.10.19 01:34
von stampsdealer
Schuldner scheint trotz Verfahren der Privatinsolvenz keine ladungsfähige Anschrift mehr zu besitzen. Ein Schreiben meiner Anwätin konnte laut Post nicht zugestellt werden, weil die Pewrson unbekannt verzogen sei.

Die Personen, die wissen könnten um was es geht:

Wird die Wohnung der Ehefrau zum Verkauf angeboten oder vermietet?

Dank und liebe Grüße

Jürgen

Re: 48 Tausend Euro schuldet mir Insolvenzantrag-Münzhändler

Verfasst: Mi 16.10.19 11:18
von stampsdealer
Möglicherweise ist einer von den elf Gläubigern weniger friedlich als ich, hat sich möglicherweise russischer Inkassohilfe bedient? Warum ist Post an eine Eigentumswohnung nicht mehr zustellbar?