Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019
Verfasst: Do 14.03.19 14:27
Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland das Verpackungsgesetz, welches die bis dahin geltende, alte Verpackungsordnung ablöst.
Zu ersten Mal in Berührung mit diesem neuen Gesetz kam ich im Laufe der vergangenen zwei Wochen, als zwei Händler über VCoins erklärten, dass sie aufgrund dieses Gesetzes keine Münzen mehr nach Deutschland senden würden/könnten. VCoins scheint da für die dort angeschlossenen Händler eine Informationsschrift verfasst zu haben.
Nun hab ich mal auf die Schnelle versucht, mich schlau zu machen, was dieses neue Gesetz so mit sich bringt, dass es den „kleinen Münz/Warenverkehr“ aus der Bahn bringen kann.
Das neue Verpackungsgesetz bringt für Onlinehändler erheblich mehr Pflichten mit sich als die alte Verpackungsordnung.
Jeder, der Verpackungen erstmalig in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich in einem Zentralen Register (Verpackungsregister LUCID) anmelden. Pflichtige Verpackungen sind mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.
Jetzt wäre eine solche (höchstpersönliche) Registrierung ja noch kein Beinbruch. Über eine Registrierung hinaus (bzw. Voraussetzung für diese) ist die Verpflichtung, sich an einem oder mehreren der Dualen Systeme in Deutschland zu beteiligen. Und dies kostet Geld…
Eine Geringfügigkeitsgrenze gibt es für die Registrierungspflicht leider nicht. Lediglich eine Vollständigkeitserklärung muss wohl nicht erstellt werden.
Die vorgesehenen Bußgelder für Verstöße gegen das Verpackungsgesetzt sind ebenfalls nicht von schlechten Eltern.
Dies ist zumindest mal der rechtliche Rahmen. Nun habe ich bereits in diesem Jahr eine Vielzahl an Münzen aus dem Ausland (teilweise über den Zoll) problemlos erhalten. Die eigens zur Durchführung des Gesetzes gegründete, beliehene Behörde (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister) ist vermutlich noch mit anderen Dingen beschäftigt. Es dürfte auch kaum jemals ausreichend Personal vorhanden sein, um eine auch nur annähernd flächendeckende Kontrolle ausüben zu können.
Einerlei – wenn Münzhändler alleine schon aufgrund der Existenz eines solchen Gesetzes keine Sammler mehr in Deutschland bedienen wollen, ist das eine für mich sehr befremdliche Entwicklung und Ausfluss einer uns Deutsche vermutlich innewohnenden Überregulierungssucht…
Habt Ihr ebenfalls Erfahrungen/Probleme mit Händlern gehabt, die aufgrund des Verpackungsgesetzes keine Münzen mehr nach Deutschland versenden möchten?
Zu ersten Mal in Berührung mit diesem neuen Gesetz kam ich im Laufe der vergangenen zwei Wochen, als zwei Händler über VCoins erklärten, dass sie aufgrund dieses Gesetzes keine Münzen mehr nach Deutschland senden würden/könnten. VCoins scheint da für die dort angeschlossenen Händler eine Informationsschrift verfasst zu haben.
Nun hab ich mal auf die Schnelle versucht, mich schlau zu machen, was dieses neue Gesetz so mit sich bringt, dass es den „kleinen Münz/Warenverkehr“ aus der Bahn bringen kann.
Das neue Verpackungsgesetz bringt für Onlinehändler erheblich mehr Pflichten mit sich als die alte Verpackungsordnung.
Jeder, der Verpackungen erstmalig in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich in einem Zentralen Register (Verpackungsregister LUCID) anmelden. Pflichtige Verpackungen sind mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.
Jetzt wäre eine solche (höchstpersönliche) Registrierung ja noch kein Beinbruch. Über eine Registrierung hinaus (bzw. Voraussetzung für diese) ist die Verpflichtung, sich an einem oder mehreren der Dualen Systeme in Deutschland zu beteiligen. Und dies kostet Geld…
Eine Geringfügigkeitsgrenze gibt es für die Registrierungspflicht leider nicht. Lediglich eine Vollständigkeitserklärung muss wohl nicht erstellt werden.
Die vorgesehenen Bußgelder für Verstöße gegen das Verpackungsgesetzt sind ebenfalls nicht von schlechten Eltern.
Dies ist zumindest mal der rechtliche Rahmen. Nun habe ich bereits in diesem Jahr eine Vielzahl an Münzen aus dem Ausland (teilweise über den Zoll) problemlos erhalten. Die eigens zur Durchführung des Gesetzes gegründete, beliehene Behörde (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister) ist vermutlich noch mit anderen Dingen beschäftigt. Es dürfte auch kaum jemals ausreichend Personal vorhanden sein, um eine auch nur annähernd flächendeckende Kontrolle ausüben zu können.
Einerlei – wenn Münzhändler alleine schon aufgrund der Existenz eines solchen Gesetzes keine Sammler mehr in Deutschland bedienen wollen, ist das eine für mich sehr befremdliche Entwicklung und Ausfluss einer uns Deutsche vermutlich innewohnenden Überregulierungssucht…
Habt Ihr ebenfalls Erfahrungen/Probleme mit Händlern gehabt, die aufgrund des Verpackungsgesetzes keine Münzen mehr nach Deutschland versenden möchten?