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Verfasst: Di 09.01.07 09:44
von wpmergel
Na, eine kurzfristige Auktion als mehrsprachiges Nachschlagewerk für Erhaltungsgrade, das hat doch was ;-) :twisted:

Scherz beiseite: ABMAHNEN mit Fristsetzung, nach Fristablauf 2te mit Kosten.

Verfasst: Di 09.01.07 09:53
von KarlAntonMartini
Die Nutzung der Wikipedia zu gewerblich Zwecken sollte eigentlich nicht sein. - Aber solange nicht direkt Schindluder mit den Daten getrieben wird, gibt es ja auch einen Werbeeffekt, also würde vielleicht Verlangen nach Quellenangabe genügen? Also erstmal freundliche Bitte, danach erst böse Abmahnung? Grüße, KarlAntonMartini

Verfasst: Di 09.01.07 10:58
von wpmergel
Wenn Werbung die Intention gewesen wäre, hätte der Anbieter einen Verweis auf den Urheber angebracht oder besser eine Verlinkung auf die Seite direkt geschaltet. So aber ist es banaler Daten-Raub.
Auch im Interesse vieler ehrlicher Anbieter und Händler würde ich ohne zu zögern abmahnen.

Verfasst: Fr 12.01.07 17:34
von Locnar
Gut so !


geht bitte umgehend vor.

Ebay hat dafür Verständnis.