Einen Händler in Rumänien wegen einer antiken Münze zu verklagen, ist bestimmt eine sehr gute Idee .richard55-47 hat geschrieben: ↑So 16.08.20 10:07... Der Streit über Erfüllung/Nichterfüllung des Kaufvertrages/des Unterganges des Liefergutes etc. muss sowieso vor Gericht ausgefochten werden, wenn also ebay, paypal und der Verkäufer untätig bleiben, bleibt nur der Weg zum Zivilgericht. ...
Vielleicht muss man sich einfach damit abfinden, dass es im Leben nicht immer so rund läuft, wie man das gerne hätte ("shit happens", wie der Amerikaner sagt) . Juristisch vielleicht unbefriedigend, wenn es nicht allzu oft vorkommt, schont es aber die Nerven .
Im Fall hier ist das ja aber nun alles nicht mehr nötig .
Gruß
Altamura