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Verfasst: Do 19.02.09 18:25
von beachcomber
der soll falsch sein? 8O
aber warum macht sich ein fälscher solche mühe sein schönes machwerk dann wieder so dumm zu zerstören?
wenn er diese form von korrosion künstlich einarbeitet, dann könnte er sich doch ein paar weniger markante stellen aussuchen?
also ich versteh' zwar wenig von provinzprägungen, aber das sieht mir einfach zu echt aus.
grüsse
frank

Verfasst: Do 19.02.09 18:31
von Pscipio
Frank, das Patina- und Korrosionsargument ist heutzutage kein Argument mehr, das haben wir schon mehrfach gesehen. Der Stil und die Machart der Münze sind völlig daneben - die Münze ist meiner Meinung nach ganz sicher eine Fälschung, und nicht einmal eine gute.

Verfasst: Do 19.02.09 18:41
von beachcomber
wo ich mir gerade das rv mit verstand anschaue: du wirst wohl leider recht haben! so ein segel gab's zu der zeit wahrlich nicht, und die breitbeinig dasitzende dame schaut auch nicht gerade römisch aus!
aber mann, das ist ja echt zum k....., wenn ich sehe was die für oberflächen hinbekommen! :(
grüsse
frank

Verfasst: Do 19.02.09 19:28
von chinamul
Hallo Frank!
Solltest Du etwa die mit züchtig geschlossenen Beinen dasitzende Dame links unten falsch gesehen haben? Sie sitzt über einem Quellgefäß - das Du offenbar für ihr ausladendes Gesäß gehalten hast - , aus dem es heraussprudelt, dürfte also wie die rechte Figur eine Quellengottheit o. ä. sein. Allerdings hat auch Gorny sie nicht als solche erkannt. Und die Segelform sollte man auch nicht zu hoch hängen. Das Segelboot sieht zwar aus wie eine moderne toppgetakelte Slup, aber wer sagt uns denn, daß es nicht auch damals schon kleinere Segler mit derartigen oder zumindest ähnlichen Segeln gegeben hat?
Mit diesen Einwänden möchte ich allerdings kein Votum für die Echtheit des Stückes abgegeben haben.

Gruß

chinamul

Verfasst: Fr 20.02.09 23:39
von Homer J. Simpson
Was meint Ihr zu diesem Stück? Das kommt mir irgendwie neo-thrakisch vor. Oder sehe ich schon Gespenster?

http://www.sixbid.com/nav.php?p=viewlot ... 1&lot=2619

Homer

Verfasst: Fr 20.02.09 23:59
von beachcomber
der meister auf dem rv sieht aus, als platze er gleich vor lachen! :)
kaufen würd' ich die jedenfalls nicht!
gr+usse
frank

Aemilian / Diokletian auf Ebay

Verfasst: Sa 21.02.09 15:52
von antoninus1
Was haltet ihr denn von diesem "Aemilian"?

Hat da einer einem Diokletian Gewalt angetan?

Seltsame M (und nicht nur die) in der Umschrift, geringes Gewicht (eine Tetradrachme des Aemilian müsste etwas über 10 g wiegen).

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... :IT&ih=024

Verfasst: Sa 21.02.09 15:58
von Pscipio
Wenn es mir recht ist, müsste Aemilian ein LB aufweisen, oder? Lustig die Erklärung von Lanz für das LA:

Rs: LA (im linken Feld) steht für das Nominal 12

Gruss, Pscipio

Verfasst: Sa 21.02.09 16:04
von antoninus1
Pscipio hat geschrieben:Wenn es mir recht ist, müsste Aemilian ein LB aufweisen, oder? Lustig die Erklärung von Lanz für das LA:

Rs: LA (im linken Feld) steht für das Nominal 12

Gruss, Pscipio
Ja, stimmt, vorallem sind keine Stücke aus dem Jahr 1 bekannt.

Eine meisterhafte Münzbestimmung von Lanz :D

Verfasst: So 22.02.09 10:38
von antoninus1
Tja,

da hat jemand 123 € plus Porto für diesen "Aemilian" zum Fenster ´rausgeworfen.
Vielleicht sollte Dr. Lanz doch selbst einen Blick auf die Münzen werfen, bevor sie versteigert werden.

Verfasst: Mo 23.02.09 00:01
von beachcomber
http://cgi.ebay.de/ROMISCHE-MUNZEN-KAIS ... 240%3A1318
und wieder mal so'n kandidat mit nur falschen angeboten, und -da privatverkauf- natürlich ohne rücknahme!
grüsse
frank

Verfasst: Mo 23.02.09 00:23
von cepasaccus
Also nach meinem Rechtsverstaendnis duerfte es rechtlich kein Problem sein eine gefaelschte Muenze auch bei Ausschluss des 14-taegigen Rueckgaberechts zurueckzugeben weil man "Sie bieten auf eine RÖMISCHE MÜNZE. KAISERREICH TRAIANUS." und nicht "Sie bieten auf eine Gussfaelschung einer RÖMISCHEn MÜNZE. KAISERREICH TRAIANUS." Aber IANAL.

valete

Verfasst: Di 24.02.09 20:24
von McBrumm
Da mein Augenmerk bekanntermaßen auf Aurelian liegt, habe ich meinen Horizont noch nicht wirklich erweitert.
Vor dieser Münze bzw vor den angebotenen Münzen stellen sich mir die Nackenhaare auf. Nun meine Frage: Zu recht?

lg

Verfasst: Di 24.02.09 20:53
von caesar
cepasaccus hat geschrieben:Also nach meinem Rechtsverstaendnis duerfte es rechtlich kein Problem sein eine gefaelschte Muenze auch bei Ausschluss des 14-taegigen Rueckgaberechts zurueckzugeben weil man "Sie bieten auf eine RÖMISCHE MÜNZE. KAISERREICH TRAIANUS." und nicht "Sie bieten auf eine Gussfaelschung einer RÖMISCHEn MÜNZE. KAISERREICH TRAIANUS." Aber IANAL.

valete
Schweinerei!!-jedoch glaube ich nicht,dass dagegen viel auzurichten ist,da der Verkäufer die Münze nicht ausdrücklich als echt oder gefälscht anbietet.-Er bietet sie also nach bestem Wissen und Gewissen an.-Sollte er jedoch ein profesioneller Münzhändler sein,würde die ganze Situation ev wieder anders aussehen.

Caesar

Verfasst: Di 24.02.09 21:01
von cepasaccus
Caesar, ich glaube nicht, dass man ihm Vorsatz nachweisen muss um vom Kauf zuruecktreten zu koennen. Vielleicht 323 BGB wegen nicht vertragsgemaess erbrachter Leistung. Bei Betrug ist das was anderes. Da muss man Betrugsabsicht nachweissen.

vale