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Verfasst: Di 26.05.09 22:33
von emieg1
richard55-47 hat geschrieben: Der Vertrag ist nicht nichtig, sondern unter Vorspiegelung der Echtheit geschlossen werden. Der Bieter kann seine Willenserklärung anfechten und damit zunichte machen.
Aber ist bzw. wird der Vertrag nicht genau aus diesem Grunde nichtig? :roll:

Verfasst: Di 26.05.09 22:39
von antoninus1
klausklage hat geschrieben:Irgendwann schreibe ich mal ein Buch "Rechtsfragen beim Münzkauf", da scheint es ja echt einen Markt für zu geben.

Gruß,
Olaf
Muss kein Buch sein, aber vielleicht kannst Du einen Artikel in einer Münzenzeitschrift schreiben :)
Es ist halt ein interessantes Thema und es herrschen da falsche Vorstellungen.

Verfasst: Di 26.05.09 22:49
von emieg1
klausklage hat geschrieben: Im Übrigen kann ich von solchen Spaßkäufen nach dem Motto "Der Vertrag wird schon ungültig sein" nur abraten. Ist er nämlich nicht, jedenfalls nicht unbedingt.
Ok, aus welchem Grunde könnte er denn trotzdem gültig sein? Mal von dem Beispiel hier ausgegangen, dass eine nachweislich falsche Münze angeboten wird ohne irgendwelche Hinweise in der Artikelbeschreibung!

Verfasst: Di 26.05.09 22:56
von klausklage
Richard hat parallel zu mir gepostet, das hatte ich noch nicht gesehen.
Jedenfalls: Wenn Du beim Bieten schon weißt, dass es sich um eine Fälschung handelt, hat Dich auch niemand getäuscht. Aus dem gleichen Grunde hast Du ja auch keine Gewährleistungsrechte (§ 442 I BGB). Außerdem möchte ich nicht den Nachweis der Arglist erbringen müssen. Wenn du tatsächlich arglistig getäuscht wurdest und das beweisen kannst, kannst Du mit § 123 natürlich durchkommen. Aber ich hätte auf so einen Rechtsstreit (wenn es dazu kommt) jedenfalls keine Lust.
Die internationalprivatrechtliche Problematik (dalp-s sitzt in Österreich) lassen wir mal beiseite.

Gruß,
Olaf

Verfasst: Di 26.05.09 22:57
von Homer J. Simpson
Z.B., wenn sich herausstellt, daß Du das gewußt hast, daß die Münze falsch ist, und trotzdem geboten hast?

Homer

Verfasst: Di 26.05.09 23:03
von emieg1
klausklage hat geschrieben:Wenn Du beim Bieten schon weißt, dass es sich um eine Fälschung handelt, hat Dich auch niemand getäuscht.
Ja wenn du natürlich davon ausgehst, hast du nicht ganz unrecht... aber ich gehe davon aus, dass der Höchstbietende das natürlich vor Ablauf der Auktion nicht wusste ;-)

Eine weitere grenzüberschreitende Problematik: Bei den Österreichern sieht man tatsächlich nicht, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Anbieter handelt.

Verfasst: Mi 27.05.09 08:43
von n.......s
spider hat geschrieben:Ähhmm...
Bist du jetzt nicht auch zum Kauf verpflichtet?
Er hat ja nicht die Echtheit garantiert.
warum ich??? Ich würde meinen account doch niemals für Fälschungen benutzen...
aber ich kenne jemanden, der sowas macht.

Verfasst: Mi 27.05.09 22:12
von emieg1
Eigentlich ein "ganz normaler" Mittwochabend, würden die fakes nicht ganz besonders tief fliegen...

na, wen haben wir denn da mal wieder:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 0348326009

herzlich willkommen heissen im Club der (hoffentlich bald toten) nicht ganz Dichten möchte ich auch den Anbieter folgender Katastrophe:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 0398089068

Verfasst: Mi 27.05.09 22:32
von n.......s
dazu passen einige Angebote dieses Anbieters - wie dieses Teil hier:
http://cgi.ebay.de/Denar-Maximinius-Thr ... 7C294%3A50

Verfasst: Do 28.05.09 09:16
von flar
Na endlich.

Die rechtlichen Fragen sind mir egal, ich habe davon leider keine Ahnung. Der Typ hat endlich eine Bewertung mit der jeder, der auch nur halbwegs Normal bei Ebäää kauft was anfangen kann. Ich kaufe ja nur sehr selten dort und hatte damals auch im Nachhinein geschrieben das er Fälschungen verkauft, aber das erscheint ja dann nicht mehr in der Bewertung.

Ich jedenfalls freue mich und bedanke mich beim Forum, dass mir ja schon manchmal geholfen hat und nun über den dalp-s auch mal die Wahrheit geschrieben hat. Ändert nichts an der Gesamtsituation, aber kleine Schritte führen auch zum Erfolg.

Gruß und Dank

Flar

Verfasst: Do 28.05.09 10:03
von kc
http://cgi.ebay.com/A-RARE-DIDIUS-JULIA ... 7C294%3A50

"THIS COIN IS FOR THE SERIOUS BIDDER THAT KNOWS HIS ANCIENT COINS."


:D

Verfasst: Do 28.05.09 10:17
von n.......s
kc hat geschrieben:http://cgi.ebay.com/A-RARE-DIDIUS-JULIA ... 7C294%3A50

"THIS COIN IS FOR THE SERIOUS BIDDER THAT KNOWS HIS ANCIENT COINS."


:D
immerhin gibt es schon einen Deppen, der mitbietet

Verfasst: Do 28.05.09 13:54
von donolli
nephrurus hat geschrieben:
kc hat geschrieben:http://cgi.ebay.com/A-RARE-DIDIUS-JULIA ... 7C294%3A50

"THIS COIN IS FOR THE SERIOUS BIDDER THAT KNOWS HIS ANCIENT COINS."


:D
immerhin gibt es schon einen Deppen, der mitbietet

aber hör mal, schließlich ist hier ein gebot auch ein votum für sachkenntnis und geschmack! wenn's sogar der anbieter schreibt...

8)

Verfasst: Do 28.05.09 15:08
von richard55-47
Dann bin ich unseriös, ich biete nämlich nicht.

Verfasst: Do 28.05.09 21:11
von spider
Hatten wir den Anbieter schon im Programm?

http://stores.shop.ebay.de/cosii-sp-leg ... QQ_armrsZ1