Seite 137 von 376

Re: Sachen zum Lachen !

Verfasst: Di 14.09.10 22:31
von antoninus1
Homer J. Simpson hat geschrieben:Ich würde mich bereiterklären; ich halte es für antik.

Homer
So sieht es in der Tat aus.
Homer hat freundlicherweise zu meinen Gunsten auf´s Bieten verzichtet und so konnte ich den Sesterz des Antoninus Pius ersteigern.

Heute haben wir ihn an unserem Münzenstammtisch begutachtet und er wurde allgemein als antike barbarisierte Prägung bezeichnet.
Wobei wir uns nicht einigen konnten, ob er gegossen oder geprägt ist.

Ich habe ihn mal so bestimmt:

Sesterz (barbarisiert, 144 n. Chr. oder später)
Av.: ANTONINVS AVG PIVS ... belorbeerte Büste rechts
Rv.: DES IIII S C Salus von vorne, schaut nach links, hält Ruder und Patera, links Altar, um den sich Schlange windet
Gewicht 20,6 g

Vorbild RIC 749 (ohne Patera)
RIC 749 hat die Vorderseitenlegende ANTONINVS AVG PIVS PP TR P COS III

Das Vorbild ist 144 geprägt worden, als Antoninus zum dritten Mal Konsul war und der vierte Konsulat bevorstand.
Ich finde interessant, dass sich der Fälscher ausgerechnet einen etwas seltenen Typ ausgesucht hat.

Re: Sachen zum Lachen !

Verfasst: Di 14.09.10 22:34
von Homer J. Simpson
Deswegen fand ich den auch interessant. Glückwunsch zu dem schönen Kauf - da hattest Du ja nicht mehr viel Konkurrenz!

Homer

Re: Sachen zum Lachen !

Verfasst: Di 14.09.10 22:40
von antoninus1
Ja, danke Dir nochmals.
Die meisten fanden ihn wohl einfach nicht schön, nachbearbeitet oder hielten ihn für eine moderne Fälschung.
Wirklich interessant wäre jetzt halt, wo er hergestellt wurde.

Re: Sachen zum Lachen !

Verfasst: Di 14.09.10 23:23
von beachcomber
auf deinem bild sieht er schon viel besser aus, und ich habe keinen zweifel daran, dass er geprägt ist! im übrigen: was sollte denn der grund sein eine barbarisierte münze abzugiessen? da wäre eine ofizielle doch viel wahrscheinlicher.
grüsse
frank

Re: Sachen zum Lachen !

Verfasst: Mi 15.09.10 19:31
von n.......s
http://www.vcoins.com/ancient/cng/store ... oduct=7688

wenn ich den Betrag jetzt mit PAYPAL zahle, dann habe ich doch Käuferschutz-oder?

Re: Sachen zum Lachen !

Verfasst: Mi 15.09.10 19:44
von areich
Und wenn Du den in Anspruch nimmst Hausverbot bei CNG und allen anderen amerikanischen Händlern. ;)

Re: Sachen zum Lachen !

Verfasst: Mi 15.09.10 19:49
von n.......s
areich hat geschrieben:Und wenn Du den in Anspruch nimmst Hausverbot bei CNG und allen anderen amerikanischen Händlern. ;)
Das beruht dann aber auf Gegenseitigkeit! Wenn die mir die Münze zu diesem Preis nicht schicken, dürfen sie mein Haus auch nicht mehr betreten. :D

Re: Sachen zum Lachen !

Verfasst: Mi 15.09.10 20:30
von areich
Viel Glück dann, Du mußt aber noch etwas dazukaufen, Mindestbestellwert ist $10. Ich habe schon geguckt, die billigste Münze ist ein Spätrömer für $65.

Re: Sachen zum Lachen !

Verfasst: Mi 15.09.10 22:38
von hjk
nephrurus hat geschrieben:http://www.vcoins.com/ancient/cng/store ... oduct=7688

wenn ich den Betrag jetzt mit PAYPAL zahle, dann habe ich doch Käuferschutz-oder?
Der Witz entgeht mir (uns?): "The item does not exist." Was wurde da entmaterialisiert?

Re: Sachen zum Lachen !

Verfasst: Mi 15.09.10 23:28
von leodux
Hi,

vorhin war da noch eine Münze zu einem unschlagbaren Preis von 0 Euro im Angebot.

Viele Grüße
Peter

Re: Sachen zum Lachen !

Verfasst: Mi 15.09.10 23:37
von hjk
8O

Re: Sachen zum Lachen !

Verfasst: Do 16.09.10 00:39
von Peter43
Ich hatte es schon einmal versucht euch zu erklären, daß das, was der Verkäufer macht, juristisch kein Angebot ist, sondern die Aufforderung an den Käufer, ein Angebot zu machen. Dieses kann dann der Verkäufer annehmen oder ablehnen. Ein Angebot von $0.- wird er wohl eher ablehnen. Insofern besteht für den Verkäufer keine Gefahr.

Mit freundlichem Gruß

Re: Sachen zum Lachen !

Verfasst: Do 16.09.10 07:49
von richard55-47
So isses, siehe Palandt 67. Aufl. Rd. Nr. 2 zu § 145 BGB, RD. Nr. 4 zu § 312b BGB ("Aufforderung zur Bestellung von Waren im Fernabsatz").

Re: Sachen zum Lachen !

Verfasst: Do 16.09.10 08:34
von antoninus1
Peter43 hat geschrieben:Ich hatte es schon einmal versucht euch zu erklären, ...
Mit freundlichem Gruß
Das haben die meisten wohl auch kapiert :wink:

Genauso muss man aber auch verstehen, dass das nur für deutsches Recht gilt.
Dieser Verkäufer sitzt in den USA, da wird wohl amerikanisches Recht gelten und das BGB oder HGB juckt den nicht.

Wie sieht´s denn nach amerikanischem Recht aus?

Re: Sachen zum Lachen !

Verfasst: Do 16.09.10 09:23
von n.......s
deshalb hat dieser thread ja auch einen ganz besonderen Titel- der da nicht lautet: Sachen, die man besonders ernst nehmen sollte :wink: