Sachen zum Lachen !

Alles was so unter den Römern geprägt wurde.

Moderator: Homer J. Simpson

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Schwarzschaf
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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von Schwarzschaf » Fr 07.12.12 08:45

wenns was besseres ist - kaum. :cry:
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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von Vallis Clausa » So 09.12.12 01:42

Ich meinte nicht das Salamibieten, sondern das Gebot in den letzten Sekunden.

Meine letzten "Treffer" liefen nunmal nur so... :(

Anbei noch eine etwas pikantere Beschreibung, leather and... :wink:

http://www.ebay.de/itm/Romisches-Kaiser ... 337e2f2f5e
Grüße aus dem Schwarzwald

Andreas

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Marcus Aurelius
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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von Marcus Aurelius » So 09.12.12 13:20

Deshalb auch der "saftige Preis" :mrgreen:


Grüße

Marcus Aurelius
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Homer J. Simpson
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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von Homer J. Simpson » So 09.12.12 14:06

Na klar, und die Officina der römischen Münzstätte, wo die Münzen für die Kaiserin geprägt wurden, was das Domina-Studio.

Homer
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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von hjk » So 09.12.12 20:23


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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von Schwarzschaf » So 09.12.12 22:22

Naja, man wird ihn doch noch mit >Postumus verwechseln dürfen :P 8O :mrgreen:
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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von Homer J. Simpson » So 09.12.12 23:01

Gordian II. und Postumus schauen sich ja auch wirklich zum Verwechseln ähnlich. Ungefähr so wie Vespasian und Constantin.

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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von pixxer » Mi 12.12.12 12:36

http://www.ebay.de/itm/Tetradrachme-Sil ... 43b6b85c55

Mal abgesehen von der offensichtlichen Fälschung fand ich folgenden Satz recht hilfreich für die Auktion:

Dies ist ein Privatverkauf. Es besteht kein Rückgaberecht und keine Garantie. Im Nichtraucherhaushalt sind keine Tiere.

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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von Mithras » Mi 12.12.12 13:00

Oooach, so n Hund frisst bestimmt ab und zu mal ein kleines Münzlein auf, wenns auf den Boden fällt... und dann ist der Erhaltungsgrad automatisch (so sie wieder zum Vorschein kommt) beschi..en! :-D Zumindest diesen Beschiss kann man hier wohl ausschließen. ;-)
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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von klunch » Mi 12.12.12 13:23

pixxer hat geschrieben:Dies ist ein Privatverkauf. Es besteht kein Rückgaberecht und keine Garantie. Im Nichtraucherhaushalt sind keine Tiere.
Sind Formulierungen dieser Art nicht kompletter Unsinn? Habe mir gemerkt, die sie bei Rechtsstreitigkeiten keinen Bestand haben und der Verkäufer quasi hinschreiben kann was er will - im Ernstfall zählt das sowieso nicht, daher muß man sich davon nicht gebunden fühlen. Pauschaler Ausschluß der Garantie geht m.E. gar nicht.

Bin allerdings kein Jurist - falls einer mitliest, wäre eine kurze Klarstellung hilfreich.

Gruß
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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von areich » Mi 12.12.12 13:27

Dabei gibt gerade der Rauch bei Silber so eine schöne Tönung.

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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von Homer J. Simpson » Mi 12.12.12 13:33

Im Nichtraucherhaushalt sind keine Tiere, nachts ist es kälter als draußen, und nach München ist es genau so weit wie mit dem Motorrad.

Homer
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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von klausklage » Mi 12.12.12 14:45

Hi klunch,

die Formulierung ist so juristisch ziemlicher Quark. Das ist eine Klausel, die sich irgendwie mal auf eBay eingebürgert hat und die seither jeder von jedem abschreibt.

Die Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses hängt von mehreren Faktoren ab. Ich kann so abstrakt nicht alle Fallgestaltungen abdecken, aber im Grundsatz gilt:

Beim Verkauf von privat an privat kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden; ebenso beim Verkauf von Händler an Händler. Gegebenenfalls kann die Klausel aber unwirksam sein (zB wegen Widersprüchlichkeit: "garantiert echte Münze ... Gewährleistung ausgeschlossen").

Beim Verkauf von Händler an Sammler ist ein Gewährleistungsausschluss grundsätzlich nicht möglich (Ausnahme: Haftung auf Schadensersatz). Was ein Verbrauchsgüterkauf (Händler an Verbraucher oder neudeutsch: "B2C" (business to consumer)) ist, bestimmt sich objektiv. Die Klausel: "Dies ist ein Privatverkauf" hat also keine konstitutive Bedeutung. Wenn zB Lanz das dazuschreiben würde, wäre das wirkungslos, er bleibt natürlich Händler. Das gleiche gilt für alle Powerseller mit zigtausend Bewertungen.

Soweit nur in Kürze - da sind noch weitere Fallkonstellationen vorstellbar. Nagel mich also nicht darauf fest :D

Olaf
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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von klunch » Mi 12.12.12 17:51

Hallo Olaf,

Danke für die Infos! Nein, ich nagel Dich natürlich nicht darauf fest :wink:

Je häufiger man diesen juristischen Unsinn liest, desto mehr fängt man an, der Sache Glauben zu schenken. Ich hatte es so im Kopf, daß zugesicherte Eigenschaften tatsächlich vorhanden sein müssen - sind sie das nicht, kann ich Wandlung/Minderung/Erstattung verlangen, wozu auch ein Privatverkäufer grundsätzlich verpflichtet ist, egal was er in seinen Bedingungen schreibt. Bloßer Nichtgefallen jedoch ist bei einem Privatverkäufer kein Rückgabegrund. Dann blieb das halbwegs korrekt hängen, schön! :D

Schönen Feierabend,
klunch
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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von Numis-Student » Mi 12.12.12 21:20

mangizite ist keine Numismatik :D

http://www.ebay.de/itm/PHILIPPUS-I-ARAB ... 3a7c4caf54

"ICH BIN KEINE NUMISMATIK , DESHALB GEBE ICH KEINE GRANTIE "
Immerhin ist es vorstellbar, dass wir vielleicht genug Verstand besitzen, um,
wenn nicht ganz vom Kriegführen abzulassen, uns wenigstens so vernünftig zu benehmen wie unsere Vorfahren im achtzehnten Jahrhundert. (A.H. 1949)

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