Schweiz Römer KGSG

Alles was so unter den Römern geprägt wurde.

Moderator: Homer J. Simpson

Antworten
Zwerghamster
Beiträge: 123
Registriert: Do 05.05.11 22:14
Hat sich bedankt: 19 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal

Schweiz Römer KGSG

Beitrag von Zwerghamster » Mo 26.06.17 20:55

Nun bin ich verunsichert.

Ich habe ohne viel nachzudenken in der Schweiz u.a. einen Quietus online ersteigert, solide Qualität, alles andere als ein Einzelstück, knapp über 100 Euro. Prägestätte ist in Kleinasien.

Auch nach dem dritten Durchlesen der relevanten Artikel (z.B. http://www.muenzenwoche.de/de/Leitfaden ... 4?&id=4394) weiß ich nicht wirklich, was ich tun muss

hinsichtlich Zoll und KGSG.

Muss ich beim Händler um eine Bestätigung anfragen, wann das Stück in die Schweiz importiert wurde (z.B. vor 1970). Kann es problematisch sein, wenn er solch eine Bestätigung nicht hat? Braucht der Händler eine Ausfuhrgenehmigung (wie das z.B. aus Österreich problemlos üblich ist) und würde eine solche Ausfuhrgenehmigung die Einfuhr nach KGSG abdecken?

Vielen Dank

Zwerghamster
Beiträge: 123
Registriert: Do 05.05.11 22:14
Hat sich bedankt: 19 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal

Re: Schweiz Römer KGSG

Beitrag von Zwerghamster » Mo 26.06.17 21:05

Nachtrag:

Aus dem verlinkten Artikel ergäbe sich, dass es wohl problemlos wäre, wenn die Münze vor dem Stichtag 26. April 2007 in die Schweiz gekommen wäre.

Zwerghamster
Beiträge: 123
Registriert: Do 05.05.11 22:14
Hat sich bedankt: 19 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal

Re: Schweiz Römer KGSG

Beitrag von Zwerghamster » Di 27.06.17 16:36

OK,

das Auktionshaus hat mir schriftlich bestätigt, dass die Münzen, die ich ersteigert habe, bereits vor dem 26. April 2007 (Quietus) und vor dem 31. Dezember 1992 (andere Münze, Prägestätte in EU Ausland) außerhalb der Länder war, in denen die Prägestätten heute liegen. Damit müsste ich meiner Sorgfaltspflicht entsprechend dem oben verlinkten Leitfaden der "Münzenwoche" als privater Sammler ausreichend nachgekommen sein.


Schwer nachzuvollziehen ist für mich allerdings, warum bei römischen Münzen der Kaiserzeit die Prägestätte als Indiz dafür gelten soll, welches heutige Land eine Münze als Kulturgut beanspruchen kann. Die kaiserzeitlichen Münzen waren im römischen Reich überall gültig und vielleicht genau so verbreitet wie der Euro heute. Wenn in 100 Jahren jemand in Deutschland einen Euro findet, der in Spanien geprägt wurde, dann ist es spanisches antikes Kulturgut und erfordert für die Ausfuhr eine Genehmigung aus Spanien.

Benutzeravatar
Peter43
Beiträge: 12996
Registriert: Mi 11.08.04 02:01
Wohnort: Arae Flaviae, Agri Decumates
Hat sich bedankt: 202 Mal
Danksagung erhalten: 1900 Mal
Kontaktdaten:

Re: Schweiz Römer KGSG

Beitrag von Peter43 » Di 27.06.17 20:25

Hallo Zwerghamster!

Und wer hat schon Aufzeichnungen aus einer Zeit, als diese noch keine Pflicht waren. Aber bei den Bürokraten steht ja die Vernunft bekannterweise nicht im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit.

Jochen
Omnes vulnerant, ultima necat.

Benutzeravatar
richard55-47
Beiträge: 5085
Registriert: Mo 12.01.04 18:25
Wohnort: Düren
Hat sich bedankt: 5 Mal
Danksagung erhalten: 406 Mal

Re: Schweiz Römer KGSG

Beitrag von richard55-47 » Mi 28.06.17 10:39

Peter43 hat geschrieben:Hallo Zwerghamster!

Und wer hat schon Aufzeichnungen aus einer Zeit, als diese noch keine Pflicht waren. Aber bei den Bürokraten steht ja die Vernunft bekannterweise nicht im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit.

Jochen
Meine Sammlung von rd. 650 Römern, begonnen 2002, besteht salopp ausgedrückt zu ca. 99,99% aus gängigen Stücken, auf die kein Museum Wert legen würde. Die Münzen stellen also m. E. kein Kulturgut im Sinne des Gesetzes dar. Gleichwohl habe ich jeden Verkäufer in einer excel-Tabelle erfasst, um Eventualitäten zu begegnen. Seitdem Frau Rüttgers im Vorfeld des KGSG ihre strammen Vorstellungen geäußert hat, sammele ich auch die Kaufbelege in chronologischer Reihenfolge. "Obstate principiis" mal etwas anders angewandt. Sollte Diebesgut im strafrechtlichen Sinne oder auch im Sinne des KGSG, an dem ich kein Eigentum erwerben kann, in meiner Sammlung sein, ich also ein unwissentlicher Hehler sein, lässt sich die Sache ohne Schwierigkeiten aufklären und im Sinne des Eigentümers regeln.
do ut des.

Zwerghamster
Beiträge: 123
Registriert: Do 05.05.11 22:14
Hat sich bedankt: 19 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal

Re: Schweiz Römer KGSG

Beitrag von Zwerghamster » Do 29.06.17 08:02

Solange die Münzen im Land bleiben, ist das m.E. völlig ausreichend. Ich mache es im Wesentlichen genauso.

Wenn allerdings ein Land pauschal erklärt, dass die Ausfuhr jeglichen Scherbenkrümels oder jeglicher Schrottmünze > 100 Jahre illegal ist, dann wäre die Einfuhr nach DE eventuell nicht legal, wenn es nicht belegbar ist, dass eine Münze (ohne wissenschaftlichen Wert) vor den jeweiligen Stichtagen (also 2007 oder 1992) bereits außer Landes gebracht wurde.

So verstehe ich es zumindest, oder liege ich falsch?

Will man allerdings einen einzigartigen Aureus nach DE einführen, der in Trier geprägt wurde, dann ist das natürlich kein Problem, weil es sich ja um einen typisch "deutschen" römischen Aureus und "deutsches" Kulturgut handelt, das lediglich zurückgeführt wird, während man einen typisch "französischen" Centenionalis, der in Lyon geprägt wurde, nur nach Frankreich bringen dürfte, weil der eben unzweifelhaft Ausdruck der "französischen" kulturellen Identität ist (und nicht beispielsweise einer europäischen). Bestimmt hatten auch die Römer damals bereits im Sinn, dass all die barbarischen Germanen jenseits des Rheins ihren in Trier geprägten Aureus als ihr ureigenes deutsches nationales Kulturgut begreifen.

Benutzeravatar
richard55-47
Beiträge: 5085
Registriert: Mo 12.01.04 18:25
Wohnort: Düren
Hat sich bedankt: 5 Mal
Danksagung erhalten: 406 Mal

Re: Schweiz Römer KGSG

Beitrag von richard55-47 » Fr 30.06.17 11:22

Hätte Varus gewusst, was er mit seiner Niederlage angerichtet hat, er hätte die Schlacht gewonnen und einen Unterschied zwischen "germanischem" und "französischem" Kulturgut hätte es nicht gegeben. :) Alles wäre irgendwie gleich geblieben.
Ich habe römische Münzen in Italien, Frankreich, England, USA und Deutschland gekauft. Ob die alle in den jeweiligen Ländern gefunden worden sind, kann ich bezweifeln. Die heutigen USA sind weniger als römische Kolonie bekannt geworden, in München gekaufte, in Antiochia, Cycicus oder Siscia geprägte Münzen müssen nicht unbedingt in Bayern ausgegraben worden sein. Am besten, ich stecke meine Sammlung in ein Paket und schicke sie anonym an Frau Grütters. Schauen wir mal, was sie daraus macht. Vielleicht postet sie hier im Forum. :evilbat:
do ut des.

Benutzeravatar
antoninus1
Beiträge: 5173
Registriert: Fr 25.10.02 09:10
Wohnort: bei Freising
Hat sich bedankt: 211 Mal
Danksagung erhalten: 908 Mal

Re: Schweiz Römer KGSG

Beitrag von antoninus1 » Fr 30.06.17 19:56

Aber das ist ja der Punkt, bzw. zeigt die Unsinnigkeit der Definitionen des Gesetzes:
eine in Cycicus geprägte Münze kann sehr wohl in Deutschland oder in Frankreich gefunden worden sein. Ein römischer Besatzungssoldat hat sie hierher mitgebracht oder sie kam durch Handel hierher.
Warum ist die jetzt türkisches Kulturgut???
Und verlangt Deutschland jetzt alle im Ausland befindlichen Trierer Prägungen zurück?

Was ist mir einem in Breslau geprägten Taler Friedrichs des Großen? Polnisches Kulturgut?
Gruß,
antoninus1

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: pontifex72 und 19 Gäste