Urheberrecht

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richard55-47
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Urheberrecht

Beitrag von richard55-47 » So 01.07.18 10:55

Eine bescheidene Frage:

Falls man im Numismatikforum, bei ac-search, bei wildwinds etc. veröffentlichte Bilder (schwerpunktmäßig) in einer eigenen Sammlung zusammenfasst und diese Zusammenfassung mit den Bildern veröffentlicht, dürfte ein Konflikt mit dem Urheberrechtsgesetz vorliegen, sofern der Rechteinhaber nicht der Verwendung zustimmt. In der Veröffentlichung von Bildern auf den genannten oder ähnlichen Plattformen dürfte eine Zustimmung des Rechteinhabers zur Weiterverwendung nicht anzunehmen sein.

Anders könnte es aussehen, wenn statt der Bilder der zu den Bildern führende link (Web-hyperlink) in die (elektronische) Sammlung aufgenommen wird. Sind die Rechte des Rechteinhabers verletzt, wenn sein von ihm veröffentlichtes Foto statt direkt von der Plattform, die er für die Veröffentlichung gewählt hat, von einer Sammlung, die auf sein Foto auf der Plattform verlinkt, aufgerufen wird, obwohl er sie ja zum Ansehen per Anklicken freigegeben hat?

Anders gefragt: Macht es einen urheberrechtlichen Unterschied, wenn statt des direkten Aufrufens eines Fotos in einer Plattform (mittels Suchfunktion oder sonstwie) ein "indirektes" über eine Zusammenfassung erfolgt?
Für eure Antworten wäre ich dankbar.
do ut des.

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Zwerg
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Re: Urheberrecht

Beitrag von Zwerg » So 01.07.18 11:13

Macht es einen urheberrechtlichen Unterschied, wenn statt des direkten Aufrufens eines Fotos in einer Plattform (mittels Suchfunktion oder sonstwie) ein "indirektes" über eine Zusammenfassung erfolgt?
m.W. NEIN

Das Recht am Foto bleibt beim Hersteller, selbst wenn der Auktionator den Hersteller bezahlt hat.

Ich würde den Rechteinhaber fragen oder eigene Fotos machen- Erspart auf jeden Fall jedweden möcglichen Ärger.

Viele Grüße
Zwerg
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Re: Urheberrecht

Beitrag von richard55-47 » Mo 02.07.18 08:57

Vielen Dank für die Antwort. Mein Rechtsgefühl sagt mir auch, dass bei einer Verlinkung keine Rechte verletzt werden. Ich habe gestern das deutsche UrhG mühsam durchgelesen, bin nicht so richtig fündig geworden und habe deshalb die Frage gestellt.

Heute habe ich mir das Schlagwort "Verlinkung und Urheberrecht" einfallen lassen und bin bei Onkel G. sofort fündig geworden:

https://irights.info/artikel/europaeisc ... sind/21522

Ich glaube nicht, dass die DSGVO da irgendetwas geändert hat.
do ut des.

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Xanthos
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Re: Urheberrecht

Beitrag von Xanthos » Mo 02.07.18 12:23

richard55-47 hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass die DSGVO da irgendetwas geändert hat.
Die DSGVO betrifft zwar nur personenbezogene Daten, könnte aber insofern betroffen sein, als dass die Zugriffe auf eingebundene verlinkte Inhalte vom ursprünglichen Server aufgezeichnet werden können (sog. Zugriffslogs). Dies betrifft u.a. die IP-Adresse, die auch als personenbezogen gilt und mittels Tracking Rückschlüsse auf das Surfverhalten erlaubt (siehe Google Tracking-Pixel). Man sollte daher darauf hinweisen.

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richard55-47
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Re: Urheberrecht

Beitrag von richard55-47 » Mo 02.07.18 15:36

Danke für den Hinweis
do ut des.

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Amentia
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Re: Urheberrecht

Beitrag von Amentia » Di 03.07.18 21:52

Zwerg hat geschrieben:
Macht es einen urheberrechtlichen Unterschied, wenn statt des direkten Aufrufens eines Fotos in einer Plattform (mittels Suchfunktion oder sonstwie) ein "indirektes" über eine Zusammenfassung erfolgt?
m.W. NEIN

Das Recht am Foto bleibt beim Hersteller, selbst wenn der Auktionator den Hersteller bezahlt hat.

Ich würde den Rechteinhaber fragen oder eigene Fotos machen- Erspart auf jeden Fall jedweden möcglichen Ärger.

Viele Grüße
Zwerg


Das ist mir neu !
Falls das Auktionshaus einen eigenen Mitarbeiter angestellt hat, Vollzeit oder Teilzeit, dann gehören alle von dem Mitarbeiter während seiner Arbeitszeit erbrachten Leistungen für welche er bezahlt wird dem Arbeitgeber.
Also die Bilder, welche der Angestellte während der Arbeitszeit anfertigt gehören dem Auktionshaus.
Es gibt Auktionshäuser mit eigenen Photographen und externen Photographen.
Wenn das Auktionshaus einen externen Photgraph engagiert hat, dann entscheidet, was die vertraglich vereinbart haben, also ob die Bildrechte ohne Einschränkungen verkauft wurden und das Auktionshaus der neue und alleinige Eigentümer der Bildrechte ist (ist wohl die Regel) oder eingeschränkte Bildrechte erworben hat.

Einfach mal beim Auktionhaus nachfragen, ob man das Bild der gekauften Münze für private Zwecke benutzen darf, am besten mal schriftlich nachfragen und Einverständnis aufbewahren.

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Re: Urheberrecht

Beitrag von richard55-47 » Mi 04.07.18 18:05

Zwergs Antwort behandelt das Thema, dass ein Auktionator einer Fremdfirma, einer Fremdperson Bilder abgekauft hat. Mit der Bildhrstellung beauftragte Angestellte des Auktionators sind damit nicht gemeint.

Zu meiner Frage sagt das statement nichts, da ich ja keine Bilder verwenden will, sondern nur Bilder, für die das Urheberrecht bei anderen liegt, verlinken will. Dabei handelt es sich um Bilder, die auf irgendeiner Plattform frei aufrufbar sind, ich greife also nicht in irgendwelche Urheberrechte ein. Ich denke, meine Frage ist durch die o. verlinkte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes beantwortet.
do ut des.

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Re: Urheberrecht

Beitrag von shanxi » Mi 04.07.18 20:50

Abgesehen vom rechtlichen Aspekt solltest du ein Problem nicht aus den Augen lassen.

Links verschwinden oder verändern sich

Wenn dein Projekt zu einem größeren Teil auf Links basiert, wird die permanente Pflege der Links zu einer Qual. Ich habe irgendwann alle Links von meiner Seite gelöscht.

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richard55-47
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Re: Urheberrecht

Beitrag von richard55-47 » Do 05.07.18 09:10

Nun, das ist mir klar. Ich habe ja auch nicht die Absicht, tagtäglich die in der Datei aufgeführten links zu pflegen. Finde ich zufällig nicht mehr zutreffende links, werden sie gelöscht oder ersetzt durch einen aktuellen. Mein Bestreben ist, mir die Suche nach bestimmten Rückseiten zu vereinfachen und so einen Vergleich einer vorliegenden Münze mit dem Motiv X, der Münzmarke Y und der Büste Z zu vereinfachen. Nebenbei ermittle ichi die Göbl-Nummer. Eine lange Suche bei wildwinds & Co oder im Göbl entfällt. Natürlich kann ich nur einen Bruchteil aller Münzen erfassen (Dr. Göbl hatte ca. 50000 Münzen oder deren Fotos zur Verfügung, wovon ich nur träumen kann, und dennoch Lücken lassen müssen), aber eine Grobauswahl der "gängigen" Stücke ist gewährleistet. Schweigt meine Liste, kann ich auf acsearch, wildwinds etc. immer noch zurückgreifen.
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Re: Urheberrecht

Beitrag von Numis-Student » Do 05.07.18 21:01

Gegenfrage: in welcher Form willst du diese Liste veröffentlichen? Und warum ?

So lange diese Liste keine nennenswerten Fortschritte gegenüber der Standardliteratur Göbl bringt, sehe ich keinen wirklichen Grund für die Veröffentlichung.

Um die Probleme mit den irgendwann unbrauchbaren Links zu umgehen, würde ich eher die Liste direkt mit den "geklauten" Bildern versehen und nur im Privatgebrauch nutzen.
Immerhin ist es vorstellbar, dass wir vielleicht genug Verstand besitzen, um,
wenn nicht ganz vom Kriegführen abzulassen, uns wenigstens so vernünftig zu benehmen wie unsere Vorfahren im achtzehnten Jahrhundert. (A.H. 1949)

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Re: Urheberrecht

Beitrag von richard55-47 » Do 05.07.18 21:34

Veröffentlichen war der falsche Begriff. Wenn ich das Ding mal fertig habe, werde ich den einen oder anderen "beglücken".
Ob die Datei eine Verbeserung bringt, will ich nicht behaupten. Es macht mir einfach Spaß, sie zu erstellen und: mein Wissen - sofern vorhanden - wrid zumindest vorübergehend an Hand der zu verlinkenden Bilder aufgefrischt.
Göbl ist ein wissentschaftliches Instrument. Insofern kann und will ich nicht mithalten. Rückseitenschlagworte und die dazu gehörenden Handzeichnungen in der Typologie bringen zumindest mich oft auf eine langwierige Suche. Ein Rückgriff auf die Fotos im Göbl ist auch mühsam. Sie sind schlecht gemacht oder schlecht gedruckt. Da sollte man Strafgelder fürs Angucken einführen. Wenn aber die Suche in meiner Liste - Motiv, Münzzeichen die Suche einschränkt, habe ich es zumindest bequemer und finde eine verlinkte Vergleichsmünze äußerst schnell.
Klar, ein Spielchen um und für nichts.
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Re: Urheberrecht

Beitrag von Numis-Student » Do 05.07.18 22:30

Wenn du deine Liste nur im privaten Rahmen nutzt, sehe ich keine Probleme (bin allerdings auch kein Jurist).

Und wie gesagt, Bilder sind da sicherlich "stabiler" als Links.
Immerhin ist es vorstellbar, dass wir vielleicht genug Verstand besitzen, um,
wenn nicht ganz vom Kriegführen abzulassen, uns wenigstens so vernünftig zu benehmen wie unsere Vorfahren im achtzehnten Jahrhundert. (A.H. 1949)

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Re: Urheberrecht

Beitrag von richard55-47 » Mi 08.08.18 12:04

http://www.spiegel.de/lebenundlernen/sc ... 22097.html

Benutzung von links: unproblematisch
Benutzung von Fotos : Verletzung von Urheberrechten

Ich habe in meiner in Arbeit befindlichen Datei ca. 900 Münzen verlinkt. Die übergroße Mehrheit der links führt zum Numismatikforum Abteilung Römer (Gallienus, Valerianus, Schaukasten in Arbeit). Da die Datei nur für eigene Zwecke erstellt wird und wie gesagt nur links enthält, komme ich nicht in Schwierigkeiten. Wenn ich die Datei mit Bildern aufbaue und dann verteile, kann jeder, der seine Münze auf senem Foto erkennt, mich bitten, das Portemonaie aufzumachen. Die meisten Foristen werden mir keine Probleme machen, da bin ich mir sicher, aber das nutzt nichts. Ich muss jeden einzelnen um explizite Zustimmung fragen, ein Ding der Unmöglichkeit.
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Re: Urheberrecht

Beitrag von Chandragupta » Do 09.08.18 07:36

Solange Du die Liste nicht veröffentlichst (sie also nur per E-Mail an andere verteilst - auch wenn das recht viele sind...) ist es durchaus zulässig, die "stibitzten" Fotos direkt einzubauen (z.B. als eine lokal nutzbare HTML-Seite in einem Archiv mit den Bildern in einem Unterverzeichnis). Du mußt dann nur auf die Rechtslage hinweisen, sinngemäß: "Keine Veröffentlichung zulässig, nur für private Zwecke! Das gilt auch für derivative work, solange da auch nur eine der Bilddateien enthalten sein sollte."

Wenn jetzt ein Dritter hergeht und das dann doch ins Netz stellt, dann hast nicht mehr Du den Schwarzen Peter, sondern der Dritte.
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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