Kauf bei CNG in Zeiten des Kulturgutschutzgesetzes Marke BRD
Moderator: Homer J. Simpson
- Chandragupta
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Kauf bei CNG in Zeiten des Kulturgutschutzgesetzes Marke BRD
Hallo liebe Zielgruppe,
ich nehme mal der Einfachheit halber dieses Unter-Forum, weil das einfach die meisten Antikenfreunde lesen...
Gier und Shoppinglaune haben mich vorhin möglicherweise zu einem bösen Fehler verleitet: Ich habe in der heute endenden eAuction von CNG ein Münzlein ersteigert, das mir noch fehlte.
Natürlich werde ich das wie immer über London senden lassen, aber das betrifft, solange GB noch(!) in der EU ist, allenfalls den "normalen" Zoll, der dann entfällt (keine "Einfuhrumsatzsteuer"). Aber es werden natürlich auch EU-interne Postsendungen von den "Filzstiften" stichprobenmäßig kontrolliert. In Zeiten des KuGuSchuGe natürlich gerade auch "Merkmalssendungen" von Absendern a la "CNG Coins". Und dort würden die dann eine antike Münze finden, für die außer einer Rechnungskopie/Lieferschein aus den fernen USA vom bösen Onkel Trump keinerlei "Provenienznachweis" beiliegt. In solchen Fällen wird die Sendung dann "angehalten".
Und nun meine Fragen:
a) Wer hat in letzter Zeit bei CNG antike Münzen gekauft und via London auf dem Postwege in die BRD "einschmuggeln" lassen?
b) Wie lief das "zollamtlich" ab?
c) Ich werde mal anfragen, ob ein Versand in einem neutralen Umschlag möglich ist (Empfängeradresse wird evtl. auch ein Dritter sein, der nicht so "einschlägig systembüttelbekannt" ist, wie ich es seit Jahrzehnten bin; er stellt auch seine Kreditkarte/Bankverbindung zur Verfügung, ich überweise ihm dann das Geld) - aber beim Röntgen fällt so ein unregelmäßiger Metallklumpen trotzdem definitiv auf... ist also allenfalls ein Dilettanten-Trick ...
d) Wenn die Münze "zollamtlich angehalten" wird: Kann man dann den Empfang einfach ablehnen?
e) Falls d) möglich: Wird die dann "ersatzlos eingezogen" (so die begriffliche Verbrämung für staatlich organisierten und sanktionierten Raub), oder evtl. an den Absender zurückgeschickt und CNG rücküberweist das Geld?
f) Welche weiteren Folgen hätte das für den Empfänger, außer, daß eben meine etwas über 1000,- € weg sind? Ermittlungsverfahren wegen (versuchter) Kulturguthehlerei? Dann müßte er natürlich aussagen, daß die Sendung für mich bestimmt war, was dann beim Ermittlungsverfahren gegen mich massiv strafverschärfend wirken würde.
g) Im Sinne von f): Sollte ich ggf. lieber doch selber als Empfänger auftreten??
Fragen über Fragen... Wer kann mit aktuellen Erfahrungen/Infos/Tips weiterhelfen? Vielen Dank im voraus!
ich nehme mal der Einfachheit halber dieses Unter-Forum, weil das einfach die meisten Antikenfreunde lesen...
Gier und Shoppinglaune haben mich vorhin möglicherweise zu einem bösen Fehler verleitet: Ich habe in der heute endenden eAuction von CNG ein Münzlein ersteigert, das mir noch fehlte.
Natürlich werde ich das wie immer über London senden lassen, aber das betrifft, solange GB noch(!) in der EU ist, allenfalls den "normalen" Zoll, der dann entfällt (keine "Einfuhrumsatzsteuer"). Aber es werden natürlich auch EU-interne Postsendungen von den "Filzstiften" stichprobenmäßig kontrolliert. In Zeiten des KuGuSchuGe natürlich gerade auch "Merkmalssendungen" von Absendern a la "CNG Coins". Und dort würden die dann eine antike Münze finden, für die außer einer Rechnungskopie/Lieferschein aus den fernen USA vom bösen Onkel Trump keinerlei "Provenienznachweis" beiliegt. In solchen Fällen wird die Sendung dann "angehalten".
Und nun meine Fragen:
a) Wer hat in letzter Zeit bei CNG antike Münzen gekauft und via London auf dem Postwege in die BRD "einschmuggeln" lassen?
b) Wie lief das "zollamtlich" ab?
c) Ich werde mal anfragen, ob ein Versand in einem neutralen Umschlag möglich ist (Empfängeradresse wird evtl. auch ein Dritter sein, der nicht so "einschlägig systembüttelbekannt" ist, wie ich es seit Jahrzehnten bin; er stellt auch seine Kreditkarte/Bankverbindung zur Verfügung, ich überweise ihm dann das Geld) - aber beim Röntgen fällt so ein unregelmäßiger Metallklumpen trotzdem definitiv auf... ist also allenfalls ein Dilettanten-Trick ...
d) Wenn die Münze "zollamtlich angehalten" wird: Kann man dann den Empfang einfach ablehnen?
e) Falls d) möglich: Wird die dann "ersatzlos eingezogen" (so die begriffliche Verbrämung für staatlich organisierten und sanktionierten Raub), oder evtl. an den Absender zurückgeschickt und CNG rücküberweist das Geld?
f) Welche weiteren Folgen hätte das für den Empfänger, außer, daß eben meine etwas über 1000,- € weg sind? Ermittlungsverfahren wegen (versuchter) Kulturguthehlerei? Dann müßte er natürlich aussagen, daß die Sendung für mich bestimmt war, was dann beim Ermittlungsverfahren gegen mich massiv strafverschärfend wirken würde.
g) Im Sinne von f): Sollte ich ggf. lieber doch selber als Empfänger auftreten??
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Zuletzt geändert von Wuppi am Do 04.07.19 08:42, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Titel angepasst / Wuppi
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Numismatische Grüße,
Euer Chandra
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Re: Kauf bei CNG in Zeiten des Kulturgutschutzgesetzes Marke
münzen aus england gehen nicht durch den zoll! da ist mir bei cng noch nie was passiert!
grüsse
frank
grüsse
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- Chandragupta
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Re: Kauf bei CNG in Zeiten des Kulturgutschutzgesetzes Marke
Schön, daß wenigstens einer hierzuforum sich gerade eben geoutet hat, in den letzten 2 Jahren mal was bei CNG gekauft zu haben. Ich weiß: die haben "Apothekenpreise", da kaufen nur Angeber und Snobs...
@beachcomber: Lies noch mal mein 1. Posting: Nein "richtig" durch den Zoll geht da wirklich nichts, das weiß ich schon. Aber es werden sog. "Stichproben" gemacht. Nicht nur Drogen- und Bargeld-Schnüffelhunde (erfolgt auch bei rein innerdeutschen Sendungen in den Frachtzentren - das weiß ich von jemandem, der dort arbeitet; doch zum Glück gibt's noch keine Hunde, die "antike Münzen" riechen können...), sondern auch sonstwie "auffällige" Sendungen werden überprüft, ob z.B. "Gifte" oder "Sprengstoffe" etc. versendet werden. (Remember the Anthrax Attacks about 15 years ago? Daraufhin kamen wochenlang sogar innerdeutsche Postsendungen nicht mehr an, wenn die irgendwelches "Pulver" enthielten wie Mehl, Salz, Zucker, Puder oder so...)
Habe übrigens vorhin mit CNG London gesprochen; kurz zusammengefaßt:
Ihnen ist das Problem im Prinzip bekannt. Es wurden auch seit Ende 2016 zahlreiche Sendungen nach Good Old Germoney geschickt. Dafür werden angeblich noch recht neutrale Kuverts benutzt, die als Absender nur "CNG" als Abkürzung enthalten, also nicht das Wort "Coins", und auch keine konkrete Wertangabe. Was natürlich für die "Filzstifte" trotzdem schon "Merkmale" genug sind: die werden wissen, wer oder was "CNG" ist.
Aber der interessantere Teil folgt jetzt: Ab 2019 wird auch bei Versand via London ein neues Verfahren eingeführt, bei dem eine Zolldeklaration mit der Angabe "Sammlermünzen" und dem genauen Wert in US-$ auf dem Umschlag kommen wird. Na dann...
@beachcomber: Lies noch mal mein 1. Posting: Nein "richtig" durch den Zoll geht da wirklich nichts, das weiß ich schon. Aber es werden sog. "Stichproben" gemacht. Nicht nur Drogen- und Bargeld-Schnüffelhunde (erfolgt auch bei rein innerdeutschen Sendungen in den Frachtzentren - das weiß ich von jemandem, der dort arbeitet; doch zum Glück gibt's noch keine Hunde, die "antike Münzen" riechen können...), sondern auch sonstwie "auffällige" Sendungen werden überprüft, ob z.B. "Gifte" oder "Sprengstoffe" etc. versendet werden. (Remember the Anthrax Attacks about 15 years ago? Daraufhin kamen wochenlang sogar innerdeutsche Postsendungen nicht mehr an, wenn die irgendwelches "Pulver" enthielten wie Mehl, Salz, Zucker, Puder oder so...)
Habe übrigens vorhin mit CNG London gesprochen; kurz zusammengefaßt:
Ihnen ist das Problem im Prinzip bekannt. Es wurden auch seit Ende 2016 zahlreiche Sendungen nach Good Old Germoney geschickt. Dafür werden angeblich noch recht neutrale Kuverts benutzt, die als Absender nur "CNG" als Abkürzung enthalten, also nicht das Wort "Coins", und auch keine konkrete Wertangabe. Was natürlich für die "Filzstifte" trotzdem schon "Merkmale" genug sind: die werden wissen, wer oder was "CNG" ist.
Aber der interessantere Teil folgt jetzt: Ab 2019 wird auch bei Versand via London ein neues Verfahren eingeführt, bei dem eine Zolldeklaration mit der Angabe "Sammlermünzen" und dem genauen Wert in US-$ auf dem Umschlag kommen wird. Na dann...
Numismatische Grüße,
Euer Chandra
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- antoninus1
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Re: Kauf bei CNG in Zeiten des Kulturgutschutzgesetzes Marke
Ich habe auch schon bei CNG gekauft, allerdings das letzte Mal vor über einem Jahr. Die Preise steigen in der Regel so hoch, dass ich schon nicht mehr mitbiete. Kontrolliert wurde noch nie eine Sendung.
Die andere Fragen von Dir kann ich halt nicht beantworten. Außer:
http://www.numismatikforum.de/viewtopic ... ll#p481541
Da schreibt Indiacoins, dass durchaus kontrolliert wird, und KarlAntonMartini erklärt das damit, dass UK nicht zum Schengen-Raum gehört.
zu e) kann ich nur sagen:
wenn man etwas einführen will, dessen Einfuhr verboten ist (z.B. in Deutschland nicht zugelassene Medizin), dann wird es eingezogen und vernichtet. Wenn der Besitz in Deutschland oder der Handel international verboten ist (Springmesser, geschützte Tiere und Pflanzen), kann man auch eine Anzeige erhalten.
Meine Frau hat sich mal eine thailändische medizinische Hautcreme schicken lassen. Der Zöllner meinte, Einfuhr verboten, muss vernichtet werden. Ich sagte, dass es eigentlich eine Sonnenschutzcreme sei -> Einfuhr erlaubt und ich durfte sie mitnehmen.
Im TV sah ich einmal, wie in Frankfurt/Flughafen Zollbeamter und Postangestellter am selben Tisch stehen. Der Zoll kontrolliert und je nach Ergebnis reicht er dem Postler die Sendung zur weiteren Zustellung ´rüber oder er zieht den Inhalt ein und die Post versendet dem Empfänger eine Mitteilung darüber. Einmal waren es Drogen (Khat) und der Kommentator meinte, dass den Empfänger auch noch eine Anzeige erwartet.
Aber wie das jetzt bei Münzen aussieht ???
Die andere Fragen von Dir kann ich halt nicht beantworten. Außer:
http://www.numismatikforum.de/viewtopic ... ll#p481541
Da schreibt Indiacoins, dass durchaus kontrolliert wird, und KarlAntonMartini erklärt das damit, dass UK nicht zum Schengen-Raum gehört.
zu e) kann ich nur sagen:
wenn man etwas einführen will, dessen Einfuhr verboten ist (z.B. in Deutschland nicht zugelassene Medizin), dann wird es eingezogen und vernichtet. Wenn der Besitz in Deutschland oder der Handel international verboten ist (Springmesser, geschützte Tiere und Pflanzen), kann man auch eine Anzeige erhalten.
Meine Frau hat sich mal eine thailändische medizinische Hautcreme schicken lassen. Der Zöllner meinte, Einfuhr verboten, muss vernichtet werden. Ich sagte, dass es eigentlich eine Sonnenschutzcreme sei -> Einfuhr erlaubt und ich durfte sie mitnehmen.
Im TV sah ich einmal, wie in Frankfurt/Flughafen Zollbeamter und Postangestellter am selben Tisch stehen. Der Zoll kontrolliert und je nach Ergebnis reicht er dem Postler die Sendung zur weiteren Zustellung ´rüber oder er zieht den Inhalt ein und die Post versendet dem Empfänger eine Mitteilung darüber. Einmal waren es Drogen (Khat) und der Kommentator meinte, dass den Empfänger auch noch eine Anzeige erwartet.
Aber wie das jetzt bei Münzen aussieht ???
Gruß,
antoninus1
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Re: Kauf bei CNG in Zeiten des Kulturgutschutzgesetzes Marke
Jetzt mal von dem Spezialfall abgesehen.
Hatte irgendjemand hier in der letzten Zeit Münzen beim Zoll und Probleme (oder keine Probleme) ??
Hatte irgendjemand hier in der letzten Zeit Münzen beim Zoll und Probleme (oder keine Probleme) ??
- Peter43
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Re: Kauf bei CNG in Zeiten des Kulturgutschutzgesetzes Marke
Ich kaufe regelmäßig Münzen aus Nikopolis über Ebay aus den USA. Ich hatte dabei noch niemals(!) Probleme. Außer daß ich manchmal, aber äußerst selten, den Brief mit der Münze beim Zoll abholen muß. Der ist zwar 40km entfernt, aber die Beamten kennen mich und sind sehr nett. Manchmal muß ich Ihnen etwas über die Münze erzählen, weil sie wissen wollen, warum jemand solch altes Zeug sammelt. Mit der Berechnung der MWSt gab es niemals Ärger. Bei Forum Ancients Coins gibt es die Option, eine Münze in 5 monatlichen Raten zu zahlen, was ich bei teureren Münzen oft nutzen muß. Da man beim Zoll die Rechnung vorlegen muß, was bei mir immer die Paypalrechnung ist, war das natürlich die Rechnung für die 5. Ratenzahlung.
Juristisch soll es aber so sein, daß man die Münzen, die man unverzollt direkt mit der Post bekommt, selbst verzollen muß!
Jochen
Juristisch soll es aber so sein, daß man die Münzen, die man unverzollt direkt mit der Post bekommt, selbst verzollen muß!
Jochen
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Re: Kauf bei CNG in Zeiten des Kulturgutschutzgesetzes Marke
Ja, solche Gespräche kenne ich auch.Peter43 hat geschrieben:Manchmal muß ich Ihnen etwas über die Münze erzählen, weil sie wissen wollen, warum jemand solch altes Zeug sammelt.
Also bei dir zumindest alles beim Alten.
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Re: Kauf bei CNG in Zeiten des Kulturgutschutzgesetzes Marke
Ich musste letztens bei 350 Euronen inkl. Versand 20 Euro Zoll zahlen.
Interessierte, aber zunächst ratlose (" wv Zoll?") Beamten inklusive
Wie genau ist das denn jetzt mit dem Gesetz? Ich möchte mir zwar in naher Zukunft keine Münzen im vierstelligem Bereich kaufen, aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass Massenmedien wie Münzen davon betroffen wären.
Interessierte, aber zunächst ratlose (" wv Zoll?") Beamten inklusive
Wie genau ist das denn jetzt mit dem Gesetz? Ich möchte mir zwar in naher Zukunft keine Münzen im vierstelligem Bereich kaufen, aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass Massenmedien wie Münzen davon betroffen wären.
Grüße, Pinneberg
- Peter43
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Re: Kauf bei CNG in Zeiten des Kulturgutschutzgesetzes Marke
20 Euro Zoll (= MWSt) bei 350 Euro incl. Versand sind ca. 5.7% MWSt. Da bist Du aber gut weggekommen. Ich muß immer 7.5% bezahlen.
Jochen
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- Chandragupta
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Re: Kauf bei CNG in Zeiten des Kulturgutschutzgesetzes Marke
Hallo liebe Zielgruppe,
sicher wollt Ihr alle wissen, wie es weiterging.
Nachdem die Sendung gemäß Tracking erst mal ca. 10 Tage ziwschen GB und der BRD festhing ("leaving UK"), erhielt ich ein "nettes" Schreiben vom Zollkriminalamt, daß ich zu einer "Aussage in einer zollkriminalamtlichen Ermittlung wegen Verdachts auf Zollhehlerei und illegale Einfuhr von Kulturgut" vorgeladen sei, und dazu alle "geeigneten Unterlagen für einen Herkunftsnachweis des aus den USA über GB an mich versandten, mutmaßlichen archäologischen Objektes aus Gold" beizubringen hätte. Diesen "Termin" habe ich jetzt hinter mir, nachdem bereits zwei Tage nach Eingang dieses - übrigens mit "amtlicher Zustellungsurkunde" versandten - Schreibens bei mir sich der Trackingstatus auf "zugestellt" geändert hatte. Damit wurde vermieden, daß ich vorher "sinnlos" nachfrage, weil die Sendung eben nicht bei mir als richtigem Empfänger angekommen ist.
Ohne jetzt allzusehr ins Detail zu gehen:
a) Die Sendung aus London war ganz anders als ich es von CNG bisher gewöhnt war: Sie enthielt ausschließich die Münze - nicht wie früher auch noch ein (gedrucktes) Original der Rechnung; ja, noch nicht einmal die bekannten Unterlegzettel mit der Auktions- und Losnummer von CNG. Nur die Münze in einem Münztäschchen zwischen zwei verklebten Pappdeckeln.
b) Die "Filzstifte" hatten "ermittelt" (oha, die können schon ins <Regierungssprech_Marke_BRD>"Neuland"</> namens "Internet" vordringen und die gerade 20 Jahre alt gewordene Suchmaschine Google bedienen: na, immerhinque ...), daß CNG eine Firma aus den USA ist, die, wie sie sinngemäß sagten, "bereits hinlänglich mit dubiosen Zollhehlereien zur Umgehung der deutschen Einfuhrumsatzsteuer aufgefallen" sei. Mein Verweis auf den nachweislichen Versandort London wurde mit dem Argument gekontert, daß die Rechnung
1) eine Firma in den USA nenne,
dabei vor allem
2) in US-$ ausgestellt sei
und
3) nur eine reine US-Bankverbindung enthalte.
Damit handle es sich, trotz aller bewußter/gezielter Verschleierung der Herkunft durch den Versand über London, um einen Import aus den USA. Daß auf der von mir vorgelegten Rechnung (die ja noch nicht mal ein Original sei, sondern offensichtlich nur ein Ausdruck am Computer durch mich: das war sogar korrekt erkannt!) eine "EU Import VAT" ausgewiesen sei, ändere nichts an der Tatsache, daß die Ware aus den USA stamme und damit in der BRD vom Empfänger die Einfuhrumsatzsteuer in voller Höhe des Rechnungsbetrages (also inkl. Versand sowie der bereits von CNG berechneten EU VAT) zu entrichten sei.
c) Nun ging es weiter: Unabhängig von der Frage gemäß b) unterliege das Objekt "ganz zweifelsfrei" dem KGSG. Auf meinen Verweis auf die für (Massen-)Münzen geltende Ausnahmeregelung kam das einen seit ca. 40 Jahren antike Münzen sammelnden Numismatiker wirklich "umwerfende" Agument, daß dieser "unförmige Goldklumpen" ja wohl keine Münze sei, sondern ein goldenes Amulett o.ä. Hier konnte ich mit einer kurzen Suche bei CNG "research sold coins" Abhilfe schaffen, und zugleich belegen, daß genau vergleichbare Münzen in den letzten >10 Jahren allein dort zu Hunderten(!!) verkauft worden waren. Was der Uniformträger Marke BRD dann sogar <staun, staun!> akzeptierte...
d) Aber die Schikane war noch lange nicht zu Ende, wo denkt Ihr hin?! Wir sind immerhin in der BRD!! Jetzt ging's um den geltenden Einfuhrumsatzsteuersatz: Da ist die Regelung bei Gold ja in der Tat recht kompliziert:
1) bis 80% über reinem Goldwert: 0% ("Anlagemünzen")
2) bis 250% des reinen Goldwertes: 19% ("verarbeitete Objekte aus Gold")
3) darüber dann 7,5%: "Sammlermünzen"
Die forderten nun allen Ernstes einen "Nachweis" über den konkreten Feingehalt dieser Münze.
e) Nun wollte ich belegen, daß hier unabhängig davon eh oben d)-3) zutrifft. Das habe ich didaktisch vielleicht nicht sonderlich klug angestellt, indem ich zunächst die beiden "Grenzgewichte" ausgehend vom Gesamtpreis und vom Tageskurs Gold in US-$ ermittelte und dann feststellte, daß diese konkete Münze mit ihren etwas über 8 g Rauhgewicht da nun wirklich deutlich genug drunter liege. Antwort: "Eben, also gilt der volle Satz von 19%!!" Erst als ich, wie bei einem Drittkläßler einer Dorfschule, die Rechnung "von vorne rum" durchexerzierte (diese Typen könnn eh mathematische Zusammenhänge selbst in der simplen Welt der Grundrechenarten nach Adam Ries nicht begreifen: mehr als pure Addition brauchen die ja auch nicht...), ich also wie folgt argumentierte: "Nehmen wir an, die ca. 8,5 g schwere Münze sei zu 100% aus Gold, dann gilt bei ihrem Marktpreis von ca. 1300,- $ bei einem Goldpreis von ca. 38,- $/g der EUSt-Satz von 19% größenordnungsmäßig bei allem zwischen einem Gewicht von ca. 15 und 35 g, und da liegt die ja wohl deutlich drunter, also ist der Abstand Markt- zu Materialwert noch höher als 250% über Goldpreis. Wäre die Münze jetzt nur aus 50%igem Gold, wird's noch deutlicher: sie müßte dann brutto bei diesem Kaufpreis ca. 30 bis 70 g wiegen. Und über 150%iges Gold - wie es dem von mir gezahlten Preis bei ihrem Gewicht entsprechen würde, damit's unter der 19%-Grenze liegt - gibt's ja wohl noch nicht..." Dann fiel langsam, sehr, sehr langsam, der sprichwörtliche Groschen, und auf den eingeforderten Feingehaltsnachweis wurde nunmehr "freundlicherweise" verzichtet.
f) Ich "durfte" also "nur" 7,5% bundesdeutsche Einfuhrumsatzsteuer "nachentrichten". Nachdem ich dem staatlich bestallten Wegelagerer seine geforderten ca. 90,- € Lösegeld eingehändigt hatte, gab er die gekidnappte Münze frei: Dann werden aus 1100,- US-$ Zuschlag + 18% Aufgeld + 40,- $ Versand + 67,xx $ von CNG bereits berechneter EU-Einfuhrsteuer selbst bei einem Kurs ca. 1,15 $ = 1,- € locker über 1300,- € ...
g) Am Schluß (nach ca. 5 Stunden Aufenhalt in dieser bedrückenden BRD-Amtsschimmel"-Atmosphäre) wurde ich noch "nachdrücklich" darüber "belehrt", daß die Münze jetzt zwar ausnahmsweise(!) legal in die EU eingeführt sei, ich aber bei jeglicher Wiederausfuhr die "kulturgutschutzrechlichen Regelungen" strikt zu bachten hätte.
Bei vielen meiner bisherigen Käufe bei CNG habe ich zwar anfangs wegen des doch immer recht hohen Zuschlags- und Handlingpreises eine Weile vor mich hin gegrummelt, dann aber nach dem alten Motto aus der Werbung gelebt: "Die Erinnerung an den Preis schwindet - das Gute bleibt!" Ob mir das hier gelingen wird?! Irgendwie kriege ich keine Glücksgefühle, obwoh ich jetzt nach über 1 Monat nach dem Auktionsdatum die Münze "gnädigerweise" doch noch in Händen halten darf...
PS: Schon interessant, wie verschieden die Menschen doch sind! Ich käme jedenfalls nie auf die Idee, mich mit diesen Uniform-Typen Marke BRD wie unter Gleichberechtigten über private Interessen unterhalten zu wollen - die legen das doch eh nur zu meinen Ungunsten aus...
sicher wollt Ihr alle wissen, wie es weiterging.
Nachdem die Sendung gemäß Tracking erst mal ca. 10 Tage ziwschen GB und der BRD festhing ("leaving UK"), erhielt ich ein "nettes" Schreiben vom Zollkriminalamt, daß ich zu einer "Aussage in einer zollkriminalamtlichen Ermittlung wegen Verdachts auf Zollhehlerei und illegale Einfuhr von Kulturgut" vorgeladen sei, und dazu alle "geeigneten Unterlagen für einen Herkunftsnachweis des aus den USA über GB an mich versandten, mutmaßlichen archäologischen Objektes aus Gold" beizubringen hätte. Diesen "Termin" habe ich jetzt hinter mir, nachdem bereits zwei Tage nach Eingang dieses - übrigens mit "amtlicher Zustellungsurkunde" versandten - Schreibens bei mir sich der Trackingstatus auf "zugestellt" geändert hatte. Damit wurde vermieden, daß ich vorher "sinnlos" nachfrage, weil die Sendung eben nicht bei mir als richtigem Empfänger angekommen ist.
Ohne jetzt allzusehr ins Detail zu gehen:
a) Die Sendung aus London war ganz anders als ich es von CNG bisher gewöhnt war: Sie enthielt ausschließich die Münze - nicht wie früher auch noch ein (gedrucktes) Original der Rechnung; ja, noch nicht einmal die bekannten Unterlegzettel mit der Auktions- und Losnummer von CNG. Nur die Münze in einem Münztäschchen zwischen zwei verklebten Pappdeckeln.
b) Die "Filzstifte" hatten "ermittelt" (oha, die können schon ins <Regierungssprech_Marke_BRD>"Neuland"</> namens "Internet" vordringen und die gerade 20 Jahre alt gewordene Suchmaschine Google bedienen: na, immerhinque ...), daß CNG eine Firma aus den USA ist, die, wie sie sinngemäß sagten, "bereits hinlänglich mit dubiosen Zollhehlereien zur Umgehung der deutschen Einfuhrumsatzsteuer aufgefallen" sei. Mein Verweis auf den nachweislichen Versandort London wurde mit dem Argument gekontert, daß die Rechnung
1) eine Firma in den USA nenne,
dabei vor allem
2) in US-$ ausgestellt sei
und
3) nur eine reine US-Bankverbindung enthalte.
Damit handle es sich, trotz aller bewußter/gezielter Verschleierung der Herkunft durch den Versand über London, um einen Import aus den USA. Daß auf der von mir vorgelegten Rechnung (die ja noch nicht mal ein Original sei, sondern offensichtlich nur ein Ausdruck am Computer durch mich: das war sogar korrekt erkannt!) eine "EU Import VAT" ausgewiesen sei, ändere nichts an der Tatsache, daß die Ware aus den USA stamme und damit in der BRD vom Empfänger die Einfuhrumsatzsteuer in voller Höhe des Rechnungsbetrages (also inkl. Versand sowie der bereits von CNG berechneten EU VAT) zu entrichten sei.
c) Nun ging es weiter: Unabhängig von der Frage gemäß b) unterliege das Objekt "ganz zweifelsfrei" dem KGSG. Auf meinen Verweis auf die für (Massen-)Münzen geltende Ausnahmeregelung kam das einen seit ca. 40 Jahren antike Münzen sammelnden Numismatiker wirklich "umwerfende" Agument, daß dieser "unförmige Goldklumpen" ja wohl keine Münze sei, sondern ein goldenes Amulett o.ä. Hier konnte ich mit einer kurzen Suche bei CNG "research sold coins" Abhilfe schaffen, und zugleich belegen, daß genau vergleichbare Münzen in den letzten >10 Jahren allein dort zu Hunderten(!!) verkauft worden waren. Was der Uniformträger Marke BRD dann sogar <staun, staun!> akzeptierte...
d) Aber die Schikane war noch lange nicht zu Ende, wo denkt Ihr hin?! Wir sind immerhin in der BRD!! Jetzt ging's um den geltenden Einfuhrumsatzsteuersatz: Da ist die Regelung bei Gold ja in der Tat recht kompliziert:
1) bis 80% über reinem Goldwert: 0% ("Anlagemünzen")
2) bis 250% des reinen Goldwertes: 19% ("verarbeitete Objekte aus Gold")
3) darüber dann 7,5%: "Sammlermünzen"
Die forderten nun allen Ernstes einen "Nachweis" über den konkreten Feingehalt dieser Münze.
e) Nun wollte ich belegen, daß hier unabhängig davon eh oben d)-3) zutrifft. Das habe ich didaktisch vielleicht nicht sonderlich klug angestellt, indem ich zunächst die beiden "Grenzgewichte" ausgehend vom Gesamtpreis und vom Tageskurs Gold in US-$ ermittelte und dann feststellte, daß diese konkete Münze mit ihren etwas über 8 g Rauhgewicht da nun wirklich deutlich genug drunter liege. Antwort: "Eben, also gilt der volle Satz von 19%!!" Erst als ich, wie bei einem Drittkläßler einer Dorfschule, die Rechnung "von vorne rum" durchexerzierte (diese Typen könnn eh mathematische Zusammenhänge selbst in der simplen Welt der Grundrechenarten nach Adam Ries nicht begreifen: mehr als pure Addition brauchen die ja auch nicht...), ich also wie folgt argumentierte: "Nehmen wir an, die ca. 8,5 g schwere Münze sei zu 100% aus Gold, dann gilt bei ihrem Marktpreis von ca. 1300,- $ bei einem Goldpreis von ca. 38,- $/g der EUSt-Satz von 19% größenordnungsmäßig bei allem zwischen einem Gewicht von ca. 15 und 35 g, und da liegt die ja wohl deutlich drunter, also ist der Abstand Markt- zu Materialwert noch höher als 250% über Goldpreis. Wäre die Münze jetzt nur aus 50%igem Gold, wird's noch deutlicher: sie müßte dann brutto bei diesem Kaufpreis ca. 30 bis 70 g wiegen. Und über 150%iges Gold - wie es dem von mir gezahlten Preis bei ihrem Gewicht entsprechen würde, damit's unter der 19%-Grenze liegt - gibt's ja wohl noch nicht..." Dann fiel langsam, sehr, sehr langsam, der sprichwörtliche Groschen, und auf den eingeforderten Feingehaltsnachweis wurde nunmehr "freundlicherweise" verzichtet.
f) Ich "durfte" also "nur" 7,5% bundesdeutsche Einfuhrumsatzsteuer "nachentrichten". Nachdem ich dem staatlich bestallten Wegelagerer seine geforderten ca. 90,- € Lösegeld eingehändigt hatte, gab er die gekidnappte Münze frei: Dann werden aus 1100,- US-$ Zuschlag + 18% Aufgeld + 40,- $ Versand + 67,xx $ von CNG bereits berechneter EU-Einfuhrsteuer selbst bei einem Kurs ca. 1,15 $ = 1,- € locker über 1300,- € ...
g) Am Schluß (nach ca. 5 Stunden Aufenhalt in dieser bedrückenden BRD-Amtsschimmel"-Atmosphäre) wurde ich noch "nachdrücklich" darüber "belehrt", daß die Münze jetzt zwar ausnahmsweise(!) legal in die EU eingeführt sei, ich aber bei jeglicher Wiederausfuhr die "kulturgutschutzrechlichen Regelungen" strikt zu bachten hätte.
Bei vielen meiner bisherigen Käufe bei CNG habe ich zwar anfangs wegen des doch immer recht hohen Zuschlags- und Handlingpreises eine Weile vor mich hin gegrummelt, dann aber nach dem alten Motto aus der Werbung gelebt: "Die Erinnerung an den Preis schwindet - das Gute bleibt!" Ob mir das hier gelingen wird?! Irgendwie kriege ich keine Glücksgefühle, obwoh ich jetzt nach über 1 Monat nach dem Auktionsdatum die Münze "gnädigerweise" doch noch in Händen halten darf...
PS: Schon interessant, wie verschieden die Menschen doch sind! Ich käme jedenfalls nie auf die Idee, mich mit diesen Uniform-Typen Marke BRD wie unter Gleichberechtigten über private Interessen unterhalten zu wollen - die legen das doch eh nur zu meinen Ungunsten aus...
Numismatische Grüße,
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Re: Kauf bei CNG in Zeiten des Kulturgutschutzgesetzes Marke
Und forderst du jetzt von CNG die doppelt bezahlte Einfuhrumsatzsteuer zurück? - Hab ein bißchen Mitleid mit den Zöllnern. Ihr Dienstherr verschafft ihnen nicht die nötigen Kenntnisse, was sollen sie da anders machen? Grüße, KarlAntonMartini
Tokens forever!
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Re: Kauf bei CNG in Zeiten des Kulturgutschutzgesetzes Marke
Ganz klar gesagt: Lieber zahle ich noch mehr Steuern, damit auch noch diese Typen von Hartz-IV leben können, als daß die weiter ihrem merkwürdigen ... ähhh: "Beruf" (??!??) ... nachgehen und mir nur mein sauer verdientes Geld aus der Tasche ziehen ...
Und zu Deiner ersten Frage gibt's ebenfalls eine ganz klare Ansage seitens CNG: Sobald das Einschreibe-Päckchen gemäß Tracking-Info von Royal Mail UK verlassen hat, erlischt aus ihrer Sicht (bzw. aus der ihrer Versicherung) jegliche Verantwortung. Steht auch in den AGB von CNG: Für zollrechtliche Fragen des Empfängerlandes trägt allein der Empfänger die volle Verantwortung.
Und zu Deiner ersten Frage gibt's ebenfalls eine ganz klare Ansage seitens CNG: Sobald das Einschreibe-Päckchen gemäß Tracking-Info von Royal Mail UK verlassen hat, erlischt aus ihrer Sicht (bzw. aus der ihrer Versicherung) jegliche Verantwortung. Steht auch in den AGB von CNG: Für zollrechtliche Fragen des Empfängerlandes trägt allein der Empfänger die volle Verantwortung.
Numismatische Grüße,
Euer Chandra
Euer Chandra
- Stefan_01
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Re: Kauf bei CNG in Zeiten des Kulturgutschutzgesetzes Marke
Bin ich froh das ich in Österreich lebe !
Ich finde das ganze absolut lächerlich und habe zutiefst mitleid mit dir.
Die Münze hat noch wesentlich mehr gekostet.
Nämlich viel Lebenszeit die du niemehr zurückbekommst von diesen.......
lg.
Ich finde das ganze absolut lächerlich und habe zutiefst mitleid mit dir.
Die Münze hat noch wesentlich mehr gekostet.
Nämlich viel Lebenszeit die du niemehr zurückbekommst von diesen.......
lg.
MFG
- antinovs
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Re: Kauf bei CNG in Zeiten des Kulturgutschutzgesetzes Marke
CNG ist mein Nr. 1 auktionshaus. die meisten meiner muenzen stammen von dort.
das letzte paket ueber das London office enthielt auch keine rechnung mehr.
bisher hatte ich noch nie probleme, wie du sie beschrieben hast.
sendungen von CNG musste ich bisher nur einmal (allerdings aus den USA kommend)
am zoll abholen - problemlos mit rechnung (ueber mehrere tausend US $).
in deinem fall ist es natuerlich nicht i.O. wenn du 5% einfuhr nach GB bezahlst und
dann nochmals 7% (als waere das paket nicht von innerhalb der zollunion gekommen).
auf meiner rechnung von CNG steht sehr wohl eine EUR bankverbindung, die ich immer nutze.
auch ein vermerk ueber die gezahlten 5% (falls ueber GB).
Also: entweder alles abhaken und sich trotzdem an der muenze erfreuen, oder, falls noch moeglich,
beschwerde beim zoll einlegen.
gruesse
a.
das letzte paket ueber das London office enthielt auch keine rechnung mehr.
bisher hatte ich noch nie probleme, wie du sie beschrieben hast.
sendungen von CNG musste ich bisher nur einmal (allerdings aus den USA kommend)
am zoll abholen - problemlos mit rechnung (ueber mehrere tausend US $).
in deinem fall ist es natuerlich nicht i.O. wenn du 5% einfuhr nach GB bezahlst und
dann nochmals 7% (als waere das paket nicht von innerhalb der zollunion gekommen).
auf meiner rechnung von CNG steht sehr wohl eine EUR bankverbindung, die ich immer nutze.
auch ein vermerk ueber die gezahlten 5% (falls ueber GB).
Also: entweder alles abhaken und sich trotzdem an der muenze erfreuen, oder, falls noch moeglich,
beschwerde beim zoll einlegen.
gruesse
a.
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