kiko217 hat geschrieben: ↑Sa 24.02.24 12:27
Jetzt ist es passiert: ich habe eben von CNG per DHL zwei antike Silbermünzen (Kauf zusammen: ca. 780€) erhalten, für die ich 144,30€ Eust zahlen musste - offensichtlich nicht die 7%, die es hätten sein müsen.
Jetzt suche ich in den Papieren verzweifelt nach einer Mailadresse, unter der ich Einspruch erheben kann, finde aber nichts.
Habt ihr da einen Tipp, an wen ich mich wenden muss? Die Zolltarifnummer habe ich schon, ich brauche nur eine Mailadresse.
Schönen Samstag noch
Kiko
Da Du keine Daten anscheinend hast, nehme ich an Du meinst, Du hast es als normale Brief? Sendung bekommen.
Also der korrekte Weg ist folgender.
1. Du musst den Abgabenbescheid anfordern. Das machst Du am besten heute noch. Der kommt recht schnell. Den brauchst Du unbedingt für den Einspruch, da auf dem Bescheid auch der tatsächlich verwendete Zolltarif, der Betrag und die Begründung steht. Aber was noch wichtiger ist - es steht auch welches Zollamt Deine Sendung bearbeitet und verzollt hat.
Hier den Abgabebescheid abrufen (Link mit Erklärung):
https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilf ... cheid.html
Direkter Link zum Abgabenbescheid:
https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilf ... rdern.html
Wird Dir dann postalisch zugestellt.
2. Auf dem Abgabenbescheid erfährst Du, welches Zollamt es war (da steht dann auch die postalische Adresse, die Zoll Bearbeitungsnummer und die Mail Adresse des Zollamtes). Einspruch erhebst Du nicht bei DHL / Deutsche Post, sondern immer beim Zollamt. Aber da gibt es sehr viele verschiedene. Das Hauptzollamt in Gießen, das Hauptzollamt in Bad Hersfeld und und und. Also auf jedenfall sendet Du an dieses zuständige Zollamt Deinen begründeten Widerspruch.
a) Begründung mit richtiger Zolltarifnummer (das ominöses Word Dokument müsstest Du ja aus dem Forum hier kennen).
b) Den DHL / Post Beleg des (falsch) bezahlten Zolls.
c) Die original Rechnung von CNG.
d) Den Überweisungsbeleg an CNG.
Nicht immer ist alles erforderlich - je nach Sachbearbeiter - erspart Dir aber ein hin & her später, wenn der Sachbearbeiter alles hat.
Zwerg hat geschrieben: ↑Sa 24.02.24 13:40
Mail nützt Dir nichts. Der Einspruch muss schriftlich...
3. Das ist falsch - ich habe bisher alle meine Einsprüche per Email erhoben und es wurden alle akzeptiert.
Bad Hersfeld hat dafür diese Mailadresse:
abfst-niederaula.za-bad-hersfeld@zoll.bund.de
Gießen hat diese mail Adresse:
poststelle.hza-giessen@zoll.bund.de
Und hier ein Screenshot, mein letzter aktueller Einspruch wurde per Mail versendet und mir auch vom Zoll bestätigt:
Es geht also auch per Mail. Auf dem ABGABEBESCHEID den ich unter (1) beschrieben habe, steht das Zollamt mit Adresse, aber auch die Mailadresse. Du kannst ja selbst entscheiden kiko ob Du postalisch oder per Mail Einspruch erheben willst - oder mach beides gleichzeitig und schreib in die Mail, dass Du den Einspruch auf auf dem Briefweg gesendet hats.
Also 1. Abgabenbescheid anfordern, 2. Alle Papiere an das zuständige Zollamt (siehe Abgabenbescheid) senden, ob per Mail oder Brief oder beides und dann 3. lange warten
.... aber mach das mit dem Abgabenbescheid gleich - Du hast 4 Wochen Zeit für den Einspruch. Und das Datum läuft bereits ab dem Tag, ab dem das Zollamt die Abgabe berechnet hat!