Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Kulturgutschutzgesetz

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Numis-Student » Mo 17.08.15 15:09

Hallo André,
auch von mir noch ein "Herzlich Willkommen".

Ich habe ebenfalls einige große nationale Zeitungen angeschrieben, von der Süddeutschen über FAZ, WAZ, Spiegel, Stern etc... Reaktionen ab es bisher nicht, keine einzige Rückantwort :-(

Vielleicht ändert sich daran etwas, wenn ein "Herr Dr." schreibt ;-) Ich hoffe es zumindest.

Danke für die Anmeldung hier ud danke besonders für die Unterstützung der Petition.

MR
Immerhin ist es vorstellbar, dass wir vielleicht genug Verstand besitzen, um,
wenn nicht ganz vom Kriegführen abzulassen, uns wenigstens so vernünftig zu benehmen wie unsere Vorfahren im achtzehnten Jahrhundert. (A.H. 1949)

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von hjk » Mo 17.08.15 18:06

... und ich habe eben mal den NDR (Betreff: Ihre Sendung "Lieb und teuer" ... und der Entwurf des Kulturgutschutzgesetzes) und das ZDF und den Herrn Lichter (wegen der Sendung "Bares für Rares") angemailt: die sind immerhin auch direkt betroffen :mrgreen:

nsw-leipzig
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von nsw-leipzig » Mo 17.08.15 22:15

Bisher hat immerhin der Spiegel geantwortet. Mein Beitrag wurde an die Fachredaktion weitergeleitet, die den (schlechten) Beitrag über das neue Kulturgutschutzgesetz in der Juli-Ausgabe veröffentlicht hat. Ist zumindest ein erster Schritt, der Hoffnung macht. Möglich, dass die sich noch mal bei mir melden.

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von stampsdealer » Di 18.08.15 16:44

Das Einschreiben an Frau Monika Grütters geht jetzt zum Postamt.




____Jürgen Schmidt, Postfach 40 01 06, 12631 Berlin___
EINWURFEINSCHREIBEN
Frau Prof. Monika Grütters MdB
Staatsministerin für Kultur und Medien
Platz der Republik 1
11011 Berlin




Kulturgutschutzgesetzentwurf 18.08.2015 (beim Original steht das Datum an der richtigen Position)




Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Grütters,

nachdem der Kulturgutschutzgesetzentwurf geleaked und Focus zugespielt worden ist, wäre es vielleicht hilfreich gewesen, wenn Sie Ihre Kommunikation ein wenig anders gemanaged hätten (In meiner ersten an Sie gerichteten Frage bei Abgeordnetenwatch beziehe ich mich auf die Verlaufsgeschichte zum Kulturgutschutzgesetzentwurf und konfrontiere Sie mit der diesbezüglichen Darstellung auf der Website von Firma Künker), zwischenzeitlich nun einen geänderten Entwurf (meine zweite an Sie bei Abgeordnetenwatch gerichtete Frage) ins Internet gestellt hätten.


Diese Situation der Ungewißheiten macht es aus meiner Sicht unbedingt erforderlich Ihnen diesen Brief zu schreiben, zumal es nicht nur um die ganz große Kunst, wie es es in den Leitmedien erscheinen mag, geht, sondern um Millionen Bürger, um Durchnittsmenschen, nicht nur um Gemälde der Künstler Baselitz und Richter, sondern auch um die Briefmarkensammlung von Handwerksmeister Krause.


Es geht vielmehr insbesondere auch um das Verhältnis Bürger zu Staat, um die Frage in was für einem Staat wir überhaupt leben möchten, um das Spannungsverhältnis zwischen der Individualität des Bürgers und den gesetzlichen Vorgaben seines Staates.


Auch ist die Frage zu stellen, ob der Entwurfstext überhaupt vollkommen im Einklang mit elementaren Grundsätzen unserer Rechtsordnung steht (Ich beziehe mich auch auf das Gutachten von RA Joachim Walser von der Kanzlei Walser in München, auffindbar unter http://www.muenzenwoche.de.).


Ich mache mir hinsichtlich der Freiheits- und Bürgerrechte große Sorgen. In diesem Zusammenhang geht es nicht nur um das Eigentumspostulat nach Artikel 14 GG, sondern auch um Beweislastumkehr, um das Rückwirkungsverbot, um nachträglich zu erbringende Herkunftsnachweise, also auch um den Rechtsgrundsatz Impossibilium nulla est obligatio, insbesondere auch um die Europäische Menschenrechtskonvention einhergehend mit diesbezüglich ergangener Rechtsprechung, den möglicherweise vorliegenden Verstoß gegen den EU-Rechtsgrundsatz Free Movements of Goods, bei der Einfuhr um die Berücksichtigung der Gesetze von 140 Staaten, um Datenschutz, um die 30-jährige Aufbewahrungspflicht von Daten bei den Händlern, um die zumeist gegebene Unmöglichkeit für Münzhändler die geforderten Dokumentationspflichten überhaupt praktisch erfüllen zu können, um Differenzierung von Ziel und Zweck, also nicht nur um den Gesetzeswortlaut, sondern um die mutmaßlichen tatsächlichen/möglicherweise erweiterten Intentionen, um die Präambel, wo die Terrorismusfinanzierung als Begründung herhalten muss (mich überzeugt diesbezüglich die Beweislage, der Faktencheck überhaupt nicht), um die Kriminalisierung, die Sanktionsandrohung von bis zu drei Jahren Gefängnis, usw.


Ich bringe als Beispiel die Sammler historischer Münzen. Münzen, die zumeist ein serielles Massengut darstellen, haben im Entwurfstext überhaupt keine gesonderte Berücksichtigung erfahren. Für die kulturelle Bewertung dieser hat Herr Engel in einer an Sie am 26.07.2015 bei Abgeordnetenwatch gerichteten Frage ein sehr gutes Beispiel gebracht, welches ich daher an dieser Stelle zitieren möchte:

"Gerade bei Münzen ist es illusorisch auf einem Stammbaum zu bestehen, Münzen sind seit fast 2500 Jahren als Gebrauchs- und Kommunikationsmittel eingesetzt worden und von jeher überall dort anzufinden gewesen, wo gekauft und verkauft wurde.
Ein Beispiel : Ein Hamburger Kaufmann in der Mitte des 19. Kahrhunderts, der Korn aus Russland kaufen wollte, liess sich die dafür notwendigen Goldmünzen in der dänischen Münze in Altona prägen. Von Russland aus wanderten die Münzen weiter, vielleicht nach Deutschland oder nach England, überall dorthin, wo man Geld einsetzen musste. Ebenso war der englische Sovereign oder das französische Zwanzigfrankenstück vor 1871 die gewöhnlichste Handelsmünze in Deutschland, dem " Tummelplatz der fremden Münzen ". Eine Münze gehört also nicht einem Land, sondern allen."


Und da ich das Rad nicht neu erfinden muss, übernehme ich nachsthende Textpassagen von einem Bekannten, der hinsichtlich des Faches Numismatik einen Studienabschluß vorzuweisen hat.


"Doch neben der „großen Kunst“ - also Aufsehen erregenden, teuren Werken der Malerei und der Bildhauerei – sind auch unzählige kleine Objekte betroffen. Diese kleinen Dinge, seien es Bücher, Briefmarken, Münzen oder sonstige Objekte, sind nicht nur in den Museen und Bibliotheken hinter Glas zu bewundern, sondern es befinden sich unzählige Stücke in Privatbesitz und ermöglichen es so, Geschichte für alle interessierten Bürger wortwörtlich begreifbar zu machen.

Das neue Kulturgutschutzgesetz soll nun den Privatbesitz an „Kulturgut“ (andere sagen „alter Krempel“) praktisch verbieten; eines der Argumente für das neue Kulturgutschutzgesetz ist die Unterstellung, der Sammlermarkt finanziere den Terror des islamischen Staates. Dies ist eine haltlose Behauptung: Erstens sind die IS-Terroristen eher daran interessiert, Kulturgut medienwirksam zu zerstören, zweitens kommt der Großteil der betroffenen Objekte aus ganz anderen Regionen und ist teilweise schon seit Jahrhunderten auf dem Sammlermarkt, und drittens finanziert sich der Islamische Staat in erster Linie mit Erdölexporten und Spenden.

"Im geplanten Gesetz ist eine Kernforderung der Provenienznachweis, der für Sammler 20 Jahre, für Händler sogar 30 Jahre zurückreichen soll. In der Realität ist diese Forderung absolut unrealistisch, da es einerseits bei vielen legalen Kaufmöglichkeiten (Ebay, Flohmärkten, aber auch bei klassischen Münzbörsen, bei Tauschtreffen einzelner Sammler oder Tauschtagen von Münzvereinen) keine Quittungen oder Belege gibt, da diese bisher nicht vorgeschrieben waren. Aber auch bei Geschenken, Erbschaften oder bei der Weitergabe innerhalb de Familie lässt sich ein solcher Provenienznachweis nicht erbringen. Ausserdem muss man sich vor Augen halten, dass jede Münze unabhängig von ihrem Alter ein Massenprodukt ist. Dies bedeutet aber auch, dass die allermeisten Münzen keinen extrem hohen Sammlerwert haben, sondern oft schon für eine handvoll Kleingeld erworben werden können.

Ein weiterer absurder Aspekt ist, dass für Münzen und andere archäologische Objekte eine Altersgrenze von 100 Jahren eingeführt werden soll, die Kulturgut von „wertlosen“ Objekten trennt:
Das würde bedeuten, eine Kleinmünze des deutschen Kaiserreiches von 1905 könnte theoretisch Kulturgut sein, während eine Kleinmünze von 1923 (noch) kein Kulturgut ist, obwohl letztere, die die Überwindung der Hochinflation und die Schaffung der neuen stabilen Währung der Weimarer Republik veranschaulicht, von der Aussage bedeutender ist. Anzumerken wäre noch, dass beide Stücke schon für einen Euro im Münzhandel zu finden sind. Auch die Wertgrenze, die im Gesetz vorkommt und die 100 Euro beträgt, kann nicht wirklich zwischen bedeutungsvollem Kulturgut und einer alten Münze differenzieren: Meist ist es doch so, dass eins der wichtigsten Kriterien für den Preis einer Münze ihre Erhaltung ist. Damit wäre beispielsweise eine normal umgelaufene römische Silbermünze für 60 Euro kein Kulturgut, das etwas besser erhaltene Stück im Wert von 110 Euro aber schon – obwohl beide Stücke die gleiche historische Aussage haben.

Bei der aktuell stattfindenden Kriminalisierung der Sammler wird völlig ausser Acht gelassen, dass das private Sammeln dafür sorgt, dass die Sammlungsstücke erhalten bleiben. Gerade die Sammler, die teilweise viel Geld in den Ausbau ihrer Sammlungen stecken, sind daran interessiert, ihre Schätze zu erhalten und sachgerecht zu behandeln. Die Geschichte des Münzsammelns reicht schon Jahrhunderte zurück bis in die Renaissance; die privaten Sammlungen und ihre Sammler waren oft genug der Beginn wissenschaftlicher Auseinandersetzung mit den Objekten. Auch gehen viele Museen auf private Sammlungen zurück.

Auch heute noch ist es so, dass die Sammler und der Sammlermarkt eine der wichtigsten Materialquellen der wissenschaftlichen Numismatik sind. Sind es doch einerseits erfahrene Sammler, die mit ihrer Spezialsammlung und ihrem Detailwissen oft die großen Museumssammlungen übertreffen, so sorgt andererseits eine breite Sammlerschaft dafür, dass die großen Mengen gleichartiger Münzen erhalten bleiben. Die Museen haben keinen Bedarf daran, sich hunderte gleichartiger Stücke ins Depot zu legen, da die numismatische Aussage auch an einem Einzelstück getroffen werden kann. Ausserdem sind die Museen bereits heute oft überlastet, es fehlt an Geld und fachkundigem Personal.

Sollte das neue Kulturgutschutzgesetz so kommen, wie es bereits viele Sammler befürchten, dann dürften die Konsequenzen das genaue Gegenteil der Intention des Gesetzes sein: Entweder laufen die Verkäufe dann über schwarzmarktähnliche Strukturen, so dass keinerlei Dokumentation, wie bisher in Auktionskatalogen oder Verkaufslisten üblich, mehr stattfindet und das Material der numismatischen Forschung nicht mehr zur Verfügung steht, oder die Stücke werden ausser Landes gebracht, wo sie weiterhin legal gehandelt werden dürfen: damit würden dem Staat lediglich ein paar Steuereinnahmen entgehen. Falls das Gesetz aber in aller Schärfe umgesetzt werden sollte - ähnlich wie in der Türkei, wo allein der Besitz von Antiquitäten verboten ist und schwer bestraft wird – dann werden auch die Auswirkungen ähnlich sein: Schatzfunde werden nicht gemeldet und nicht einmal unter der Hand verkauft, wo sie wenigstens über Umwege der Wissenschaft zugute kommen, sondern wandern schnellstmöglich in die Schmelztiegel. Dies droht insbesondere Gold- und Silbermünzen, die keinen hohen Sammleraufschlag haben, aber auch andere Objekte dürften dann der Zerstörung anheimfallen, wenn legaler Besitz nicht mehr möglich ist und schwere Strafen drohen."


Und ich möchte jetzt noch mit Beispielen des misslungenen staatlichen Kulturschutzes auseinandersetzen. Manche steuerfinanzierten Kulturguthüter betonen stets das Allgemeinwohl im Blick zu haben, verfolgen aber durchaus auch eigene Interessen.

Daher erscheint es durchaus auch als lohnenswert sich nicht nur mit Positionen wie dem Althistoriker Herrn Prof. Hermann Parzinger auseinanderzusetzen, sondern auch mit den ungewöhnlich differenzierten und selbstkritischen Betrachtungen des österreichischen Archäologen Herrn Prof. Raimund Karl, der zur Zeit in Großbritannien lehrt.

Aber bei soviel Ehrlichkeit könnte man in Deutschland schon seinen Job riskieren bzw. würde sicherlich beruflich nicht in der ersten Reihe stehen.

In dem Blog Archaeologik schreibt Herr Prof. Karl einen überaus interessanten Beitrag. Soviel Ehrlichkeit und Selbstreflexion ist in Deutschland, wo viele Ärchäologen und Althistoriker oftmals als Fundamentalisten aufzutreten, überhaupt keine Selbstverständlichkeit.

http://archaeologik.blogspot.pt/2014/09 ... n-die.html

So wie der Staat keineswegs immer der beste Unternehmer zu sein scheint (Landesbankenskandale), so scheint der Staat auch keineswegs immer der beste Kulturgutschützer zu sein.

Nicht nur die Google-Treffer-Liste für "im Museum verrottet" liefert ein Bild des Grauens (Gruselkabinett), sondern auch die ganz große Kunst erleididet Schäden.
Selbstverständlich stand die Türkische Cammer in Dresden vor der Restaurierung 14 Jahre im Freien, das ultimative Prunkstück in den Händen des Staates also völlig verrottet, antike Bronzemünzen haben (Hochwasserschäden) im Dredener Kabinett extrem gelitten. Der Anblick dieser Tableaus sorgt für blankes Entsetzen.
Und im letzten Münzauktionskatalog von Heinz-W. Müller ist dieser Text zu finden:

" Bei einer Besichtigung der Ausstellung Kunst des 20. Jahrhunderts im Dachgeschoss des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg,, die mangels einer obligatorischen Klimaanlage Anfang Juli 2015 bei 40 Grad im Dqchgeschoss zu sehen war, war ich entsetzt. Hochkarätige Arbeiten von Beckimann bis Meistermann und andere Millionenwerte schmolzen dahin."

Viele Kulturgüter verrotten beim Staat, vergammeln in Magazinen, sind der Öffentlichkeit überhaupt nicht zugänglich.


Und eine Kaste von steuerfinanzierten staatlichen Kulturguthütern möchte die Eigeninteressen schützen, definieren was dem Allgemeinwohl dienlich sei.


Viele Sammler und Händler haben einige populärwissenschaftliche Publikationen hervorgebracht und erhebliche Spenden geleistet. Für die wissenschaftliche Numismatik sind diese genannten Personenkreise die wichtigste Materialquelle überhaupt.


Die steuerfinanzierten Kulturguthüter verfolgen also auch Eigeninteressen, sollten also nicht die alleinige Meinungshoheit, keineswegs ein Definitionsmonopol erlangen, denn der Souverän ist das Volk, die gesamte Wählerschaft also.

Wenn willkürlich die Grenze zwischen archäologisch und "wertlos" durch die Altersgrenze 100 Jahre und die Wertgrenze 100 Euro gezogen wird, dann ist das an haarsträubendem Dilettantismus nicht mehr zu überbieten. Entschuldigen Sie meine harsche Kritik, ab er es ist eigentlich nicht zu begreifen.


Und jetzt noch einmal zu Ziel und Zweck. Sollte der Staat wieder einmal die Vermögensteuer einfügen, so kann er sich über die Datenquelle (Händler sollen Aufzeichnungen 30 Jahre aufbewahren) doch sehr freuen.


Politikverdrossenheit hat auch damit etwas zu tun, wenn die Bürger die Argumente nicht für wirklich ehrlich halten: Warum muss denn ständig der Terrorismus für alle möglichen Gesetzesänderungen als Begründung herhalten?


Ich verweise noch auf die sehr interessanten Threads zu unserem Thema bei numismatikforum.de. Auf den Petitionstext von Frau Dr. Ursula Kampmann meine ich bereits über das Kontaktformular hingewiesen zu haben.

https://www.openpetition.de/petition/on ... n-sammelns


Ich breche jetzt mal diesen Brief ab, möchte meine Ausführungen aber gerne fortsetzen und bitte als ein Einwohner in Ihrem Wahlkreis höflichst einen Gesprächstermin in Ihrem Wahkreisbüro bzw. an welchem Ort auch immer.
Als Freelancer passt mir jeder Termin zu jeder Uhrzeit außer im Zeitraum vom 28. Aug. bis zum 2. Sept.


Um " ein Wenig Druck aus dem Kessel" zu nehmen, wie Ihnen Herr Hoffmann am 05.08.2015 bei Abgeordnetenwatch geschrieben hat, möchte ich Sie höflichst darum bitten zu überdenken, ob Sie nicht die Kontaktaufnahmen, die Gespräche mit der Historikerin und Numismatikerin Frau Dr. Ursula Kampmann (http://www.muenzenwoche.de) und mit demVorstand des Verbandes der deutschen Münzenhändler e.V. (Herrn Christoph Raab, Herrn Ulrich Künker, http://www.vddm.de) vornehmen möchten.

Als Mitglied einer konservativen Partei (ich war vor über 30 Jahren politisch beim RCDS in Hamburg aktiv, ich bin jetzt 56 Jahre alt) sollten Sie für die jahrhundertealte Tradition des Sammelns, Münzen werden seit der Renaissance gesammelt und gehandelt, doch vielleicht eine Antenne haben.


Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, sehe einem Gesprächstermin gerne entgegen

und verbleibe mit besten Grüßen




Jürgen Schmidt
Sammler und Kleinsthändler (eBay-Nutzername stampsdealer)


RT881605973DE Die Sendung wurde am 18.08.2015 eingeliefert und befindet sich in der Zustellung. (Stand 20.08.2015, 12:49 Uhr). Da noch keine Zustellbestätigung vorliegt, nochmaliger Versand am 20.08.2015 als Normalbrief.
Zuletzt geändert von stampsdealer am Fr 21.08.15 06:53, insgesamt 4-mal geändert.

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Chandragupta » Di 18.08.15 17:13

Dazu einfach mal:

:angel: :angel: :drinking: :angel: :angel:

Was Frau G. Dazu wohl zu sagen hat?!? :?:

Ja, auch eine Nicht-Antwort ist eine Antwort. Sogar eine sehr eindeutige...
Zuletzt geändert von Chandragupta am Di 18.08.15 17:16, insgesamt 3-mal geändert.
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von ChKy » Di 18.08.15 17:15

cool, wäre auch nett als offener Brief in einem bekannten Tagesblatt
cogito ergo sum

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von nsw-leipzig » Di 18.08.15 17:46

Bravo Herr Schmidt...ich ziehe meinen Hut
Ein wirklich toller Brief

Hoffentlich liest sie den auch und vor allem, hoffentlich versteht diese Frau auch den Inhalt. Sie gilt ja als beratungsresistent. :(

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von antisto » Di 18.08.15 18:10

Kompliment zu dem Brief.
Dem Vorschlag der (auszugsweisen) Veröffentlichung in einer auflagestarken überregionalen Zeitung schließe ich mich an.
AS
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von ischbierra » Di 18.08.15 18:40

Da hast Du Dich ja richtig selber übertroffen. Mein Dank an Dich und diejenigen, die Du zitiert hast.
Gruß ischbierra

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von stampsdealer » Di 18.08.15 19:40

Soeben hat Herr Dr. Gregor Gysi auf meine beiden Fragen geantwortet.


http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_greg ... #questions

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Peter43 » Di 18.08.15 20:20

Ein wirklich toller und fundierter Brief.

Jochen
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von ischbierra » Di 18.08.15 22:14

Ich finde da nix.

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von stampsdealer » Mi 19.08.15 09:53

Bei Poltikern, denen nicht nur eine Frage gestellt worden ist, muss man manchmal mühsam mit der Vor- und Rücktaste die Antworten suchen.

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von coin-catcher » Mi 19.08.15 12:19

Eine kleine Nebenfrage:
Gibt es den Gesetzesentwurf mittlerweile eigentlich irgendwo online?

Kann ihn zumindest nirgends finden...
Gruß

cc

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von coin-catcher » Mi 19.08.15 12:38

stampsdealer hat geschrieben:Soeben hat Herr Dr. Gregor Gysi auf meine beiden Fragen geantwortet.


http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_greg ... #questions
Ich sehe die Frage bisher als unbeantwortet

->>
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