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Verfassungsbeschwerde sinnvoll?

Verfasst: Mi 22.07.15 19:22
von Homer J. Simpson
Angesichts des massiven Eingriffs ins Eigentumsrecht der Sammler und Liebhaber stellt sich mir die Frage, ob ein solches Gesetzesvorhaben verfassungskonform ist. Hat jemand von Euch gute Beziehungen zu guten Juristen? Mich würde interessieren, ob eine Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hätte. Dies bezieht sich insbesondere auf die rückwirkende Gültigkeit, durch die der Besitz von Sachen, die völlig legal waren, plötzlich kriminalisiert wird.

Homer

Re: Verfassungsbeschwerde sinnvoll?

Verfasst: Mi 22.07.15 20:19
von Peter43
Und es geht auch um die Beweislastumkehr, die immer mehr eingeführt wird, und zu einer Perversion des Rechtstaats führt.

Jochen

Re: Verfassungsbeschwerde sinnvoll?

Verfasst: Mi 22.07.15 20:53
von Homer J. Simpson
Genau, wir Ärzte können ein Lied davon singen. Das ist so, als würde ich einen Mann mit einer Rolex am Arm auf der Straße greifen und sagen: Du hast die geklaut! Beweise mir das Gegenteil, solange ist die Uhr beschlagnahmt!

Re: Verfassungsbeschwerde sinnvoll?

Verfasst: Mi 22.07.15 21:03
von j-u.thormann
Homer J. Simpson hat geschrieben: Mich würde interessieren, ob eine Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hätte.
Ich bin kein Jurist, meine Meinung ist also mit Vorsicht zu geniessen:
Ich glaube, sie kann (beim Bundesverfassungsgericht!) keinen Erfolg haben, da die relevanten Teile die Umsetzung einer EU-Richtlinie sind.
Siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Solange_II

Beim Europäischen Gerichtshof könnte eine Klage wegen Verstößen gegen die EU-Grundrechtecharta meiner Meinung nach eher Aussicht auf Erfolg haben.

Siehe: http://www.europarl.de/de/europa_und_si ... harta.html

Re: Verfassungsbeschwerde sinnvoll?

Verfasst: Mi 22.07.15 21:18
von Homer J. Simpson
Mein Gott, wohin muß man denn noch auswandern, um nicht im liebevoll-bemutternden Würgegriff von Mama Europa zu ersticken? In anderen EU-Ländern können hirnverbrannte Gesetze wenigstens noch durch Schlendrian abgemildert werden (obwohl auch das meinem Rechtsverständnis widerspricht), worauf man in Deutschland nicht hoffen sollte. Und in den USA würde ich bei Politikern und Juristen auch nicht mit mehr gesunden Menschenverstand rechnen als bei uns. Australien?

Homer [ externes Bild ]

Re: Verfassungsbeschwerde sinnvoll?

Verfasst: Mi 22.07.15 21:33
von Locnar
tja, der Pluto scheidet ja nun auch aus

Re: Verfassungsbeschwerde sinnvoll?

Verfasst: Mi 22.07.15 21:40
von Homer J. Simpson
Man hatte ja vor vielen Jahren schon erwogen, Atommüll auf den Mars zu schicken, hatte dann davon aber wieder Abstand genommen, denn: Mars bringt verbrauchte Energie sofort zurück!

Homer

Re: Verfassungsbeschwerde sinnvoll?

Verfasst: Mi 22.07.15 22:00
von ischbierra
:D :D

Re: Verfassungsbeschwerde sinnvoll?

Verfasst: Mi 22.07.15 22:36
von KarlAntonMartini
Eine Verfassungsbeschwerde kann nur ein Betroffener nach Erschöpfung des Rechtswegs einlegen. Zunächst müßte der Entwurf Gesetz werden. Sollte er tatsächlich verlangen, daß Ausfuhrgenehmigungen für Stücke verlangt werden, die über hundert Jahre alt sind, dann könnte man allein mit dem Inhalt meiner Krabbelkiste einen Beamten ein paar Jahre beschäftigen. Grüße, KarlAntonMartini

Re: Verfassungsbeschwerde sinnvoll?

Verfasst: Mi 22.07.15 22:41
von Locnar
Man hatte ja vor vielen Jahren schon erwogen, Atommüll auf den Mars zu schicken
Nee, der ist viel zu wertvoll und nicht gerade gefährlich, aber es gibt noch anderen Müll!
Ich glaube man nennt das Zeug " Volksvertreter "

Lässt sich so gar sehr einfach und kostengünstig entsorgen, sogar zm Mars. Allerdings sollte man Sie VORHER tauglich für den Ionenantrieb machen,

Re: Verfassungsbeschwerde sinnvoll?

Verfasst: Mi 22.07.15 22:43
von emieg1
KarlAntonMartini hat geschrieben:Eine Verfassungsbeschwerde kann nur ein Betroffener nach Erschöpfung des Rechtswegs einlegen. Zunächst müßte der Entwurf Gesetz werden. Sollte er tatsächlich verlangen, daß Ausfuhrgenehmigungen für Stücke verlangt werden, die über hundert Jahre alt sind, dann könnte man allein mit dem Inhalt meiner Krabbelkiste einen Beamten ein paar Jahre beschäftigen. Grüße, KarlAntonMartini
Den Spass, eine solche Kiste (die wir ja fast alle haben) dann zur Auswertung an die betreffende Stelle zu schicken, wär's wert :wink: :evil: :mrgreen:

Re: Verfassungsbeschwerde sinnvoll?

Verfasst: Mi 22.07.15 22:52
von Homer J. Simpson
KarlAntonMartini hat geschrieben:Eine Verfassungsbeschwerde kann nur ein Betroffener nach Erschöpfung des Rechtswegs einlegen. Zunächst müßte der Entwurf Gesetz werden. Sollte er tatsächlich verlangen, daß Ausfuhrgenehmigungen für Stücke verlangt werden, die über hundert Jahre alt sind, dann könnte man allein mit dem Inhalt meiner Krabbelkiste einen Beamten ein paar Jahre beschäftigen. Grüße, KarlAntonMartini
Daß DIES irgendjemand Wichtiges noch einsieht, ist eigentlich meine Hoffnung.

Wenn die wenigen Fachleute die ganzen Keramiken, Fibeln, Statuetten, Votivgaben etc. zu begutachten haben, die wirklich wesentlich häufiger auf Gräber oder ähnlich kulturell Interessantes hindeuten, sind sie damit sehr gut ausgelastet. Wenn sie sich jede Münze anschauen sollen, die nun wirklich überall jemand verloren haben kann, wird das Ganze zur bloßen Farce!

Homer

Re: Verfassungsbeschwerde sinnvoll?

Verfasst: Do 23.07.15 12:21
von raeticus
Die Petition überschreitet die ersten 1000 Zeichner.

Re: Verfassungsbeschwerde sinnvoll?

Verfasst: Do 23.07.15 13:04
von indiacoins
Guten Morgen.
Eigentlich willte ich in dieses Forum nichts mehr schreiben. Aber da ich ziemlich enttäuscht bin, wie hier alles aufgeputscht wird und Sammler vom Kaufen abgehalten werden, schreibe ich nun doch:
Herr User raeticus.
Ich hatte Ihnen gestern morgen eine kurze aber zuverlässige Information zum Thema gesendet und ausserdem Vorsprache bei bei zwei nicht öffentlich rechtlichen Sendern und bei der Partei "Die Linke".

Mir kommt es ein kleines bischen seltsam vor so vor, dass Sie mir nicht geantwortet haben?

Sie machen hier nämlich weiter als wäre nichts passiert!- Warum bauen Sie diese Information nicht in Ihre Postings mit ein?
Für alle Beteiligten.

Das Thema ist lediglich ein Entwurf einer Staatssekretärin, überhaupt nicht spruchreif und wird dann abgelehnt, sollte es wider Erwarten in den nächsten Monaten in diesem Zustand mal auf den Tisch kommen.

Es ist kein Thema im Deutschen Bundestag und auch nicht in Aussicht.

Es betrifft nicht das Eigentum der privaten Sammler.

Wer es nicht glauben will, der kann wie ich direkt beim Bundestag, bzw bei einem Abgeordneten anfragen und bekommt eine Antwort- es geht ganz einfach, sogar über Facebook.

Es ist ausserdem Zeitverschwendung, dieses Thema bei irgendwelchen Stern, Fokus, Bild usw vorzubringen.

Denn diese Mainstream - Blätter werden euch aus bekannten Gründen nicht weiter helfen. - kein Interesse -

Mir ist egal, was jetzt wieder für Schimpfereien und Mobbereien gegen mich ( einer gegen alle) kommen.

Ich habe die Information vom Abgeordneten bekommen ( sogar schriftlich als Nachricht, vorliegen) und diese ist für mich glaubwürdig und verbindlich.

Das war es auch wieder und Tschüß!

Re: Verfassungsbeschwerde sinnvoll?

Verfasst: Do 23.07.15 13:31
von j-u.thormann
indiacoins hat geschrieben: Das Thema ist lediglich ein Entwurf einer kleinen Staatssekretärin, (...)

Es betrifft nicht das Eigentum der privaten Sammler.
Monika Grütters ist keine "kleine Staatssekretärin", sondern Kulturstaatsministerin.

Und wer behauptet, der Gesetzesentwurf beträfe nicht das Eigentum der kleinen Sammler, der hat diesen Gesetzesentwurf nie gelesen.