Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Moderator: Numis-Student
- Chandragupta
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Also, ich habe soeben die Bestätigung dafür bekommen, daß ein wichtiger Teil meiner Sammlung wohlbehalten außerhalb des Schengen-Raumes angekommen ist. So wie Niemand unter den Schafen aus der Höhle entkam.
Jep - das ist nur leider keine wirkliche Lösung; vor allem bei der extrem-haptisch-"erotischen" Beziehung, die ein echter Münzsammler zu seinen Objekten hat. Bei mir kommt ja ergänzend dazu, daß da auch noch eine religiöse Dimension mitspielt, was mich jetzt wirklich in der Lebensqualität ziemlich massiv einschränkt.
Die Grütters möge sich mal vergleichsweise vorstellen, ihr näme einer ihr Kruzifix an der Wand weg, weil das als "Kulturgut" erklärt wird, und an israel zurückzugeben sei, da der dort abgebildete Jeshua ben Joseph ja bekanntlich ein Jude war...
Jep - das ist nur leider keine wirkliche Lösung; vor allem bei der extrem-haptisch-"erotischen" Beziehung, die ein echter Münzsammler zu seinen Objekten hat. Bei mir kommt ja ergänzend dazu, daß da auch noch eine religiöse Dimension mitspielt, was mich jetzt wirklich in der Lebensqualität ziemlich massiv einschränkt.
Die Grütters möge sich mal vergleichsweise vorstellen, ihr näme einer ihr Kruzifix an der Wand weg, weil das als "Kulturgut" erklärt wird, und an israel zurückzugeben sei, da der dort abgebildete Jeshua ben Joseph ja bekanntlich ein Jude war...
Zuletzt geändert von Chandragupta am Mo 16.11.15 10:24, insgesamt 1-mal geändert.
Numismatische Grüße,
Euer Chandra
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
LESENSWERT.
Dr. Kyritsis streitet sich sehr fundiert in Leserbriefen mit Archäologen, unbedingt lesen!
http://www.archaeologie-online.de/magaz ... cht-36501/
http://www.wienerzeitung.at/themen_chan ... derer.html
Dr. Kyritsis streitet sich sehr fundiert in Leserbriefen mit Archäologen, unbedingt lesen!
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http://www.wienerzeitung.at/themen_chan ... derer.html
Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Mal eine blöde Frage :
Würde es Sinn machen, rein argumentativ, die Frage mit TTIP zu verknüpfen?
Vielleicht sollte man bei Abgeordnetenwatch mal nachfragen wie hoch die zu erwartenden Kosten durch die Entschädigung für US-Händler eingeschätzt werden ...
Würde es Sinn machen, rein argumentativ, die Frage mit TTIP zu verknüpfen?
Vielleicht sollte man bei Abgeordnetenwatch mal nachfragen wie hoch die zu erwartenden Kosten durch die Entschädigung für US-Händler eingeschätzt werden ...
- Homer J. Simpson
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Warum nicht? Leider weiß ja durch die Geheimniskrämerei keiner so richtig, was die vorhaben, aber wenn man hier verschiedene Protagonisten der Dunklen Seite der Macht gegeneinander lenken könnte, wäre das doch nicht schlecht.
Homer
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Sönke
Dein Beitrag gefällt mir sehr gut. Ich werde bei abgeordnetenwatch nochmals Frau Grütters damit konfrontieren
Dein Beitrag gefällt mir sehr gut. Ich werde bei abgeordnetenwatch nochmals Frau Grütters damit konfrontieren
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Frage bei abgeordnetenwatch eingereicht
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Grütters
Ich möchte Sie in Bezug auf das Kulturgutschutzgesetz KGSG mit Ihren eigenen Worten konfrontieren:
Aus dem Handelsblatt-Interview vom 13.11.2015 ( http://www.bundesregierung.de/Content/D ... s-hbl.html ) fällt folgender Satz auf, der die Natur des ganzen Gesetzes gut auf den Punkt bringt:
O-Ton Monika Grütters: "Jeder Händler muss beweisen, dass die Ware nicht gestohlen ist oder illegal erworben wurde. Das ist eine Selbstverständlichkeit." (und die Definition eines Unrechtsstaates)
Derzeitige Rechtslage: "Die Justiz muss beweisen, dass die Ware eines Händlers gestohlen ist oder illegal erworben wurde. Das ist eine Selbstverständlichkeit." (und die Definition eines Rechtstaates)
Ich bin schockiert über ihr mangelndes Rechtsstaatverständnis. Ja, es ist inzwischen schon so weit, dass solche Aussagen es auf die Homepage der Bundesregierung schaffen.
Daher meine Frage: Warum sind Sie nicht bereit, dass KGSG nach demokratisch-freiheitlichen Grundprinzipien zu erarbeiten? Ihre ideologische Voreingenommenheit (oder gar Befangenheit?) ist momentan nicht kohärent mit dem freiheitlichen Gedanken dieses Landes (das hoffe ich zumindest doch sehr).
Weiterhin sollen Sie ja in der Kirche sehr aktiv sein. Kirchliches Kulturgut erfährt im KGSG eine Sonderbehandlung:
"Kirchen und die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften können beantragen, dass für Kulturgut, das sich in ihrem Eigentum befindet, die Genehmigung für die Ausfuhr in einen Mitgliedstaat nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 nicht erforderlich ist. In diesem Falle ist eine nachträgliche Eintragung in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach § 8 ausgeschlossen"
Womit rechtfertigen Sie diese Bevorzugung?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. André Hansen
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Grütters
Ich möchte Sie in Bezug auf das Kulturgutschutzgesetz KGSG mit Ihren eigenen Worten konfrontieren:
Aus dem Handelsblatt-Interview vom 13.11.2015 ( http://www.bundesregierung.de/Content/D ... s-hbl.html ) fällt folgender Satz auf, der die Natur des ganzen Gesetzes gut auf den Punkt bringt:
O-Ton Monika Grütters: "Jeder Händler muss beweisen, dass die Ware nicht gestohlen ist oder illegal erworben wurde. Das ist eine Selbstverständlichkeit." (und die Definition eines Unrechtsstaates)
Derzeitige Rechtslage: "Die Justiz muss beweisen, dass die Ware eines Händlers gestohlen ist oder illegal erworben wurde. Das ist eine Selbstverständlichkeit." (und die Definition eines Rechtstaates)
Ich bin schockiert über ihr mangelndes Rechtsstaatverständnis. Ja, es ist inzwischen schon so weit, dass solche Aussagen es auf die Homepage der Bundesregierung schaffen.
Daher meine Frage: Warum sind Sie nicht bereit, dass KGSG nach demokratisch-freiheitlichen Grundprinzipien zu erarbeiten? Ihre ideologische Voreingenommenheit (oder gar Befangenheit?) ist momentan nicht kohärent mit dem freiheitlichen Gedanken dieses Landes (das hoffe ich zumindest doch sehr).
Weiterhin sollen Sie ja in der Kirche sehr aktiv sein. Kirchliches Kulturgut erfährt im KGSG eine Sonderbehandlung:
"Kirchen und die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften können beantragen, dass für Kulturgut, das sich in ihrem Eigentum befindet, die Genehmigung für die Ausfuhr in einen Mitgliedstaat nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 nicht erforderlich ist. In diesem Falle ist eine nachträgliche Eintragung in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach § 8 ausgeschlossen"
Womit rechtfertigen Sie diese Bevorzugung?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. André Hansen
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Danke, liebe Mitstreiter - insbesondere Jürgen Schmidt und André Hansen!
Ich denke, es könnte uns mit dem Zitat gelingen, etwas verständlicher zu machen, welch dramatischer Vorgang diese Umkehr der Beweislast ist.
Ich glaube, das Gesetz wäre in der Öffentlichkeit weniger populär, wenn es wahrheitsgemäß betitelt wäre "Gesetz zur willkürlichen Enteignung deutscher Sammler, Händler und Privatmuseen nach Bedarfslage". "Kulturgutschutzgesetz" klingt ja irgendwie doch erst einmal besser.
Man ist wirklich baff, dass unsere Regierung derlei überhaupt als Regierungsentwurf beschließt. Ich muss ehrlich zugeben, dass ich dass keiner Partei aus der Regierungskoalition zugetraut hätte. Im Kabinett kennt vermutlich niemand außer M. Grütters den Inhalt, da man nach dem Kollegialprinzip und Ressortprinzip darauf vertraut, dass jedes Ministerium in Eigenregie solide Arbeit abliefert. Leider hat offenbar nicht einmal eine grobe "Plausibilitäsprüfung" stattgefunden.
Gruß
Sönke
Ich denke, es könnte uns mit dem Zitat gelingen, etwas verständlicher zu machen, welch dramatischer Vorgang diese Umkehr der Beweislast ist.
Ich glaube, das Gesetz wäre in der Öffentlichkeit weniger populär, wenn es wahrheitsgemäß betitelt wäre "Gesetz zur willkürlichen Enteignung deutscher Sammler, Händler und Privatmuseen nach Bedarfslage". "Kulturgutschutzgesetz" klingt ja irgendwie doch erst einmal besser.
Man ist wirklich baff, dass unsere Regierung derlei überhaupt als Regierungsentwurf beschließt. Ich muss ehrlich zugeben, dass ich dass keiner Partei aus der Regierungskoalition zugetraut hätte. Im Kabinett kennt vermutlich niemand außer M. Grütters den Inhalt, da man nach dem Kollegialprinzip und Ressortprinzip darauf vertraut, dass jedes Ministerium in Eigenregie solide Arbeit abliefert. Leider hat offenbar nicht einmal eine grobe "Plausibilitäsprüfung" stattgefunden.
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Sönke
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Wie mir heute in einer Email mitgeteilt worden ist, wird das Gesetz am 18.12.2015 im Bundesrat sein.
Wir sollten also gegenüber Landesbehörden rechtzeitig die Kosten thematisieren.
Wir sollten also gegenüber Landesbehörden rechtzeitig die Kosten thematisieren.
- Homer J. Simpson
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Mit dem Gesetz in dieser Form ist ja niemand zufrieden. Hardcore-Archäologen geht es nicht weit genug, und für uns ist es ein ebenso einschneidender wie hirnrissiger Eingriff in unser Privatleben. Daher würde ich gerne einen Satz von Montesquieu in Erinnerung rufen:
"Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen,
dann ist es nötig, kein Gesetz zu machen."
Homer
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Homer
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Herrn MinDir Dr. Günter Winands
Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Str. 1
10557 Berlin
Deutschland
Seite der Bundesregierung, Handelsblatt-Interview mit Frau Stm. Prof. Monika Grütters
16.11.2015 (Datum im Original an richtiger Stelle)
Sehr geehrter Herr Dr. Winands,
da viele Fragen bei Abgeordnetenwatch nicht freigeschaltet werden, wähle ich jetzt diesen Weg.
Auf der Seite der Bundesregierung lese ich:
http://www.bundesregierung.de/Content/D ... s-hbl.html
"Handelsblatt: Neu sind aber die Sorgfaltspflichten.
Grütters: Auch die sind nicht neu. Jeder Händler muss beweisen, dass die Ware nicht gestohlen ist oder illegal erworben wurde. Das ist eine Selbstverständlichkeit."
Seit wann werden selbst elementare Grundsätze wie die Eigentumsvermutung und und die Beweislast selbst auf der Seite der Bundesregierung mißachtet? Und das auch noch aus dem Munde einer Staatsministerin?
Für alle Dinge, die sich in meinem Besitz befinden, gilt die Eigentumsvermutung und die von der Frau Staatsministerin gewünschte Beweislastumkehr ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit, sondern auf der Seite der Bundesregierung, von einer Staatsministerin geäußert, ein absoluter Skandal.
Daher veröffentliche ich den Text vorab bei numismatikforum.de und verbreite diesen als Pressemitteilung.
Ihnen als Jurist dürfte die Tragweite bewußter als Ihrer Chefin sein. Daher habe ich das Schreiben an Sie persönlich gerichtet.
Gerne können Sie auch öffentlich bei numismatikforum.de eine Antwort geben.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schmidt
18 neue Tweets anzeigen
Jürgen Schmidt @stampsdealer 2 Min.Vor 2 Minuten
#Kulturgutschutzgesetz Schreiben an Dr. Winands (Forum S. 41)
http://www.numismatikforum.de/viewtopic ... 35#p456135 …
@welt @tagesspiegel @handelsblatt @ria_schroeder
Ich habe eben das Thema Sorgfalt in einer Email gehabt. Selbstverständlich mache ich Ankaufsbelege und selbstverständlich wird niemand ohne Ausweis bei mir einen Krügerrand verkaufen können. Generell geht es bei Ankäufen mit Barauszahlung nicht ohne Ausweis.
Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Str. 1
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Seite der Bundesregierung, Handelsblatt-Interview mit Frau Stm. Prof. Monika Grütters
16.11.2015 (Datum im Original an richtiger Stelle)
Sehr geehrter Herr Dr. Winands,
da viele Fragen bei Abgeordnetenwatch nicht freigeschaltet werden, wähle ich jetzt diesen Weg.
Auf der Seite der Bundesregierung lese ich:
http://www.bundesregierung.de/Content/D ... s-hbl.html
"Handelsblatt: Neu sind aber die Sorgfaltspflichten.
Grütters: Auch die sind nicht neu. Jeder Händler muss beweisen, dass die Ware nicht gestohlen ist oder illegal erworben wurde. Das ist eine Selbstverständlichkeit."
Seit wann werden selbst elementare Grundsätze wie die Eigentumsvermutung und und die Beweislast selbst auf der Seite der Bundesregierung mißachtet? Und das auch noch aus dem Munde einer Staatsministerin?
Für alle Dinge, die sich in meinem Besitz befinden, gilt die Eigentumsvermutung und die von der Frau Staatsministerin gewünschte Beweislastumkehr ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit, sondern auf der Seite der Bundesregierung, von einer Staatsministerin geäußert, ein absoluter Skandal.
Daher veröffentliche ich den Text vorab bei numismatikforum.de und verbreite diesen als Pressemitteilung.
Ihnen als Jurist dürfte die Tragweite bewußter als Ihrer Chefin sein. Daher habe ich das Schreiben an Sie persönlich gerichtet.
Gerne können Sie auch öffentlich bei numismatikforum.de eine Antwort geben.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schmidt
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Jürgen Schmidt @stampsdealer 2 Min.Vor 2 Minuten
#Kulturgutschutzgesetz Schreiben an Dr. Winands (Forum S. 41)
http://www.numismatikforum.de/viewtopic ... 35#p456135 …
@welt @tagesspiegel @handelsblatt @ria_schroeder
Ich habe eben das Thema Sorgfalt in einer Email gehabt. Selbstverständlich mache ich Ankaufsbelege und selbstverständlich wird niemand ohne Ausweis bei mir einen Krügerrand verkaufen können. Generell geht es bei Ankäufen mit Barauszahlung nicht ohne Ausweis.
Zuletzt geändert von stampsdealer am Mo 16.11.15 18:16, insgesamt 5-mal geändert.
- Fossiliensammler
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Ich halte es nicht für vollkommen ausgeschlossen, dass es sich bei den Stellungnahmen von Müller-Karpe und Co. um "verabredete Empörung" handelt, frei nach dem Motto: seht her, die Staatsministerin wählt den goldenen Mittelweg zwischen den Forderungen nach Verschärfung und den Forderungen nach Entschärfung des Gesetzes und bringt damit gerecht die Interessen in Ausgleich...Hardcore-Archäologen geht es nicht weit genug
Die Bundesländer zu kontaktieren ist wirklich wichtig. Man ist hier durchaus aufgeschlossen und z.T. bereits aus sich heraus nicht ganz unkritisch, ob die weitreichenden Forderungen nach Rechtmäßigkeitsnachweisen verfassungsgemäß sind. Eine Kerbe, in die man schlagen kann!
Gruß
Sönke
- Fossiliensammler
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Liebe Münzsammler,
Rechtsanwalt Joachim Walser hat eine Stellungnahme zum Thema "Kulturgutschutzgesetz vs. Mineralien/Fossilien" verfasst und ich äußere mich ferner zur Frage: "Kulturgutschutzgesetz - Rechtsstaat adé?"
http://www.steinkern.de/news-updates/11 ... t-ade.html
Steinkern.de hat die Pressestelle des Bundesministeriums für Kultur und Medien um Stellungnahme gebeten und nachgefragt, ob das Ministerium schriftliche Fragen zum Thema beantwortet. Gerne bieten wir eine Plattform zum Austausch der Ministerin mit den Betroffenen.
Gruß
Sönke
Rechtsanwalt Joachim Walser hat eine Stellungnahme zum Thema "Kulturgutschutzgesetz vs. Mineralien/Fossilien" verfasst und ich äußere mich ferner zur Frage: "Kulturgutschutzgesetz - Rechtsstaat adé?"
http://www.steinkern.de/news-updates/11 ... t-ade.html
Steinkern.de hat die Pressestelle des Bundesministeriums für Kultur und Medien um Stellungnahme gebeten und nachgefragt, ob das Ministerium schriftliche Fragen zum Thema beantwortet. Gerne bieten wir eine Plattform zum Austausch der Ministerin mit den Betroffenen.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Ich habe das Gutachten von RA Walser heute gelesen.
Das ist wichtig, das sollte sich keiner von uns entgehen lassen.
Nicht ohne Grund habe ich meine Signatur geändert.
Das ist wichtig, das sollte sich keiner von uns entgehen lassen.
Nicht ohne Grund habe ich meine Signatur geändert.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
"Dort wurde berichtet das die Grütters in der Kirche sehr aktiv ist.
Deshalb hatte Sie die Kirchenantiquitäten aus dem Gesetz heraus nehmen lassen
Alles was Kirche ist und betroffen wäre gehört somit nicht dazu"
Ist die Sonderstellung der Kirchen denn im Gesetzestext wirklich so klar definiert bzw. lässt sich das belegen?
Damit macht sich die Ministerin bzw. die Gesetzesvorlage doch nochmals im höchsten Maße angreifbar. Der sowohl qualitativ und quantitativ wichtigste Eigentümer deutschen Kullturgutes wird beim "Kulturschutzgesetz" ausgeklammert??????
Das zeigt doch, dass es nicht wirklich um den Schutz von Kulturgut geht und entlarvt die Novelle ein weiteres Mal als "Lex Gurlitt" mit der sich der Staat den Zugriff auf das Eigentum seiner Bürger sichern möchte.
Das wäre nochmals in interessanter Ansatzpunkt für die Presse, welchen man - sofern direkter Kontakt vorhanden - einmal als neuen Impuls weitergeben sollte (Bin da leider nicht gut genug vernetzt).
Mann möchte sich da nochmal George Orwells Zitat aus Animal Farm ins Gedächtniss rufen: " Alle sind gleich, nur manche sind gleicher" !! Das poiniert doch ganz gut in welche Richtung unser Staat zu rutschen droht!
Deshalb hatte Sie die Kirchenantiquitäten aus dem Gesetz heraus nehmen lassen
Alles was Kirche ist und betroffen wäre gehört somit nicht dazu"
Ist die Sonderstellung der Kirchen denn im Gesetzestext wirklich so klar definiert bzw. lässt sich das belegen?
Damit macht sich die Ministerin bzw. die Gesetzesvorlage doch nochmals im höchsten Maße angreifbar. Der sowohl qualitativ und quantitativ wichtigste Eigentümer deutschen Kullturgutes wird beim "Kulturschutzgesetz" ausgeklammert??????
Das zeigt doch, dass es nicht wirklich um den Schutz von Kulturgut geht und entlarvt die Novelle ein weiteres Mal als "Lex Gurlitt" mit der sich der Staat den Zugriff auf das Eigentum seiner Bürger sichern möchte.
Das wäre nochmals in interessanter Ansatzpunkt für die Presse, welchen man - sofern direkter Kontakt vorhanden - einmal als neuen Impuls weitergeben sollte (Bin da leider nicht gut genug vernetzt).
Mann möchte sich da nochmal George Orwells Zitat aus Animal Farm ins Gedächtniss rufen: " Alle sind gleich, nur manche sind gleicher" !! Das poiniert doch ganz gut in welche Richtung unser Staat zu rutschen droht!
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
@marcus: Das ist ein Thema, das ich schon im alten, ersten, langen, mittlerweile geschlossenen Thread zum KGSG angesprochen hatte. Ja, das ist für die BRD höchstgradig symptomatisch ... aber hier soll ja nicht auf einer Metaebene politisiert werden. Dennoch ist es schon im sarkastischen Sinne "faszinierend", wie nicht nur die christlichen Kirchen, sondern "natürlich" auch die Mohammedaner eine Extrawurst gebraten bekommen (letztere garantiert schweinefrei-halal...), denn KGSG § 9 spricht ja explizit von "als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften".
Aber wehe, jemand hat religiöse Vorstellungen, die von keiner solchen "Körperschaft <blablablub>" Marke BRD vertreten werden, der aber für sein theoretisch(!) gem. GG garantiertes Grundrecht auf freie Religionsausübung irgendwelche "Gegenstände" braucht, die ggf. "archäologische Kulturgüter" sind: Der kann sich künftig garantiert nicht auf das besagte Grundrecht bzw. Ausnahmeregelungen berufen, wenn die Grütters an dem Objekt "Interesse" hat.
Soviel dazu - ich höre ja schon auf...
Aber wehe, jemand hat religiöse Vorstellungen, die von keiner solchen "Körperschaft <blablablub>" Marke BRD vertreten werden, der aber für sein theoretisch(!) gem. GG garantiertes Grundrecht auf freie Religionsausübung irgendwelche "Gegenstände" braucht, die ggf. "archäologische Kulturgüter" sind: Der kann sich künftig garantiert nicht auf das besagte Grundrecht bzw. Ausnahmeregelungen berufen, wenn die Grütters an dem Objekt "Interesse" hat.
Soviel dazu - ich höre ja schon auf...
Zuletzt geändert von Chandragupta am Di 17.11.15 13:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Euer Chandra
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