Römische Goldmünze- NERO

Interessante Auktionen zum Thema Münzen gesichtet?
Antworten
payler
Beiträge: 3899
Registriert: So 05.05.02 22:35
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0
Kontaktdaten:

Römische Goldmünze- NERO

Beitrag von payler » Di 20.12.05 08:58

http://cgi.ebay.de/Roemische-Goldmuenze ... dZViewItem

Wer die Auktionsbeschreibung richtig durchliest bietet nie soviel Geld! :roll:

Benutzeravatar
Locnar
Administrator
Beiträge: 4482
Registriert: Do 25.04.02 17:10
Wohnort: Halle/Westfalen
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 4 Mal

Beitrag von Locnar » Mi 21.12.05 18:16

Aua :)
Gruß
Locnar

payler
Beiträge: 3899
Registriert: So 05.05.02 22:35
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0
Kontaktdaten:

Beitrag von payler » Do 22.12.05 10:13

Das Geschäft scheint zu lohnen! :roll:

http://search.ebay.de/_W0QQsassZdesign_66QQhtZ-1

Karsten
Beiträge: 876
Registriert: Mo 13.10.03 11:50
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Beitrag von Karsten » Do 22.12.05 10:48

Ausschluss der Echtheitsgarantie

Grundsatz

Es ist verboten, bei eBay Artikel anzubieten, für deren Echtheit der Verkäufer nicht garantieren kann. Ein Ausschluss dieser Verpflichtung ist nicht zulässig.

Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen

Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote

Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)

Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz

Verlust des PowerSeller-Status

Beispiele für unerlaubte Angebote:

"Ich kann die Echtheit dieses Artikels nicht garantieren. Geben Sie deshalb entsprechende Gebote ab."

"Antike Uhr - Cartier???"

Erläuterungen zu diesem Grundsatz

Verkäufer sind verantwortlich für die Echtheit bzw. Rechtmäßigkeit der angebotenen Artikel. Ein Verkäufer muss sich von der Echtheit eines Artikels überzeugen, bevor der Artikel angeboten wird. Kann die Echtheit eines Artikels nicht mit Sicherheit bestätigt werden, kann der Artikel bei eBay nicht angeboten werden.
Gruß,
Karsten

<...>

Benutzeravatar
Zwerg
Beiträge: 6389
Registriert: Fr 28.11.03 23:49
Wohnort: Wuppertal
Hat sich bedankt: 300 Mal
Danksagung erhalten: 1320 Mal

Beitrag von Zwerg » Do 22.12.05 10:58

Hier zum Auf-der-Zunge-zergehen-lassen die Antort von ebay, als die Löschung von Auktionen mit gefälschten Münzen verlangt wurde:
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank fuer Ihre E-Mail.

Ihren Hinweis haben wir mit grossem Interesse aufgenommen und werden die
Sache genau pruefen und entsprechend nachgehen.

Bezueglich des von Ihnen geschilderten Falles moechten wir Ihnen
folgendes mitteilen.

Wie Sie vielleicht wissen, kauft oder verkauft eBay nicht selbst
Artikel, sondern stellt lediglich die technologische Infrastruktur zur
Verfuegung und tritt gegebenenfalls als Mittler zwischen Verkaeufern und
Kaeufern auf.

Es liegt in der Verantwortung der Verkaeufer, die Rechtmaessigkeit Ihrer
Angebote sicherzustellen und sich die notwendigen Kenntnisse und
Informationen hierfuer zu beschaffen.

Erlangt eBay Kenntnis von erkennbar rechtswidrigen Angeboten bei eBay,
werden diese geloescht, die Anbieter verwarnt und ueber die Gruende der
Beendigung informiert. Voraussetzung hierfuer ist allerdings, dass die
Rechtsverletzung als solche fuer Dritte klar erkennbar ist oder eBay
eine eidesstattliche Versicherung ueber die Verletzung von geistigem
Eigentum durch betroffene Rechteinhaber vorgelegt wird.

In Angeboten, bei denen durch die unterbreiteten Angebote vermeintlich
Rechte verletzt werden, dies aber nur fuer Eingeweihte bzw. betroffene
Rechteinhaber ersichtlich ist und bei denen eBay beweissichere
Grundlagen fehlen, koennen wir nicht ohne Weiteres eingreifen, da eBay
sich sonst haftungsrechtlicher Inanspruchnahme aussetzt.

Wir empfehlen betroffenen Rechteinhabern die durch Angebote Ihre Rechte
verletzt sehen, sich mit den Anbietern selbst auseinanderzusetzen,
gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen die Anbieter derartiger
Angebote einzuleiten oder am eigens fuer Rechteinhaber eingerichteten
eBay VeRI-Programm (Verifizierte Rechteinhaber Programm) teilzunehmen,
um so auf einfachem Wege die Loeschung der Angebote einzufordern.

Es tut uns leid, Ihnen aus diesen Gruenden mitteilen zu muessen, dass
uns bezueglich des von Ihnen genannten Angebots die Grundlage zur
Beendigung fehlt.

Mit freundlichen Gruessen

eBay Community Watch
Grüße
Zwerg

Benutzeravatar
Locnar
Administrator
Beiträge: 4482
Registriert: Do 25.04.02 17:10
Wohnort: Halle/Westfalen
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 4 Mal

Beitrag von Locnar » Do 22.12.05 15:42

@ Zwerg,

fass es kurz: Hauptsache Ebola hat seine Gebühren !
Gruß
Locnar

Karsten
Beiträge: 876
Registriert: Mo 13.10.03 11:50
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Beitrag von Karsten » Do 22.12.05 20:30

Für die Echtheit wird nicht garantiert !!!
Dieser Satz und die eBay Grundsätze bezüglich der Echtheitsgarantie für angebotene Artikel sollte ausreichend sein um diese Auktion(en) zu stoppen.
Gruß,
Karsten

<...>

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag
  • Nero
    von Caliguli » » in Römer
    25 Antworten
    945 Zugriffe
    Letzter Beitrag von T........s
  • Nero Bronzen
    von Arthur Schopenhauer » » in Römer
    1 Antworten
    322 Zugriffe
    Letzter Beitrag von kc
  • Aureus Nero Preiseinschätzung
    von openfire_ » » in Römer
    7 Antworten
    776 Zugriffe
    Letzter Beitrag von openfire_
  • Hilfe bei Nero Gegenstempel
    von Marcus Aurelius AVG » » in Römer
    5 Antworten
    477 Zugriffe
    Letzter Beitrag von Zwerg
  • Eure Meinung zum Nero
    von kijach » » in Römer
    5 Antworten
    475 Zugriffe
    Letzter Beitrag von Homer J. Simpson

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste