Österreich - 5 Euro "Mozart" (10.05.2006)

Nationale Gedenk- und Sondermünzen

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mc.rich-vienna
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Österreich - 5 Euro "Mozart" (10.05.2006)

Beitrag von mc.rich-vienna » Sa 11.03.06 17:09

Gemäß der Kundmachung der Münze Österreich Aktiengesellschaft im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 7. März 2006 gelangt am 10. Mai 2006 im Wege der Oesterreichischen Nationalbank eine Sammlermünze zu 5 Euro "250. Geburtstag Wolfgang Amadeus Mozart" zur Ausgabe.

Die Münze ist aus einer Legierung von 800 Tausendteilen Silber (Toleranz +/- 5 Tausendteile) und 200 Tausendteilen Kupfer hergestellt. Ihr Durchmesser beträgt 28,5 mm, ihr Raugewicht 10 g (Toleranz +/- 0,15 Gramm) und ihr Feingewicht 8 g (Toleranz +/- 0,17 Gramm). Die Form der Münze ist neuneckig. Die Auflage ist mit 500.000 Stück, davon 125.000 in Sonderqualität handgehoben begrenzt und wird direkt durch die Münze Österreich AG ausgegeben.

Die Vorderseite der Münze zeigt das übliche Erscheinungsbild der bisherigen österreichischen 5-Euro-Münzen.

Die Rückseite der Münze zeigt ein Brustbild des großen Komponisten Wolfgang Amadeus Mozart im Profil, nach links blickend. Über dem Revers des Rockes ist die Signatur Mozarts in waagrechter Form angebracht. Etwas im Hintergrund als Hinweis auf seine Geburtsstadt Salzburg ist auf der linken Seite der Münze ein Teil des Salzburger Domes mit den beiden mächtigen Türmen abgebildet.

Der Text "Wolfgang Amadeus Mozart" ist bogenförmig in den oberen Teil der Münze gesetzt. Das Geburtsjahr "1756" und das Todesjahr Mozarts "1791" stehen in der Mitte am linken Münzrand zweizeilig zu lesen. Das Ausgabejahr der Münze "2006", zugleich das 250. Geburtsjahr Mozarts, ist am unteren Münzrand angebracht.

Ein Logo in ovaler Form mit dem leicht abgewandelten Eurozeichen und integriertem EU Stern ist links unterhalb des Salzburger Doms angebracht. Es weist die Münze als Teil eines gemeinsamen Projektes europäischer Münzstätten aus, das bedeutende europäische Persönlichkeiten zum Thema hat.

Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste umrahmt. Der Rand der Münze ist glatt.

Auf Grund des § 8 des Scheidemünzengesetzes 1988, Bundesgesetzblatt Nummer 597/1988 in der derzeit geltenden Fassung, ist die neu zur Ausgabe gelangende Scheidemünze (Sammlermünze) bis zu ihrer Außerkurssetzung gesetzliches Zahlungsmittel. Bei einer einzelnen Zahlung müssen noch nicht außer Kurs gesetzte Scheidemünzen (Sammlermünzen) von der Oesterreichischen Nationalbank und der Münze Österreich Aktiengesellschaft ohne Begrenzung, von den Gebietskörperschaften bis zu einhundert Stück und von allen übrigen Personen im Ausmaß von bis zu fünfzig Stück, davon auf Euro oder Cent lautende Gedenkmünzen sowie auf Euro oder Cent lautende Münzen aus Gold mit einem Feingewicht von einer Troy-Unze oder einem Bruchteil einer Troy-Unze und jeweils einem Mischungsverhältnis von 999 vT, die zum jeweiligen Tageswert für Barrengold (Londoner Goldfixing, umgerechnet zum Devisenmittelkurs für den US-Dollar) zuzüglich einer Prägegebühr in Umlauf gebracht werden (z.B. Wiener Philharmoniker) jedoch nur bis zu zehn Stück angenommen werden. Die Münze Österreich Aktiengesellschaft ist verpflichtet, noch nicht außer Kurs gesetzte Scheidemünzen (Sammlermünzen) ohne Begrenzung gegen Banknoten oder andere Scheidemünzen (Sammlermünzen) umzutauschen. Scheidemünzen (Sammlermünzen) sind nur im Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel und müssen sich von den Euro- und Cent-Münzen, die für den Umlauf bestimmt sind, unterscheiden.
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Lg, Rich.
das sammeln ist der muenzen lust
~~~

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