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Moderator: Homer J. Simpson

emieg1
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Beitrag von emieg1 » Di 10.02.09 22:33

Grüsse aus dem schneevermatschten Düren nach Wuppertal,

ja, ich habe diese threads auch gelesen; Fakt war wohl dort aber wohl, dass in Hessen eine Hausdurchsuchung stattfand, weil dort nachweislich Münzen aus Raubgrabungen ge- und verkauft wurden. Dass Polizei und Staatsanwaltschaft dann weitere Spuren verfolgen (müssen), die von dort hin zu evtl. Käufern führen, ist klar. Es ist somit ansich nur ein "Mutter"fall; die meisten folgenden sind doch bereits eingestellt worden!

Übrigens veröffentlich Lanz neuerdings die Erklärungen des Münzfachhandels etc. in seinen Auktionen!

Hoffen wir doch mal das beste :)

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Zwerg
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Beitrag von Zwerg » Di 10.02.09 22:47

Wuppertal taut auch
aber
wie würde es Dir gefallen, wenn man Deine gesamte Sammlung konfisziert, weil Du auf ebay 3 Münzen von einem S.. gekauft hat - und man dann anbietet, das Verfahren gegen Zahlung einer Buße von 1000 Euro einzustellen - alternativ möge man bitte seine Sammlung dem Staate übereignen

Das ist kein Witz!

Grüße
Zwerg
ΒIOΣ ΑΝЄΟΡΤAΣΤΟΣ ΜΑΚΡΗ ΟΔΟΣ ΑΠΑNΔΟKEYTOΣ
Ein Leben ohne Feste ist ein langer Weg ohne Gasthäuser (Demokrit)

emieg1
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Beitrag von emieg1 » Di 10.02.09 23:12

Also gegen die Einstellung ist nichts einzuwenden, gegen die Geldbuße schon. Ich hätte mich auf diesen "Handel", denn etwas anderes ist es nicht, NICHT eingelassen und es auf ein Bußgeld- bzw. Strafverfahren ankommen lassen.

Und eine "Übereignung" an den Staat kann endgültig weder Polizei noch STA aussprechen, sondern nur ein Richter.

Übrigens bin ich noch auf diesen Artikel der Bundesregierung gestossen; dort wird von BEDEUTENDEN Kulturgütern gesprochen!

http://www.bundesregierung.de/Content/D ... 02-01.html

Alles wird gut...

emieg1
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Beitrag von emieg1 » Di 10.02.09 23:15

Sorry, war der falsche link, dieser hier ist der richtige:

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg ... chutz.html

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chinamul
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Beitrag von chinamul » Di 10.02.09 23:29

Und was ein BEDEUTENDES Kulturgut ist, entscheidet im Zweifelsfall der Staat. Wenn dekretiert wird, daß der
abgelutschte Kleinfollis eines Constantinssohnes dazugehört, nimmt die Exekutive sich eben das Recht zum
Rollgriff in die Sammlungen. Willfährige subalterne Beamte, die noch was werden wollen, gibt es dazu ja offenbar genug.

Gruß

chinamul
Zuletzt geändert von chinamul am Di 10.02.09 23:30, insgesamt 1-mal geändert.
Nil tam difficile est, quin quaerendo investigari possit

Lemur
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Beitrag von Lemur » Di 10.02.09 23:29

Das Angebot zur Einstellung waren die 1000€ UND der Einbehalt der Sammlung!!!
Übrigens:Nachweisliche Raubgrbungen in Hessen im Bezug auf römische Münzen?
Wo?
Welche?
Wer in der Wetterau wohnt und röm.Münzen verkauft "muß"die wohl dort aus dem Boden haben???
Wie bitte kommen dann 4.Jh.Folles(darum drehte es sich-sichergestellt wurde ALLES!))in den Boden der Wetterau?
Leute Leute...
...das ganze Mee`volle`´öme`.

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Beitrag von emieg1 » Di 10.02.09 23:36

Falsch verstanden, die Münzen stammten aus Raubgrabungen und tauchten in Hessen auf, das heisst nicht, dass sie dort gefunden wurden.

Was in die Liste der bedeutenden Kulturgüter aufgenommen wird, ist noch nicht mal veröffentlicht! Bisher gibt es nur die "Kulturgüterverzeichnis-Verordnung" vom 15.10.2008, das Verzeichnis selber ist m.W. noch nicht erstellt:

http://www.gesetze-im-internet.de/kultg ... 00008.html

Schon von daher halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass dieser "Deal" vor einem (übergeordneten) Gericht bestätigt worden wäre...

Lemur
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Beitrag von Lemur » Di 10.02.09 23:44

Stammten aus Raubgrabungen?
Aha...
Woher stammt nun diese Info?
...das ganze Mee`volle`´öme`.

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Beitrag von emieg1 » Di 10.02.09 23:49

So habe ich das auf jeden Fall in einem dieser threads gelesen bzw. verstanden. Es wird wohl kaum eine Hausdurchsuchung stattgefunden haben, wenn die Münzen bei ebay ersteigert bzw. auf einer Münzbörse oder beim Händler gekauft worden sind!

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Beitrag von Lemur » Di 10.02.09 23:55

Und genau dies ist eben doch geschehen!
...das ganze Mee`volle`´öme`.

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Beitrag von emieg1 » Di 10.02.09 23:58

Hier dazu, was genau passiert ist:

(Beitrag Tinapatina um 13:40 h)

http://www.numismatikforum.de/ftopic26359-30.html

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Beitrag von Lemur » Mi 11.02.09 00:03

Tinapatina hat entweder spekuliert daß betreffende Person bei einer Raubgrabung "erwischt"wurde oder aber es handelt sich um eine andere Person des Verkäufers(ich denke ersteres)
...das ganze Mee`volle`´öme`.

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justus
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Beitrag von justus » Mi 11.02.09 13:05

Um die Diskussion ein wenig zu strukturieren, habe ich nachfolgend einmal die neuen Ebay-Grundsätze zum Anbieten von "Altertümern" eingestellt. Danach bedürfen 1. archäologische Funde eines Pedigrees, 2. fallen Münzen unter den Begriff "archäologische Altertümer" und 3. wie dieses Pedigree auszusehen hat oder was Altertümer sind, legt allein der Verband der Landesarchäologen fest.

Ebay-Grundsatz zu archäologischen Funden

Es ist verboten, archäologische Funde anzubieten. Nur unter Beachtung der folgenden Voraussetzungen dürfen archäologische Funde angeboten werden:

- Der Anbieter verfügt über Dokumente (Pedigrees) für das angebotene Objekt, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf archäologische Funde belegen.
- Die Dokumente müssen im Angebot abgebildet und gut leserlich sein

Was genau verstehen wir unter einem archäologischen Fund?

Ein archäologischer Fund ist ein Objekt von geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung, der vorübergehend im Boden oder unter Wasser ruhte.

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von archäologischen Funden zusammengestellt. Dazu gehören z.B.: Altertümer, wie Münzen, Waffen, Grabbeigaben, Keramiken, Schmuck, Werkzeuge, sakrale Gegenstände, tierische und pflanzliche Überreste der Erdgeschichte (Fossilien) und Mineralien.

Hinweis: Nach den verschiedenen Regelungen der einzelnen Bundesländer ist der Finder verpflichtet, einen archäologischen Fund umgehend der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu melden und ggf. auszuhändigen.

In den meisten Bundesländern gehen Funde automatisch in das Eigentum des jeweiligen Landes über. Das Anbieten oder der Erwerb von archäologischen Funden kann daher straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Was ist ein Pedigree?

Der Pedigree ist ein nachvollziehbarer Beleg dafür, dass bezüglich des angebotenen Objektes die besonderen gesetzlichen Vorschriften, die für archäologische Funde gelten, eingehalten worden sind. Nur durch die Vorlage eines korrekten Pedigrees ist sicher gestellt, dass das angebotene Objekt rechtmäßig gehandelt werden darf. Angebote ohne Pedigree sind nicht gestattet.

Wie sieht ein Pedigree für mein Angebot aus?

Normalerweise handelt es sich um die Kopie der Fundmeldung, die Sie bei der zuständigen Denkmalbehörde eingereicht haben. Wenn Ihnen das Aktenzeichen der Behörde für diese Fundmeldung bekannt ist, genügt dessen Angabe. Gleiches gilt für eine amtliche Bestätigung des Eingangs der Fundmeldung. Bei Fundmeldungen, die Sie zusammen mit einem Foto Ihres Angebotes einstellen, dürfen Sie aus Datenschutzgründen schwärzen: Ihren Namen und Anschrift, die Flurbezeichnung und, sofern vermerkt, die Koordinaten der Fundstelle. Deutlich zu erkennen sein müssen die folgenden Angaben: Bundesland, Landkreis, Gemarkung, Fundzeitpunkt, Objektbeschreibung, Inventarisationsnummer und der Name der Behörde, die die Meldung erhielt.

Mein Objekt stammt aus einer alten Sammlung.

In der Regel sind alte Sammlungen archäologischer Objekte durch die Denkmalbehörden oder Museen erfasst. Ein Auszug aus einem amtlichen Schreiben hierüber reicht im Normalfall als Pedigree aus. Falls Entsprechendes nicht vorhanden ist, sollten Sie Kontakt mit dem für die Fundstelle zuständigen Denkmalamt aufnehmen. Wenn Sie die Fundstelle(n) nicht kennen, nehmen Sie Kontakt mit dem für Ihren Wohnort zuständigen Denkmalamt auf. In der Regel wird Ihnen danach eine Bestätigung erteilt werden, sofern Sie rechtmäßiger Eigentümer sind.

Mein Objekt stammt aus dem Handel.

Sofern Sie das Stück bei einer Auktion erworben haben, reicht ein Auszug aus dem Auktionskatalog, um Ihren gutgläubigen Erwerb zu belegen, da die Verantwortung der legalen Herkunft bei dem Händler liegt. Alternativ reicht ein offizieller Kaufbeleg des Händlers, auf dem der Preis geschwärzt sein kann.

Mein Objekt stammt aus dem EU-Wirtschaftsraum.

Es gelten dieselben Regeln wie bei einem Fund, der in Deutschland gemacht wurde. Setzen Sie sich in Zweifelsfällen mit den zuständigen Denkmalbehörden in Verbindung.
Mein Fund stammt aus dem Ausland (Drittländer).

Erforderlich ist die Angabe der Behörde, die die Exportgenehmigung erteilt hat und deren Vorgangs-Nr. / Aktenzeichen. Die Vorlage einer Zollbescheinigung genügt nicht.

Weitere Informationen zum Handel mit archäologischen Funden und zu Pedigrees erhalten Sie auf der Mich-Seite des Verbandes der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VLA).

mfg Justus

Links zum Verband der Landesarchäologen in Deutschland:

Die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer - http://www.landesarchaeologen.de/dschg/ ... esetze.php
Kommission „Illegale Archäologie“ - http://www.landesarchaeologen.de/kommis ... _arch.html
mit freundlichem Gruß

IVSTVS
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cepasaccus
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Beitrag von cepasaccus » Mi 11.02.09 15:26

nummis durensis, zur Beschlagnahme wegen Kauf von vier Muenzen bei ebay:

http://www.numismatikforum.de/ftopic26585.html
kitty mea felis duodeviginti annos nata requiescat in pace. laeta gaudiumque meum erat. desiderio eius angor.

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Beitrag von emieg1 » Mi 11.02.09 15:48

Vielleicht weiss auch jemand, wie dieser Fall ausgegangen ist... gelesen hatte ich die bisherigen Beiträge auch, aber dann hörte man auf einmal nichts mehr davon :?

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