der Vespasian ist echt, und das weiss auch der Anbieter- das soll Vertrauen schaffen. HORROR sind eigentlich nur die 100% postitive BewertungenSubmuntorium hat geschrieben:Das Kabinett des Horrors:
Noch 16 Stunden bis zum Auktionsende und schon derartig irrwitzige Preise bei allen seinen Auktionen!
http://cgi.ebay.de/Denarius-BALBUNUS_W0 ... dZViewItem
Was man mit soviel herausgeschmissenem Geld alles anfangen könnte!
Doch dieser Vespasian schaut irgendwie echt aus!
http://cgi.ebay.de/eBayISAPI.dll?ViewIt ... 0391009157
Was meint ihr dazu?
Fälschungsgalerie
Moderator: Homer J. Simpson
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also müssen wir wohl bei ihm mal einkaufen, wer will denn seine 100% Quote entjungfern?flar hat geschrieben:Stimmt.
Ist mir bei diesem Verkäufer vor einigen Jahren genauso gegangen.
Steht bei mir seit dem auf der Nichtliste, egal was er da so zeigt.
Flar
PS: ich kann bei ihm nicht bieten- er wird schon wissen warum...
Das tut mir aber leid, dass ich nun einen anderen accout nehmen muss
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ein wirklich sehr schöner und seltener balbinus....und sieht auch genau wie ric 8f aus.......BAMBINO!!!....wer ersetzt mir meine tastatur,nun ist alles voller pizzabrei.nicht nur seine münzen,sondern auch seine artefakte sind fake.leider bleiben die meisten fake münzen lange im besitz des käufers,vielleicht so lange bis sie vererbt werden.man weiß schon gar nicht mehr auf wen mann mehr wut entwickelt..auf den verkäufer oder auf den käufer....ich tendiere mitlerweile schon auf den käufer...
Ruhe bewahren und abwarten - spätestens nächste Woche ist seine 100%-Quote dahinkuddlbutschi hat geschrieben:ein wirklich sehr schöner und seltener balbinus....und sieht auch genau wie ric 8f aus.......BAMBINO!!!....wer ersetzt mir meine tastatur,nun ist alles voller pizzabrei.nicht nur seine münzen,sondern auch seine artefakte sind fake.leider bleiben die meisten fake münzen lange im besitz des käufers,vielleicht so lange bis sie vererbt werden.man weiß schon gar nicht mehr auf wen mann mehr wut entwickelt..auf den verkäufer oder auf den käufer....ich tendiere mitlerweile schon auf den käufer...
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jetzt ist es auch öffentlich nachzulesen:Homer J. Simpson hat geschrieben:Steht schon lange im US-Forum bei den "Notorious Fake Sellers".
Homer
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dl ... world=true
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Das ist schnurzpieps!spider hat geschrieben:Ähhmm...
Bist du jetzt nicht auch zum Kauf verpflichtet?
Er hat ja nicht die Echtheit garantiert.
Wenn sich das Stück im Nachhinein (egal ob in der Hand oder wenige Sekunden nach der Auktion ) als falsch erweist, ist der Vertrag nichtig.
Es sei denn, der Verkäufer hätte im Angebot auf die Fälschung hingewiesen oder irgendwelche Bedenken geäussert.
Der paypal-Käuferschutz ist auch uninteressant, da ich nicht davon ausgehe, dass die Münze bezahlt wurde
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Wenn man unter der Rubrik "Antike Münzen" einen Denar anbietet dann ist das eine zugesicherte Eigenschaft und der Käufer kann einen echten antiken Denar erwarten.
Ich denke aber, dass der Vertrag nicht nichtig ist, sondern gilt.
Der Verkäufer ist aber natürlich verpflichtet, seinen Vertragspart zu erfüllen. Das heißt, er muss einen echten Denar des Balbinus liefern (auch wenn er Balbunus geschrieben hatte).
Kann er das nicht, gibt es die Möglichkeiten der Minderung, Wandlung oder Rückabwicklung.
Minderung heißt, er lässt einen bestimmten Betrag (hier 99% ?) vom Kaufpreis nach und der Käufer kauft die Fälschung.
Wandlung heißt, er liefert einen gleichwertigen anderen echten Denar.
Rückabwicklung heißt, beide Willenserklärungen werden zurückgezogen.
Betrug müsste man nachweisen. Der Verkäufer kann erst mal behaupten, dass er sich geirrt hat.
Ich denke aber, dass der Vertrag nicht nichtig ist, sondern gilt.
Der Verkäufer ist aber natürlich verpflichtet, seinen Vertragspart zu erfüllen. Das heißt, er muss einen echten Denar des Balbinus liefern (auch wenn er Balbunus geschrieben hatte).
Kann er das nicht, gibt es die Möglichkeiten der Minderung, Wandlung oder Rückabwicklung.
Minderung heißt, er lässt einen bestimmten Betrag (hier 99% ?) vom Kaufpreis nach und der Käufer kauft die Fälschung.
Wandlung heißt, er liefert einen gleichwertigen anderen echten Denar.
Rückabwicklung heißt, beide Willenserklärungen werden zurückgezogen.
Betrug müsste man nachweisen. Der Verkäufer kann erst mal behaupten, dass er sich geirrt hat.
Gruß,
antoninus1
antoninus1
- richard55-47
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Ihr beide meint § 123 BGB:
§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
sagt aber das Falsche. Der Vertrag ist nicht nichtig, sondern unter Vorspiegelung der Echtheit geschlossen werden. Der Bieter kann seine Willenserklärung anfechten und damit zunichte machen. Er kann nicht die Lieferung einer echten Münze verlangen, denn er hat ja nicht irgendeine, sondern eine ganz bestimmte, als echt expressis verbis oder konkludent handelnd beschriebene, im Bild gezeigte Münze gekauft.
§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
sagt aber das Falsche. Der Vertrag ist nicht nichtig, sondern unter Vorspiegelung der Echtheit geschlossen werden. Der Bieter kann seine Willenserklärung anfechten und damit zunichte machen. Er kann nicht die Lieferung einer echten Münze verlangen, denn er hat ja nicht irgendeine, sondern eine ganz bestimmte, als echt expressis verbis oder konkludent handelnd beschriebene, im Bild gezeigte Münze gekauft.
do ut des.
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