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klausklage hat geschrieben:Soll diese Quittung den rechtmäßigen Erwerb belegen? Also wenn Herr Laufer ausrücken will, dann bitte wegen sowas.
Olaf
nummis durensis hat geschrieben:Peter43 hat geschrieben:Wenn ich richtig gelesen habe, dann beläuft sich der Quittungsbetrag auf €1700.- Da hat sich der damalige Käufer aber über den Tisch ziehen lassen!
Mit freundlichem Gruß
allerdings für 1800 Münzen
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