Fälschungsgalerie
Moderator: Homer J. Simpson
- Arminius
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Re: Fälschungsgalerie
Hat den schon einmal jemand gesichtet:
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Septimius Severus, Silber-Kopie eines Sesterz von 194 n.C., (29-31 mm / 13,15 g),
Av.: SEPT SEV PE - RT AVG IMP III
Rev.: M-ONET AVG C-OS II P P / S C
vergl. RIC IV 670d ; BMC 508 ; Coh. 335 .
- oder kann jemand etwas über die Herkunft sagen
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Septimius Severus, Silber-Kopie eines Sesterz von 194 n.C., (29-31 mm / 13,15 g),
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Ich lasse mich durch Ansichts- und Glaubensfragen nicht in einen Empörungsmodus bringen.
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- justus
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Re: Fälschungsgalerie
eBay-Verkäufer haftet für Falschmünze
Weil er das Replikat einer seltenen keltischen Goldmünze als antikes Original angeboten hat, ist ein eBay-Verkäufer vom Amtsgericht Bremervörde zur Zahlung von 2.000 Euro Schadenersatz an den Käufer verurteilt worden.
Der Verkäufer hatte das Stück als "keltische Schüsselmünze, um 300 v. Chr." beschrieben. Tatsächlich handelte es sich um eine moderne Replik aus Bronze, hergestellt von der Firma ARA Kunst in Altrandsberg. Das Gericht erklärte, es sei "Sache des Verkäufers in der Artikelbeschreibung entweder darzulegen, dass es sich nicht um ein Original handelt, oder darzulegen, dass man nicht wisse, ob es sich um ein Original oder eine Replik handelt."
Der vom Gericht eingeschaltete Sachverständige stellte allein auf die originale Münze ab, die dem Replikat als Vorbild gedient hat. Dabei handelt es sich um ein so genanntes keltisches Regenbogenschüsselchen - ein sieben Gramm schweres Goldstück mit einem Sammlerwert zwischen 1.500 und 2.500 Euro. Der niedrige Zuschlag von rund 50 Euro für die Münze hat für den Ausgang des Verfahrens keine Rolle gespielt. Die Münze entsprach nicht der Beschreibung, so dass der Käufer erfolgreich auf Erfüllung des Vertrages klagen konnte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Amtsgericht Bremervörde, Geschäftszeichen D7/2786)
http://www.wortfilter.de/News/news3693.html
Weil er das Replikat einer seltenen keltischen Goldmünze als antikes Original angeboten hat, ist ein eBay-Verkäufer vom Amtsgericht Bremervörde zur Zahlung von 2.000 Euro Schadenersatz an den Käufer verurteilt worden.
Der Verkäufer hatte das Stück als "keltische Schüsselmünze, um 300 v. Chr." beschrieben. Tatsächlich handelte es sich um eine moderne Replik aus Bronze, hergestellt von der Firma ARA Kunst in Altrandsberg. Das Gericht erklärte, es sei "Sache des Verkäufers in der Artikelbeschreibung entweder darzulegen, dass es sich nicht um ein Original handelt, oder darzulegen, dass man nicht wisse, ob es sich um ein Original oder eine Replik handelt."
Der vom Gericht eingeschaltete Sachverständige stellte allein auf die originale Münze ab, die dem Replikat als Vorbild gedient hat. Dabei handelt es sich um ein so genanntes keltisches Regenbogenschüsselchen - ein sieben Gramm schweres Goldstück mit einem Sammlerwert zwischen 1.500 und 2.500 Euro. Der niedrige Zuschlag von rund 50 Euro für die Münze hat für den Ausgang des Verfahrens keine Rolle gespielt. Die Münze entsprach nicht der Beschreibung, so dass der Käufer erfolgreich auf Erfüllung des Vertrages klagen konnte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Amtsgericht Bremervörde, Geschäftszeichen D7/2786)
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mit freundlichem Gruß
IVSTVS
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- Homer J. Simpson
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Re: Fälschungsgalerie
Na, wenn das mal kein innerer Parteitag ist. Ich befürchte nur, da hat's einen Ahnungslosen erwischt und keinen der richtig frechen Fälschungsverkäufer.
Homer
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Re: Fälschungsgalerie
aber vielleicht sollte man diese urteil mal nutzen. einfach den schrott kaufen, und dann vor gericht das geld kassieren was das original kostet!
das lohnt sich doch!
grüsse
frank
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Re: Fälschungsgalerie
Leider nicht, aber hübsch ist er!Arminius hat geschrieben:oder kann jemand etwas über die Herkunft sagen
Nata vimpi curmi da.
- tilos
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Re: Fälschungsgalerie
http://cgi.ebay.de/Gallienus-AV-Gold-Au ... 588b4af2b0
http://cgi.ebay.de/Augustus-Ae-Tessera- ... 588b4b3117
http://cgi.ebay.de/Tyndaris-Ae-Bronze-V ... 588b4b4cda
http://cgi.ebay.de/Zankle-Messana-AR-Dr ... 588b4ae6f8
Zumindest diese sind doch alle falsch. Der Anbieter ist ein seit Jahren einschlägig bekannter Fälschungsverkäufer, und nichts passiert. Die Käufer sind offensichtlich sämtlichst blöde (sorry) und ebay unternimmt nichts, trotz Meldungen in der Vergangenheit.
http://cgi.ebay.de/Augustus-Ae-Tessera- ... 588b4b3117
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Zumindest diese sind doch alle falsch. Der Anbieter ist ein seit Jahren einschlägig bekannter Fälschungsverkäufer, und nichts passiert. Die Käufer sind offensichtlich sämtlichst blöde (sorry) und ebay unternimmt nichts, trotz Meldungen in der Vergangenheit.
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Re: Fälschungsgalerie
tja, der wär' doch mal ein gutes exemplar um das gerichtsurteil auszuprobieren!
grüsse
frank
grüsse
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- quisquam
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Re: Fälschungsgalerie
Haben deutsche Gerichtsurteile denn auch in Österreich Präzedenzcharakter?
Grüße, Stefan
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Eigentlich sammle ich nicht Münzen, sondern das Wissen darüber.
- Homer J. Simpson
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Re: Fälschungsgalerie
...die Leute besch...äftigt.
Homer
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Re: Fälschungsgalerie
Hallo quisquam,
es handelt sich um ein AG (Amtsgericht) Urteil. Das bezieht sich auf einen EINZELFALL und hat überhaupt keine Präzedenzwirkung weder in Deutschland uns schon gar nicht in Österreich . Schon ein Amtsrichter eines anderen Gerichtes könnte in einem vergleichbaren anderen Einzelfalls ein völlig konträres Urteil fällen. Frühestens ab einem OLG - Urteil könnte man von einem Fall mit Allgemeinwirkung reden.
Alexander20
es handelt sich um ein AG (Amtsgericht) Urteil. Das bezieht sich auf einen EINZELFALL und hat überhaupt keine Präzedenzwirkung weder in Deutschland uns schon gar nicht in Österreich . Schon ein Amtsrichter eines anderen Gerichtes könnte in einem vergleichbaren anderen Einzelfalls ein völlig konträres Urteil fällen. Frühestens ab einem OLG - Urteil könnte man von einem Fall mit Allgemeinwirkung reden.
Alexander20
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Re: Fälschungsgalerie
schade!alexander20 hat geschrieben:Hallo quisquam,
es handelt sich um ein AG (Amtsgericht) Urteil. Das bezieht sich auf einen EINZELFALL und hat überhaupt keine Präzedenzwirkung weder in Deutschland uns schon gar nicht in Österreich . Schon ein Amtsrichter eines anderen Gerichtes könnte in einem vergleichbaren anderen Einzelfalls ein völlig konträres Urteil fällen. Frühestens ab einem OLG - Urteil könnte man von einem Fall mit Allgemeinwirkung reden.
Alexander20
sowas wirklich durchzuziehen, wäre wirklich die einzige chance diese ganz dreisten typen zu stoppen.
gibt's nicht einen von euch mit rechtsschutzversicherung und genügend zeit und nerven?
grüsse
frank
Re: Fälschungsgalerie
Ehrlich gesagt glaube ich auch nicht, dass dieses Urteil die Berufungsinstanz überleben wird. Die erste Instanz übersieht hier imho die "Sorgfaltspflicht" des Erwerbers bzw. die Tatsache, dass er bei einer Münze, die normalerweise 2000 Euro kostet, bei einem Gebot von 50 Euro hellhörigst werden müsste... Sicherlch wird der Verkäufer verpflichtet, die Münze zurückzunehmen und dem Käufer jeglichen entstandenen Schaden zu ersetzen, aber die Differenz von ca. 1900 Euro stellt keinen Schadensersatz dar, sondern eher ein juristisch nicht haltbares "Schmerzensgeld".
Ansonsten hätte ich schon einige Auktionen im Auge, wo ich hinterher per "Schadensersatz" ganz dick absahnen könnte.
Ansonsten hätte ich schon einige Auktionen im Auge, wo ich hinterher per "Schadensersatz" ganz dick absahnen könnte.
- Zwerg
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Re: Fälschungsgalerie
Soviel ich weiß, wird es hier keine Berufung geben - und es hat betreits mehrere ähnliche Urteile gegeben - allerdings nicht im Bereich antiker Münzen.
Ausschlaggebend ist die Artikelbeschreibung. Sobald ich eine Eigenschaft ohne Einschränkung zusichere, muß ich diese auch liefern - egal ob privat oder gewerblich.
Grüße
Zwerg
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Grüße
Zwerg
ΒIOΣ ΑΝЄΟΡΤAΣΤΟΣ ΜΑΚΡΗ ΟΔΟΣ ΑΠΑNΔΟKEYTOΣ
Ein Leben ohne Feste ist ein langer Weg ohne Gasthäuser (Demokrit)
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