Sachen zum Lachen !

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Stefan S
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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von Stefan S » Mi 09.02.11 13:58

Versand: 7000$
Der Mensch ist doch bekloppt! :crazyeyes:
Bei dieser Auktion kostet der Versand soviel wie 17 dieser Münzen.
,,Ay caramba,,

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Erro
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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von Erro » Mi 09.02.11 14:12

Die Versandkosten sind vielleicht ein verzweifelter Versuch, die Verkäufergebühren für ebay zu drücken.
Man kann ja mal anfragen ob er auch Selbstabholung zulässt. Für 7.000 Peitschen mache ich auch bei der Entfernung den Selbstabholer . . .
:mrgreen:
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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von areich » Mi 09.02.11 14:33

Ich denke nicht, daß er, wenn er denn der Käufer dieser Münze wäre, sie für weniger als ein Drittel des Einkaufspreises auf Ebay einstellen würde.
Generell ist es natürlich eine gängige Praxis auf Ebay, die Preise zu senken und Versandkosten zu erhöhen, damit man weniger Gebühren zahlt, was aber von Ebay natürlich bekämpft wird.

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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von justus » Mi 09.02.11 18:23

Eine der besten und kreativsten Rückseiteninterpretationen, die ich je zu Gesicht bekommen habe und die ich euch natürlich nicht vorenthalten möchte :lol: :lol: :lol: -----> http://www.forumancientcoins.com/board/ ... ic=69488.0
you can see zeus seated on the toilet while reading a newspaper with one hand , while on the other he seems to be pulling a chain
please note you can see his pants around the anckles.....
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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von tilos » Mi 09.02.11 19:04

PeterI hat geschrieben:
kann ich nicht Garantieren das es sich um ein Original handelt, deshalb biete ich die Münze als Duplikat an
Er verkauft die Dinger als Duplikate, man kann ihm nichts vorwerfen (außer, dass seine Preisvorstellungen Galaktisch sind).
Sittenwidrig ist das aber nicht.
Auf Widerrufsrecht hat er auch hingewisen.
Nach zwei Wochen muss der Käufer die Dinger behalten,
es sei denn, es stellt sich heraus, dass die Münzen echt sind und der Käufer aber unbedingt Duplikate haben wollte. :mrgreen:
Allerdings ist dem Verkäufer (Herrn L***) bekannt, da er in jedem einzelnen Fall auf die Fälschung schriftlich hingewiesen wurde, dass es sich um Fälschungen handelt. Mit seiner Rumeierei in der Beschreibung versucht er aber den Eindruck zu erwecken, er würde nur deshalb die Münzen als nicht original anbieten, da er kein Fachmann wäre. Damit liegt er sehr nahe an einem betrügerischem Verhalten - meine ich (als Nichtjurist).

Gruß
Tilos

PS: Außerdem müssen ja Nachbildungen laut Münzgesetzt als solche "gestaltet" werden. Und, ob es sich beim Münzmetall um Silber handelt, ist auch alles andere als sicher.

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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von PeterI » Mi 09.02.11 19:32

Schwierig zu beurteilen (die Juristen driften hier in ihre eigene Welt ab).

Weil im Prinzip verkauft er die als Duplikat und sagt, dass er sich damit nicht auskennt.
Ich meine er ist somit erstmal gutgläubig.

Wenn man ihm jetzt nachweisen täte, dass er tatsächlich darauf hingewiesen wurde, dass es Duplikate sind würde seine Aussage vermutlich nicht falsch werden. "Er kennt sich damit immer noch nicht aus und bietet sie als Duplikate an."

Außerdem muss es ein qualifizierter Hinweis sein, also von jemandem, der Ahnung und Referenzen hat (sowas wie ein Gutachter - oder Händler).

Ob er diesen Hinweis, dann aber erwähnen müsste???
Und falls er das unterlässt, liegt dann tatsächlich Täuschung seinerseits vor??? "Ich weis nicht, ob das ein Original ist?" Die Aussage könnte nach dem Hinweis falsch sein.
Es müsste ein Richter entscheiden... kann sein, dass er damit seine gutgläubigkeit verliert.
Zuletzt geändert von PeterI am Mi 09.02.11 19:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von justus » Mi 09.02.11 19:43

Für diejenigen im Forum, die des Englischen nicht so mächtig sind eine "freie" Übersetzung -----> :roll:
"Zu sehen ist, wie Zeus auf der Toilette sitzend, mit einer Hand die Zeitung liest, während er mit der anderen Hand den Abzug betätigt. Man beachte auch die Unterhose, welche ihm bis zu den Fußgelenken herunterhängt."

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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von Peter43 » Mi 09.02.11 19:50

Sicherlich ist es ein englisches Wasserklosett, daß sich durch entscheidende Details von den festländischen unterscheidet!
Omnes vulnerant, ultima necat.

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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von justus » Mi 09.02.11 19:53

Sicherlich war Zeus mal bei den Engländern zu Besuch ... und bei der Küche ! :lol:
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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von PeterI » Mi 09.02.11 20:04

see his pants around the anckles
:D

kann man die Münze irgendwo bestaunen? müsste so ähnlich wie die hier sein.

[ externes Bild ]
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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von justus » Mi 09.02.11 20:07

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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von tilos » Mi 09.02.11 20:15

PeterI hat geschrieben:Schwierig zu beurteilen ...
Das glaube ich gerne, danke für die Hinweise!

Ich gebe trotzdem zu bedenken:
Ein Verkäufer ist (zuminest bei ebay) verpflichtet, das Angebot eindeutig als echt oder unecht zu qualifizieren. Alles andere, so wie im vorliegenden Fall, ist unzulässig.

s.a. ebay:
""Verkäufer sind für die Echtheit bzw. Rechtmäßigkeit der angebotenen Artikel verantwortlich. Ein Verkäufer muss sich also vor dem Erstellen eines Angebots von der Echtheit eines Produkts überzeugen. Kann er die Echtheit des Artikels nicht mit Sicherheit bestätigen, darf er den Artikel nicht mit einem Verweis auf die mögliche Originalität auf eBay anbieten.

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von unzulässigen Artikelbezeichnungen (Titel) und Artikelbeschreibungen zusammengestellt. Dazu gehören z.B.:
„Antike Uhr - Cartier???"
„Damenhandtasche – vielleicht Louis Vuitton“
„Ich habe diese Jacke im Urlaub gekauft, kann nicht sagen, ob Sie ein Original ist.“
„Ich habe den Artikel geschenkt bekommen, daher kann ich für die Echtheit nicht garantieren.“
„Dachbodenfund / Wohnungsauflösung. Kann daher nicht für die Echtheit garantieren.“

Herr L*** lässt aber die Möglichkeit offen, und genau dass ist aber unzulässig, dass es sich um echte Münzen handeln könne (z.B. weil: bei antike Münzen eingestellt, als antike Silber(!)münzen beschrieben, z.T. mit Lit.-Zitat aus Bestimmungsliteratur, Verweis auf Sammler als Vorbesitzer...). Er bietet sie nur deshalb als Duplikate an, weil er kein Fachmann sei, nicht etwa, weil es Duplikate sind (die ja i.Ü. als solche laut Münzgesetz kenntlich gemacht werden müssen), und schon garnicht, weil er auf das Vorliegen von Fälschungen, die es in der Tat ja sind, (schriftlich u. damit nachweislich) aufmerksam gemacht worden ist. Und damit überschreitet er, und davon bin ich überzeugt, die Grenze des Zulässigen.

Beste Grüße
Tilos (Nichtjurist)

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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von emieg1 » Mi 09.02.11 20:25

Man muss hier allerdings unterscheiden zwischen den "ebay-Gesetzen" und den Gesetzen nach deutschem Recht im eigentlichen Sinne. D.h. ebay erklärt zwar die hier gebrauchte Formulierung in der Artikelbeschreibung als unzulässig, rein rechtlich gesehen wird man dem Verkäufer deswegen jedoch nicht an die Karre pinkeln können.

IMHO sind manche ebay-Regeln ein wenig übertrieben. Was soll beispielsweise jemand machen, der einen Gegenstand verkaufen möchte und wirklich nicht weiss, ob es sich um eine Fälschung handelt oder nicht? Nach den ebay-Grundsätzen würde ihm nichts anderes übrig bleiben, auf den Verkauf zu verzichten oder den Gegenstand wider besseren Wissens als Fälschung anzubieten. Paradox, oder?!

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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von PeterI » Mi 09.02.11 20:34

Ist ein strittiger Fall, der Richter würde auch berücksichtigen, dass er es als Duplikat angeboten hat. Die gehen das ganz nüchtern an und bewerten jedes Detail.

Ich lasse mich manchmal auch von Emotionen hinreisen, einem Richter darf das aber nicht passieren, er muss unparteiisch bleiben.
Ich wäre ja auch froh, wenn der Käufer Recht hätte, in diesem Falle ist es aber nicht ganz eindeutig.

Viell. würde es auch in einem Vergleich zwischen beiden Parteien enden.
Zuletzt geändert von PeterI am Mi 09.02.11 20:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sachen zum Lachen !

Beitrag von emieg1 » Mi 09.02.11 20:39

Er bietet die Münze doch klar als Duplikat an, weil er es nicht besser weiss, bzw. dies vorgibt. Dass er letzteres vielleicht doch wusste, wird sehr sehr schwer zu beweisen sein. So würde ein evtl. Rechtsstreit wohl eher zugunsten des Verkäufers ausgehen.

Und mit gesundem Menschenverstand: Wer die Münze trotz des Hinweises kauft, soll hinterher nicht jammern!

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