Fälschungsgalerie
Moderator: Homer J. Simpson
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Re: Fälschungsgalerie
Hallo nehprurus,
als sehr zielführend vermag ich Deinen Kommentar nicht zu erkennen.
Alexander20
als sehr zielführend vermag ich Deinen Kommentar nicht zu erkennen.
Alexander20
Re: Fälschungsgalerie
na das Kompliment gebe ich doch gern zurück an den Juristenkongress...alexander20 hat geschrieben:Hallo nehprurus,
als sehr zielführend vermag ich Deinen Kommentar nicht zu erkennen.
Alexander20
Am besten einfach nochmal den Titel des Forums lesen!
Re: Fälschungsgalerie
Tja... zwei Juristen, drei Meinungen eben
Alexander20, wenn du behauptest, das MünzG käme hier gar nicht zur Anwendung, begründe dies bitte dann auch, aber verlange nicht den Gegenbeweis in Gestalt eines Richterspruchs, der geltendes Recht nur bestätigt.
Alexander20, wenn du behauptest, das MünzG käme hier gar nicht zur Anwendung, begründe dies bitte dann auch, aber verlange nicht den Gegenbeweis in Gestalt eines Richterspruchs, der geltendes Recht nur bestätigt.
- tilos
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Re: Fälschungsgalerie
Ich persönlich liebe diese Diskussionen schon deshalb, weil sich immer wieder jemand findet, der sich quasi zum Fürsprecher solcher betrügerischen Angebote macht, obwohl klar ist, dass diese Angebote gegen Ebay-Regeln, das Deutsche Münzgesetz usw. verstoßen, und es sich zumindest um arglistige Täuschung – wegen des Versteckens eines Hinweises auf eine wesentliche Eigenschaft - handelt. Schon deshalb würde ich diese Angebote KEINESFALLS als legitim im Sinne folgender üblichen deutschen Synonyme bezeichnen:
rechtschaffend, korrekt, ordnungsgemäß, vorschriftsmäßig, zulässig, einwandfrei, vorbildlich, fehlerfrei, recht und billig, ordentlich, exakt, fehlerlos ...
Gruß
Tilos
rechtschaffend, korrekt, ordnungsgemäß, vorschriftsmäßig, zulässig, einwandfrei, vorbildlich, fehlerfrei, recht und billig, ordentlich, exakt, fehlerlos ...
Gruß
Tilos
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Re: Fälschungsgalerie
Aber gerne Nummis durensis,
ich habe hier nochmal § 11 MünzG aufgeschrieben (s.u.)
Mal davon ausgehend, dass das MünzG gelten sollte wie Du annimmst, dann ist doch bei Antiken Münzen zumindest § 11 Abs. 1 Satz 2 einschlägig. Das wird doch sicher auch von Dir so gesehen. Ich meine darüber kann kein Dissens möglich sein. So und § 11 Abs. 1 Satz 2 sagt nun klar aus, dass § 11 Abs. 1 Satz 1 n i c h t für Stücke gilt, die als Nachahmungen gestaltet sind oder die vor dem Jahr 1850 hergestellt wurden. So und nichts anderes tut unser Anbieter. Er gestaltet Münzen als Nachahmungen und sagt das auch . Also § 11 MünzG greift nicht Platz.
Auszug aus dem Deutschen Münzgesetz:
(1) Es ist verboten,
1. außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen
a) nachzumachen oder zu verfälschen oder
b) solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzufahren;
2. Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen.
Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt worden sind.
(2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten auch für aus
Alexander20
ich habe hier nochmal § 11 MünzG aufgeschrieben (s.u.)
Mal davon ausgehend, dass das MünzG gelten sollte wie Du annimmst, dann ist doch bei Antiken Münzen zumindest § 11 Abs. 1 Satz 2 einschlägig. Das wird doch sicher auch von Dir so gesehen. Ich meine darüber kann kein Dissens möglich sein. So und § 11 Abs. 1 Satz 2 sagt nun klar aus, dass § 11 Abs. 1 Satz 1 n i c h t für Stücke gilt, die als Nachahmungen gestaltet sind oder die vor dem Jahr 1850 hergestellt wurden. So und nichts anderes tut unser Anbieter. Er gestaltet Münzen als Nachahmungen und sagt das auch . Also § 11 MünzG greift nicht Platz.
Auszug aus dem Deutschen Münzgesetz:
(1) Es ist verboten,
1. außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen
a) nachzumachen oder zu verfälschen oder
b) solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzufahren;
2. Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen.
Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt worden sind.
(2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten auch für aus
Alexander20
Re: Fälschungsgalerie
Alexander20, liest du eigentlich meine postings???
Ich habe mit diesem link http://www.bundesbank.de/download/barge ... lage10.pdf noch einmal die unmissverständliche Klarstellung der Bundesbank zu § 11 MünzG eingestellt, wo eben genau die Bedingungen an diese Nachahmungen beschrieben werden.
Ich habe mit diesem link http://www.bundesbank.de/download/barge ... lage10.pdf noch einmal die unmissverständliche Klarstellung der Bundesbank zu § 11 MünzG eingestellt, wo eben genau die Bedingungen an diese Nachahmungen beschrieben werden.
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Re: Fälschungsgalerie
hi,
repliken antiker münzen müssen grundsätzlich nicht als solche gekennzeichnet werden.
die kennzeichnungspflicht nach deutschen münzgesetz gilt für repliken von ausser kurs gesetzten deutschen zahlungsmitteln nach dem jahr 1850.
gruss antinovs
repliken antiker münzen müssen grundsätzlich nicht als solche gekennzeichnet werden.
die kennzeichnungspflicht nach deutschen münzgesetz gilt für repliken von ausser kurs gesetzten deutschen zahlungsmitteln nach dem jahr 1850.
gruss antinovs
LXXIII
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Re: Fälschungsgalerie
Hallo Tilos,
völlig unabhängig davon, dass Du hier Straf- und Zivilrecht wild durcheinanderwürfelst, verwahre ich mich doch höchst fürsorglich - sofern Deine Äußerung auf meine Postings abzielt- gegen die Äußerung "Fürsprecher betrügerischer Angebote" zu sein. Ich bin langjähriges Forenmitglied und ich denke doch , dass solche Äußerungen nicht adäquat sind.
Alexander20
völlig unabhängig davon, dass Du hier Straf- und Zivilrecht wild durcheinanderwürfelst, verwahre ich mich doch höchst fürsorglich - sofern Deine Äußerung auf meine Postings abzielt- gegen die Äußerung "Fürsprecher betrügerischer Angebote" zu sein. Ich bin langjähriges Forenmitglied und ich denke doch , dass solche Äußerungen nicht adäquat sind.
Alexander20
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Re: Fälschungsgalerie
Hallo antinovs,
na vielen Dank für den Beistand. Ich dachte schon, ich steh allein mit meiner Auffassung.
Alexander20
na vielen Dank für den Beistand. Ich dachte schon, ich steh allein mit meiner Auffassung.
Alexander20
Re: Fälschungsgalerie
Meine Herren,
wir sollten diese Diskussion trotz gegenteiliger Meinung fair und fundiert führen. Antinous, juristisch reicht es einfach nicht, bloss ins Gesetz zu schauen. Ich habe nunmehr die Bundesbank über diesen Fall informiert und um eine Stellungnahme gebeten.
Aber mal ganz abgesehen von den juristischen Kümmelzählereien... der besagte Probus ist hier im Forum schon aufgetaucht, und ich habe schlichtweg keinen drive, in Bälde verschiedenen naiven Sammlern hier klarmachen zu müssen, dass ihre Münze eine Replik aus einer Fälscherwerkstatt ist, deren Inhaber seit langer Zeit fleissig Kopien giesst. Mein Schriftverkehr mit dem genannten Element lässt doch nur den Schluss zu, dass er sich vom Kuchen ein fettes Teil abschneiden möchte, und das auf anderer Leute Kosten.
Alexander20, du wirst hoffentlich verstehen, dass andere vielleicht auch so denken und dementsprechend reagieren. Hier wird sich über jede verpupste nachgeschnittene Münze aufgeregt; neothrakische Pressfälschungen sind gottlob recht gut zu entlarven, aber diese Dreistigkeit wird verharmlost...
wir sollten diese Diskussion trotz gegenteiliger Meinung fair und fundiert führen. Antinous, juristisch reicht es einfach nicht, bloss ins Gesetz zu schauen. Ich habe nunmehr die Bundesbank über diesen Fall informiert und um eine Stellungnahme gebeten.
Aber mal ganz abgesehen von den juristischen Kümmelzählereien... der besagte Probus ist hier im Forum schon aufgetaucht, und ich habe schlichtweg keinen drive, in Bälde verschiedenen naiven Sammlern hier klarmachen zu müssen, dass ihre Münze eine Replik aus einer Fälscherwerkstatt ist, deren Inhaber seit langer Zeit fleissig Kopien giesst. Mein Schriftverkehr mit dem genannten Element lässt doch nur den Schluss zu, dass er sich vom Kuchen ein fettes Teil abschneiden möchte, und das auf anderer Leute Kosten.
Alexander20, du wirst hoffentlich verstehen, dass andere vielleicht auch so denken und dementsprechend reagieren. Hier wird sich über jede verpupste nachgeschnittene Münze aufgeregt; neothrakische Pressfälschungen sind gottlob recht gut zu entlarven, aber diese Dreistigkeit wird verharmlost...
Re: Fälschungsgalerie
die Frage, warum zahlreiche seriöse Anbieter ihre Kopien als solche kennzeichnen, wenn es denn gar nicht notwendig ist, bleibt nach wie vor unbeantwortet!
Klar ist eine Kennzeichnung erforderlich und vorgeschrieben!
Klar ist eine Kennzeichnung erforderlich und vorgeschrieben!
- antinovs
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Re: Fälschungsgalerie
es reicht schon aus, ins gesetz zu schauen, wenn man es versteht. dies habe ich hier nicht selbst getan, sondern mein "hausjurist",nummis durensis hat geschrieben:Meine Herren,
Antinous, juristisch reicht es einfach nicht, bloss ins Gesetz zu schauen.
der - im gegensatz zu herrn von und zu "copy paste" - eine ausgezeichnete doktorarbeit in eigenleistung zustande gebracht hat.
viele gruesse antinovs
LXXIII
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Re: Fälschungsgalerie
Hallo nephrurus,
ich will gerne Deine Frage beantworten.
Wenn zahlreiche Anbieter ihre Münze als Nachahmungen kennzeichnen , so tun sie dies nicht , weil es hierfür eine Verpflichtung gäbe, sondern sie tun es auf freiwilliger Basis. So einfach ist das. Deine Schlussfolgerung aus der Tatsache , dass Anbieter ihre Nachahmungen als solche auch kennzeichnne, müsse dies auch für alle vorgeschreiben sein, ist insweit unzutreffend.
Alexander20
ich will gerne Deine Frage beantworten.
Wenn zahlreiche Anbieter ihre Münze als Nachahmungen kennzeichnen , so tun sie dies nicht , weil es hierfür eine Verpflichtung gäbe, sondern sie tun es auf freiwilliger Basis. So einfach ist das. Deine Schlussfolgerung aus der Tatsache , dass Anbieter ihre Nachahmungen als solche auch kennzeichnne, müsse dies auch für alle vorgeschreiben sein, ist insweit unzutreffend.
Alexander20
Re: Fälschungsgalerie
Dann hoffe ich, dass dein "Hausjurist" sich auch in dieser besonderen Problematik auskennt.
Ich bin nicht besonders empfindlich, Antinovs, ich bilde mir tatsächlich ein, dass ich das Gesetz verstehe. Aber dieser Tonfall von dir gefällt mir gerade gar nicht.
Mit nunmehr nicht mehr so freundlichen Grüssen.
Ich bin nicht besonders empfindlich, Antinovs, ich bilde mir tatsächlich ein, dass ich das Gesetz verstehe. Aber dieser Tonfall von dir gefällt mir gerade gar nicht.
Mit nunmehr nicht mehr so freundlichen Grüssen.
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