PRESSESPIEGEL - Nur für archäologische Nachrichten
Moderator: Homer J. Simpson
Re: PRESSESPIEGEL "Archäologie und Numismatik"
Hallo!
Das Entsprechende polnische Institut hat das ganze eigentlich recht schnell dementiert. So findet sich auf ihrer Facebookseite folgender Eintrag:
"Centrum Archeologii Śródziemnomorskiej UWs Status
3. Mai
To all those who wonder - our mission working on Kom el-Dikka in Alexandria has NOT discovered Alexander's tomb.
The story circulating on the net is a spoof news item made up by a mock-news portal, full of such fake stories (some even funnier than this one )."
Liebe Grüße,
Askander
Das Entsprechende polnische Institut hat das ganze eigentlich recht schnell dementiert. So findet sich auf ihrer Facebookseite folgender Eintrag:
"Centrum Archeologii Śródziemnomorskiej UWs Status
3. Mai
To all those who wonder - our mission working on Kom el-Dikka in Alexandria has NOT discovered Alexander's tomb.
The story circulating on the net is a spoof news item made up by a mock-news portal, full of such fake stories (some even funnier than this one )."
Liebe Grüße,
Askander
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Re: PRESSESPIEGEL "Archäologie und Numismatik"
Ich war vor ein paar Jahren in Alexandria und habe dort hauptsächlich negative Eindrücke gesammelt. Und das war sogar noch vor der Revolution. Wenn die im Moment das Grab Alexanders finden würden, wäre das vermutlich im Hinblick auf dessen Konservation eine Katastrophe.
Olaf
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Re: PRESSESPIEGEL "Archäologie und Numismatik"
Askander hat geschrieben: Facebookseite
MR
Immerhin ist es vorstellbar, dass wir vielleicht genug Verstand besitzen, um,
wenn nicht ganz vom Kriegführen abzulassen, uns wenigstens so vernünftig zu benehmen wie unsere Vorfahren im achtzehnten Jahrhundert. (A.H. 1949)
wenn nicht ganz vom Kriegführen abzulassen, uns wenigstens so vernünftig zu benehmen wie unsere Vorfahren im achtzehnten Jahrhundert. (A.H. 1949)
Re: PRESSESPIEGEL "Archäologie und Numismatik"
dem kann man ruhig glauben - ich kenn einige polnische Ägyptologen, die dort auch arbeiten, daher kam die Verlinkung auch zu mir - es überwiegt allerdings die Falschmeldung auch bei FB - allein das Photo in dem verlinktem Bericht stammt auch aus einem vollkommen anderem Grab aus den Katakomben Kom El-Shoqafa in Alexandria - schönes Beispiel römischer Interpretation des altägyptischen Totenkultes.
Askander
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Re: PRESSESPIEGEL "Archäologie und Numismatik"
Viele Einrichtungen und Firmen nutzen Facebook und selbst Twitter für Öffentlichkeitsarbeit, das sollte sich doch inzwischen rumgesprochen haben.
- pottina
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Re: PRESSESPIEGEL "Archäologie und Numismatik"
[color=#FF0000][size=150]Umkehr der Beweispflicht[/size][/color]
von Ursula Kampmann
Ich stelle den Artikel mal hier ein, wenn es der falsche Thread ist, bitte verschieben
8. Mai 2014 – Es rückt näher: In der Europäischen Union wird es demnächst eine neue Richtlinie geben, die dazu dienen soll, die Rückgabe von Kulturgut zu organisieren, das unrechtmäßig außer Landes gebracht wurde. Das Europäische Parlament hat sie bereits angenommen. Die aktuelle Änderung der Richtlinie 93/7/EWG stellt eine wesentliche Verschärfung zur bisherigen Praktik dar.
Laut einer von Brüssel publizierten Pressemeldung werden sich folgende Dinge ändern:
„Der Geltungsbereich wird auf alle Kulturgüter ausgeweitet, die als „nationales Kulturgut von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert“ eingestuft sind (wer die Einstufung eines Objekts in diese Kategorie vornehmen wird, scheint offen. Anm. d. Verf.). Nach der Richtlinie 93/7/EWG kommen für eine Rückgabe lediglich bestimmte Kategorien nationaler Kulturgüter in Frage, die zu öffentlichen Sammlungen gehören oder im Bestandsverzeichnis kirchlicher Einrichtungen aufgeführt sind.
Ein elektronisches Hilfsmittel, das Binnenmarkt-Informationssystem, soll die Verwaltungszusammenarbeit, Konsultationen und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden erleichtern.
Die Frist für Rückgabeklagen wird von einem Jahr auf drei Jahre verlängert.“
Am verheerendsten wirkt sich aber die letzte Änderung aus:
„Der Eigentümer trägt künftig die Beweislast, wenn er bei Rückgabe eines Kulturgutes an sein Ursprungsland eine Entschädigung beantragt, d. h. er muss nachweisen, dass er sich beim Erwerb des Kulturgutes mit der erforderlichen Sorgfalt von seinem Ursprung überzeugt hat. Außerdem sieht die neue Richtlinie einen nicht erschöpfenden Kriterienkatalog vor, der zu einer einheitlicheren Auslegung des Begriffs der „erforderlichen Sorgfalt“ seitens des Eigentümers beitragen soll.“
Mit anderen Worten dürfte das bedeuten, dass jeder, dessen Sammlung in den Fokus eines Staates gerät, nach der Beschlagnahmung nachweisen muss, dass er bei seinem Kauf die „erforderliche Sorgfalt“ hat walten lassen. Was dieser überstrapazierte Wischiwaschi-Begriff bedeutet, das kann sich immer wieder je nach Lust und Laune der EU ändern, da es dafür einen „nicht erschöpfenden Kriterienkatalog“ gibt.
Besonders bedrohlich ist die Tatsache, dass diese Regel auch bei Objekten mit Wert „0“ zur Anwendung kommen kann, sobald es sich um archäologische Gegenstände handelt – und wie wir uns gut erinnern, haben einige staatliche Kulturgutaktivisten mit großem persönlichem Engagement Prozesse gegen Münzsammler geführt, indem sie deren Münzen als „archäologische Gegenstände“ definiert haben. Ermutigend ist allerdings das Urteil eines Münchner Richters, der jeder Münze absprach „archäologisch“ zu sein, sobald sie aus dem archäologischen Kontext entfernt sei.
Der Vorschlag wird nun dem EU-Rat vorgelegt. Nach der Genehmigung müssen die Mitgliedsstaaten innerhalb von 18 Monaten die Direktive in nationales Recht umsetzen. In jedem Mitgliedsland der EU scheint also in Zukunft ein angeklagter Münzsammler nachweisen müssen, dass er die notwendige Sorgfalt beim Kauf seiner Münzen angewandt hat.
http://muenzenwoche.de/de/News/4?&id=2760
PoTTINA
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von Ursula Kampmann
Ich stelle den Artikel mal hier ein, wenn es der falsche Thread ist, bitte verschieben
8. Mai 2014 – Es rückt näher: In der Europäischen Union wird es demnächst eine neue Richtlinie geben, die dazu dienen soll, die Rückgabe von Kulturgut zu organisieren, das unrechtmäßig außer Landes gebracht wurde. Das Europäische Parlament hat sie bereits angenommen. Die aktuelle Änderung der Richtlinie 93/7/EWG stellt eine wesentliche Verschärfung zur bisherigen Praktik dar.
Laut einer von Brüssel publizierten Pressemeldung werden sich folgende Dinge ändern:
„Der Geltungsbereich wird auf alle Kulturgüter ausgeweitet, die als „nationales Kulturgut von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert“ eingestuft sind (wer die Einstufung eines Objekts in diese Kategorie vornehmen wird, scheint offen. Anm. d. Verf.). Nach der Richtlinie 93/7/EWG kommen für eine Rückgabe lediglich bestimmte Kategorien nationaler Kulturgüter in Frage, die zu öffentlichen Sammlungen gehören oder im Bestandsverzeichnis kirchlicher Einrichtungen aufgeführt sind.
Ein elektronisches Hilfsmittel, das Binnenmarkt-Informationssystem, soll die Verwaltungszusammenarbeit, Konsultationen und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden erleichtern.
Die Frist für Rückgabeklagen wird von einem Jahr auf drei Jahre verlängert.“
Am verheerendsten wirkt sich aber die letzte Änderung aus:
„Der Eigentümer trägt künftig die Beweislast, wenn er bei Rückgabe eines Kulturgutes an sein Ursprungsland eine Entschädigung beantragt, d. h. er muss nachweisen, dass er sich beim Erwerb des Kulturgutes mit der erforderlichen Sorgfalt von seinem Ursprung überzeugt hat. Außerdem sieht die neue Richtlinie einen nicht erschöpfenden Kriterienkatalog vor, der zu einer einheitlicheren Auslegung des Begriffs der „erforderlichen Sorgfalt“ seitens des Eigentümers beitragen soll.“
Mit anderen Worten dürfte das bedeuten, dass jeder, dessen Sammlung in den Fokus eines Staates gerät, nach der Beschlagnahmung nachweisen muss, dass er bei seinem Kauf die „erforderliche Sorgfalt“ hat walten lassen. Was dieser überstrapazierte Wischiwaschi-Begriff bedeutet, das kann sich immer wieder je nach Lust und Laune der EU ändern, da es dafür einen „nicht erschöpfenden Kriterienkatalog“ gibt.
Besonders bedrohlich ist die Tatsache, dass diese Regel auch bei Objekten mit Wert „0“ zur Anwendung kommen kann, sobald es sich um archäologische Gegenstände handelt – und wie wir uns gut erinnern, haben einige staatliche Kulturgutaktivisten mit großem persönlichem Engagement Prozesse gegen Münzsammler geführt, indem sie deren Münzen als „archäologische Gegenstände“ definiert haben. Ermutigend ist allerdings das Urteil eines Münchner Richters, der jeder Münze absprach „archäologisch“ zu sein, sobald sie aus dem archäologischen Kontext entfernt sei.
Der Vorschlag wird nun dem EU-Rat vorgelegt. Nach der Genehmigung müssen die Mitgliedsstaaten innerhalb von 18 Monaten die Direktive in nationales Recht umsetzen. In jedem Mitgliedsland der EU scheint also in Zukunft ein angeklagter Münzsammler nachweisen müssen, dass er die notwendige Sorgfalt beim Kauf seiner Münzen angewandt hat.
http://muenzenwoche.de/de/News/4?&id=2760
PoTTINA
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Re: PRESSESPIEGEL "Archäologie und Numismatik"
leider keine gute nachricht! ob ebay oder börsen-käufe dann als käufe mit 'erforderlicher sorgfalt' gelten? und wer will dann reklamieren? italien für alle römischen münzen, oder nur solche aus italischen münzstätten?
grüsse
frank
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Re: PRESSESPIEGEL "Archäologie und Numismatik"
Heisst das aber auch das ich rückwirkend alle Käufe gut belegen muss oder nur zukünftige ? Ich hoffe letzteres, was mir logisch erscheint, ersteres wäre auch gar nicht mehr möglich.
Gruss
Marco Aurelio
Gruss
Marco Aurelio
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Re: PRESSESPIEGEL "Archäologie und Numismatik"
nehmen wir mal an, ich versterbe und die Sammlung wird von meiner Frau geerbt.
Wie will sie im Falle des Falles nachweisen, dass ihr verstorbener Mann hat höchste
Sorgfalt walten lassen?
Was ich auch nicht ganz verstehe, ist was man unter Kulturgut eigentlich versteht.
Sind damit jetzt alle römischen Münzen gemeint? Oder nur ganz bestimmte?
Wie will sie im Falle des Falles nachweisen, dass ihr verstorbener Mann hat höchste
Sorgfalt walten lassen?
Was ich auch nicht ganz verstehe, ist was man unter Kulturgut eigentlich versteht.
Sind damit jetzt alle römischen Münzen gemeint? Oder nur ganz bestimmte?
Re: PRESSESPIEGEL "Archäologie und Numismatik"
Kennt jemand dieses Urteil? Nehmen wir mal an, ein Münchner RIchter hätte gesagt, dass Münzen kein Kulturgut seien:Besonders bedrohlich ist die Tatsache, dass diese Regel auch bei Objekten mit Wert „0“ zur Anwendung kommen kann, sobald es sich um archäologische Gegenstände handelt – und wie wir uns gut erinnern, haben einige staatliche Kulturgutaktivisten mit großem persönlichem Engagement Prozesse gegen Münzsammler geführt, indem sie deren Münzen als „archäologische Gegenstände“ definiert haben. Ermutigend ist allerdings das Urteil eines Münchner Richters, der jeder Münze absprach „archäologisch“ zu sein, sobald sie aus dem archäologischen Kontext entfernt sei.
Gilt diese Aussage dann auch für alle Ewigkeit? Oder kann ein anderer Richter dies dann auch revidieren?
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Re: PRESSESPIEGEL "Archäologie und Numismatik"
Der Artikel ist hier genau richtig, wie ich meine, Pottina. Als ich seinerzeit diesen Thread initiierte, geschah dies um alle Arten von Informationen mit Bezug zur Numismatik und zum Sammeln von Münzen an einem Ort zu bündeln.pottina hat geschrieben:Ich stelle den Artikel mal hier ein, wenn es der falsche Thread ist, bitte verschieben
mit freundlichem Gruß
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Re: PRESSESPIEGEL "Archäologie und Numismatik"
Ich habe mich jetzt mit der "RICHTLINIE 93/7/EWG DES RATES vom 15. März 1993" beschäftigt.
Aus diesem geht meines Erachtens nicht hervor, dass Münzen als Kulturgut zählen.
und nicht von Münzen?
Natürlich könnte man Münzen auch als mehr als 100 Jahre alte archäologische Gegenstände aus Grabungen und archäologischen Funden
auffassen. Aber woher will denn ein Land wissen bzw. nachweisen, dass eine spezielle Münze aus einer Grabung stammt? Es kann ja auch sein, dass diese z.B. rein
zufällig gefunden wurde.
Aus diesem geht meines Erachtens nicht hervor, dass Münzen als Kulturgut zählen.
Die Kategorien im Anhang:1. "Kulturgut":
ein Gegenstand,
- der vor oder nach der unrechtmässigen Verbringung aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Verwaltungsverfahren im Sinne des Artikels 36 des Vertrages als "nationales Kulturgut von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert" eingestuft wurde
und
- unter eine der im Anhang genannten Kategorien fällt oder, wenn dies nicht der Fall ist,
- zu öffentlichen Sammlungen gehört, die im Bestandsverzeichnis von Museen, von Archiven oder von erhaltenswürdigen Beständen von Bibliotheken aufgeführt sind.
Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten als "öffentliche Sammlungen" diejenigen Sammlungen, die im Eigentum eines Mitgliedstaats, einer lokalen oder einer regionalen Behörde innerhalb eines Mitgliedstaats oder einer im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats gelegenen Einrichtung stehen, die nach der Rechtsordnung dieses Mitgliedstaats als öffentlich gilt, wobei dieser Mitgliedstaat oder eine lokale oder regionale Behörde entweder Eigentümer dieser Einrichtung ist oder sie zu einem beträchtlichen Teil finanziert;
- im Bestandsverzeichnis kirchlicher Einrichtungen aufgeführt ist;
Da steht maximal etwas von Sammlungen von numismatischen Wert drin. Warum schreiben die da etwas von ganzen SammlungenANHANG
Kategorien nach Artikel 1 Nummer 1 zweiter Gedankenstrich, denen als "Kulturgut" im Sinne von Artikel 36 des Vertrages eingestufte Gegenstände für eine Rückgabe gemäß dieser Richtlinie angehören müssen A. 1. Mehr als 100 Jahre alte archäologische Gegenstände aus
- Grabungen und archäologischen Funden zu Lande oder unter Wasser,
- archäologischen Stätten,
- archäologischen Sammlungen.
2. Bestandteile von Kunst- und Baudenkmälern oder religiösen Denkmälern, die aus deren Aufteilung stammen und älter sind als 100 Jahre.
3. Bilder und Gemälde, die vollständig von Hand auf und aus allen Stoffen hergestellt sind (1).
4. Mosaike, die nicht unter die Kategorien 1 oder 2 fallen, und Zeichnungen, die vollständig von Hand auf und aus allen Stoffen hergestellt sind (1).
5. Original-Radierungen, -Stiche, -Serigraphien und -Lithographien und lithographische Matrizen sowie Original-Plakate (1).
6. Nicht unter die Kategorie 1 fallende Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst und Kopien, die auf dieselbe Weise wie das Original hergestellt worden sind (1).
7. Photographien, Filme und die dazugehörigen Negative (1).
8. Wiegendrucke und Handschriften, einschließlich Landkarten und Partituren, als Einzelstücke oder Sammlung (1).
9. Bücher, die älter sind als 100 Jahre, als Einzelstücke oder Sammlung.
10. Gedruckte Landkarten, die älter sind als 200 Jahre.
11. Archive aller Art, mit Archivalien, die älter sind als 50 Jahre, auf allen Trägern.
12. a) Sammlungen (2) und Einzelexemplare aus zoologischen, botanischen, mineralogischen oder anatomischen Sammlungen,
b) Sammlungen (2) von historischem, paläontologischem, ethnographischem oder numismatischem Wert.
13. Verkehrsmittel, die älter sind als 75 Jahre.
14. Sonstige, nicht unter den Kategorien 1 bis 13 genannte Antiquitäten, die älter sind als 50 Jahre.
Die Kulturgüter, die unter die Kategorien A.1 bis 14 fallen, werden von dieser Richtlinie nur erfasst, wenn ihr Wert mindestens den in Teil B aufgeführten Wertgruppen entspricht.
B. Wertgruppen, die bestimmten in Teil A genannten Kategorien entsprechen (in ECU)
Wert: 0 (Null)
- 1 (Archäologische Gegenstände)
- 2 (Aufteilung von Denkmälern)
- 8 (Wiegendrucke und Handschriften)
- 11 (Archive)
15 000
- 4 (Mosaike und Zeichnungen)
- 5 (Radierungen)
- 7 (Photographien)
- 10 (Gedruckte Landkarten)
50 000
- 6 (Bildhauerkunst)
- 9 (Bücher)
- 12 (Sammlungen)
- 13 (Verkehrsmittel)
- 14 (Sonstige Gegenstände)
150 000
- 3 (Bilder)
Die Erfuellung der Voraussetzungen in bezug auf den finanziellen Wert ist bei Einreichung des Antrags auf Rückgabe zu beurteilen. Der finanzielle Wert ist der Wert des Gegenstands in dem ersuchten Mitgliedstaat.
Zeitpunkt für die Umrechnung der in diesem Anhang in Ecu ausgedrückten Werte in Landeswährungen ist der 1. Januar 1993.
(1) Älter als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehörend.
(2) Im Sinne des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 252/84: "Sammlungsstücke im Sinne der Tarifnummer 99.05 des GZT sind Gegenstände, die geeignet sind, in eine Sammlung aufgenommen zu werden, das heisst Gegenstände, die verhältnismässig selten sind, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Verwendungszweck gemäß benutzt werden, Gegenstand eines Spezialhandels ausserhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen sind und einen hohen Wert haben."
und nicht von Münzen?
Natürlich könnte man Münzen auch als mehr als 100 Jahre alte archäologische Gegenstände aus Grabungen und archäologischen Funden
auffassen. Aber woher will denn ein Land wissen bzw. nachweisen, dass eine spezielle Münze aus einer Grabung stammt? Es kann ja auch sein, dass diese z.B. rein
zufällig gefunden wurde.
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Re: PRESSESPIEGEL "Archäologie und Numismatik"
Mould for minting Roman coins found in Talkad (South-India)
For those who think financial fraud or circulating fake currencies is a modern day phenomenon, an ancient Roman coin mould on display at the Department of Archaeology, Museums and Heritage in the city is a startling revelation.
The Roman coin mould, which is being displayed for the first time since its excavation in 1993, indicates that fake coins were in circulation around 19 to 20 centuries ago. The terracotta mould is among the most important objects displayed at the exhibition, apart from terracotta figurines, iron objects, bronze dies, stone beads.
M S Krishnamurthy, a retired professor of Archaeology who led the team that unearthed the mould, told Deccan Herald that it was a mould for Roman coins in circulation during the first century AD. “The coins probably were minted either during the period of Augustus or his son Tiberius,” he said.
“In the area where we spotted the mould, a foundry with a crucible was also found. Considering this, it is possible that a person living in Talkad was minting duplicate coins of Romans,” he said. He added that it was one of the rare and unique moulds excavated in the State.
Archaelogist Gowda N L said that the mould contained an inscription of Greek goddess Livia with words, ‘Maxim Pontis’.
“The coins with the same inscriptions were in circulation around the country. Roman coins belonging to the first century AD have been found in various excavation sites around the country. However, such a terracotta mould has never been found elsewhere.”
He added that the coins might have been minted at Talkad and circulated around the country. “It is possible that the value of Roman currency was more in India during the period, which might have led a few individuals at Talkad to indulge in minting fake coins,” he added.
Quelle & Photo: http://www.deccanherald.com/content/408 ... found.html
For those who think financial fraud or circulating fake currencies is a modern day phenomenon, an ancient Roman coin mould on display at the Department of Archaeology, Museums and Heritage in the city is a startling revelation.
The Roman coin mould, which is being displayed for the first time since its excavation in 1993, indicates that fake coins were in circulation around 19 to 20 centuries ago. The terracotta mould is among the most important objects displayed at the exhibition, apart from terracotta figurines, iron objects, bronze dies, stone beads.
M S Krishnamurthy, a retired professor of Archaeology who led the team that unearthed the mould, told Deccan Herald that it was a mould for Roman coins in circulation during the first century AD. “The coins probably were minted either during the period of Augustus or his son Tiberius,” he said.
“In the area where we spotted the mould, a foundry with a crucible was also found. Considering this, it is possible that a person living in Talkad was minting duplicate coins of Romans,” he said. He added that it was one of the rare and unique moulds excavated in the State.
Archaelogist Gowda N L said that the mould contained an inscription of Greek goddess Livia with words, ‘Maxim Pontis’.
“The coins with the same inscriptions were in circulation around the country. Roman coins belonging to the first century AD have been found in various excavation sites around the country. However, such a terracotta mould has never been found elsewhere.”
He added that the coins might have been minted at Talkad and circulated around the country. “It is possible that the value of Roman currency was more in India during the period, which might have led a few individuals at Talkad to indulge in minting fake coins,” he added.
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Re: PRESSESPIEGEL "Archäologie und Numismatik"
NUMISMATISCHE GESELLSCHAFT ZU BERLIN e.V., gegr. 1843
Internationales Kolloquium „Neue Forschungen zur Münzprägung der Römischen Republik“ in Dresden vom 19.-21. Juni 2014
-----> http://www.fam-online.de/
weitere Informationen anklicken (linke Seite) & Flyer herunterladen
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Re: PRESSESPIEGEL "Archäologie und Numismatik"
Alexander der Große: Das geheimnisvolle Grab der Königsfamilie
Foto: DPA/ Greek Ministry of Culture
Im Norden Griechenlands haben Archäologen ein historisches Grab entdeckt. Mitglieder der Familie Alexanders des Großen könnten dort beigesetzt sein - oder sogar der legendäre König selbst?
Athen - Das Rätselraten um ein geheimnisvolles Grab im Norden des Landes nimmt in Griechenland immer größere Dimensionen an. Wer ist in der Grabstätte aus der Zeit des legendären makedonischen Königs Alexander beigesetzt?
Internationale Fernsehteams sowie Hunderte Schaulustige und Touristen strömen täglich in die Region der Kleinstadt Amphipolis in der nordgriechischen Provinz Makedonien. Regierungschef Antonis Samaras besuchte vergangene Woche die antike Stätte und sprach von einem "außerordentlich bedeutenden Fund". Seitdem herrscht helle Aufregung in der Region.
Sensationsfund?
Video abspielen ...
Die griechische Boulevardpresse widmete dem Fund ganze Seiten. Alle warten, wann endlich das Geheimnis gelüftet wird. "Ich will da sein, wenn der große Moment kommt", sagte ein Einwohner im griechischen Fernsehen. Neben ihm standen Touristen und fotografierten mit ihren Teleobjektiven den rund 30 Meter hohen Grabhügel.
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mens ... 87925.html
Foto: DPA/ Greek Ministry of Culture
Im Norden Griechenlands haben Archäologen ein historisches Grab entdeckt. Mitglieder der Familie Alexanders des Großen könnten dort beigesetzt sein - oder sogar der legendäre König selbst?
Athen - Das Rätselraten um ein geheimnisvolles Grab im Norden des Landes nimmt in Griechenland immer größere Dimensionen an. Wer ist in der Grabstätte aus der Zeit des legendären makedonischen Königs Alexander beigesetzt?
Internationale Fernsehteams sowie Hunderte Schaulustige und Touristen strömen täglich in die Region der Kleinstadt Amphipolis in der nordgriechischen Provinz Makedonien. Regierungschef Antonis Samaras besuchte vergangene Woche die antike Stätte und sprach von einem "außerordentlich bedeutenden Fund". Seitdem herrscht helle Aufregung in der Region.
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