EILMELDUNG ZU MÜNZHÄNDLERABMAHNUNGEN
Moderator: Locnar
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EILMELDUNG ZU MÜNZHÄNDLERABMAHNUNGEN
NICHT AUTORISIERTE ABMAHNUNGEN EILMELUNG
WARNMELDUNG vom 12. Dezember 2014, erstellt um 19:50 Uhr
In Absprache der betroffenen Person, die ich seit ca. 1985 kenne, erstelle ich folgendes Rundschreiben.
Im Namen meines sehr guten Freundes und Kollegen, Raimund Raffler, aus Schwabmünchen (Ebay-Name vindelicorum), verschickt ein Rechtsanwalt Abmahnungen, die Herr Raffler
NICHT
in Auftrag gegeben hat.
Raimund schreibt mir hierzu:
"Wir Händlerkollegen müssen wie ein große Familie sein.
Würde deshalb nie einen Schaden zufügen und schon gar nicht abmahnen.
Dieser Rechtsanwalt benutzt meinen Namen ohne Genehmigung."
Ich bitte darum diese Mitteilung weiter zu verbreiten. Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schmidt (ebay-Name stampsdealer)
Briefmarkenhandel Jürgen Schmidt
Grumsiner Straße 18
Tel. 030/406 90 197, stampsdealer1@gmx.de
12679 Berlin
WARNMELDUNG vom 12. Dezember 2014, erstellt um 19:50 Uhr
In Absprache der betroffenen Person, die ich seit ca. 1985 kenne, erstelle ich folgendes Rundschreiben.
Im Namen meines sehr guten Freundes und Kollegen, Raimund Raffler, aus Schwabmünchen (Ebay-Name vindelicorum), verschickt ein Rechtsanwalt Abmahnungen, die Herr Raffler
NICHT
in Auftrag gegeben hat.
Raimund schreibt mir hierzu:
"Wir Händlerkollegen müssen wie ein große Familie sein.
Würde deshalb nie einen Schaden zufügen und schon gar nicht abmahnen.
Dieser Rechtsanwalt benutzt meinen Namen ohne Genehmigung."
Ich bitte darum diese Mitteilung weiter zu verbreiten. Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schmidt (ebay-Name stampsdealer)
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Re: EILMELDUNG ZU MÜNZHÄNDLERABMAHNUNGEN
Morgen früh kümmert sich sein Anwalt sofort darum. Ich werde die nächste Stunde noch den Forumslink an wichtige Leute verbreiten. Raimund konnte heute Abend noch einen Verbandshändler erreichen, so daß hoffentlich jetzt die Verbände schon eine Warnmeldung erhalten haben.
Gruß
Jürgen
Gruß
Jürgen
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Re: EILMELDUNG ZU MÜNZHÄNDLERABMAHNUNGEN
Zwecks größtmöglicher Verbreitung habe ich extern noch einen weiteren Thread eröffnet.
http://www.muenzauktion.info/forum/show ... n&id=71263
Jetzt sage ich allen Gute Nacht und werde wohl am Montag mir alle Emaileingänge und Forenbeiträge zu diesem Thema durchlesen.
Gruß
Jürgen
http://www.muenzauktion.info/forum/show ... n&id=71263
Jetzt sage ich allen Gute Nacht und werde wohl am Montag mir alle Emaileingänge und Forenbeiträge zu diesem Thema durchlesen.
Gruß
Jürgen
- olricus
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Re: EILMELDUNG ZU MÜNZHÄNDLERABMAHNUNGEN
Hallo Sammlerfreunde,
ich wundere mich schon lange, dass viele Forummitglieder bei der Bestimmungshilfe mit einem Link auf Angebote von Händlern hinweisen,
sicher ohne Genehmigung des Autors.
Ich habe das bisher vermieden, denn das Urheberrechtsgestz ist sehr Umfangreich und man kann schnell in eine Abmahnfalle tappen.
Eigentlich ist ein solcher Link eine Werbung für den betreffenden Händler, aber nicht alle sehen das so.
Als ich vor einiger Zeit einen Artikel in unserem Heimatkalender über alte sächsische Medaillen schrieb, hab ich auch einige Bilder aus
den Katalogen der Firma Künker verwendet. Dazu habe ich die Genehmigung eingeholt und auch unklompiziert erhalten, natürlich mit
der Auflage, die Autoren zu nennen, so war ich auf der sicheren Seite.
Also wenn man sicher gehen will, mal genau das deutsche Urheberrechtsgesetz lesen, denn einige "Abmahnanwälte" finden da schnell
eine Rechtsverletzung, die teuer werden kann.
Gruß olricus
ich wundere mich schon lange, dass viele Forummitglieder bei der Bestimmungshilfe mit einem Link auf Angebote von Händlern hinweisen,
sicher ohne Genehmigung des Autors.
Ich habe das bisher vermieden, denn das Urheberrechtsgestz ist sehr Umfangreich und man kann schnell in eine Abmahnfalle tappen.
Eigentlich ist ein solcher Link eine Werbung für den betreffenden Händler, aber nicht alle sehen das so.
Als ich vor einiger Zeit einen Artikel in unserem Heimatkalender über alte sächsische Medaillen schrieb, hab ich auch einige Bilder aus
den Katalogen der Firma Künker verwendet. Dazu habe ich die Genehmigung eingeholt und auch unklompiziert erhalten, natürlich mit
der Auflage, die Autoren zu nennen, so war ich auf der sicheren Seite.
Also wenn man sicher gehen will, mal genau das deutsche Urheberrechtsgesetz lesen, denn einige "Abmahnanwälte" finden da schnell
eine Rechtsverletzung, die teuer werden kann.
Gruß olricus
Zuletzt geändert von olricus am So 18.03.18 15:47, insgesamt 1-mal geändert.
- KarlAntonMartini
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Re: EILMELDUNG ZU MÜNZHÄNDLERABMAHNUNGEN
Ein Anwalt, der bei einer Abmahnung den Mandanten nicht nennt? Das Ist ein Fall für die zuständige Anwaltskammer. Wenn es denn überhaupt ein Anwalt ist. Grüße, KarlAntonMartini
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Re: EILMELDUNG ZU MÜNZHÄNDLERABMAHNUNGEN
Ist es nicht so, dass eine Verlinkung anders zu bewerten ist als die direkte Nutzung von Bildern oder Texten durch kopieren? Kann es bei einer Verlinkung auf Texte oder Bilder durch Privatpersonen überhaupt zu einer Verletzung von Urheberrechten kommen?olricus hat geschrieben:ich wundere mich schon lange, dass viele Forummitglieder bei der Bestimmungshilfe mit einem Link auf Angebote von Händlern hinweisen,
sicher ohne Genehmigung des Autors.
Ich habe gelesen, dass Privatpersonen erst ab nachweisbarer Kenntnis des Rechtsverstoßes haften. Das heißt, wenn sie gebeten wurden, einen Link zu entfernen. Ebenso haftet man bei Links auf offensichtlich rechtswidrige Inhalte.
Viele Grüße
Andreas
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- KarlAntonMartini
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Re: EILMELDUNG ZU MÜNZHÄNDLERABMAHNUNGEN
Suchmaschinen sind da privilegiert. http://www.urheber.info/aktuelles/2017- ... ildersuchekeesuit hat geschrieben:Wann bloss der Verlinkung ein Rechtsverstoss wäre, wurde Google jede Sekunde dem Millionenfach machen.
Viele Grüsse, Kees
Für nichtkommerzielle Foren dürfte noch dieses Urteil aus 2013 maßgeblich sein: http://www.damm-legal.de/bgh-verlinkung ... -zulaessig
Grüße, KarlAntonMartini
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Re: EILMELDUNG ZU MÜNZHÄNDLERABMAHNUNGEN
In der neusten Ausgabe von Der Spiegel, Heft Nr. 15 vom 07.04.2018 findet sich auch ein Artikel über den Abmahner IDO.
Desweiteren kommt die nächste Abmahnwelle in Sachen Datenschutzgrundverordnung, die bis zum 25. Mai 2018 umgesetzt sein muss, insbesondere die AGB bei eBay bzw. MA-Shops auch eine juristisch wasserdichte Datenschutzerklärung enthalten müssen.
Jetzt gibt es wegen diesem ganzen Abmahnärger eine Petition, die bitte viele Forenten unterschreiben mögen.
Dank und beste Grüße
Jürgen (Jürgen Schmidt)
Petition 77180
Unlauterer Wettbewerb - Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens
https://epetitionen.bundestag.de/conten ... 77180.html
Desweiteren kommt die nächste Abmahnwelle in Sachen Datenschutzgrundverordnung, die bis zum 25. Mai 2018 umgesetzt sein muss, insbesondere die AGB bei eBay bzw. MA-Shops auch eine juristisch wasserdichte Datenschutzerklärung enthalten müssen.
Jetzt gibt es wegen diesem ganzen Abmahnärger eine Petition, die bitte viele Forenten unterschreiben mögen.
Dank und beste Grüße
Jürgen (Jürgen Schmidt)
Petition 77180
Unlauterer Wettbewerb - Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens
https://epetitionen.bundestag.de/conten ... 77180.html
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