Nein, nicht konkret. Es ist ein großer Unterschied, ob jemand in betrügerischer Absicht handelt oder aber eine Fälschung mal durchrutscht. Ich habe sie selbst nicht erkannt - wie soll ich dann andere dafür anklagen?justus hat geschrieben:Kann man die "seriöse" Quelle erfahren oder möchtest du sie lieber nicht nennen ?Redditor Lucis hat geschrieben:Die Münze stammt zudem aus einer seriösen Quelle (was freilich kein stichhaltiges Argument für die Echtheit ist).
Nur soviel: Es ist ein Sammlerkollege, der sie Anfang 2013 bei einem renommierten Auktionshaus im Bergischen Land erworben hat, bei dem ich selber auch schon gekauft und nur gute Erfahrungen (glaube ich bislang zumindest ) gemacht habe.
Ich konnte dem Kollegen seine Enttäuschung und Betroffenheit am Telefon anmerken und lege für seine Integrität die Hand ins Feuer. Dass wir beide + der Händler darauf hereingefallen sind, ist für mich echt ein Keulenschlag. Ich werde zukünftig wirklich jede mir verfügbare Datenbank durchforsten und erst mal zwei Wochen keine Münzen betrachten; wahrscheinlich würde ich sonst hinter jedem Exemplar eine Fälschung vermuten. Ich hoffe, dass ich durch so etwas den Spass am Sammeln nicht verliere - das neue Jahr fängt jedenfalls schon mal besch...eiden an.
Ich habe mir die Münze natürlich nochmal genau angeschaut und würde da wohl immer wieder reinfallen. Das ist das, was mich wirklich ärgert.
Zum weiteren Vorgehen: Der Kollege wird die Münze natürlich zurücknehmen und plant, sich mit dem Händler in Verbindung zu setzen. Vielleicht bekommt er ja auch nach zwei Jahren den damaligen Kaufpreis erstattet. Jedenfalls muss die Münze aus dem Verkehr gezogen werden.
Viele Grüße
Stefan