na klar, ICH muss doch nachweisen, dass ich beim kauf meiner sorgfaltspflicht nachgekommen bin!nsw-leipzig hat geschrieben: Ich weiß auch nicht, ob die Beweisumkehr noch gilt..
grüsse
frank
Moderator: Numis-Student
na klar, ICH muss doch nachweisen, dass ich beim kauf meiner sorgfaltspflicht nachgekommen bin!nsw-leipzig hat geschrieben: Ich weiß auch nicht, ob die Beweisumkehr noch gilt..
ChKy hat geschrieben:§ 5 Mit der Neuregelung sollen nunmehr auch Bedenken hinsichtlich einer
verfassungsrechtlich unzulässigen Rückwirkung ausgeräumt werden
§ 29 Nummer 1 macht deutlich, dass sich das Einfuhrverbot nicht auf solche Kulturgüter er-
streckt, die sich nachweislich rechtmäßig bereits im Inland befinden. Dadurch soll eine
Rückwirkung der Einfuhrregelung ausgeschlossen werden.
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§ 30 Das Gesetz regelt das Einfuhrverbot neu und schafft somit die Voraussetzung, dass un-
rechtmäßig ausgeführtes Kulturgut erst gar nicht in das Bundesgebiet gelangt. Dies ist der
effektivste Schutz gegen den illegalen Handel mit Kulturgut. Aufgrund des Binnenmarktes
kann der Zoll allerdings nur die Einfuhr aus einem Drittstaat, nicht aber die Verbringung
innerhalb des Binnenmarktes überwachen
Dennoch habe ich ein ungutes Gefühl. Dieses Gesetz wird mE bei Kulturgütern ab 2.500 Euro als Besteuerungsgrundlage dienen. Ausserdem sichert es dem Staat ein preiswertes Zugriffsrecht.
beachcomber hat geschrieben:ich bin sammler, aber verkaufe auch immer wieder stücke, wenn sich meine interessen ändern, oder ich ein besseres exemplar bekomme. aber dieser paragraph 41 bezieht sich ja auf die stücke die ich irgendwann mal gekauft habe, und jetzt (oder später) wieder verkaufen möchte. (als privatmann!) wie soll ich das alles nachweisen, was das gesetz da von mir verlangt? und früher oder später wird jeder sammler (oder seine erben) dieses problem haben!
ich habe zwar zum glück seit jahren rechnungen und quittungen gesammelt, aber eben auch oft genug von anderen sammlern privat münzen erworben, und dementsprechend keine rechnungen....
grüsse
frank
steht doch ganz klar im entwurf:nsw-leipzig hat geschrieben:).
Die nächste Frage ist, ob das Gesetz rückwirkend gilt oder erst für Stücke, die man ab 2016 erwirbt...das weiß ich noch nicht. Wenn es auch Stücke betrifft, die man vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits hat, ja dann nennt man das Arschkarte. Da gebe ich dir völlig recht.
Nun vergiss/vergesst mal nicht, worauf dieses Gesetz eigentlich abzielt, denn nach wir vor bin ich davon überzeugt, dass es nicht "wir" kleinen Sammler sind. Dass dadurch für manche Händler einige Quellen wahrscheinlich versiegen werden, steht auf einem anderen Blatt.nsw-leipzig hat geschrieben:
Das Stück muss ja nicht gestern ausgegraben worden sein. Vielleicht war der Fund ja schon vor 50 Jahren von Bernd B. aus M. (das ist keine konkrete Person) gemacht und das Stück ist seit 20 Jahren im Handel, weil Bernd B. aus M. vor 20 Jahren gestorben ist und die Erben von Bernd B. aus M. das Zeug verhökert haben.
Vielleicht war der Fund von Bernd B. aus L. (ist zwischendurch umgezogen) sogar legal und gemeldet, denn der Text nimmt legale Funde nicht aus.
Ansonsten gebe ich dir Recht. Mit der Passage sollen Funde größerer Stückzahl gemeint sein, die plötzlich alle auf einmal auf den Markt geworfen werden. Nur ist ein fachfremder Beamter auch so intelligent, diese Textpassage so zu verstehen? Denn darauf kommt es letztendlich an.
Da kann ich dir nur zustimmen, Rainer. Auch ich gehe nicht davon aus, dass der Gesetzgeber beabsichtigt kleine Sammler wie mich zu kriminalisieren. Und im übrigennummis durensis hat geschrieben:Nun vergiss/vergesst mal nicht, worauf dieses Gesetz eigentlich abzielt, denn nach wir vor bin ich davon überzeugt, dass es nicht "wir" kleinen Sammler sind. Dass dadurch für manche Händler einige Quellen wahrscheinlich versiegen werden, steht auf einem anderen Blatt.
Der "gesunde Menschenverstand" ?beachcomber hat geschrieben:und wer legt fest wann sich mir ein verdacht aufdrängen muss?
Also selbst das Verschenken ist "Inverkehrbringen". D.h., wem's z.B. zu mulmig wird und sich auf seine alten Tage keinen Ärger mehr mit BRD-Schergen wegen des KGSG einhandeln möchte, und deshalb darüber nachdenkt, ein paar Sachen aus seiner Sammlung lieber an wirklich Interessierte zu verschenken, statt sie seinen eh an dem "alten Krempel" völlig desinteressierten Erben zu hinterlassen, der bekommt dann ein Problem:„Inverkehrbringen“ von Kulturgut das Anbieten, das Verkaufen, die Vermittlung, der
Vertrieb, das Absetzen, die unentgeltliche Weiter- oder Abgabe oder die wirtschaftliche
Verwertung in sonstiger Weise im eigenen oder fremden Namen,
§ 40 sind die "Jedermann-Pflichten". Also z.B. in der Roten ICOM-Liste Syrien nachzugucken: und dort steht als von "Syrien" - also aktuell wohl dem IS - beanspruchte antike Münze de facto alles drin, wo vorne ein "Kopf" drauf ist und hinten eine "Darstellung" und/oder "SC". Sobald das der Fall ist, gilt es als "illegal ausgegraben". Punkt! Hier zählt allein die "Rechtsordnung" des IS - und nicht die der BRD! (Vor allem nicht die z.T. noch halbwegs nachvollziehbare solche der Vor-Merkel-BRD....)§ 83
Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich
[...]
3. entgegen § 40 Absatz 1 Kulturgut in den Verkehr bringt
[...]
(4) Der Versuch ist strafbar.
selber schuld wenn's ihm an den kragen geht? mann,mann, mann das sind äusserungen, da fällt mir echt nix mehr zu ein!justus hat geschrieben:Da kann ich dir nur zustimmen, Rainer. Auch ich gehe nicht davon aus, dass der Gesetzgeber beabsichtigt kleine Sammler wie mich zu kriminalisieren. Und im übrigennummis durensis hat geschrieben:Nun vergiss/vergesst mal nicht, worauf dieses Gesetz eigentlich abzielt, denn nach wir vor bin ich davon überzeugt, dass es nicht "wir" kleinen Sammler sind. Dass dadurch für manche Händler einige Quellen wahrscheinlich versiegen werden, steht auf einem anderen Blatt.
würde ich sowieso nicht auf einer Börse Münzen für 5000 EUR oder mehr per Barzahlung und noch dazu ohne Rechnung kaufen. Wer das tut ist meiner Ansicht nach selber schuld, wenn es ihm danach an den Kragen geht.
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