Pressemeldungen zum neuen Kulturgutschutzgesetz

Kulturgutschutzgesetz

Moderator: Numis-Student

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Peter43
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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von Peter43 » Mi 16.09.15 18:23

Es wäre toll, wenn ein erfahrener Jurist einmal zusammenstellen würde, was dieser Gesetzentwurf für den Sammler von antiken Münzen bedeutet:

(1) Was bedeutet es für die sich bereits in der Sammlung befindenden Münzen? Gelten diese jetzt automatisch als illegal erworben?
(2) Was bedeutet es für einen zukünftigen Verkauf dieser Münzen oder eine Vererbung z.B. an die eigenen Kinder?
(3) Was bedeutet es für den zukünftigen Erwerb antiker Münzen, um die Sammlung auszubauen?

Mit freundlichem Gruß
Jochen
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raeticus
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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von raeticus » Mi 16.09.15 18:31

Das Gesetz nimmt, wie die beiden früheren Entwürfe, Objekte die zum Inkrafttreten des KGSGs bereits im Bundesgebiet sind vom 'Einfuhrverbot' aus. Ja.
Aber zur Ausfuhr, zur Sorgfaltspflicht bei Inverkehr bringen, und zu Rückgabeforderungen anderer Länder scheint dies nach dem Entwurf zu keiner weiteren Entschärfung zu führen. Da steht nirgends etwas von diesen "Altfällen".

Besonders die Sorgfaltspflicht scheint gar keine Zeitgrenze zu kennen, sondern voll Rückwirkend zu sein, was zu weitgehender Rechtsunsicherheit führen wird. Was ist denn das was eine "vernünftige Person" machen würde (oder besser damals als Du es kauftest gemacht hätte ?) und was ist zumutbar (oder war damals zumutbar). Das wird in jedem Gerichtsverfahren anders ausgelegt werden. Während Deine Sammlung auf Deine Kosten und Dein Risiko beim Zoll oder Drittanbietern sichergestellt lagert....

antisto
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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von antisto » Mi 16.09.15 18:48

Das bedeutet also: Antike Münzen (mit einem Schätzwert von 100 €+???), die ich VOR Inkraftreten des Gesetzes in Deutschland erworben habe, darf ich auf jeden Fall behalten, sofern ich nachweisen kann, DASS ich sie hier rechtmäßig und wann ich sie hier erworben habe. Ich darf sie aber nicht "Inverkehrbringen", d.h. verkaufen, sofern ich als Sammler keine Nachweise der letzten 20 Jahre habe.
Habe ich das richtig verstanden???
antisto

emieg1
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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von emieg1 » Mi 16.09.15 19:00

Ihr habt schon gelesen, dass sich § 42 nur auf das gewerbliche Inverkehrbringen von Kulturgütern bezieht, ja?

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Peter43
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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von Peter43 » Mi 16.09.15 19:06

Wird die Nachweispflicht für das legale Erwerben erst dann nötig, wenn ein Vertragsstaat eine Münze zurückhaben will? Oder muß ich mich selbst bei einer staatlichen Stelle melden, wenn ich feststelle, daß ich zu einer Münze nicht die notwendigen Papiere habe? Die ja auch in dem langen Zeitraum mit z.B. mehreren Ortswechseln verlorengegangen sein können.

Jochen
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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von emieg1 » Mi 16.09.15 19:10

Peter43 hat geschrieben:Wird die Nachweispflicht für das legale Erwerben erst dann nötig, wenn ein Vertragsstaat eine Münze zurückhaben will? Oder muß ich mich selbst bei einer staatlichen Stelle melden, wenn ich feststelle, daß ich zu einer Münze nicht die notwendigen Papiere habe? Die ja auch in dem langen Zeitraum mit z.B. mehreren Ortswechseln verlorengegangen sein können.

Jochen
Wo steht das denn, dass du die 'nötigen Papiere' haben musst? :roll:

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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von beachcomber » Mi 16.09.15 20:04

nummis durensis hat geschrieben:Ihr habt schon gelesen, dass sich § 42 nur auf das gewerbliche Inverkehrbringen von Kulturgütern bezieht, ja?
ja, aber § 41 nicht! :wink: da geht es allgemein um in verkehr bringen! und das heisst von privat, und auch schenken ist 'in verkehr bringen'! und da geht es um den ominösen nachweis, das man sich wie ein 'vernünftiger mensch' beim kauf (!) verhalten hat.
und nochmal zum selberlesen:

§
41
Allgemeine Sorgfaltspflichten
(1) Wer Kulturgut in Verkehr bringt, ist verpflichtet, zuvor mit der erforderlichen Sorg-
falt zu prüfen, ob das Kulturgut
1. abhandengekommen ist,
2. unrechtmäßig eingeführt worden ist oder
3. rechtswidrig ausgegraben worden ist.
(2) Die allgemeine Sorgfaltspflicht nach Absatz 1 ist von jedem oder jeder, der oder
die Kulturgut in Verkehr bringt, anzuwenden, wenn sich einer vernünftigen Person auf-
drängen müsste, dass einer der in Absatz 1 genannten Tatbestände in Betracht kommt.
Dies gilt insbesondere, wenn bei einem früherem Erwerb des Kulturgutes, das in Verkehr
gebracht werden soll,
1. ein außergewöhnlich niedriger Preis ohne nähere Begründung gefordert wurde,
2. der Verkäufer bei einem Kaufpreis von mehr als 5 000 Euro Barzahlung verlangt hat
oder
3. ein besonders wertvolles Kulturgut von privater Hand verkauft wurde.
(3) Die erforderliche Sorgfalt umfasst die Prüfung einschlägiger Informationen, die
mit zumutbarem Aufwand zu beschaffen sind, oder jede andere Prüfung, die eine vernünf-
tige Person unter denselben Umständen des Inverkehrbringens unternehmen würde

grüsse
frank

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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von Andechser » Mi 16.09.15 20:11

Darf ich dich darauf hinweisen, dass in diesem Paragrphen absolut NICHTS von einer Nachweispflicht steht? Es muss dir das Gegenteil bewiesen werden. Eben der Passus, der eine Beweislastumkehr gebracht hätte, wurde entfernt!

Viele Grüße
Andechser

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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von Locnar » Mi 16.09.15 20:23

was hat das jetzt mit Pressemitteilung zu tun?
Gruß
Locnar

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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von beachcomber » Mi 16.09.15 20:37

Andechser hat geschrieben:Darf ich dich darauf hinweisen, dass in diesem Paragrphen absolut NICHTS von einer Nachweispflicht steht? Es muss dir das Gegenteil bewiesen werden. Eben der Passus, der eine Beweislastumkehr gebracht hätte, wurde entfernt!

Viele Grüße
Andechser
(1) Wer Kulturgut in Verkehr bringt, ist verpflichtet, zuvor mit der erforderlichen Sorg-
falt zu prüfen,.....
ICH muss prüfen....!
grüsse
frank

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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von Andechser » Mi 16.09.15 20:52

Ja, du musst prüfen, aber du hast keine Nachweispflichten. Diese Prüfung obliegt dir nach dem BGB auch bei jedem Kauf, damit dir keine Hehlerware angedreht wird. Wenn du in so einem Fall keine Sorgfalt hast walten lassen, die du aber nicht nachweisen musst, bist du auch dran. Das ist rechtlich kaum ein Unterschied zur bisherigen Verpflichtung zur Sorgfaltspflicht bei möglicherweise gestohlenen Waren. Wenn du dir z.B. ein gestohlens Autoradio hast andrehen lassen und ein normaler Mensch mit gesundem Menschenverstand hätte bei den Umständen des Kaufs Verdacht schöpfen müssen, dann bist du eben auch dran. Mehr sagt dieser Passus nicht aus!
Weniger ist nun wirklich rechtlich nicht mehr möglich. Wir müssen nur darum kämpfen, dass eben für numismatische Objekte ausschließlich die Sorgfaltspflicht nach §41 gilt und nicht die erweiterten Pflichten. Aber eine solche Möglichkeit wird ja auf S. 113 des Entwurfs bereits im Kommentar aufgemacht. Nur müssen wir Numismatiker jetzt auf dem politischen Weg diese aufgegangene Tür auch nutzen. Dabei hilft es aber eben nicht auf Extrempositionen zu beharren oder ständig die Gegenseite, mit der man verhandeln muss, zu verteufeln. Das ist einfach nur kontraproduktiv!!!

Viele Grüße
Andechser

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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von emieg1 » Mi 16.09.15 20:53

yeap... musst du!

wenn (2) sich einer vernünftigen Person aufdrängen müsste, dass einer der in Absatz 1 genannten Tatbestände in Betracht kommt. :wink:


Wir müssen dafür sorgen, dass ein möglichst kleiner Teil der Münzen überhaupt erst zu arch. Kulturgut erklärt wird.

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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von Locnar » Mi 16.09.15 20:55

Bitte für solche Diskussionen den vorgesehenen Thread benutzen!

http://www.numismatikforum.de/viewtopic ... 51&t=53405
Gruß
Locnar

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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von Andechser » Mi 16.09.15 21:04

nummis durensis hat geschrieben:yeap... musst du!

wenn (2) sich einer vernünftigen Person aufdrängen müsste, dass einer der in Absatz 1 genannten Tatbestände in Betracht kommt. :wink:


Wir müssen dafür sorgen, dass ein möglichst kleiner Teil der Münzen überhaupt erst zu arch. Kulturgut erklärt wird.
Nur noch ein letzter Punkt und vielleicht kann Locnar die Teile auch dem anderen Thread beifügen.
Der Nachweis ist eben nicht von dir zu führen, sondern die Gegenseite muss dir Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz nachweisen. Es gibt im neuen Entwurf keine Beweislastumkehr für den normalen Sammler mehr!

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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von emieg1 » Do 17.09.15 06:48


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