Pressemeldungen zum neuen Kulturgutschutzgesetz

Kulturgutschutzgesetz

Moderator: Numis-Student

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Chandragupta
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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von Chandragupta » Fr 06.11.15 13:02

Damit Ihr wißt, um was gerade in Bezug auf "mt 11/15" und "Weege" diskutiert wird:
http://www.moneytrend.at/numismatikport ... alt&site=4

Weege ist ein alter Mann. Ich glaube, dem hilft es auch nicht weiter, wenn man ihn z.B. mit folgendem Link auf den Boden der Tatsachen zurückholt (er liebt ja die Wikipedia ganz offensichtlich: zitiert er doch daraus unten im Kleingedruckten recht rege):
https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCnz ... 3%BCneburg

Soviel zu der angeblichen "Nichtbetroffenheit moderner Münzen unter 2500,- €" im KGSG: "Archäologisches" kann - wie man sieht - sehr schnell "herbeikonstruiert" werden!! :evil:

Ich wiederhole mich: Mit Verweis auf diesen konkreten Fund *) könnte jeder dahergelauferte Kriminalkomissar auf der Basis des aktuellen Standes des KGSG jede beliebige moderne Münze ab 0,- € (also nicht nur aus Gold und Silber, wie auch ich bisher dummerweise wegen der immer wieder diskutierten 100-€-Grenze noch irrig annahm) als "archäologisch" definieren - sie muß nur älter als 100 Jahre sein. Also selbst jeder Kupferpfennig aus dem Kaiserreich vor 1915, vor allem, wenn der jetzt noch - wie üblich - etwas korrodiert ist... :roll: Noch Fragen?! :evilbat:

-------

*) Meine These zu den Vergrabungshintergründen des o.g. Schatzes mal am Rande:
Mein Großvater war als Wehrmachtsangehöriger in Nordafrika, also bei den Rommel-Truppen. Als Stabszahlmeister, oder wie die Nazimilitaristen das nannten. Und der hat mir in den 70ern erzählt, daß die zur Finanzierung der einheimischen Hilfstruppen "säckeweise" vor allem "dort gängige Goldmünzen" dabei hatten. Damals war ich noch nicht so "numismatisch angehaucht" wie heute - jetzt bin ich mir verdammt sicher, daß es sich dabei um normale LMU-20er gehandelt haben muß; also exakt solche wie in dem Fund. Und die könnten durchaus in derartigen verplombten Reichsbank-Beuteln gewesen sein.
Beim zuletzt dann doch etwas überhasteten ;) Rückzug sind da vielleicht zwei davon "abhanden gekommen" und der, der sie "weg-gefunden" ;) hat, hat sie in Deutschland erstmal verbuddelt, bis Gras über die Sache gewachsen ist, und hat dieses, sein Geheimnis dann mit ins Grab genommen...
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

stampsdealer
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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von stampsdealer » Do 12.11.15 22:25


stampsdealer
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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von stampsdealer » Fr 13.11.15 16:00


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Peter43
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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von Peter43 » Fr 13.11.15 20:54

Internationale Kritik an Kulturgutschutzgesetz

Donnerstag, 12. November 2015

Durch das deutsche Gesetz drohe dem Land eine '"Verarmung seiner Kulturlandschaft"

Das geplante Gesetz zum Schutz von Kulturgütern in Deutschland stößt auch international bei Kunsthändlern auf scharfe Kritik. Der Bundesrepublik drohe "eine Verarmung ihrer Kunstlandschaft", sagte der Präsident des Internationalen Verbandes der Antikenhändler (IADAA), Vincent Geerling. Der IADAA veröffentlichte heute in Basel einen Aufruf an den deutschen Bundesrat, den von Kulturstaatsministerin Monika Grütters vorgelegten Gesetzentwurf nicht ohne erhebliche Änderungen zu akzeptieren. Andernfalls drohe eine Abwanderung internationaler Kunsthändler aus der Bundesrepublik. Nach den Plänen Grütters soll künftig für den Export von wertvolleren Kunstwerken auch im Bereich des EU-Binnenmarktes eine staatliche Genehmigung notwendig sein. "Ich weiß, dass sich bereits viele Unternehmen darauf einstellen, nun Zweigstellen nach Belgien, in die Niederlande oder nach London zu verlegen", sagte Geerling

http://www.deutschlandradiokultur.de/in ... _id=546069

Jochen
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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von Homer J. Simpson » Fr 13.11.15 21:05

Na, das wird Frau G. nur als Signal sehen, wie "richtig" ihr Weg ist... :roll:
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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von Peter43 » Fr 13.11.15 21:12

Ich vermute auch, daß sie leider beratungsresistent ist. Es kann ja auch sein, daß man als Politiker sein Gehirn am Garderobenständer abgeben muß.

Jochen
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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von antoninus1 » Fr 13.11.15 21:26

Lest mal den Artikel im aktuellen Spiegel über ihren Umgang mir der Besetzung des Stiftungsrates der Stiftung "Flucht, Vertreibung, Versöhnung"

https://magazin.spiegel.de/digital/inde ... /139787707

Man kann nur noch den Kopf schütteln und anscheinend keinem Wort der Dame trauen :(
Gruß,
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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von Homer J. Simpson » Fr 13.11.15 21:46

Ich weiß, jeder hört lieber Bajazzos als Kassandras, geht mir ja auch so. Trotzdem warne ich davor, nur zu denken "wird schon nicht so schlimm". Die negative Energie und Spaltzüngigkeit dieser Dame scheinen beachtlich.

Homer
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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von stampsdealer » Fr 13.11.15 21:49

Man lese auch am Schluss über die angebliche Drohung des Büroleiters zwecks Vermeidung von Redseligkeit.

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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von Peter43 » Fr 13.11.15 22:07

Die Gefahr ist, daß dieses Thema, das die Demokratie und den Mittelstand im Innersten bedroht, im Sog der Flüchtlingskatastrophe untergeht.

Jochen
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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von Homer J. Simpson » Fr 13.11.15 22:21

Frau G. sollte sich an die Grenze stellen, Leute abschrecken. Dann hätte sie weniger Zeit, sich solchen Krampf auszudenken.

Homer
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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von Peter43 » Sa 14.11.15 21:22

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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von Peter43 » Mi 18.11.15 00:05

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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von Homer J. Simpson » Mi 18.11.15 00:36

Mal wohltuend ohne spekulativen Bullshit.

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Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitrag von raeticus » Fr 20.11.15 20:56

Zu Eurer Information, diese Stellungnahme der Deutschen Numismatischen Gesellschaft ging an alle Kultusministerien der Länder und den Normenkontrollrat:

Stellungnahme der Deutschen Numismatischen Gesellschaft
zum vom Bundeskabinett verabschiedeten Kulturgutschutzgesetzentwurf vom 4. November 2015


Die Deutsche Numismatische Gesellschaft (DNG) als Dachverband der mehr als 80 deutschen numismatischen Vereinigungen vertritt mehrere hunderttausend deutsche Münzsammler und numismatisch interessierte Staatsbürger, die mit ihrem kulturellen Engagement einen wesentlichen Beitrag zum geistigen Leben in unserer Gesellschaft leisten.

Mit Betroffenheit stellen wir fest, daß auch der nunmehr vom Kabinett beschlossene neue Entwurf zum Kulturgutschutzgesetz (KGSG) vom 4.11.2015 weiterhin erheblichen Verbesserungsbedarf hat.

Besondere Eigenschaften von Münzen als in der Regel weit von ihrem Herkunftsort verbreitete Massenware werden im Gesetzentwurf weiterhin nicht berücksichtigt. Der Gesetzestext bleibt in weiten Teilen unklar. Der Bürger findet nach wie vor keine eindeutige Abgrenzung für alte Münzen von Archäologischem Kulturgut. Entscheidende Begriffe wie Archäologisches Kulturgut und Herkunftsland sind zudem nicht ausreichend definiert, so dass Rechtsunsicherheit entsteht. Für jede einzelne alte Münze ohne jegliche Wertgrenze (das heisst ab Null Euro Wert) müssen die Bürger Ausfuhr und Einfuhr beantragen und geeignete Nachweise erfüllen, da diese potentiell als Archäologisches Kulturgut betrachtet werden. Die Regelungen zur Sicherstellung bei hinreichendem Verdacht oder auch nur scheinbar unvollständiger Dokumentation öffnen den Weg zu Willkür.

Die unrealistischen und teilweise rückwirkenden Dokumentationspflichten, hohe bürokratische Hürden und damit verbundene Kosten sowie die Rechtsunsicherheit, würden in der Praxis bedeuten, dass ausländische Sammler abgeschreckt würden alte Münzen nach Deutschland zu bringen oder in Deutschland zu kaufen. Deutsche Sammler hätten keine Rechtssicherheit für im Ausland gekaufte alte Münzen und könnten auch nur stark erschwert aus ihren Sammlungen ins Ausland verkaufen, was einen bedeutenden Wertverlust existierender Deutscher Sammlungen bedeutet. Ein stark kostenbelasteter, weitgehend isolierter, und umständlicher Handel mit einigen wenigen inländischen, voll dokumentierbaren Altbeständen wäre alles was verbliebe. Eine Gesetzesregelung in dieser Form würde unsere Sammlerkultur mit langer Tradition in Deutschland zerstören anstatt die kulturelle Beschäftigung des Sammelns von Münzen stärken.


Daher wiederholt die DNG folgende Forderungen der münzsammelnden Bürger und ihrer Verbände an das geplante Kulturgutschutzgesetz

1. Bessere Verständlichkeit für den Bürger durch klare Abgrenzung einer Kulturgutkategorie „Münzen“:
Der Gesetzentwurf muss für Bürger verständlich sein. Dazu gehört insbesondere eine eindeutige Kategorie für das Massenkulturgut Münze/Numismatik, die klar vom Archäologischen Kulturgut abgegrenzt wird. Münzen sind das weitverbreitetste Kulturgut mit schätzungsweise über 7 Millionen potentiell betroffenen Bürgern und Sammlern (nach Information „Die Welt“). Daher ist diese fehlende Abgrenzung von Münzen zu archäologischem Kulturgut, für das bislang die Null Wertgrenze gilt, besonders wichtig und notwendig. Sonst müsste jede einzelne der Millionen von gesammelten Münzen geprüft werden.
2. Pragmatische und realistische Wertgrenze für Münzen:
Es muss eine einheitliche Wertgrenze für die Kategorie „Münzen“ für alle Themenkreise der KGSG Novelle festgelegt werden („Einfuhr“, „Ausfuhr“, „Sorgfaltspflichten“, „In Verkehr bringen“):
Beispielsweise Euro 10.000 je Münze und Euro 250.000 für Numismatische Sammlungen.

3. Praxisnahe Regelung für Nachweispflichten bei der Einfuhr und Ausfuhr:
Nachweispflichten müssen für den Bürger realistisch und praktisch erfüllbar sein. Ausfuhrgenehmigungen beispielsweise sind in der Praxis für alte Münzen in vielen Ländern nicht üblich, vielfach nur kostenpflichtig und auf besondere Nachfrage ausstellbar und in der Vergangenheit fast nie vorhandenen. Das Gesetz ignoriert hier die Realität für Münzen als Massenkulturgüter. Sammlungen entstehen und entwickeln sich ständig durch Tausch unter Sammlern, durch Erbschaft, durch Erwerb von Lots / Mehrfachposten über eine Vielzahl von Quellen. Erwerb ausschließlich über renommierte Fachhändler mit Einzelrechnung, Foto und Dokumentation der Provenienz sind keine realistische Ausgangslage, besonders nicht bei zu niedrigem Wertansatz. Für Massenkulturgüter wie Münzen sind besondere Nachweispflichten wie Ausfuhrgenehmigungen allenfalls bei einer erheblich höheren Wertgrenzen (siehe oben) angemessen und verhältnismäßig. Wir fordern innerhalb der EU die Aufrechterhaltung eines von bürokratischen Hürden ungehinderten Verkehrs von Kulturgut, das nicht als nationales Kulturgut definiert ist. Deutschland darf hier nicht einseitig handeln und unsere Bürger sollen nicht überproportional belastet werden.

4. Keine Willkür bei Sicherstellungen:
Laut dem KGSG Entwurf scheint bereits bei Fehlen einer geeigneten Dokumentation für jede einzelne alte Münze - wertunabhängig – eine Sicherstellung (§33) vorgesehen, für die der Bürger auch noch die Kosten und das Risiko tragen soll. Wie kann der Bürger vor Verzögerungen oder langandauernden „Schwebezustände“ geschützt werden, die zu erwarten sind, wenn z.B. bei antiken Münzen keine Ausfuhrnachweise gebracht werden können, besonders auch weil die Herkunft des Objektes keinem heutigen Staat zuweisbar ist, z.B. bei römischen Objekten?
Wir fordern daher, daß Sicherstellungen nur bei "dringendem" Verdacht und konkreten Hinweisen durchgeführt werden dürfen. Zudem sollten Sicherstellungen nur erfolgen mit klarer Zeitgrenze, transparenter und konkreter Rückgaberegelung und keiner Kosten- und Risikobelastung des Bürgers, besonders im Falle, dass kein Unrecht nachweisbar war.

5. Vertrauensschutz für den Bürger:
Grundannahme bei vielen Millionen von rechtmäßig erworbenen alten Münzen im Privatbesitz unserer Bürger sollte wie bisher in unserem Rechtssystem das rechtmäßige Eigentum sein und der gutgläubige Erwerb. Dem Bürger muß der „Bestandsschutz“ einfach und kostengünstig ermöglicht werden.
Daher darf es keine Rückwirkung des Gesetzes geben und keine Umkehr der Beweislast. Rückwirkende Nachweispflichten, zB dass sich ein Kulturgut „zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes nachweislich rechtmäßig im Bundesgebiet befunden hat“ (§29 Ziff. 1) bedeuten zum einerseits eine mit unserem Rechtsverständnis nicht übereinstimmende Rückwirkung und andererseits eine Beweislastumkehr. Nach altem Recht nicht geforderte Anforderungen sollen nun nachträglich erfüllt werden (Provenienznachweise, Ausfuhrgenehmigungen, Ankaufbelege). Dies ist insbesondere bei Münzen als Massenkulturgütern praktisch undurchführbar.

6. Kostendisziplin für Bürger und öffentliche Hand:
Das Gesetz ignoriert weitestgehend die implizite hohe Kostenbelastung für Bürger und Landesbehörden. Wir fordern praxisnahe Regelungen für die Kategorie Münzen/Numismatik mit ihren Millionen von Einzelobjekten bezüglich des Umfanges der Dokumentationspflichten, um den für Bürger unnötigen, hohen zeitlichen Aufwand und die Kostenbelastung zu reduzieren. Dies gilt auch für den implizierten erheblichem, zusätzlichen Bürokratieaufbau bei den (Landes)-Behörden. Diese müssten viele Fachmitarbeiter einstellen, um die zu erwartenden Genehmigungen von zahllosen einzelnen alten Münze für Einfuhr und Ausfuhr abzuwickeln. Es ist hier mit einem erheblichen Anstieg an Anträgen zu rechnen (von bisher 1200 bundesweit pro Jahr auf geschätzte 50.000-100.000). Für deren Bearbeitung gibt es bislang keine adäquate Länderbehörde.

München im November 2015

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