Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Kulturgutschutzgesetz

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Homer J. Simpson
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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von Homer J. Simpson » Sa 30.07.16 20:30

Die werden sich bedanken für die Mark fuffzig...
Wo is'n des Hirn? --- Do, wo's hiig'hört! --- Des glaab' i ned!

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Chandragupta
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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von Chandragupta » Sa 30.07.16 21:26

Schaaaaaaaaade! ;) Du hast jetzt die Ironie nicht ganz verstanden: Stell Dir mal vor, ein Kölner würde einem Düsseldorfer was für 'ne "Mark fuffzig" schenken wollen. Da würde der Düsseldorfer doch glatt ablehnen und lieber auf eigene Rechnung ein "richtiges Bier" trinken gehen (also ein Alt); und der Kölner geht aus Frust in eine Kneipe, wo man ein entferntst bierähnliches Getränk in winzigen Reagenzgläschen zu absoluten Wahnsinnspreisen auszuschenken pflegt, so wie er's halt gewöhnt ist...
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Neues Kulturgutschutzgesetz in Kraft ab Samstag 6.8.

Beitrag von raeticus » Fr 05.08.16 00:11

Das neue KGSG wird heute Freitag 5.8. im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit ab morgen Samstag 6.8. gültig.

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Homer J. Simpson
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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von Homer J. Simpson » Fr 05.08.16 00:17

Hurra.
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Neues Kulturgutschutzgesetz ist verkündet !

Beitrag von raeticus » Fr 05.08.16 09:27

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... 0381856560

Mit der wei­te­ren Nut­zung des Bun­des­ge­setz­blatt on­line er­kennt der Nut­zer an, dass er von die­sen Nut­zungs­be­din­gun­gen Kennt­nis ge­nom­men hat.
Die elek­tro­ni­sche Ver­si­on des Bun­des­ge­setz­blat­tes ge­nießt ge­ne­rell Da­ten­bank­schutz nach §§ 87a ff UrhG.
Dies be­zieht sich auch auf die ein­zel­ne Aus­gabe des Bun­des­ge­setz­blat­tes, die des­halb nicht ohne Zu­stim­mung des Ver­la­ges au­ßer­halb der ge­setz­lich­en
Vor­schrif­ten ge­nutzt wer­den darf. Ei­ne un­ver­än­der­te Wei­ter­ver­wen­dung ent­nom­men­er pdf-Da­tei­en im Ori­gi­nal, die über den pri­va­ten Ge­brauch hi­naus­geht, ist da­her nicht statt­haft.

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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von Chandragupta » Mo 08.08.16 15:14

Eine "etwas weniger copyrightbelastete" Version gibt's ganz aktuell hier; zunächst nur als PDF (aus dem man aber viel besser rauskopieren kann als aus der BGBl-Version):

http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

Nach ein paar Tagen wird es auf dieser Website wohl auch in HTML verfügbar sein.
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von antoninus1 » Di 09.08.16 14:55

Habt ihr es schon mitbekommen? Die erste für mich konkrete Folge des Gesetzes ist eingetreten :?

Naumann Numismatik hat Deutschland verlassen und ist ab jetzt in Wien ansässig. Heute hat mir ein Sammlerfreund die entsprechende Mitteilung auf einem Flugblatt gezeigt.
Wer Münzen in der letzten Auktion ersteigert hat, bekommt sie aus Wien zugesandt.
Gruß,
antoninus1

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Testfall Einfuhr

Beitrag von raeticus » Di 09.08.16 15:24

Also, dann gelten für eine rechtmäßige Einfuhr nach Deutschland zunächst die Kulturgutschutzgesetze Österreichs. Immer unter der Voraussetzung dass Österreich aus Deutscher Sicht als plausibles 'Herkunftsland' angenommen werden kann.

Ich würde bei Naumann Numismatik (oder jedem anderen Händler der aus Österreich ausführt) erfragen, ob diese Münze legal aus Österrreich ausgeführt werden kann

< Wenn Österreich (ie das Herkunftsland) eine Ausfuhrgenehmigung für solche Münzen verlangt und erstellt, brauchst Du dieses Dokument für eine rechtmäßige Einfuhr nach Deutschland;
< Wenn Österreich (ie das Herkunftsland) die Ausfuhr solcher Münzen ohne eine Ausfuhrgenehmigung erlaubt, brauchst Du kein solches Dokument für eine rechtmäßige Einfuhr nach Deutschland; Der Hinweis auf das Österreichische Gesetz sollte reichen.
< Wenn Österreich (ie das Herkunftsland) die Ausfuhr solcher Münzen verbietet gibt es keine rechtmäßige Einfuhr nach Deutschland.

Ein komplizierender Faktor (zu Deinen Gunsten) könnte bei Naumann Numismatik sein, dass die Münzen evtl schon mal - vor Inkrafttreten des Deutschen KGSGesetzes - in Deutschland waren (deren Umzug fand ja gerade erst statt), so daß diese Münzen dann nach § 29 KGSG eh keinem Einfuhrverbot unterliegen würden. Hängt davon ab ob Naumann Numismatik das nachweisen kann.

Viel Erfolg, und erzähl uns danach wie es gelaufen ist 8)
Wie heißt es so schön: 'Vor Gericht [,beim Zoll], und auf Hoher See bist Du in Gottes Hand.'

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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von Numis-Student » Di 09.08.16 15:41

So wie ich es bisher gehört habe, gibt es für römische Münzen prinzipiell problemlos österr. Ausfuhrgenehmigungen, wenn es nicht gerade ein Regalian, eine Dryantilla oder etwas in dieser Art ist...
Immerhin ist es vorstellbar, dass wir vielleicht genug Verstand besitzen, um,
wenn nicht ganz vom Kriegführen abzulassen, uns wenigstens so vernünftig zu benehmen wie unsere Vorfahren im achtzehnten Jahrhundert. (A.H. 1949)

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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von antoninus1 » Di 09.08.16 15:42

Numismatik Naumann sagt, dass sie eine österreichische Exportgenehmigung einholen und der Sendung beilegen. Die Münzen waren auch schon in Deutschland, da sie vorletzte Woche noch in München besichtigt werden konnten und in der bei Pecunem abgebrochenen und jetzt wiederholten Auktion 44 waren (und auch damals besichtigt werden konnten).

Ich denke mal, es ist rechtlich alles korrekt :roll:

Was ich aber davon halten soll, dass man in Deutschland bei einer in Deutschland ansässigen Firma etwas kauft und danach die Mitteilung bekommt, dass es aus dem Ausland zugesandt bekommt, weiß ich nicht so recht :?
Gruß,
antoninus1

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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von raeticus » Di 09.08.16 15:51

Dann sollte es problemlos sein (§29 KGSG).

Und auch eine österreichische Exportgenehmigung sollte zB für eine römische Reichs-Umlaufmünze reichen. Österreich liegt auf dem Gebiet des römischen Reiches, würde mir also als mögliches Herkunftsland plausibel erscheinen.

Die Arbeitsplätze und die Mehrwertssteuer bekommt jetzt natürlich Österreich, nicht mehr Deutschland. Aber wer die Welt retten will....
Zuletzt geändert von raeticus am Di 09.08.16 15:52, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von Numis-Student » Di 09.08.16 15:51

Vorsicht ist die Mutter des Münzkastens, oder so ähnlich heisst doch das alte deutsche Sprichwort ;-)

Vermutlich will man kein Risiko eingehen, dass auf einmal der gesamte Handelsbestand (oder Sammlung) beschlagnahmt wird und man dann einen langwierigen Rechtsstreit vor sich hat.

Ich habe ja auch im letzten Jahr meine Sammlung "exportiert", um die Gefahr abzuwenden...

MR
Immerhin ist es vorstellbar, dass wir vielleicht genug Verstand besitzen, um,
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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von Homer J. Simpson » Di 09.08.16 21:56

Tja --- wie sagte schon der österreichische Schneckenjäger: "...husch, husch, san's fuat"...

So treibt man Leute aus dem Land. "Und es soll am deutschen Wesen / Einmal noch die Welt genesen" (dichtete Emanuel Geibel, lang vor den beiden Weltkriegen, manche denken's heute immer noch)

PS: Ich zitiere auch immer gerne: "Unwissenheit ist die Mutter aller Abenteuer" (Hägar der Schreckliche)
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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von Chandragupta » Mi 10.08.16 17:30

Nunja, diese Leute können offensichtlich Gesetzestexte nicht nur lesen, sondern auch verstehen.

Denn nochmal - falls das in den Lobeshymnen/Relativierungen hierzuforum nach dem Motto "Ausnahmeregeln für Münzen im finalen Kuguschugge - HURRA!!!" aus dem Blickwinkel geraten sein sollte:
§ 44 Erhöhte Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen
Beim gewerblichen Inverkehrbringen ist der Maßstab des zumutbaren Aufwandes nach § 42 Absatz 1 Satz 3 nicht für Kulturgut anzuwenden,
[...]
2. das aus einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat stammt, für den der Internationale Museumsrat eine Rote Liste gefährdeter Kulturgüter veröffentlicht hat
[...]
Auf Kulturgut nach Satz 1 ist § 42 Absatz 3 nicht anzuwenden.
Und was steht in § 42 Abs. 3? Da gucken wir doch mal (wie sagen Juristen immer: "Ein Blick ins Gesetz wirkt in Zweifelsfällen Wunder!"):
Münzen gelten nicht als archäologisches Kulturgut im Sinne des Satzes 1 Nummer 1, wenn es sie in großer Stückzahl gibt und sie für die Archäologie keinen relevanten Erkenntniswert haben.
Aha! Sobald ein Münzlein aus "Syrien" oder "Afghanistan" stammt, ist's doch wieder "archäologisches Kulturgut" - egal wie massig es sowas gibt; und zwar ab 0,- € Wert! Jep, und in der "Roten Liste Syrien" ist passenderweise genau sowas exemplarisch abgebildet: Ein total verrotzter Antoninian des Gallienus der Marke "5-€-Grabbelkistenware". (Zwar genaugenommen aus der heutigen "Türkei" stammend; aber wozu soll es der IS mit den gerade mal "festgelegten" Staatsgrenzen sooooooooooooooooooooo genau nehmen?!? - der will ja eh die Weltherrschaft!)
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Re: Neues Kulturgutschutzgesetz ist verabschiedet !

Beitrag von raeticus » Mi 10.08.16 22:29

Chandra,
Du verstehst da mE etwas falsch im §44 ?

Auf Kulturgut nach Satz 1 ist § 42 Absatz 3 nicht anzuwenden bezieht sich eben auf Satz 1 des §44 (NS Zeit) und nicht auf Satz 2 (Rote Listen) wie Du ausführst ?

Fraglich bleibt auch wie definiert werden wird ob ein Kulturgut aus einem Land stammt für das es eine rote Liste gibt, Beispiel römische Münze und die Syrische Rote Liste. Diese Münzen könnten theoretisch im Gebiet so gut wie aller ca 40 Staaten umgelaufen sein, die sich heute auf dem römischen Reichsgebiet befinden. Also auch auf dem Gebiet des heutigen Syrien, Aber alleine eine solche theoretische Möglichkeit dürfte nicht reichen, sie alle unter die rote Liste Syrien fallen zu lassen ?

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