Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019
- B555andi
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Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019
Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland das Verpackungsgesetz, welches die bis dahin geltende, alte Verpackungsordnung ablöst.
Zu ersten Mal in Berührung mit diesem neuen Gesetz kam ich im Laufe der vergangenen zwei Wochen, als zwei Händler über VCoins erklärten, dass sie aufgrund dieses Gesetzes keine Münzen mehr nach Deutschland senden würden/könnten. VCoins scheint da für die dort angeschlossenen Händler eine Informationsschrift verfasst zu haben.
Nun hab ich mal auf die Schnelle versucht, mich schlau zu machen, was dieses neue Gesetz so mit sich bringt, dass es den „kleinen Münz/Warenverkehr“ aus der Bahn bringen kann.
Das neue Verpackungsgesetz bringt für Onlinehändler erheblich mehr Pflichten mit sich als die alte Verpackungsordnung.
Jeder, der Verpackungen erstmalig in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich in einem Zentralen Register (Verpackungsregister LUCID) anmelden. Pflichtige Verpackungen sind mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.
Jetzt wäre eine solche (höchstpersönliche) Registrierung ja noch kein Beinbruch. Über eine Registrierung hinaus (bzw. Voraussetzung für diese) ist die Verpflichtung, sich an einem oder mehreren der Dualen Systeme in Deutschland zu beteiligen. Und dies kostet Geld…
Eine Geringfügigkeitsgrenze gibt es für die Registrierungspflicht leider nicht. Lediglich eine Vollständigkeitserklärung muss wohl nicht erstellt werden.
Die vorgesehenen Bußgelder für Verstöße gegen das Verpackungsgesetzt sind ebenfalls nicht von schlechten Eltern.
Dies ist zumindest mal der rechtliche Rahmen. Nun habe ich bereits in diesem Jahr eine Vielzahl an Münzen aus dem Ausland (teilweise über den Zoll) problemlos erhalten. Die eigens zur Durchführung des Gesetzes gegründete, beliehene Behörde (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister) ist vermutlich noch mit anderen Dingen beschäftigt. Es dürfte auch kaum jemals ausreichend Personal vorhanden sein, um eine auch nur annähernd flächendeckende Kontrolle ausüben zu können.
Einerlei – wenn Münzhändler alleine schon aufgrund der Existenz eines solchen Gesetzes keine Sammler mehr in Deutschland bedienen wollen, ist das eine für mich sehr befremdliche Entwicklung und Ausfluss einer uns Deutsche vermutlich innewohnenden Überregulierungssucht…
Habt Ihr ebenfalls Erfahrungen/Probleme mit Händlern gehabt, die aufgrund des Verpackungsgesetzes keine Münzen mehr nach Deutschland versenden möchten?
Zu ersten Mal in Berührung mit diesem neuen Gesetz kam ich im Laufe der vergangenen zwei Wochen, als zwei Händler über VCoins erklärten, dass sie aufgrund dieses Gesetzes keine Münzen mehr nach Deutschland senden würden/könnten. VCoins scheint da für die dort angeschlossenen Händler eine Informationsschrift verfasst zu haben.
Nun hab ich mal auf die Schnelle versucht, mich schlau zu machen, was dieses neue Gesetz so mit sich bringt, dass es den „kleinen Münz/Warenverkehr“ aus der Bahn bringen kann.
Das neue Verpackungsgesetz bringt für Onlinehändler erheblich mehr Pflichten mit sich als die alte Verpackungsordnung.
Jeder, der Verpackungen erstmalig in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich in einem Zentralen Register (Verpackungsregister LUCID) anmelden. Pflichtige Verpackungen sind mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.
Jetzt wäre eine solche (höchstpersönliche) Registrierung ja noch kein Beinbruch. Über eine Registrierung hinaus (bzw. Voraussetzung für diese) ist die Verpflichtung, sich an einem oder mehreren der Dualen Systeme in Deutschland zu beteiligen. Und dies kostet Geld…
Eine Geringfügigkeitsgrenze gibt es für die Registrierungspflicht leider nicht. Lediglich eine Vollständigkeitserklärung muss wohl nicht erstellt werden.
Die vorgesehenen Bußgelder für Verstöße gegen das Verpackungsgesetzt sind ebenfalls nicht von schlechten Eltern.
Dies ist zumindest mal der rechtliche Rahmen. Nun habe ich bereits in diesem Jahr eine Vielzahl an Münzen aus dem Ausland (teilweise über den Zoll) problemlos erhalten. Die eigens zur Durchführung des Gesetzes gegründete, beliehene Behörde (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister) ist vermutlich noch mit anderen Dingen beschäftigt. Es dürfte auch kaum jemals ausreichend Personal vorhanden sein, um eine auch nur annähernd flächendeckende Kontrolle ausüben zu können.
Einerlei – wenn Münzhändler alleine schon aufgrund der Existenz eines solchen Gesetzes keine Sammler mehr in Deutschland bedienen wollen, ist das eine für mich sehr befremdliche Entwicklung und Ausfluss einer uns Deutsche vermutlich innewohnenden Überregulierungssucht…
Habt Ihr ebenfalls Erfahrungen/Probleme mit Händlern gehabt, die aufgrund des Verpackungsgesetzes keine Münzen mehr nach Deutschland versenden möchten?
Viele Grüße
Andreas
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Re: Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019
Das höre ich so zum ersten Mal.
Ich habe mich beim Register angemeldet und mir bei einem Anbieter des dualen Systems für meine Verpackungsmenge gezahlt.
"Es dürfte auch kaum jemals ausreichend Personal vorhanden sein......"
Nein, viel Personal ist nicht erforderlich, denn die Politik hat ausdrücklich diesbezüglich zum Denunziantentum aufgefordert.
Das wird für Abmahner noch ein sattes Geschäft werden.
Wer das Thema vertiefen möchte, kann sich wohl auf der Seite der Münchener IT-Rechtkanzlei umsehen.
Gruß
Jürgen
Ich habe mich beim Register angemeldet und mir bei einem Anbieter des dualen Systems für meine Verpackungsmenge gezahlt.
"Es dürfte auch kaum jemals ausreichend Personal vorhanden sein......"
Nein, viel Personal ist nicht erforderlich, denn die Politik hat ausdrücklich diesbezüglich zum Denunziantentum aufgefordert.
Das wird für Abmahner noch ein sattes Geschäft werden.
Wer das Thema vertiefen möchte, kann sich wohl auf der Seite der Münchener IT-Rechtkanzlei umsehen.
Gruß
Jürgen
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Re: Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019
Hier gibt es amtliche Informationen und auch das Register aller eingetragenen "Inverkehrbringer": https://www.verpackungsregister.org/?
Nicht verpflichtet ist ein Privater. Gewerbetreibende leider alle, auch die Kleinen.
Grüße, KarlAntonMartini
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Re: Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019
bei mir haben bisher 2 Vcoins Händler den Versand abgelehnt:
Aegean Numismatics und Marc Breitsprecher.
Überaus nervig das ganze.
Die kriegen vom Vcoins Administrator folgende Meldung:
Any business shipping into Germany must be registered under the German Packaging Act, effective January 1, 2019.
You can read more here:
https://www.gruener-punkt.de/en/service ... g-act.html
You can register here (or with any of the other online registration services):
https://www.lizenzero.de/en/
VG
Quinctilius
Aegean Numismatics und Marc Breitsprecher.
Überaus nervig das ganze.
Die kriegen vom Vcoins Administrator folgende Meldung:
Any business shipping into Germany must be registered under the German Packaging Act, effective January 1, 2019.
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Münzen sind Zeitzeugen, nicht nur Objekte.
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Re: Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019
Wisst ihr, wie sich internationale Auktionshäuser verhalten? Ich denke da z.B. an Rauch, Roma, CNG, Leu, Naumann, bei denen sicher einige hier regelmäßig Münzen ersteigern. Ich denke, die werden sich registrieren, da Deutschland ja ein wichtiger Markt ist (noch).
Was ich aber nicht verstehe: wenn ein Händler eine vorkonfektionierte Verpackung verwendet (wie z.B. diese großen gelben flachen Pakete von DHL), ist er dann auch ein "In-Verkehr-Bringer" oder ist das nicht DHL?
Was ich aber nicht verstehe: wenn ein Händler eine vorkonfektionierte Verpackung verwendet (wie z.B. diese großen gelben flachen Pakete von DHL), ist er dann auch ein "In-Verkehr-Bringer" oder ist das nicht DHL?
Gruß,
antoninus1
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Re: Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019
Ich fürchte, als Verpackung bei Auktionshäusern gilt in diesem Fall nicht das DHL Paket, sondern die "schlimmen" Kunststoff-/Plastikverpackungen (Münztütchen)...
IRONIE: Wenn es nur um das erstmalige Inverkehrbringen geht, muss man nach Deutschland einfach nur gebrauchte Münztütchen oder gebrauchte Albenseiten als Verpackung verwenden.
Frage: gilt eine Albumseite als "Verpackung" oder ist es rechtlich möglich, eine Albumseite als "Sammlerzubehör" zu werten ?
Ich werde Montag mal nachfragen, wie wir das selbst handhaben.
Schöne Grüße,
MR
IRONIE: Wenn es nur um das erstmalige Inverkehrbringen geht, muss man nach Deutschland einfach nur gebrauchte Münztütchen oder gebrauchte Albenseiten als Verpackung verwenden.
Frage: gilt eine Albumseite als "Verpackung" oder ist es rechtlich möglich, eine Albumseite als "Sammlerzubehör" zu werten ?
Ich werde Montag mal nachfragen, wie wir das selbst handhaben.
Schöne Grüße,
MR
Immerhin ist es vorstellbar, dass wir vielleicht genug Verstand besitzen, um,
wenn nicht ganz vom Kriegführen abzulassen, uns wenigstens so vernünftig zu benehmen wie unsere Vorfahren im achtzehnten Jahrhundert. (A.H. 1949)
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- antoninus1
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Re: Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019
Ja, das wäre interessant, wie ihr das handhabt.
Wenn´s um die Tütchen geht, dann könnte man ja auf alte Zeitungen oder Butterbrotpapier ausweichen, natürlich gebrauchtes
Wenn´s um die Tütchen geht, dann könnte man ja auf alte Zeitungen oder Butterbrotpapier ausweichen, natürlich gebrauchtes
Gruß,
antoninus1
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- KarlAntonMartini
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Re: Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019
Auch zerknülltes Zeitungspapier gilt als Verpackung, das mit dem gebrauchten Material ist keine Lösung. Ob Albumseiten oder Münzkapseln als Zubehör und nicht als Verpackung gelten, wird die Rechtsprechung sicher klären. Bis dahin würde ich zur Vorsicht raten. Grüße, KarlAntonMartini
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Re: Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019
Der VCoins Händler verschickt nun an einen Bekannten von mir, der an der österreichisch-bayrischen Grenze wohnt. Eine Dauerlösung ist das natürlich nicht.
Der Händler stellt sich die Frage, wie überhaupt ein Gesetz erlassen werden kann, welches ausländische Händler zwingt, sich am Recycling in Deutschland zu beteiligen. Er verschickt 50-60 kleinere Sendungen pro Jahr nach Deutschland. Die Registrierung würde ihn mehrere hundert Dollars jährlich kosten, was sich nicht lohnt.
Eine Geringfügigkeitsklausel hätte dem Gesetz ganz gut getan...
Der Händler stellt sich die Frage, wie überhaupt ein Gesetz erlassen werden kann, welches ausländische Händler zwingt, sich am Recycling in Deutschland zu beteiligen. Er verschickt 50-60 kleinere Sendungen pro Jahr nach Deutschland. Die Registrierung würde ihn mehrere hundert Dollars jährlich kosten, was sich nicht lohnt.
Eine Geringfügigkeitsklausel hätte dem Gesetz ganz gut getan...
Viele Grüße
Andreas
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Re: Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019
Bei diesem Anbieter, den ich auch genommen habe, kann man Kleinsttmengen lizensieren, kein Mindestpreishorror.
https://activate.reclay.de/
Ansonsten übe ich mich in diesem Moment in Zurückhaltung. Wir waren nur beim Kulturgutschutzgesetz auch ein politisches Forum.
Ich behalte meine Kommentare für mich.
https://activate.reclay.de/
Ansonsten übe ich mich in diesem Moment in Zurückhaltung. Wir waren nur beim Kulturgutschutzgesetz auch ein politisches Forum.
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Re: Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019
Ich habe heute Breitsprecher, Vcoins, angemailt, ob er Münzen auch nach Deutschland schickt. Jetzt kam seine Antwort:quinctilius hat geschrieben:bei mir haben bisher 2 Vcoins Händler den Versand abgelehnt:
Aegean Numismatics und Marc Breitsprecher.
Hi Hans-Joachim,
I stopped shipping to Germany because of the new packaging law, however, after talking to a number of other dealers, I have resumed shipping because no other dealer has signed up for the law and they are having no issues shipping to Germany!
All the best,
Marc
Also gibt es wieder Sendungen von Ancient Imports!
Jochen
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Re: Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019
Viele Kunden scheint er in Deutschland ja nicht zu haben, sonst hätte diese Erkenntnis bestimmt schon ihren Weg in die Bedingungen des Shops gefunden.Peter43 hat geschrieben:
Also gibt es wieder Sendungen von Ancient Imports!
Grüße
Andi
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Re: Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019
Sphinx Numismatics (Vcoins) hat nun auch abgelehnt und meine Order gelöscht
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Münzen sind Zeitzeugen, nicht nur Objekte.
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