Den Satz "...verstösst auch gegen den Demokratischen Grundsatz der Waffengleichheit bei Auktionen" musst du mir erklären, wenn ich einen Artikel bei eBay verkaufe, will ich doch das Beste für mich herausholen, nehmen wir nunmehr an der Verkäufer will eine Fälschung verkaufen, er wird vermutlich zu kleinen Bilder greifen um seine Münze bestmöglich loszuschlagen. Die Frage die sich mir nun stellt iat folgende: Muss man den Bieter warnen, er könnte sich zum Beispiel durch Anmeldung an ein Forum, Besuch von Münzbörsen und in diesem Fall durch Einschaltung des gesunden Menschenverstandes vor dem Schaden bewahren. Ich kann da irgendwie kein Mitleid empfinden!Peter43 hat geschrieben:Und es geht nicht an, daß man einerseits verlangt, aufgrund kleiner, unscharfer Bilder an die Echtheit von Münzen zu glauben, aber dann, wenn man auf den Verdacht von Unechtheit hinweist, sagt, dies sei nicht erlaubt, da die Bilder zu klein und unscharf seien. Das ist unlogisch und verstößt auch gegen den demokratischen Grundsatz der Waffengleichheit bei Auktionen.
Gruß pearl.harbour
MfG