Nazi-Münzen: Sammler in den Justiz-Mühlen

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clarino
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Nazi-Münzen: Sammler in den Justiz-Mühlen

Beitrag von clarino » So 26.02.06 20:55

Nazi-Münzen: Sammler in den Justiz-Mühlen

Es ist ein harmloses Hobby, das Rentner Gerhard A. pflegt: Er sammelt Münzen. Der 65-jährige Schwabinger war sichtlich irritiert, dass er deswegen am Dienstag auf der Anklagebank saß. Denn: Der gelernte Dreher hatte in der Internet-Auktion "Ebay" drei Münzen aus den 1930er Jahren zum Verkauf angeboten, auf deren Rückseite das Hakenkreuz prangte. Das Nazi-Symbol wird juristisch als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation gewertet - und A. hatte es verwendet, öffentlich gemacht. "Das war ein grausames Regime, eine solche unglückselige Zeit", sagte A. "Ich verherrliche da doch nix, wenn ich nur Münzen verkaufen möchte."
Völlig seiner Ansicht war der Amtsrichter - und zwar von Anfang an. Denn: Eine Münze sei schlechterdings unverkäuflich, wenn sie nicht gezeigt würde, das sei jedem Kenner der Materie vollkommen klar. Viel lieber hätte der Richter, selbst passionierter Münzensammler, das Verfahren gar nicht eröffnet, doch er sei damit beim Landgericht auf Widerstand gestoßen. Es täte ihm leid, dass A. "in die Mühlen der Justiz geraten" sei. Er werde den Angeklagten freisprechen, auch wenn mit einer Berufung des Staatsanwalts zu rechnen sei. "Ich werde nicht umfallen", sagte er.
Weil sich der Freispruch so deutlich abzeichnete, fasste sich der Staatsanwalt in seinem Plädoyer dann auch kurz. Er erklärte, dass es nicht um die Gesinnung A.s ging, sondern allein um die Verbreitung des Nazi-Symbols. Der Gebrauch dürfe nicht selbstverständlich werden, er dürfe nicht "ins Tagesbild eindringen". Zumal es sich nicht um ein beliebiges Schaufenster, sondern das weltweite Netz gehandelt habe. Er forderte eine Strafe von 875 Euro für den Rentner.
Es kam wie erwartet: Der Richter sprach A. frei, wobei er in seinem Plädoyer betonte, dass er die Sache mit den Hakenkreuzen im allgemeinen überhaupt nicht leicht nehme; nur in diesem Einzelfall komme sie ihm "lächerlich" vor. "In wie vielen Filmen kommen minutenlang Hakenkreuze vor, und da sagt man Kunst dazu", erklärte er. "Aber bei Münzen soll es plötzlich eine Straftat sein."

Quelle: http://www.marktplatz-oberbayern.de/reg ... 100ea8e994

Ernstfall oder Provinzposse - wenn das Schule macht müsste die Justiz noch einige Richter einstellen
und bei USA-Ebay wär man mit dem Aussortieren der Symbole und Verurteilung der Ebay-Anbieter gar nicht mehr in der Lage zu reagieren . . . .
muss oder soll man so mit seiner Vergangenheit und Geschichte umgehen ?

mfr
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Beitrag von mfr » So 26.02.06 21:37

Da gab es doch vor kurzem schon mal so einen Fall. Einem Händler wurden in Bayern auf einer Börse kurzerhand die angebotenen Münzen aus dem Dritten Reich beschlagnahmt. Vor Gericht wurde er dann in der Sache freigesprochen, trotzdem wurde ein Teil der Münzen (ich meine 10%) einbehalten.... der Richter war wohl auch ein Münzensammler...

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Obelix
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Beitrag von Obelix » So 26.02.06 22:09

Muenzenfreund hat geschrieben:Da gab es doch vor kurzem schon mal so einen Fall. Einem Händler wurden in Bayern auf einer Börse kurzerhand die angebotenen Münzen aus dem Dritten Reich beschlagnahmt. Vor Gericht wurde er dann in der Sache freigesprochen, trotzdem wurde ein Teil der Münzen (ich meine 10%) einbehalten.... der Richter war wohl auch ein Münzensammler...
Ach so kommen Richter zu den guten Stücken. 8)
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Fake Identification
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Beitrag von Fake Identification » Mo 27.02.06 18:40

So eine Schweinerei !! laut ebay.de ist es doch erlaubt Münzen mit HK zu zeigen und zu versteigern...
Tipprunden-Titel:
VIZE-Meister Bundesliga 05/06
VIZE-Meister Champions League 05/06
Meister 2. Bundesliga 06/07
Meister Champions League 06/07
Meister DFB-Pokal 06/07
Meister Regio Nord 06/07
http://www.numismatikforum.de/ftopic15698.html

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tournois
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Beitrag von tournois » Mo 27.02.06 21:13

Fake Identification hat geschrieben:laut ebay.de ist es doch erlaubt Münzen mit HK zu zeigen und zu versteigern...
Das ist richtig!
Hier der Link zu der relevanten Seite der AGBs:

http://pages.ebay.de/help/policies/nazi.html

Auszug:
iBäh hat geschrieben:Beispiele für unzulässige Artikel:
Artikel mit einem Abbild Adolf Hitlers und anderer NS-Größen, sowie Gegenstände, die mit einem Hakenkreuz oder anderen verfassungsfeindlichen Symbolen versehen sind. Ausgenommen hiervon sind Briefmarken und offizielle Zahlungsmittel der damaligen Zeit.
[b]tournois[/b]
[img]http://www.my-smileys.de/smileys3/zensurmann.gif[/img]
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Beitrag von Solomon » Do 10.04.08 23:05

Hallo zusammen,

dies ist mein erster Beitrag, deshalb ein paar Worte vorweg:

Ich bin eigentlich kein Numismatiker, sondern Phalerist -sammle also Orden und Ehrenzeichen (vor 1918 mit Spezialgebiet).

Allerdings bin ich über Google auf dieses Thema gestoßen und seit heute betrifft mich es in exakt der beschriebenen Weise.

Mitte 2007 habe ich eine Münzsammlung über Ebay teilaufgelöst, unter anderem auch Stücke aus der NS-Zeit.

Heute erhalte ich eine Vorladung wegen einer dieser Auktionen, als Beschuldigter wegen Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Verkauft wurde diese Münze, wie geschrieben Mitte 2007 über Ebay.

Gibt es Urteile hierzu? Natürlich sind mir die § 86 und 86a StGB geläufig, als Sammler von Orden und Ehrenzeichen kommt man damit zwangsläufig in Berührung.

MfG
Solomon

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Togo
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Beitrag von Togo » Do 10.04.08 23:44

in den AGB steht doch:
Artikel mit einem Abbild Adolf Hitlers und anderer NS-Größen, sowie Gegenstände, die mit einem Hakenkreuz oder anderen verfassungsfeindlichen Symbolen versehen sind. Ausgenommen hiervon sind Briefmarken und offizielle Zahlungsmittel der damaligen Zeit!?!?!?
Wer die Wahrheit spricht, braucht ein schnelles Pferd. (chinesische Weisheit)

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Huehnerbla
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Beitrag von Huehnerbla » Fr 11.04.08 13:12

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die AGBs von eBay in einem Strafrechtsverfahren von Relevanz wären.

@Solomon:
[ externes Bild ]
Gruß
Jürgen

"Morgen ist auch noch ein Tag", sagte die Eintagsfliege...

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Beitrag von Solomon » Fr 11.04.08 14:32

Huehnerbla hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass die AGBs von eBay in einem Strafrechtsverfahren von Relevanz wären.

@Solomon:
[ externes Bild ]
Danke, PN habe ich beantwortet.

Meiner Rechtsauffassung nach sind die AGBs nicht unerheblich.
Ebay toleriert diese Angebote (wöchentlich mit Sicherheit an die 1000 Auktionen)
und gestattet diese auch gemäß ihren Grundsätzen/AGBs.

Auch wenn es evtl. weit hergeholt ist, machen sie sich so einer Mithaftung schuldig.
Immerhin werden die Bilder auf ihren Servern gehostet, sie sind also für die Verbreitung der Kennzeichen verfassungswidriger Artikel verantwortlich.

Was für mich unverständlich ist, ist die Willkür mit der der Staatsschutz hier agiert.
Einer wird rein zufällig abgemahnt, während hunderte Verkäufer unbehelligt bleiben.

Gruß
Solomon

ChKy
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Beitrag von ChKy » Fr 11.04.08 16:44

Ich glaube eher, daß das nicht die Staatsmacht an sich ist. Ich tue hier mal wieder meine Meinung kund:

Denn das Verkaufen von Münzen und Briefmarken dieser Zeit ist legal. Um den Preis zu bestimmen, müssen diese Objekte in Ihrer Gänze gezeigt werden. Dazu gibt es Gerichtsurteile. Auch das sammeln, dokumentieren und archivieren ist legal. Hier geht es nämlich zu Teilen um Forschung und Aufklärung. Dies ist mE enorm wichtig.

Darum meine Bitte an alle mitlesende Polizisten und Staatsanwälte:
Bitte wirken Sie mäßigend auf eventuell übereifrig handelnde Kollegen ein. Das Ganze mit dem "zur Anzeige bringen" sollte mit Bedacht durchgeführt werden. Harmlose Menschen in Nöte und Ängste zu versetzen, ist mE nicht sachdienlich. Und es soll doch nicht der Eindruck entstehen, daß Staatsorgane bzw -treffender formuliert- Ihnen angehörende Individuen über Schreckens(an)drohungen persönliche, kulturelle oder gesellschaftliche Ziele verwirklichen möchten. Das wäre schädlich für die seelische Gesundheit der Angeklagten, für unser Land und unsere Steuergelder.
cogito ergo sum

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