KarlAntonMartini hat geschrieben:Grau ist alle Theorie. Willst du mit dem Gesetzblatt unterm Arm an der Aldi-Kasse einen Stau verursachen? Oder versuch das mal in einem Nachtclub, das kann deiner Gesundheit schaden. Grüße, KarlAntonMartini

Moderator: Sebastian D.
In Deutschland sich die silbernen 10-Euro-Münzen gesetzliches Zahlungsmittel. Grundsätzlich ist aber niemand verpflichtet, mehr als 10 Stück davon bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Werden bei Zahlungsvorgängen auch weniger als 10 Gedenkmünzen nicht akzeptiert (z.B. eine einzige an der Aldi-Kasse), so gibt es keine gesetzliche Regelung, die diese Handlungsweise unterbinden könnte. Die Kassiererin darf also die Annahme ablehnen.Schwarzschaf hat geschrieben:In Österreich sind Händler verpflichtet bis zu einem gewissen Betrag österreichische Münzen (soferne sie als kursgültig zu bezeichnen sind) anzunehmen. ...
Ich würde folgende Münzen bei Sichtung im Portmonee nicht wieder in Umlauf geben:chronos-1 hat geschrieben: ... Gibt es bei unserer aktuellen Währung solche Kandidaten, die sich realistischerweise ab und zu im Portemonaie befinden können und die es Wert sind aufbewahrt zu werden? ...
Kleiner Münzbär hat geschrieben:"
...
Wieso gibt es dann überhaupt die Regelung Absatz 1, wenn Absatz 2 auch möglich ist?
...
Balthasar hat geschrieben:Kleiner Münzbär hat geschrieben:"
...
Wieso gibt es dann überhaupt die Regelung Absatz 1, wenn Absatz 2 auch möglich ist?
...
1. Lt. MünzG ist niemand verpflichtet pro Zahlungsvorgang mehr als 10 10-EURO-Münzen anzunehmen.
2. Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, 10-EURO-Gedenkmünzen anzunehmen.
3. Die Vertragsfreiheit erlaubt den Vertragspartnern, eine bestimmte Art der Erfüllung auszuschließen. Die Annahme der 10-EURO-Gedenkmünzen kann demnach abgelehnt weren.
Vielen Dank, petzi!petzlaff hat geschrieben:Voilà, liebe Freunde,
Hier der Wortlaut des Münzgesetzes:
http://bundesrecht.juris.de/m_nzg_2002/ ... 30999.html
§3 ist massgeblich !
petzi
ist im juristischen Sinn nicht haltbar. Lediglich der auf die Überschrift folgende Wortlaut beschreibt das Gesetz.Ansonsten interpretiere ich das Gesetz seinem Namen nach ("Annahmepflicht") so, dass der Handel alle genannten Münzen, also auch kursgültige Gedenkmünzen, annehmen muss.
petzlaff hat geschrieben: eine unbeschränkte Annahme/Umtauschpflicht besteht laut §3 Absatz 2 NUR für die Bundeskassen und die Deutsche Bundesbank, noch nicht einmal für die normale Allerweltsbank an der Ecke.
Absatz 1 regelt ausdrücklich, ab welcher "Höchstgrenze" niemand mehr verpflichtet ist, Zahlungen mit Euro-Gedenkmünzen anzunehmen. Und da lag Balthasar ziemlich richtig!
Hier gebe ich Dir zu 100 % Recht! Bei der Bedeutung der Gesetzesüberschrift habe ich mich als Nicht-Jurist wohl geirrt...petzlaff hat geschrieben:Streng juristische gesehen ist die Überschrift zu einem Paragraphen lediglich eine verbale Floskel, die nicht im sematisch inhaltlichen Sinn einen Gesetzestext verbindlich interpretiert, ergänzt oder kommentiert (eine Art Suchbegriff). Es ist vielmehr immer so, dass umgekehrt das Gesetz selbst die Paragraphenüberschrift erklärt und relativiert.
Eine Interpretation wie du sie anführst:
ist im juristischen Sinn nicht haltbar. Lediglich der folgende Wortlaut beschreibt das Gesetz.Ansonsten interpretiere ich das Gesetz seinem Namen nach ("Annahmepflicht") so, dass der Handel alle genannten Münzen, also auch kursgültige Gedenkmünzen, annehmen muss.
Balthasar sprach von 10mal 10 Euro, das macht 100 EuroKleiner Münzbär hat geschrieben:
Ja, unbeschränkte Annahme nur durch die BB/BK, aber bis zu 100 Euro/50 Münzen in einer Zahlung müssen auch die Geschäfte annehmen.
Das ergibt sich aus Abs. 1 - selbst wenn man die Überschrift außer Betracht lassen würde/müsste.
Also liegt Balthasar doch falsch!
Außerdem hat er sich auf jeden Fall bei der Höchstannahmemenge durch den Handel geirrt.
MichaKarlAntonMartini hat geschrieben:Grau ist alle Theorie. Willst du mit dem Gesetzblatt unterm Arm an der Aldi-Kasse einen Stau verursachen? Oder versuch das mal in einem Nachtclub, das kann deiner Gesundheit schaden. Grüße, KarlAntonMartini
Achso, ich war von generell 10 Stück unabhängig vom Nominal ausgegangen...Wurzel hat geschrieben:Balthasar sprach von 10mal 10 Euro, das macht 100 EuroKleiner Münzbär hat geschrieben:
Ja, unbeschränkte Annahme nur durch die BB/BK, aber bis zu 100 Euro/50 Münzen in einer Zahlung müssen auch die Geschäfte annehmen.
Das ergibt sich aus Abs. 1 - selbst wenn man die Überschrift außer Betracht lassen würde/müsste.
Also liegt Balthasar doch falsch!
Außerdem hat er sich auf jeden Fall bei der Höchstannahmemenge durch den Handel geirrt.
Also doch richtig.
Doch, dadurch dass der Händler mich als Kunden verliert...Wurzel hat geschrieben:Nebenbei ist diese ganze Diskussion ohne Sinn, da dem Händler keinerlei Konsequenzen drohen wenn er die Annahme verweigert.
.[/quote]Wurzel hat geschrieben:Und da ist mann doch imer noch bei der richtigen Aussage von KAM
MichaKarlAntonMartini hat geschrieben:Grau ist alle Theorie. Willst du mit dem Gesetzblatt unterm Arm an der Aldi-Kasse einen Stau verursachen? Oder versuch das mal in einem Nachtclub, das kann deiner Gesundheit schaden. Grüße, KarlAntonMartini
Uh, langsam wirds doch etwas zu hoch für michpetzlaff hat geschrieben:Lieber Münzbär,
sei bitte nicht böse, wenn ich dir noch einmal widerspreche:
Das Gesetz ist nach der Boole'schen Logik formuliert - das ist ja der Haken (sorry, ich bin von Beruf Mathematiker).
§3 des MünzG, und das ist "Kasus knaktus" bei der Angelegenheit, beschreibt nicht die Annahmepflicht, sondern das Recht zur Verweigerung der Annahme.
In deinem Sinn müsste das Gesetz korrekterweise ausführen, dass .....Münzen grundsätzlich anzunehmen sind, sofern §3 Abs. 1 nicht dagegen spricht.
Wir haben hier eindeutig eine Grauzone, die jeder in der Lage ist, genau für sich zu interpretieren.
Lieben Gruß
petzlaff
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