Art. 241
Geldverfälschung
1 Wer Metallgeld, Papiergeld oder Banknoten verfälscht, um sie zu einem höhern Wert in Umlauf zu bringen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft.1
2 In besonders leichten Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Vorsicht vor 2 Euro mit gleichem Motiv!
Moderator: Sebastian D.
- Huehnerbla
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Re: Vorsicht vor 2 Euro mit gleichem Motiv!
Klar sind einem Schweizer die deutschen Gesetze erst mal egal, aber die Schweiz hat auch ein Strafgesetzbuch ...
Gruß
Jürgen
"Morgen ist auch noch ein Tag", sagte die Eintagsfliege...
Jürgen
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