Sehr geehrter Herr *****,
die Aalandinseln gehören zwar zum Zollgebiet der EG aber nicht zum Steuergebiet
für Verbrauchsteuern und Umsatzsteuern. Bei der Einfuhr der Münzen war daher
die Einfuhrumsatzsteuer in der gesetzlich geschuldeten Höhe zu entrichten,
soweit diese nicht auf Grund einer besonderen Einfuhrabgabenbefreiung
einfuhrabgabenfrei zu belassen waren (z.B. als Sendungen mit geringem Wert bis
22 EURO).
Sollten Sie auch mit diesen Informationen noch Zweifel an der zutreffenden
Einfuhrabgabenerhebung durch das Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen
haben, können Sie eine Überprüfung des Einfuhrabgabenbescheides im
Rechtsbehelfsverfahren durch Einlegung eines Einspruchs direkt beim
Hauptzollamt Frankfurt am Main Flughafen
Flughafen, Tor 13
60549 Frankfurt am Main
Postfach 75 04 63
60534 Frankfurt am Main
Tel. (0 69) 6 90-2 17 31
Fax (0 69) 6 90-5 01 51, -7 41 88
erreichen. Einzelheiten zum Rechtebehelfsverfahren finden Sie unter
http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuer ... index.html in
unserem Internetangebot.
Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen immer nur unverbindlich
erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Zoll - Infocenter Frankfurt am Main
Hansaallee 141
60320 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0)69-469976-00
Durchwahl: +49 (0)69-469976-102
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Telefonisch erreichen Sie das Zoll Infocenter
Montag Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
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