Seite 1 von 1

Werbesendung aus Aschaffenburg (Luxemburg-Euros)

Verfasst: Fr 05.05.06 16:30
von vMadai
Hallo miteinander!

Das Bayrische Schrottmünzenkontor von Herrn Bloe.. besaß die Frechheit, mir unaufgefordert und unbestellt einen Luxemburg-Euro-Satz im Wert von 3,88 zu schicken und dafür eine Rechnung über 10 Euro beizulegen.
Wie ist denn da die Rechtslage?
Muss ich auf soetwas reagieren?
Darf ich die runden Metallscheiben einfach behalten?
Darf ich für eine evtl. Rücksendung eine Bearbeitungsgebühr verlangen?

Zornschnaubend grüßt Euch freundlich (aber nur Euch!)

Corbulo

Verfasst: Fr 05.05.06 17:04
von mfr
Einfach behalten darfst du sie natürlich nicht. Soweit ich weiß, bist du aber auch nicht verpflichtet, unaufgefordert zugesandte Ware auf deine Kosten zurückzusenden. Es reicht aus, wenn du die Münzen einen angemessenen Zeitraum zur Abholung bereithälst. Möchte Herr Dr. Göde seine 3,88 nicht zurückhaben, gehen sie in deinen Besitz über. Zur Sicherheit würde ich ihn darüber informieren, daß er sie sich jederzeit gerne abholen kann, oder du sie ihm gegen Voraberstattung der Unkosten zurücksendest. Im letzten Fall empfehle ich auf jeden Fall eine beweisbare Versandart, sprich: Einschreiben oder Paket.

Nach meiner Erfahrung mit Münzversandhäusern wird man sich auf eine Beschwerde (über die unerwünschte Lieferung) und bei Münzen dieser Preisklasse aber sehr kulant verhalten, sich entschuldigen und dir die Münzen schenken.

Verfasst: Fr 05.05.06 17:18
von hegele
Du kannst ihn informieren, daß er sie abholen soll.
Und dann kannst Du sie liegen lassen.


Das ganze nennt sich "Ersitzung". Die Ware gehört Dir nach 10 Jahren.

Verfasst: Fr 05.05.06 19:24
von vMadai
Danke!
Werde euren Rat befolgen!

Wieder ganz freundlich grüßt
Corbulo