San Marino PP erhalten, Zoll verlangt 6,72 Euro ?

KMS, Gedenkmünzen, Diskussionen über die div. Prägestätten

Moderator: Sebastian D.

Fake Identification
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San Marino PP erhalten, Zoll verlangt 6,72 Euro ?

Beitrag von Fake Identification » Sa 28.06.08 11:21

also....ich habe heute den San Marino PP-KMS bekommen, der Zoll hat den Brief geöffnet und heute kam er mit der Post an...normal gingen die Briefe immer so durch, ohne Öffnung und Verzollung...
anbei lag eine Rechnung über 6,72 Euro, ich dachte aber immer San Marino würde auch als Nicht-Mitglied zum Zollgebiet der EU gehören und deswegen habe ich bisher auch noch nie zahlen müssen...

auf der Rechnung (2 DIN-A-4-Seiten!) stehen dann eben Absender und Empfänger und dann u.a. folgende Daten:

Versendungsland: SM SAN MARINO
Bm Grenze Art: 07
Bm Ankunft Kz: Post
Stat. Status: 04 Ware ist statistisch noch nicht behandelt
Lieferbedingungen: CPT Fracht ist bezahlt bis BOCHUM
Geschäftsart: 11 Endgültiger Kauf/Verkauf
Rechnungsbetrag: 96,00 Euro
Gesamtbetrag: 96,00 Euro
usw.

(4,00 Euro Versandkosten wurden übrigens nicht mitberechnet, bei Sachen aus den USA zählten die ja auch immer dazu...)

Vorgelegte Unterlagen:
N380 Handelsrechnung
Ohne v. 18.6.2008

Angaben über Abgabenbeträge 5 Abschließende Festsetzung der Einfuhrabgaben bzw. Bemessungsgrundlagen

Abgabenart usw....

Zölle o. EGKS-Zölle, o. Ausgl. u. Antidump. A0000 0,00 Euro
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) B0000 6,72 Euro

dann eben noch Warenbezeichnung: Münzen als gesetzliche Zahlungsmittel blablabla
7 % Einfuhrumsatzsteuer...

ist das so korrekt? oder haben die sich vertan?
liegt es am hohen Gesamtbetrag und dass die 7 % davon höher als 5 Euro sind ?
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Jules
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Beitrag von Jules » Sa 28.06.08 15:51

Das ist korrekt.
Die Münzen sind dann einfuhrumsatzsteuerpflichtig, wenn sie zu einem höheren als dem Nennwert geliefert werden, was ja bei dem KMS PP der Fall ist.

Lies Dir mal diese beiden Seiten durch:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html
Mit freundlichen Grüßen,
Jules

Eurosammler2007
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Beitrag von Eurosammler2007 » Sa 28.06.08 22:00

Schön und gut, aber wie kann es sein, dass der eine Empfänger zahlen muss und ein anderer wiederum nicht?
Wo bleibt da die Steuergerechtigkeit? :x

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Pflock
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Beitrag von Pflock » Sa 28.06.08 22:14

Jules hat geschrieben:...Die Münzen sind dann einfuhrumsatzsteuerpflichtig, wenn sie zu einem höheren als dem Nennwert geliefert werden, was ja bei dem KMS PP der Fall ist. ...
Und wieso bekomme ich dann für meine Vatikan-Münzen nie eine Rechnung vom Zoll?
Die Sendungen aus dem Vatikan werden jedesmal vom Zoll kontrolliert. Eine 2€-Numisbrief-Sendung wurde vom Zoll sogar geöffnet und wieder verklebt. Heute kam der PP-Satz an, mit einem Aufkleber "Zollamtlich abgefertigt". Das Päckchen wurde allerdings nicht geöffnet.
Gruß Pflock

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Beitrag von ChKy » Sa 28.06.08 23:29

Da hast Du warscheinlich Glück gehabt. Der Nächste muß wieder zahlen. Wahrscheinlich kommt es darauf an, wie gut drauf oder informiert der betreffende Zöllner ist. Mir hat eine Zöllnerin mal Ärger wegen ein paar modernen Dollarmünzen aus Kanada gemacht. Dies war aber, weil der Händler dick "Numismatic Item" auf dem Umschlag gedruckt hat. ;-)
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Beitrag von Fake Identification » So 29.06.08 01:49

was nur nicht in meinen Kopf gehen will, der Grenzwert liegt bei 22 Euro, 6 Jahre lang kamen 2 bis 3 Bestellungen pro Jahr und 1 oder 2 waren immer über 22 Euro und wurden nicht einmal geöffnet...sonst hätte mich das nicht so gewundert mit den 6,72...
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Beitrag von ChKy » So 29.06.08 10:27

wie gesagt... diesmal hat es Dich getroffen denke ich. Noch glauben die sich nicht finanziell total am Ende. Und so wird nicht jeder Brief/jede Sendung ausnahmslos geöffnet, um nach wertvollen verzollbaren Gütern zu suchen ;-)
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Beitrag von seppel74 » So 29.06.08 10:28

Die Grenze liegt bei 50€ soweit ich weis.
2 Euro Münzkatalog, Preise der 2€ Münzen

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Beitrag von Fake Identification » So 29.06.08 15:14

seppel74 hat geschrieben:Die Grenze liegt bei 50€ soweit ich weis.
sicher ? im Banknotenforum sagte man mir das hier stand in der M und P 2007:

1. Münzsendungen aus Drittländern (die Anfrage bezog sich auf die europäischen Kleinstaaten) bleiben bis zu einem Warenwert von 22 Euro abgabenfrei.
Ist der Absender eine Privatperson und braucht der Empfänger die Münzen nicht zu bezahlen (Stichwort "Geschenk"), bleiben diese bis zu einem Wert von 45 Euro abgabenfrei.
Wichtig ist, dass bei Sammlermünzen NICHT deren Nennwert, sondern der Kaufpreis zählt. In "M&P" wurden z. B. die 2-Euro-Sonderprägungen des Vatikan angesprochen. Diese sind ein klassisches Beispiel für "Höherwertigkeit".
2. Wer vielleicht eine Urlaubsreise für Münzkäufe nutzt, kommt in den Genuss höherer Freigrenzen. Allerdings werden dann auch andere "Souvenirs" mit angerechnet.
Es gelten:
1. Für San Marino und den Vatikanstaat 175 Euro. Wird dieser Betrag überschritten, so die Oberfinanzdirektion [Chemnitz, Zoll- und Verbrauchssteuerabteilung, PF 100761 in 01077 Dresden, Anmerkung von mir], wären die anfallenden Angaben in Italien zu zahlen. Wie das zu bewerkstelligen ist, bleibt offen. Die Behörde verweist auf das bilaterale Abkommen - und man möge sich bei den italienischen Zolldienststellen informieren. Dabei darf nicht vergessen werden, dass jeder Käufer von Münzen einer "Informationspflicht" unterliegt. Die Zollschuld richtet sich nicht nach dem Kenntnisstand des Betreffenden.
2. Für Andorra gilt aufgrund besonderer Abkommen eine erhöhte Freigrenze von 525 Euro. Bei der Weiterreise nach Frankreich oder Spanien wäre ein höherer Münzwert bei den dortigen Stellen zu verzollen.
3. Das Fürstentum Monaco ist ein Sonderfall. Gemäss EWG-Verordnung gehört es zum Zollgebiet der Gemeinschaft¹, und umsatzsteuerrechtlich zu Frankreich. Werden also Münzen aus Monaco in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft verbracht, fallen keine Zölle an. Ein Münzkauf in Monaco gleicht einem Kauf in Frankreich.
Die vorgenannten Bestimmungen gelten für private Sammler und nicht für den kommerziellen Handel.
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Beitrag von johndoe » Mo 30.06.08 09:15

Die Grenze liegt bei 22 Euro incl. Versandkosten. Also Warenwert + Versandkosten darf 22 Euro nicht übersteigen. Bei Geschenken wie du richtig gesagt hast 45 Euro.

Was mich aber wundert ist, dass du nur 7% Einfuhrumsatzsteuer zahlen musstes, denn KMS in PP gelten eigentlich als Sammlermünzen und müssten mit 19% versteuert werden. (Kaufpreis liegt mehr als 200% über dem Nennwert/Metallwert)

Edit: Oder kann es sein, dass letzteres nur für Edelmetalle gilt. Weiss das jemand, genau?

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Beitrag von Eurosammler2007 » Di 01.07.08 01:09

johndoe hat geschrieben:Die Grenze liegt bei 22 Euro incl. Versandkosten.
Und wieso haben meine Verwandte und ich für unsere BU-Sätze aus San Marino und Vatikan (bisher 9 Lieferungen mit Bestellwert über 22 Euro) dann noch nie EUSt zahlen müssen?
Ist das noch mit Zufall/Glück zu erklären oder liegen die Grenzen vll. doch in einen anderen Höhe?

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Beitrag von Fake Identification » Mi 02.07.08 03:19

johndoe hat geschrieben:Die Grenze liegt bei 22 Euro incl. Versandkosten. Also Warenwert + Versandkosten darf 22 Euro nicht übersteigen. Bei Geschenken wie du richtig gesagt hast 45 Euro.

Was mich aber wundert ist, dass du nur 7% Einfuhrumsatzsteuer zahlen musstes, denn KMS in PP gelten eigentlich als Sammlermünzen und müssten mit 19% versteuert werden. (Kaufpreis liegt mehr als 200% über dem Nennwert/Metallwert)
psst sei still^^ ! nachher merken die dat und wollen noch mehr Geld !!! damit se wieder in Meck-Pomm Gullideckel verschweissen können und irgendein Minister mal eben seine Affäre auf Mallorca im Bundeswehrflieger besuchen kann...
dafür holt man das Geld von uns kleinen Leuten...
Eurosammler2007 hat geschrieben:
johndoe hat geschrieben:Die Grenze liegt bei 22 Euro incl. Versandkosten.
Und wieso haben meine Verwandte und ich für unsere BU-Sätze aus San Marino und Vatikan (bisher 9 Lieferungen mit Bestellwert über 22 Euro) dann noch nie EUSt zahlen müssen?
Ist das noch mit Zufall/Glück zu erklären oder liegen die Grenzen vll. doch in einen anderen Höhe?
anscheinend ist es Zufall...
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Beitrag von El Buitre » Do 03.07.08 19:03

Was mich allerdings wundert - bisher hat immer die Post kassiert, diesmal steht am Ende des Steuerbescheides:
"Die aufgeschobenen Beträge sind spätestens an dem genannten Fälligkeitstag (A-Frist) an die Bundeskasse Trier zu zahlen."

Eine Bankverbindung hingegen ist nirgendwo bekanntgegeben - und nun?

Gruß
El Buitre
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Beitrag von merktsichgut » Fr 04.07.08 13:37

Heute kam mein PP Satz auch an und...

6,72 Euro Zollgebühren, die direkt von der Post eingezogen wurden.
Unsere Narben haben die Kraft uns daran zu erinnern, das die Vergangenheit Realität war.

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Beitrag von Rambo » Fr 04.07.08 15:59

Mich wunderts auch, hab heute ebenfalls Post aus SM bekommen, auch mit beiliegender Rechnung, jedoch ohne Bankdaten?
Weiß jemand bescheid, was nun folgt oder was man machen soll?

mfg

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