Also braucht man definitiv keinen Zoll zu zahlen, ich kann mir höchstens vorstellen das die Beamten nicht wussten wo sie Âland einsortieren sollen und einfach mal Zoll verlangt habenwww.zoll-d.de hat geschrieben:Die Entwicklung einer Zollunion im 20. Jahrhundert - Grundlage der Europäischen Gemeinschaft
In Europa setzte sich schon bald nach dem zweiten Weltkrieg der Gedanke eines einheitlichen Europas durch. 1958 gründeten Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).
Angestrebt wurde die Schaffung eines Wirtschaftsraums ohne Grenzen für alle Waren. Die Gründung einer Zollunion 1968 kennzeichnete dabei einen der ersten Schritte. Alle Mitgliedstaaten erklärten sich bereit, ihre nationalen Zölle abzuschaffen und in einem einzigen Zolltarif für die gesamte EG gegenüber Drittländern zusammenzufassen. Der freie Warenverkehr innerhalb der Gemeinschaft war in der Praxis jedoch noch nicht gewährleistet. An den Grenzen mussten zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer und der besonderen Verbrauchsteuern und für statistische Zwecke noch zahlreiche "Zollförmlichkeiten" erfüllt werden.
Um zu gewährleisten, dass alle in die Gemeinschaft eingeführten Waren überall derselben zollamtlichen Behandlung zugeführt werden, bedurfte es einer Neuordnung des bisherigen Zollrechts. Ein wesentlicher Schritt in diese Richtung war 1988 die Einführung einer einheitlichen Zollanmeldung, des sog. Einheitspapiers. Es trat an die Stelle der 150 (!) verschiedenen, bis dahin von den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten verwendeten Papiere.
Mit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 01. Januar 1993 wurde ein einheitliches Wirtschaftsgebiet geschaffen. Der Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EG unterliegt seitdem grundsätzlich keinen Zollkontrollen mehr, die Erfüllung von "Zollförmlichkeiten" an den innergemeinschaftlichen Grenzen ist seit diesem Zeitpunkt entfallen. Entlang der gesamten Außengrenzen zu den sog. Drittländern und an den Häfen und Flughäfen nimmt der Zoll weiterhin seine klassischen Aufgaben wahr.
Finland 2003 aus Aland angekommen
Moderator: Sebastian D.
- numis-urmel
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Ich mußte letztes Jahr bei der Lieferung der Vatikan-Euros Zoll (genauer: Einfuhrumsatzsteuer) im Postamt nachentrichten. Das hatte mich damals aber absolut nicht gestört, so dass ich mich damit nicht näher befasst hatte. Im Fall Aland ist der Fall laut www.zoll-d.de ziemlich eindeutig:
Folgende Gebiete gehören nicht zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet und sind damit Drittlandsgebiet:
Dänemark: Färöer und Grönland
Deutschland: Insel Helgoland und das Gebiet von Büsingen
Finnland: Ålandinseln
usw...
PS: Ich würde gerne noch einmal i.S. Vatikan "Zoll" entrichten!!!
Frohe Ostern
Folgende Gebiete gehören nicht zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet und sind damit Drittlandsgebiet:
Dänemark: Färöer und Grönland
Deutschland: Insel Helgoland und das Gebiet von Büsingen
Finnland: Ålandinseln
usw...
PS: Ich würde gerne noch einmal i.S. Vatikan "Zoll" entrichten!!!
Frohe Ostern
- hammerhai
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Für Lieferungen aus dem Vatikan wird auch Zoll erhoben, obwohl die Einfuhr aus dem VAtikan nach Italien steuerfrei ist, ebenso wie eine Einfuhr von Italien nach Deutschland.Muenzenfreund hat geschrieben:Also braucht man definitiv keinen Zoll zu zahlen, ich kann mir höchstens vorstellen das die Beamten nicht wussten wo sie Âland einsortieren sollen und einfach mal Zoll verlangt habenwww.zoll-d.de hat geschrieben:Die Entwicklung einer Zollunion im 20. Jahrhundert - Grundlage der Europäischen Gemeinschaft
In Europa setzte sich schon bald nach dem zweiten Weltkrieg der Gedanke eines einheitlichen Europas durch. 1958 gründeten Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).
Angestrebt wurde die Schaffung eines Wirtschaftsraums ohne Grenzen für alle Waren. Die Gründung einer Zollunion 1968 kennzeichnete dabei einen der ersten Schritte. Alle Mitgliedstaaten erklärten sich bereit, ihre nationalen Zölle abzuschaffen und in einem einzigen Zolltarif für die gesamte EG gegenüber Drittländern zusammenzufassen. Der freie Warenverkehr innerhalb der Gemeinschaft war in der Praxis jedoch noch nicht gewährleistet. An den Grenzen mussten zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer und der besonderen Verbrauchsteuern und für statistische Zwecke noch zahlreiche "Zollförmlichkeiten" erfüllt werden.
Um zu gewährleisten, dass alle in die Gemeinschaft eingeführten Waren überall derselben zollamtlichen Behandlung zugeführt werden, bedurfte es einer Neuordnung des bisherigen Zollrechts. Ein wesentlicher Schritt in diese Richtung war 1988 die Einführung einer einheitlichen Zollanmeldung, des sog. Einheitspapiers. Es trat an die Stelle der 150 (!) verschiedenen, bis dahin von den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten verwendeten Papiere.
Mit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 01. Januar 1993 wurde ein einheitliches Wirtschaftsgebiet geschaffen. Der Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EG unterliegt seitdem grundsätzlich keinen Zollkontrollen mehr, die Erfüllung von "Zollförmlichkeiten" an den innergemeinschaftlichen Grenzen ist seit diesem Zeitpunkt entfallen. Entlang der gesamten Außengrenzen zu den sog. Drittländern und an den Häfen und Flughäfen nimmt der Zoll weiterhin seine klassischen Aufgaben wahr.
Besuchen Sie meine Homepage zum Thema Münzen.
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- jaquesM
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Ebenfalls auf www.zoll-d.de zu finden:
Ich war letztes Jahr auf Aland und konnte die Finnen beobachten, die vom Festland kommend die schon wartende Fähre zurück nahmen, einzig um in den Genuß eines zollfreien Einkaufs zu kommen (vor allem Bier...).
Auch wenn sich diese Stelle nur auf eine bestimme Richtlinie und nicht auf den Zoll an sich bezieht, wird doch deutlich, das die o. g. Gebiete eine Sonderstellung einnehmen.....und den Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft, in denen diese Richtlinie
nicht gilt (Kanarische Inseln, französische überseeische Departements, Kanalinseln, Aland und Berg Athos) ist das
Einheitspapier....
Ich war letztes Jahr auf Aland und konnte die Finnen beobachten, die vom Festland kommend die schon wartende Fähre zurück nahmen, einzig um in den Genuß eines zollfreien Einkaufs zu kommen (vor allem Bier...).
Mein Blog über Film-Beilagen in Zeitschriften:
[url]http://dvdbeileger.twoday.net[/url]
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Auszugsweise kopiert von http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuer ... inschluss/
zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörende Gebiete:
Ålandinseln in der Ostsee
Gebiete, die nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehören
die Gemeinden Livigno und Campione d´Italia an der Grenze zur Schweiz, Teil des Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio sowie Vatikanstadt/Heiliger Stuhl (souveräner Staat)
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Erst einmal ein VIELEN DANK Für die schnellen und doch sehr ausführlichen Informationen. Mich ärgert es nur, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Die einen zahlen, die anderen nicht. Naja, dann haben wir ein "korrekten" Postboten
Frettchenfreund und Euro-Münzen Sammler!
[url=http://www.frettchen1.de][img]http://www.frettchen-darmstadt.de/frettforum/templates/paperWood/images/logo_phpBB.gif[/img][/url]
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Mail vom Zollamt.
Ich hab den PP-Satz schon gesehen, falls du den mit Diamant(-chen) meinst und finde ihn ziemlich kitschig !
@MünzChris:Sehr geehrter Herr *****,
die Aalandinseln gehören zwar zum Zollgebiet der EG aber nicht zum Steuergebiet
für Verbrauchsteuern und Umsatzsteuern. Bei der Einfuhr der Münzen war daher
die Einfuhrumsatzsteuer in der gesetzlich geschuldeten Höhe zu entrichten,
soweit diese nicht auf Grund einer besonderen Einfuhrabgabenbefreiung
einfuhrabgabenfrei zu belassen waren (z.B. als Sendungen mit geringem Wert bis
22 EURO).
Sollten Sie auch mit diesen Informationen noch Zweifel an der zutreffenden
Einfuhrabgabenerhebung durch das Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen
haben, können Sie eine Überprüfung des Einfuhrabgabenbescheides im
Rechtsbehelfsverfahren durch Einlegung eines Einspruchs direkt beim
Hauptzollamt Frankfurt am Main Flughafen
Flughafen, Tor 13
60549 Frankfurt am Main
Postfach 75 04 63
60534 Frankfurt am Main
Tel. (0 69) 6 90-2 17 31
Fax (0 69) 6 90-5 01 51, -7 41 88
erreichen. Einzelheiten zum Rechtebehelfsverfahren finden Sie unter
http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuer ... index.html in
unserem Internetangebot.
Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen immer nur unverbindlich
erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
******* ****
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Zoll - Infocenter Frankfurt am Main
Hansaallee 141
60320 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0)69-469976-00
Durchwahl: +49 (0)69-469976-102
Fax: +49 (0) 69-469976-99
E-Mail: info@zoll-infocenter.de
Internet: http://www.zoll-d.de
Telefonisch erreichen Sie das Zoll Infocenter
Montag Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:00 - 16:00 Uhr
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Ich hab den PP-Satz schon gesehen, falls du den mit Diamant(-chen) meinst und finde ihn ziemlich kitschig !
- numis-urmel
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@münzenfreund:
Ich habe heute auch endlich meine Aland-Sendung erhalten. Wie nicht anders zu erwarten, durfte auch ich 1,68 € Einfuhrumsatzsteuer entrichten.
Die Jungs beim Hauptzollamt am Frankfurter Flughafen sind um ihren
Job zu beneiden; sie dürften all die tollen Päckchen anderer Leute öffnen...
Ob ich mich einmal dort bewerben sollte?
Ich habe heute auch endlich meine Aland-Sendung erhalten. Wie nicht anders zu erwarten, durfte auch ich 1,68 € Einfuhrumsatzsteuer entrichten.
Die Jungs beim Hauptzollamt am Frankfurter Flughafen sind um ihren
Job zu beneiden; sie dürften all die tollen Päckchen anderer Leute öffnen...
Ob ich mich einmal dort bewerben sollte?
- LIP-MG
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Komisch, komisch ... Ich hatte meine Münzen vor ca. 3 Wochen
erhalten. Sollte ja auch Nachnahmegebühren zahlen, aber das
hat sich ja nun geklärt. Allerdings brauchte ich keine Zollgebühren
zahlen.
Scheint beim Zollamt in Frankfurt doch nicht so klar zu sein. Es war
zwar der berühmte grüne Zollaufkleber drauf, aber Gebühren wollten
Sie einfach nicht von mir haben.
Habens bestimmt an der PLZ oder Namen gesehen, was für ein armes
Schw... ich bin.
erhalten. Sollte ja auch Nachnahmegebühren zahlen, aber das
hat sich ja nun geklärt. Allerdings brauchte ich keine Zollgebühren
zahlen.
Scheint beim Zollamt in Frankfurt doch nicht so klar zu sein. Es war
zwar der berühmte grüne Zollaufkleber drauf, aber Gebühren wollten
Sie einfach nicht von mir haben.
Habens bestimmt an der PLZ oder Namen gesehen, was für ein armes
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Ciao Marco
Wo Informationen fehlen, da wachsen die Gerüchte. (Alberto Moravia)
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