Jawoll, hoch lebe das Kleinspekulantentum...platypus hat geschrieben:So ist es und zwar ohne Angabe von Gründen!Sebastian D. hat geschrieben:Also bei Versandgeschäften kann man innerhalb von 14 tagen vom Vertag zurücktreten und bei Ebay innerhalb von einem Monat, ohne angabe von gründen.
Also rein rechtlich gehts.
Gruß,
Sebastian
Das gilt beim Auktionshaus **** natürlich nur für gewerbliche Verkäufer; anders sieht es bei privaten Verkäufern aus, die auch sicherheitshalber oft in der Beschreibung noch explizit darauf hinweisen!
Generell bin ich davon ja nicht so begeistert, aber wenn es der einzige Weg ist, um bei derartigen Preisen das eigene Exemplar doch noch refinanzieren zu können, würde auch für mich der Zweck die Mittel heiligen...
Dagegen sollen sich insbesondere diejenigen monegassischen und französischen Händler, die den Großteil des Geschäfts einsacken, ruhig auch mal den einen oder anderen Widerruf einhandeln.