


Hallo €urosammler,
möchte euch von einer interessanten Neuerung betreff des Auslandszahlungsverkehr berichten.
Wie ihr wißt ist es zur Zeit immer noch schweineteuer Geld ins Ausland zu überweisen was viele auch davon abhält seine Münzen im Ausland bei Prägestätten oder auch bei privaten Sammlern zu kaufen wenn man nicht gerade tauschen kann oder will.
Ab dem 1.7.03 tritt die neue EU-Verordnung 2560/2001 in Kraft die den grenzüberschreitenden Auslandszahlungsverkehr neu regelt. Für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der EU gelten dann die gleichen Entgelte wie für vergleichbare Überweisungen innerhalb eines EU-
Mitgliedstaates wenn:
1.) die Überweisung auf Euro lautet
2.) der Betrag nicht höher als 12500 Euro ist
3.) IBAN und BIC angegeben sind
IBAN : International Bank Account Number
Sie ist eine standardisierte internationale Kontonummer für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb Europas
BIC : Bank Identifier Code
Dies ist der international standardisierte Bank-Code. Mit dem BIC (auch
SWIFT-Code) können Kreditinstitute eindeutig identifiziert werden. Er wird europaweit bei Zahlungen immer zusammen mit der IBAN angegeben.
So nutzt man IBAN + BIC im EU-Zahlungsverkehr:
Als Auftraggeber:
Fordern Sie für Ihre Überweisung vom Zahlungsempfänger dessen IBAN +
BIC seiner Bank an.
Als Zahlungsempfänger:
Nennen Sie dem ausländischen Auftraggeber Ihre IBAN + BIC Ihrer Bank.
Ich habe mein Konto bei der Postbank (dies soll keine Schleichwerbung sein), bei dieser sind ab 1.7.03 für Privatkunden alle EU-Überweisungen
entgeldfrei

Ich glaube dies ist für uns Sammler eine sehr positive Nachricht.
Gruß
Pastaarribiata
