Ebay Händler

KMS, Gedenkmünzen, Diskussionen über die div. Prägestätten

Moderator: Sebastian D.

CosaRosa
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Ebay Händler

Beitrag von CosaRosa » Do 13.01.05 07:58

Hallo !
Ich sammle Euros schon seit es sie gibt. So nebenher.
Letztes Jahr hat mich dann die schöne 2-Euro-Sondermünze aus Griechenland auf das Sammeln dieser Gedenkmünzen gebracht.
Bisher habe ich mir alle diese Münzen bei ebay ersteigert.
Jetzt auch die 2 Euros vom Vatikan und San Marino.....im Vorverkauf !
Obwohl ich dabei auf Verkäufer mit bisher wirklich vielen guten Bewertungen geachtet habe, werde ich jetzt leider enttäuscht. Die Verkäufer sehen sich außer stande zu liefern und wollen mir das Geld zurücküberweisen.
Lange Rede, kurzer Sinn :

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Gibt es hier im Forum, oder sonstwo, eine Stelle, wo solche ebay-Verkäufer-Namen aufgelistet werden können ?

Es müssen ja nicht noch mehr Leute drauf reinfallen.
Mir ist jedenfalls der Spaß erstmal vergangen.

Euch allen mehr Sammelspaß
Konstanze

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Zwerg
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Beitrag von Zwerg » Do 13.01.05 08:57

Hallo CosaRosa,

Bestehe auf Lieferung. Wenn der Verkäufer seine zugesagte Ware jetzt teurer auf dem freien Markt kaufen muß, ist es sein Problem. Er hat Lieferung zugesagt. Ansonste eine Kontrollmitteilung an ebay wegen Verstoßes gegen ebay-Grundsätze sowie eine negative Bemerkung.
Dieser Sumpf gehört ausgetrocknet!

Grüße
Zwerg
ΒIOΣ ΑΝЄΟΡΤAΣΤΟΣ ΜΑΚΡΗ ΟΔΟΣ ΑΠΑNΔΟKEYTOΣ
Ein Leben ohne Feste ist ein langer Weg ohne Gasthäuser (Demokrit)

Karsten
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Beitrag von Karsten » Do 13.01.05 09:00

Hallo,

bei derartigen Euromuenzen muss man halt damit rechnen dass Verkaeufer Ihre Versprechen nicht halten koennen. Wende Dich diesbezueglich an eBay.
Gibt es hier im Forum, oder sonstwo, eine Stelle, wo solche ebay-Verkäufer-Namen aufgelistet werden können ?
Du kannst sicherlich den Link zur Auktion einstellen, aber eine Namentliche Blosstellung des Haendlers ist in diesem Forum sicherlich nicht angebracht und wuerde auch unmittelbar von einem Admin./Mod. abgeaendert.
Gruß,
Karsten

<...>

platypus
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Beitrag von platypus » Do 13.01.05 11:18

Zwerg hat geschrieben:Hallo CosaRosa,

Bestehe auf Lieferung. Wenn der Verkäufer seine zugesagte Ware jetzt teurer auf dem freien Markt kaufen muß, ist es sein Problem. Er hat Lieferung zugesagt. Ansonste eine Kontrollmitteilung an ebay wegen Verstoßes gegen ebay-Grundsätze sowie eine negative Bemerkung.
Dieser Sumpf gehört ausgetrocknet!
Ja, Zwerg, aber das ist leider nicht so einfach!

Auf Lieferung bestehen ist schön und gut, aber das geht sicher nur bei Händlern, die sich auch so darstellen. Und dann kommt die Aussage: Wurde trotz Zusage leider nicht beliefert
Ob eBay aufgrund solcher Kontrollmitteilung etwas unternimmt, will ich mal bezweifeln. Die schneiden sich doch nicht ins eigene Fleisch und werfen Ihre Kunden raus.
Ja, die negative Bewertung haben diese Zeitgenossen sicher mehr als verdient. Garantierte Folge ist aber, dass auch Du eine negative Bewertung bekommst. Subjektiv lässt sich da immer etwas konstruieren. Folge ein paar Mal an zwielichte Gestalten bei eBay geraten und auch Dein eBay Ruf ist "versaut"

CosRosa sollte lieber versuchen, bei den Versandstellen zu kaufen oder eben sich den Verkäufer in Zukunft ganz genau anschauen.

Sicher können wir hier im Forum keine "schwarze" Liste erstellen, aber es ist sicher legitim das eine oder andere schwarze Schaf (oder seine Auktion) hier anzuprangern. Leider fällt mir sonst nicht viel Besseres dazu ein!

deathguard
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Beitrag von deathguard » Do 13.01.05 13:00

sobald eine aktion offiziell abgeschlossen ist, besteht ein gültiger kaufvertrag !!!
ich würde den verkäufer darauf aufmerksam machen !!! und auf jedenfall mal ebay darüber informieren

Albert
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Beitrag von Albert » Do 13.01.05 13:51

@ CosaRosa:
Warte einfach noch eine Weile ab. Die Vatis, Marinos und Italien werden z.Z. gleichzeitig vertrieben. Von den beiden ersten haben bisher nur italienische Händler größere Mengen erhalten.

Außerdem, wenn du im Vorverkauf gekauft hast, hast du bestimmt weniger bezahlt, als der aktuelle ebay-Wert, oder?!? :wink:

Gruß
Albert

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soggi
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Beitrag von soggi » Do 13.01.05 15:21

ich finde es ziemlich hart deswegen so einen aufriß zu machen...solange man das geld zurückbekommt, ist es doch ok...man sollte etwas smoother an die sache herangehen. und bewertungsmäßig würde ich bei geldrückgabe höchstens eine neutrale bewertung in betracht ziehen.
klar ist es mist, wenn es nicht klappt, aber man muß sich damit das leben nicht unnötig schwer machen. in meinen 4 jahren bei ebay sind mir auch schon leute unter die "online"-augen gekommen, da könnt ich einfach nur den kopf schütteln...ich seh das alles gelassen, schließlich soll es ein miteinander und kein gegeneinander sein.

wenn einem derartioges passiert ist, kann man ja den entsprechenden ebayer beim nächsten mal auch umgehen.
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Olamer
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Beitrag von Olamer » Do 13.01.05 15:51

soggi hat geschrieben:ich finde es ziemlich hart deswegen so einen aufriß zu machen...solange man das geld zurückbekommt, ist es doch ok...man sollte etwas smoother an die sache herangehen. und bewertungsmäßig würde ich bei geldrückgabe höchstens eine neutrale bewertung in betracht ziehen.
klar ist es mist, wenn es nicht klappt, aber man muß sich damit das leben nicht unnötig schwer machen. in meinen 4 jahren bei ebay sind mir auch schon leute unter die "online"-augen gekommen, da könnt ich einfach nur den kopf schütteln...ich seh das alles gelassen, schließlich soll es ein miteinander und kein gegeneinander sein.

wenn einem derartioges passiert ist, kann man ja den entsprechenden ebayer beim nächsten mal auch umgehen.
also da kann ich Dir nicht ganz zustimmen.

1. Der Vorverkäufer geht das Risiko ein, daß er die verkaufte Ware nicht zu dem Preis bekommt, den er kalkuliert hat ==> Das ist das Problem der Verkäufers und nicht des Käufers.
2. Der Käufer finanziert i.d. Regel den Vorverkäufer, das heißt, der Vorverkäufer nimmt den Käufer als Kreditgeber.
3. Mit dem Kauf kommt ein gültiger Vertrag zustande, an den zunächst mal beide gebunden sind.
4. Aufgrund der derzeitigen Preisentwicklung der 2-Euro Sondermünzen aus dem Vatikan und aus San Marino kann ja jeder behaupten, er hätte bzw. würde keine Lieferung erhalten, um danach die Münzen teurer als im Vorverkauf zu verhökern.

Das beste Beispiel hierfür ist die Vorverkaufs-Aktion von MDM für den Finnen-Zweier im letzten Jahr.

Wenn jemand nicht die Lieferung bekommt, die er vorab verkauft (das ist wie mit dem Fell des Bären...) muß er eben auch mit dem Risiko leben, daß er Ware zu einem höheren Preis nachkaufen muß. Warum soll in diesem Fall der Kunde der gelackmeierte sein? Dem entsteht nämlich der Schaden dadurch, daß er die Münze teurer einkaufen muß bzw. kann.

Und in diesem Fall halte ich eine negative Bewertung für durchaus gerechtfertigt. Dann hört nämlich diese ewige Vorverkauferei auch mal auf. Das nervt mich sowieso schon lange. Ich gebe normalerweise niemandem Geld für etwas, was der auch nicht besitzt.

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Beitrag von soggi » Do 13.01.05 16:40

@vorverkauferei muß ich dir recht geben...wußte bis vor kurzem gar nicht, daß es sowas gibt. man sollte die ware nur verkaufen, wenn man sie wirklich hat, das ist der grund allen übels hier...

@4. man gehe davon aus, daß man einem ehrlichen menschen gegenübersteht. (ansonsten ist das eine möglichkeit, leider)

@MDM brauch man glaub gar nicht weiter drüber reden...davon und von ähnlichen institutionen werde ich getrost die finger lassen.
Dem entsteht nämlich der Schaden dadurch, daß er die Münze teurer einkaufen muß bzw. kann.
das ist jetzt nicht ernst gemeint oder? wo ist das nen schaden. da is es auch nen schaden, daß ich meinen benzin hier in deutschland nicht so billig kriege wie in venuzuela *aufreg*...ist in etwa genau das gleiche von der sache her.

@nachkaufen:
ich kenn mich da nicht wirklich aus, aber ist es die pflicht des verkäufers die ware nachzukaufen, falls er sie nicht mehr hat oder evtl. nie haben würde unter normalen umständen...ich hätte vermutet, daß "geld zurück" ausreicht.

wenn das alles ein grund für ne negative ist...naja da ist man z.b. aus dem computer-bereich bei ebay ganz anderes gewöhnt wo für hunderte auktionen geld eingenommen wurde dann die firma angeblich pleite war und die meisten kunden ihre anzahlung von tw mehreren hundert eur nie wieder gesehn haben.
Zuletzt geändert von soggi am Do 13.01.05 18:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Olamer » Do 13.01.05 18:02

@soggi

ich seh schon, unsere Meinungen driften gar nicht so weit auseinander.

PS.: das mit dem Schaden für den Käufer war doch ein bischen ernst gemeint. :wink:

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Beitrag von soggi » Do 13.01.05 18:40

Olamer hat geschrieben: ich seh schon, unsere Meinungen driften gar nicht so weit auseinander.
gut :)

@schaden:
naja man könnte jetzt ewig diskutieren udn versuchen schaden zu definieren, aber bis auf einen geringen zeitaufwand von höchstens ein paar minuten seh ich keinen schaden, daß man woanders mehr bezahlen muß ist ja wieder ne andere sache...ist das gleiche wie wenn man meinetwegen nen guten sächsischen taler statt bei nem ebay händler bei nem "normalen" händler kauft -> der reinste wucher, was die manchmal haben wollen. that's life ;(
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El Buitre
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Beitrag von El Buitre » Do 13.01.05 19:33

Kaufvertrag:

Das Angebot ist eine an eine bestimmte Person gerichtete Willenserklärung, Waren zu den angegebenen Bedingungen zu liefern zu wollen.

Zu diesen Bedingungen gehören Angaben über Art, Beschaffenheit und Güte, Menge, Preis, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Anpreisungen von Waren, die nicht an eine bestimmte Person, sondern an die Allgemeinheit gerichtet sind, gelten nicht als Angebot im rechtlichen Sinn. Sie sollen lediglich die Kunden anregen, Ihrerseits einen Kaufvertrag abzugeben, der jedoch noch der Annahme durch den Verkäufer bedarf.

Wer einer bestimmten Person ein Angebot ohne Einschränkung abgibt, ist an dieses Angebot gebunden.

Da ein Angebot erst wirksam wird, wenn es dem Empfänger zugegangen ist, so kann es bis zum Eintreffen beim Kunden widerrufen werden. Der Widerruf muß möglichst vor, spätestens gleichzeitig mit dem Angebot beim Kunden eingehen.

Die Bestellung ist die Willenerklärung des Käufers, eine bestimmte Ware zu den angegebenen Bedingungen kaufen zu wollen.
Wie der Anbietende an sein Angebot, so ist auch der Besteller an seine Bestellung gebunden.

Die Bestellungsannahme ist eine Willenserklärung des Verkäufers, mit der er sich bereit erklärt, die bestellte Ware zu den angegebenen Bedingungen zu liefern.

Jeder Vertrag kommt zu Stande durch Übereinstimmung von Antrag und Annahme.

Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer den Kaufgegenstand mangelfrei und rechtzeitig zu übergeben, dem Käufer das Eigentum daran zu verschaffen und den Kaufpreis anzunehmen.
Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis rechtzeitig zu zahlen und den Kaufgegenstand abzunehmen.
-------------------------------------------------------------------------------------
Bürgerlicher Kauf
Dies ist ein Kauf unter Nichtkaufleuten oder ein Kauf, den ein Kaufmann mit einer Privatperson für seine privaten Zwecke abschließt. Es gelten die Bestimmungen des BGB.

Handelskauf
Dies ist ein Kauf, den mindestens ein Vertragspartner als Kaufmann für Zwecke seines Handelsgeschäft tätigt. Es gelten in erster Linie die Vorschriften des HGB und, soweit diese nicht ausreichen, außerdem die Bestimmungen des BGB.

8)
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."
A.Einstein

mfr
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Beitrag von mfr » Do 13.01.05 19:38

Hallo,
für Vorabverkäufe gibt es bei ebay klare Regeln, siehe http://pages.ebay.de/help/policies/pre-sale.html

Interessant sind folgende Passagen:
Die Ware muss innerhalb von 30 Tagen nach Angebotsende geliefert werden.

Für einen Vorabverkauf von Münzen muss dem Verkäufer eine schriftliche Lieferzusage des Münzemittenten vorliegen. Hierauf muss in der Angebotsbeschreibung hingewiesen werden.

Albert
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Beitrag von Albert » Do 13.01.05 22:06

Muenzenfreund hat geschrieben:Hallo,
für Vorabverkäufe gibt es bei ebay klare Regeln, siehe http://pages.ebay.de/help/policies/pre-sale.html

Interessant sind folgende Passagen:
Die Ware muss innerhalb von 30 Tagen nach Angebotsende geliefert werden.

Für einen Vorabverkauf von Münzen muss dem Verkäufer eine schriftliche Lieferzusage des Münzemittenten vorliegen. Hierauf muss in der Angebotsbeschreibung hingewiesen werden.
Übrigens zählt die Frist von 30 Tagen nicht nur bei ebay, sondern auch bei Händlern, bei denen man mit Kreditkarte zahlen kann!!
Streng genommen darf Monaco nicht im August abbuchen und erst im Dezember liefern.

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Beitrag von seppel74 » Do 13.01.05 22:13

Ich nehm es Monaco nicht übel,wenn sie mich trotzdem beliefern..... :D

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