Ebay Händler
Moderator: Sebastian D.
Das versuche ich auch gerade Der Händler meinte, wenn er alle Münzen nachkaufen müsste, ginge das finanziell überhaupt nicht. Auch ein Rechtsanwalt oder ein Gericht könne an seiner finanziellen Situation nichts ändern.tournois hat geschrieben:
Wenn ich einen Weg sehen würde diesen Spekulanten an den Karren zu fahren um "diesen Sumpf", wie es in diesem Beitrag schon einmal meiner Meinung nach richtig bezeichnet wurde, auszutrocknen, ich würde es tun!!
Schau mer mal...Vielleicht geht meine Anzahlung in die Insolvenzmasse mit ein
Aber von SM und Vaticanos-Vorverkauf ist er geheilt!
ditotournois hat geschrieben:
Ich persönlich kann wirklich nur jedem anraten solch ein "Geschäft" nicht abzuschließen!
@Muenzenfreund: Kannst du mir bitte den Link per PN schicken? Vielen Dank!
Hallo,
ich kann es auch hier öffentlich posten, da ist nichts geheimes dran
http://pages.ebay.de/help/policies/pre-sale.html
Außerdem kanntest du den Link schon von Seite 1
ich kann es auch hier öffentlich posten, da ist nichts geheimes dran
http://pages.ebay.de/help/policies/pre-sale.html
Außerdem kanntest du den Link schon von Seite 1
Albert hat geschrieben:Übrigens zählt die Frist von 30 Tagen nicht nur bei ebay, sondern auch bei Händlern, bei denen man mit Kreditkarte zahlen kann!!Muenzenfreund hat geschrieben:Hallo,
für Vorabverkäufe gibt es bei ebay klare Regeln, siehe http://pages.ebay.de/help/policies/pre-sale.html
Interessant sind folgende Passagen:Die Ware muss innerhalb von 30 Tagen nach Angebotsende geliefert werden.
Für einen Vorabverkauf von Münzen muss dem Verkäufer eine schriftliche Lieferzusage des Münzemittenten vorliegen. Hierauf muss in der Angebotsbeschreibung hingewiesen werden.
Streng genommen darf Monaco nicht im August abbuchen und erst im Dezember liefern.
Vielen Dank!
Das mit den 30 Tagen wußte ich. Aber, dass eine schriftliche Lieferzusage des Münzemittenten vorliegen muss, habe ich wohl überlesen. Also die italienischen seriösen (Groß-)Händler zählen wohl nicht dazu?!? Außerdem ist dies lediglich ein Grundsatz oder Richtlinie von ebay! Das hat mit geltendem Recht wenig zu tun.Muenzenfreund hat geschrieben:
Außerdem kanntest du den Link schon von Seite 1
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Danke für die MüheMuenzenfreund hat geschrieben:Vorabverkauf von Waren
eBay erlaubt derartige Angebote ausschließlich in den Kategorien "Bücher", "Musik", "Filme & DVDs", "PC- & Videospielen" und "Münzen" und nur unter den folgenden Voraussetzungen:
* Der Verkäufer muss Geprüftes Mitglied sein.
* Die Ware muss innerhalb von 30 Tagen nach Angebotsende geliefert werden.
* Ein Verkäufer, der Angebote mit Vorbestellungsmöglichkeit anbieten möchte, muss klar kennzeichnen, dass es sich um einen Artikel handelt, den er nicht unverzüglich nach Angebotsende ausliefern kann, aber spätestens 30 Tage danach liefern wird. Dieser Pflichthinweis muss gut sichtbar und eindeutig in der Angebotsbeschreibung enthalten sein.
Für einen Vorabverkauf von Münzen muss dem Verkäufer eine schriftliche Lieferzusage des Münzemittenten vorliegen. Hierauf muss in der Angebotsbeschreibung hingewiesen werden.
* Verschiebt sich ein offizielles Veröffentlichungsdatum während der Angebotszeit muss dies in der Angebotsbeschreibung per Nachtrag bekannt gegeben werden.
* Nach dem offiziellen Veröffentlichungsdatum ist ein Vorabverkauf nicht mehr möglich.
Ich seh gerade ein Angebot für 2€ Spanien Quijote, da trifft keine der ersten 3 Punkte zu, sogar Zitat: "Bild ist leider noch nicht vorhanden, da das Motiv noch nicht bekannt ist"
Aber von dem Verkäufer hab ich schon 19 2€-Münzen für je 1,55€ ersteigert, da ist er gestraft genug
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Rechte des Käufers beim Lieferungsverzug
Kommt der Lieferer in Verzug, dann kann der Käufer wahlweise beanspruchen:
a.) Erfüllung des Vertrages, das heißt Lieferung der Ware
b.) Erfüllung und Schadensersatz
c.) Rücktritt vom Vertrag
d.) Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Die Rechte c.) oder d.) kann der Gläubiger aber erst dann machen, wenn er dem Schuldner eine angemessene Nachfrist setzt und erklärt, dass er nach Ablauf der Frist entweder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen werde.
Ermittlung des Schadens
Der Lieferer hat den Käufer so zu stellen, wie wenn er seine Leistungspflicht erfüllt hätte. Die Entschädigung erfolgt meistens in Geld.
Der Schadensersatz beim Lieferungsverzug kann ermittelt werden:
Nach dem konkreten Schaden. Der Käufer nimmt für die nicht gelieferte Ware einen Deckungskauf vor. Der Schaden ergibt sich aus dem Mehrpreis zuzüglich der Kosten.
Wenn euch also der Verkäufer die Münzen nicht liefern will oder kann dann besorgt sie euch wo anders und stellt die Mehrkosten dem Verkäufer in Rechnung - teilt ihm das einfach mal mit, mal sehen wie er darauf reagiert, vergeßt aber nicht ihm vorher eine angemessene Nachfrist zu setzen, wenn er aber sowieso nicht liefern kann ist diese nicht von Nöten.
Kommt der Lieferer in Verzug, dann kann der Käufer wahlweise beanspruchen:
a.) Erfüllung des Vertrages, das heißt Lieferung der Ware
b.) Erfüllung und Schadensersatz
c.) Rücktritt vom Vertrag
d.) Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Die Rechte c.) oder d.) kann der Gläubiger aber erst dann machen, wenn er dem Schuldner eine angemessene Nachfrist setzt und erklärt, dass er nach Ablauf der Frist entweder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen werde.
Ermittlung des Schadens
Der Lieferer hat den Käufer so zu stellen, wie wenn er seine Leistungspflicht erfüllt hätte. Die Entschädigung erfolgt meistens in Geld.
Der Schadensersatz beim Lieferungsverzug kann ermittelt werden:
Nach dem konkreten Schaden. Der Käufer nimmt für die nicht gelieferte Ware einen Deckungskauf vor. Der Schaden ergibt sich aus dem Mehrpreis zuzüglich der Kosten.
Wenn euch also der Verkäufer die Münzen nicht liefern will oder kann dann besorgt sie euch wo anders und stellt die Mehrkosten dem Verkäufer in Rechnung - teilt ihm das einfach mal mit, mal sehen wie er darauf reagiert, vergeßt aber nicht ihm vorher eine angemessene Nachfrist zu setzen, wenn er aber sowieso nicht liefern kann ist diese nicht von Nöten.
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."
A.Einstein
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@ El Buitre: Vielen Dank!
So ungefähr wusste ich dies bereits. Allerdings Punkt b) Erfüllung und Schadensersatz ist mir nicht klar. Wenn doch der Kaufvertrag erfüllt wird, entsteht doch kein Schaden. Oder dies der "Schaden", der bis zur Erfüllung entstanden ist? Mach mal bitte ein Beispiel.
Die erste Schadensersatzforderung ist bei mir bereits eingetroffen.
So ungefähr wusste ich dies bereits. Allerdings Punkt b) Erfüllung und Schadensersatz ist mir nicht klar. Wenn doch der Kaufvertrag erfüllt wird, entsteht doch kein Schaden. Oder dies der "Schaden", der bis zur Erfüllung entstanden ist? Mach mal bitte ein Beispiel.
Die erste Schadensersatzforderung ist bei mir bereits eingetroffen.
Glückwunsch!!androl hat geschrieben: Die Münzen sind angekommen, sogar mit Rechnung noch vor ich sie bezahlt habe.
Das hätte ich nicht gedacht. Auf der anderen Seite ist der Verlust auch nicht so groß.
Mir kannst du gerne so ein Teil schicken. Würd' mich freuen.androl hat geschrieben: Wer eine will (2€ lux 2005 Henri+Adolphe), 2€+Porto, PM an mich
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Hi Albert,Albert hat geschrieben:@ El Buitre: Vielen Dank!
So ungefähr wusste ich dies bereits. Allerdings Punkt b) Erfüllung und Schadensersatz ist mir nicht klar. Wenn doch der Kaufvertrag erfüllt wird, entsteht doch kein Schaden. Oder dies der "Schaden", der bis zur Erfüllung entstanden ist? Mach mal bitte ein Beispiel.
Die erste Schadensersatzforderung ist bei mir bereits eingetroffen.
trifft in diesem Falle nicht zu - ein Beispiel:
Durch die verspätete Lieferung einer Maschine kann die Produktion nicht rechtzeitig aufgenommen werden. Der Lieferer muss den entstandenen Schaden ersetzen.
Gruß
El Buitre
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A.Einstein
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