Hallo christof,
schön zu hören, dass Du Dich mit dem Thema auseinandersetzt! Ich denke, verbindliche Aussagen sind schwer zu treffen und oftmals auch bedingt durch die Auslegung des Betrachters. Die Schwierigkeit einheitliche Benennungen zu etablieren kommt dazu.
Unter Variantensammlern ist es zum Beispiel üblich zwischen Variationen, Varianten und Fehlprägungen zu unterschieden.
Variationen resultieren dabei durch den fortwährenden Verschleißprozess der Stempel beim Prägen der jeweiligen Münze. Extrem ausgedrückt ist demnach jede Münze, die den Prägeautomat verlässt eine Variation ihrer Nachfolgerin bzw. Vorgängerin. Durch schlechte Rahmenbedingungen (z.B. schlechtes Rondenmaterial; fehlerhafte Einstellung des Prägedrucks, etc.) können bei einigen Stücken mehr bzw. auffälligere Variationen ein und des selben Nominals auftreten. Erfordert eine Behebung dieser Misslichkeit eine Bearbeitung am Stempel, verlassen wir bereits das Gebiet der Variationen und treten über zu den
Varianten, die sich durch eine beabsichtigte Stempelveränderung voneinander unterscheiden.
Fehlprägungen dagegen sind ungewollte Abweichungen und Fehler, die im Prägeprozess anfallen. Leider ist die Abgrenzung nicht immer ganz leicht und das wiederum Auslegungssache des einzelnen Sammlers.
Die Frage nach der unterschiedlichen Behandlung von Varianten im Katalog ist wahrscheinlich aus der Zeit erwachsen. Die Erstentdecker der jeweiligen Varianten/Variationen haben verschiedene Unterschiede gleicher Prägungen anders aufgefasst, anders dokumentiert und schließlich anders veröffentlicht.
Schließlich gibt es da noch die Münzgesetze, die z.B. in neuerer Zeit peinlich genau beschrieben haben, wie eine Neuprägung auszusehen hat. Abweichungen, die die Prägestätte ohne offizielle Genehmigungen ausführt und gleichzeitig den Gesetzen widerspricht, dürfen nicht ausgegeben werden. Passiert dies doch, sind eigene Verordnungen notwendig, um diese dennoch in den Zahlungsverkehr zu bringen. (1950 ist dies in z.B. in der Karlsruher Münze mit dem bekannten 50Pf-Stück der Bank deutschen Ländern geschehen.) Solche Münzen zähle ich nicht mehr zu den Varianten, sondern als eigene Ausprägung.
Meine Abgrenzungen ziehe ich also wie folgt:
1) Prägungen in Münzverordnungen determiniert: eigene Prägung; eigene Nummer im Katalog; z.B. 1950G BdL
2) Prägungen, die dem Münzverordnungen entsprechen, die aber eindeutig voneinander abweichen, jedoch keine Zwischenformen zeigen:
Variante; Unternummern/ -Buchstaben im Katalog; z.B. diverse Stempelkopplungen der BRD-Münzen 70er Jahre
3) Prägungen, die voneinander Abweichung und mit Zwischenformen existieren:
Variationen; ohne Unternummern, Erwähnung im Katalog; z.B. 1 DM "offener Adlerkopf"
4) Prägungen, die der Ausgangskontrolle entgangen sind und ungewollt in den Zahlungsverkehr gelangt sind:
Fehlprägungen; ohne Unternummern, Erwähnung in Katalog; z.B. Stempeldrehung, Rondenverwechslung, Stempelausbrüche, etc...
Aber mit Sicherheit gibt es auch andere Meinungen und eigentlich wäre es auch schade, wenn nicht. Worüber soll man sich sonst denn noch unterhalten?
Grüße,
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