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2 Mark + 5 Mark aus Blei??? - Fälschungsversuch?
Verfasst: Sa 17.05.08 21:30
von nanomountain
Ich bin gerade beim sortieren meiner Jetons, Marken und Medaillen. Dabei haben sich zwei "Echt"-Münzen eingeschlichen. Das einzige womit ich ein kleines Problem habe ist das Material. Es ist sehr weich (auf gar keinen fall das "normale" N, K-N plat) - meiner Ansicht nacht könnte es sich um Blei oder etwas ähnliches handeln.
Es handelt sich um ein
2 Mark Stück Ludwig Erhard 1988 F (Gewicht nach meiner Waage 7g) und ein
5 Mark Stück 1984 D (Gewicht nach meiner Waage 10g)
Kann mir jemand sagen ob das Fälschungsversuche sind oder was anderes (vielleicht doch Richtung Jetons?)?
Randumschrift - soweit (noch) vorhanden = Standardtext
Verfasst: Sa 17.05.08 21:45
von Lutz12
Hallo, in meiner Fälschungs-Sammlung habe ich eine ganze Reihe dieser Stücke, die ich als Automatenfälschungen ansehe. Es handelt sich um Zinn oder Zinnlegierungen, die einen Eisendraht (Büroklammer?) eingegossen beinhalten, um den (geringen) Magnetismus nachzuahmen.
Lutz12
Verfasst: Sa 17.05.08 21:55
von nanomountain
Hallo Lutz12
Danke für die rasche Bestimmung.
Wenn man eine Fälschung dieser Art macht, warum tut man sich dann soviel mit der Gestaltung (randinschrift) an, wenn das beim Entleeren sowieso gleich auffällt?
nanomountain
Verfasst: Sa 17.05.08 22:11
von Lutz12
Wegen der genauen Maße nimmt man dann schon am besten ein "Original" und gießt davon ab, dann sind auch Details mit enthalten, die für den beabsichtigten Fälschungsversuch keine Rolle spielen. Ich habe qualitätsmäßig von guten Abgüssen bis hin zu blanken Metallscheiben alles gesehen. Eine "offizielle" Fälscherwerkstatt gibt es nun mal nicht, es wird sicherlich in "Heim"-Arbeit gewerkelt. Auch werden oftmals gültige oder alte Münzen anderer Länder genutzt, die gleiche oder fast identische Maße und Eigenschaften besitzen. Solche sind mir von Ungarn und Polen bekannt, wo lediglich der Rand leicht beschliffen wurde, damit die Dinger in den Automaten passten und so DM vortäuschten. Aktuelles Beispiel sind z.B. die thailändischen 10 Baht-Stücke die dem Euro (oder wars das 2 Euro-Stück?) täuschend ähnlich sind.
Lutz12
Verfasst: So 18.05.08 07:37
von nanomountain
Hallo Lutz12
Wirklich interessant! - Nun die rechtliche Frage:
Darf man solche Fälschungen verkaufen, oder macht man sich da strafbar?
(Ich denke dass meine sowieso in der kleinen Rubrik Fälschungen landen werden ... - aber absichern ist immer besser

)
nanomountain
Verfasst: Mo 19.05.08 11:15
von helcaraxe
Nach § 11 MünzG ist das Verkaufen von Fälschungen strafbar, selbst wenn man sie als solche kennzeichnet.
Leider hält sich insbesondere bei ebay da keiner dran.
Verfasst: Mi 21.05.08 22:23
von Numis-Student
Hallo,
tu mir leid, wenn ich ohne juristischen Sachverstand doch mitreden werde.
Zuerst der wörtliche Text: § 11 Münzschutz
(1) Es ist verboten,
1. außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen
a) nachzumachen oder zu verfälschen oder
b) solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzufahren;
2. Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen.
Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt worden sind.
(2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten auch für ausländische Münzen.
(zitiert nach
http://www.gesetzesweb.de/MuenzG.html ).
Und nun meine (nicht fachjuristischen) Anmerkungen dazu: zum Verkauf vorrätig zu halten geht ja eindeutig von größeren Mengen/Vorräten eines Typs aus, also richtet sich gegen Fälscher oder deren Verteiler. In Verkehr bringen gilt doch nur der Zahlungsverkehr bzw. eine Abgabe zum Kurswert, oder ? Und zu feilhalten habe ich folgende Definition gefunden: feilhalten: etwas für den Verkauf bereithalten (engl.: to keep for sale) (
http://www.chemieonline.de/forum/showthread.php?t=52184 ).
Das heisst für mich (ohne juristisches Hintergrundwissen), dass ein Verkauf nur dann verboten ist, wenn damit Geld verdient werden soll. Eine Abgabe von Einzelstücken unter Sammlern ( auf Anfrage !! ) dürfte das Gesetz umgehen. Aber das nur als Diskussionsgrundlage, von einem echten Juristen lasse ich mich gern belehren...
Schöne Grüße,
MR
Verfasst: Do 22.05.08 12:27
von helcaraxe
Unter feilhalten verstehe ich das öffentliche Anbieten zum Verkauf, welches beispielsweise bei ebay sicher gegeben ist. Auch wenn man nur ein Stück hat, dieses öffentlich bei ebay zum Verkauf einstellt, hält diese zum Verkauf bereit und verstößt damit eindeutig gegen das Gesetz, auch wenn er diese Münze als Fälschung kennzeichnet - das ist dem Gesetz nämlich egal. Auch ein Verkauf als "Nachprägung" ist nicht legal, es sei denn, das Stück ist vertieft punziert und unterscheidet sich somit deutlich und nicht entfernbar von den Originalen.
Solche Dinger zu wissenschaftlichen oder Zwecken der Aufklärung unter Sammlern zu tauschen, erfüllt m. E. aber nicht den Tatbestand des Feilhaltens, da gebe ich Dir recht.
Verfasst: Fr 23.05.08 18:54
von Wurzel
Ich verschieb mal nach "Fälschungen" da passt es besser hin
Micha
Verfasst: Sa 06.06.09 15:29
von Wowa
helcaraxe hat geschrieben:Nach § 11 MünzG ist das Verkaufen von Fälschungen strafbar, selbst wenn man sie als solche kennzeichnet.
Leider hält sich insbesondere bei ebay da keiner dran.
Man darf die Münzen doch als Nachprägung verkaufen oder?
MfG Wowa